Jede Revolution wirft in erster Linie eine Frage auf: die Frage der Macht. Auch in der Revolution von 1848 war diese Frage von zentraler Bedeutung. Sollte man auf der Grundlage der Macht der Revolution und der Volkssouveränität daran gehen, eine neue Ordnung in offenem Kampf mit der alten Ordnung der monarchischen Staaten aufzubauen, oder sollte man in Übereinkunft mit den alten Mächten und ihren Institutionen versuchen, die alte Ordnung zu reformieren? Sollte die Revolution also die Macht und Legitimität der monarchischen Ordnung anerkennen oder sich selbst als neue und legitime Macht betrachten und darauf aufbauend eine neue Ordnung schaffen?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die Revolution auf dem Vormarsch
Die Frankfurter Nationalversammlung
Die Reaktion auf dem Vormarsch
Fazit
Literatur
Einleitung
Jede Revolution wirft in erster Linie eine Frage auf: die Frage der Macht. Auch in der Revolution von 1848 war diese Frage von zentraler Bedeutung. Sollte man auf der Grundlage der Macht der Revolution und der Volkssouveränität daran gehen, eine neue Ordnung in offenem Kampf mit der alten Ordnung der monarchischen Staaten aufzubauen, oder sollte man in Übereinkunft mit den alten Mächten und ihren Institutionen versuchen, die alte Ordnung zu reformieren? Sollte die Revolution also die Macht und Legitimität der monarchischen Ordnung anerkennen oder sich selbst als neue und legitime Macht betrachten und darauf aufbauend eine neue Ordnung schaffen?
In dieser Frage gab es grundsätzlich zwei Richtungen: die Anhänger des Vereinbarungsprinzips und die des konsequent vertretenen Prinzips der Volkssouveränität. Diese Richtungen fanden sich natürlich auch in der Nationalversammlung der Paulskirche wieder, wobei man dem gemäßigten Liberalismus eher die erste, der radikalen Demokratie eher die zweite Position zuschreiben kann. Jedoch sollte man sich bei einer solchen Einteilung bewusst sein, dass sich die Abgeordneten in dieser Frage keineswegs in zwei fest voneinander getrennten Gruppierungen gegenüberstanden. Politische Parteien im heutigen Sinne gab es noch nicht, und auch die groben politischen Gruppierungen, die es in der Paulskirche gab, hatten sich in dieser Form erst während des Wahlkampfes für die Nationalversammlung herausgebildet[1] und waren weder in sich homogen noch statisch[2].
Im Folgenden wird also zu untersuchen sein, wie die Frage der Macht in der Märzrevolution von verschiedener Seite gestellt wurde bis sie schließlich im Herbst 1848 einseitig in Wien und Berlin durch das königstreue Militär gelöst wurde.
Die Revolution auf dem Vormarsch
Die revolutionäre Welle des Jahres 1848, die in ihrem Verlauf weite Teile Europas mitreißen sollte, nahm ihren Ausgangspunkt im Februar 1848 in Paris. Die republikanische Opposition gegen das aus der Revolution von 1830 hervorgegangene Bürgerkönigtum weitete sich zu einem Volksaufstand aus, der schließlich im Sturz der Monarchie und der Ausrufung der Republik gipfelte. Die Machtfrage war hier also schnell und klar (wenn auch, wie sich zeigen sollte, nicht unumkehrbar) zugunsten der Revolution entschieden worden. Die Revolutionäre hatten die Macht übernommen. Die alte Ordnung war wie auch schon in der Revolution von 1789 gestürzt und durch eine neue, die der Republik, ersetzt worden. Darauf aufbauend konnte die neu geschaffene, hauptsächlich aus bürgerlichen Liberalen bestehende Regierung sofort an deren Ausgestaltung gehen. Das allgemeine Wahlrecht sowie Presse- und Versammlungsfreiheit wurden eingeführt. Auch die soziale Frage wurde – zur Beruhigung der unteren Bevölkerungsschichten – angegangen: Um das Problem der Arbeitslosigkeit zu lösen, das viele in soziales Elend drängte, wurden die Nationalwerkstätten gegründet.[3]
In den südwestdeutschen Ländern, die nicht zuletzt als Folge der napoleonischen Besetzung konstitutionelle Monarchien waren, über im deutschen Rahmen relativ fortschrittliche Verfassungen verfügten, viel die Nachricht der Revolution in Paris auf fruchtbaren Boden. Die Bevölkerung versammelte sich zu zahlreichen Kundgebungen und die „Märzforderungen“ wurden aufgestellt: Die „Gewährung einer freiheitlichen Verfassung, die Pressefreiheit, die Vereins- und Versammlungsfreiheit“, öffentliche Strafverfahren und Schwurgerichte und eine nationale Volksvertretung.[4] Der Druck der Bevölkerung führt zur Bildung der Märzministerien, d.h. von Kabinetten unter Beteiligung von Liberalen, die rechtlich weiterhin auf dem Boden der monarchischen Ordnung stehen. Liberale waren in den südwestdeutschen Staaten auch vor 1848 schon in Regierungen vertreten gewesen (daher die Bezeichnung „Kammerliberalismus“), jedoch konnten sie jetzt, getragen von einer sich entwickelnden öffentlichen Meinung, die Reformen forderte, versuchen, ihr Programm einer freiheitlichen Verfassung umzusetzen.
Die Zentren der Revolution lagen jedoch in den politisch gesehen rückschrittlicheren aber ungleich mächtigeren Hegemonialmächten des Deutschen Bundes: Preußen und Österreich. In den Hauptstädten dieser durch keine Verfassung beschränkten absoluten Monarchien wurde die Revolution entschieden: Der Sieg der Revolutionäre in Wien und Berlin etablierte die Revolution als Macht, mit der sich die Monarchen (vorerst) abzufinden hatten, und in Wien und Berlin wurde im Herbst 1848 auch das Schicksal der Revolution besiegelt. In Berlin führte das harte Durchgreifen des Militärs während einer Volksversammlung vor dem Schloss zu Straßenkämpfen und dem Bau von Barrikaden. Am 19. März zog sich das Militär auf Befehl von Friedrich Wilhelm IV. schließlich aus Berlin zurück. Kurz zuvor hatten in Wien die Nationalgarde und die Studentische Legion praktisch die Macht übernommen. Um der Revolution den Wind aus den Segeln zu nehmen, hatte der unpopuläre Staatskanzler Metternich sein Amt aufgegeben und der Hof war aus Wien nach Innsbruck verlegt worden.[5]
[...]
[1] Wolfgang J. Mommsen: 1848. Die ungewollte Revolution. Frankfurt/Main, 1998, 172.
[2] Ebenda, 193.
[3] Heinrich A. Winkler: Der lange Weg nach Westen. Deutsche Geschichte 1806-1933. Bonn, 2002 (= Sonderausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung), 99f.
[4] Mommsen, 112.
[5] Ebenda, 212ff.
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