Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der relativen Einkommensarmut in Deutschland. Zuerst werde ich zur Untersuchung der Entwicklung, den ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung der BRD (ARB) zur Hilfe nehmen. Betrachtet wird der Zeitraum 1973-1998, welche Gruppen besonders betroffen waren und welche möglichen Ursachen es für die vorliegende Entwicklung gibt. Des Weiteren werde ich die These überprüfen: „Wer wenig verdient, profitiert auch weniger von gesamtwirtschaftlichen Einkommenssteigerungen.“ Außerdem werde ich die Ergebnisse des Armutsberichtes der Bundesregierung mit den Ergebnissen des Armutsberichtes der Hans-Böckler-Stiftung vergleichen und untersuchen, welche Unterschiede es in den Datengrundlagen gibt. Da der Bericht die letzten aktuellen Daten aus dem Jahr 1998 enthält, werde ich darstellen, welche Entwicklungen es seitdem gegeben hat. Als Datengrundlage werden mir die Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) und die Datenreporte des Statistischen Bundesamtes dienen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hintergrund der Berichterstattung
3. Zur Interpretation des Konzepts der relativen Einkommensarmut
4. Eingrenzung des Themas
5. Darstellung der relativen Einkommensarmut auf Grundlage des Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
5.1 Datengrundlagen des Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
5.2 Entwicklung der relativen Einkommensarmut
5.3 Gruppenspezifische relative Einkommensarmut
5.4 These: „Wer wenig verdient, profitiert auch weniger von gesamtwirtschaftlichen Einkommenssteigerungen.“
6. Darstellung und Vergleich der relativen Einkommensarmut auf Grundlage des Armutsberichtes der Hans-Böckler-Stiftung, des DGB und des Paritätischen Wohlfahrtsverband mit dem Bericht der Bundesregierung
6.1 Datengrundlagen des Armutsberichtes der Hans-Böckler-Stiftung
6.2 Vergleich der Berichte
6.3 Gruppenspezifische relative Einkommensarmut
7. Entwicklung seit 1998 auf Basis der Datenreporte und der Sozio-ökonomischen Panels
8. Schlussbemerkungen
9. Anhang
10. Literaturverzeichnis
1.Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der relativen Einkommensarmut in Deutschland.
Zuerst werde ich zur Untersuchung der Entwicklung, den ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung der BRD (ARB) zur Hilfe nehmen. Betrachtet wird der Zeitraum 1973-1998, welche Gruppen besonders betroffen waren und welche möglichen Ursachen es für die vorliegende Entwicklung gibt.
Des Weiteren werde ich die These überprüfen: „Wer wenig verdient, profitiert auch weniger von gesamtwirtschaftlichen Einkommenssteigerungen.“
Außerdem werde ich die Ergebnisse des Armutsberichtes der Bundesregierung mit den Ergebnissen des Armutsberichtes der Hans-Böckler-Stiftung vergleichen und untersuchen, welche Unterschiede es in den Datengrundlagen gibt.
Da der Bericht die letzten aktuellen Daten aus dem Jahr 1998 enthält, werde ich darstellen, welche Entwicklungen es seitdem gegeben hat. Als Datengrundlage werden mir die Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) und die Datenreporte des Statistischen Bundesamtes dienen.
2. Hintergrund der Berichterstattung
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung auf Antrag der Regierungsfraktion mit Beschluss vom 27.Januar 2000 mit der Erstattung eines Armuts- und Reichtumsbericht im Jahr 2001 beauftragt. Mit Vorlage des Berichts „Lebenslagen in Deutschland – Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“ setzt die Bundesregierung diesen parlamentarischen Auftrag um.
Die jüngsten Zahlen stammen aus dem Jahr 1998 und beschreiben die Situation zum Zeitpunkt des rot-grünen Regierungsantritts.
Der Armutsbericht der Hans-Böckler-Stiftung, des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, welcher 1994 zum ersten Mal veröffentlicht wurde, ist in der vorliegenden Fassung von 2000 sowohl mit Daten bis 1998 aktualisiert worden als auch inhaltlich verändert worden.
3. Zur Interpretation des Konzepts der relativen Einkommensarmut
Anders als der absolute Armutsbegriff, der sich mit dem physischen Existenzminimum als Armutsgrenze beschäftigt, befasse ich mich hier mit dem relativen Armutsbegriff, daher zunächst einmal die Definition von relativer Einkommensarmut:
Wer weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens verdient gilt als arm, in diesem Fall wird das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten. Das heißt, dass die Personen unterhalb dieser Schwelle sich in einer Lebenslage befinden, in der das Mindestversorgungsniveau zur Teilhabe an der Gesellschaft nicht erreicht wird.
Somit ist der relative Armutsbegriff abhängig vom Wohlstandniveau einer Gesellschaft.
4. Eingrenzung des Themas
Das Einkommen, welches hier zur Messung der Armut dient, wird wie folgt berechnet: zunächst werden die Markteinkommen der Haushaltsmitglieder zusammengefasst und anschließend jedem Haushaltsmitglied, nach Zuordnung eines Äquivalenzgewichtes, ein Anteil daran zugerechnet. Das ergibt das Marktäquivalenzeinkommen, welches ich im Folgenden nur noch mit Einkommen bezeichnen werde.
Zur Analyse der Entwicklung der relativen Einkommensarmut werden vier Armutsschwellen definiert, und zwar wird die 50%- und die 60%-Grenze jeweils auf das arithmetische Mittel sowie auf den Median (Zentralwert)[1] des Einkommens bezogen. Unter Berücksichtigung der Neuen OECD[2] Äquivalenzskala[3] ergeben sich daraus vier Berechnungsvarianten zur relativen Einkommensarmut.
Ich werde auf Basis des Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung die Entwicklung der relativen Einkommensarmut für die alten Bundesländer (ABL) 1973-1998 darstellen und von 1993-1998 für Gesamtdeutschland bezogen auf die 60% Schwelle des Medians, gemäß der Empfehlung des Statistischen Amtes der EU (Eurostat).
5. Darstellung der relativen Einkommensarmut auf Grundlage des Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
5.1 Datengrundlagen des Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Als Datenbasis der Einkommenserfassung, im Bereich der Einkommensarmut, dienen dem Bericht die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, welches in 70.000 Haushalten alle fünf Jahre durchgeführt wird seit 1963. Die Neuen Bundesländer (NBL) und ausländische Haushalte sind ab 1993 enthalten, wobei ausländischen Haushalte unterrepräsentiert sind.[4]
Allerdings werden keine Einkommen über 35.000 DM/Monat erfasst, was die Armutsquote nach unten drückt.
5.2 Entwicklung der relativen Einkommensarmut
Bei der Betrachtung der Entwicklung der zuvor vier definierten Armutsgrenzen sieht man, dass der Anteil der Betroffenen seit Beginn der 80er Jahre kontinuierlich zugenommen hat.[5] So hat z. B. der Anteil der Personen in den ABL, die weniger als das durchschnittliche Einkommen der ABL verdienen, von 6,3% (1973) auf 10,6% (1998) zugenommen.
[...]
[1] Median (Zentralwert): „Werden alle statistischen Einheiten der Größe nach ihres Merkmalswertes ordnet, so ist der Zentralwert der Wert der mittleren statistischen Einheit d.h. 50% aller statistischen Einheiten haben einen Merkmalswert kleiner oder gleich dem Zentralwert und 50% haben einen Merkmalswert größer oder gleich dem Zentralwert. Der Median ist somit der 50% Punkt. Im Gegensatz zum arithmetischen Mittel wird der Zentralwert nicht von Extremwerten beeinflusst, da lediglich der Wert ausgewählt wird, der in der Mitte der Merkmalswerte liegt.“ (ZIEGLER 42)
[2] OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit)
[3] Siehe hierzu Armutsbericht der Bundesregierung S.20
[4] Vgl. Becker I. / Frick, J.R. / Grabka M. / Hauser, R. / Krause, P. / Wagner, G. (2003) S.82
[5] Siehe Grafik 1 im Anhang
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