Nach knapp 50 jähriger europäischer Integrationsgeschichte haben sich am 29.10.2004 die Staats- und Regierungschefs der nun 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der drei Beitrittskandidatenstaaten in Rom auf einen gemeinsamen Verfassungsentwurf geeinigt.
„Die Vertiefung der Europäischen Union ist mithin ein inzwischen jahrzehntelanger Prozess, der kontinuierlich vorangetrieben wurde und auch weiterhin vorangetrieben werden muss.“
Dies bestätigt sich in der Präambel der Verfassung, in der es heißt: „In der Gewissheit, dass die Völker Europas ... immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam gestalten.“ Nun stellt sich die Frage, wann die Finalität des Integrationsprozesses erreicht ist und, wie diese sich ausdrückt.
Grundsätzlich kommen nur zwei mögliche Verfassungstypen für die Europäische Union in Frage, ein Europäischer Bundesstaat oder eine Fortentwicklung eines Staatenbundes.
Mit der Frage, um welche rechtliche Verbindung es sich bei der Union handle, entschied bereits am 12.10.1993 das Bundesverfassungsgericht mit dem Maastricht-Urteil. Die Europäische Union sei ein Staatenverbund sui generis zur Verwirklichung einer immer engeren Union der - staatlich organisierten - Völker Europas, kein sich auf ein Europäisches Staatsvolk stützender Staat.
Fraglich ist allerdings, ob diese Begriffsbestimmung nicht nach dem Inkrafttreten der Verfassung einer Aufarbeitung bedarf. Denn es ist unklar, wann ein Mitgliedstaat nur geringfügige Kompetenzen an ein übergeordnetes Organ überträgt oder wann ein Mitgliedstaat die Kompetenzen überträgt, durch die er handlungsunfähig und nicht ausreichend souverän erscheint um weiterhin einen Staat zu begründen.
Alleine der Begriff „Union“, der augenscheinlich lediglich die Übertragung begrenzter Kompetenzen und somit den Staatenbund impliziert, kann keine Antwort auf die Frage geben, ob die Europäische Union bereits ein Bundesstaat ist. Denn „der mächtigste Staat der Erde, die Vereinigten Staaten von Amerika, bezeichnet sich selbst als eine Union.“ Es ist aber unbestritten, dass die USA eine präsidiale Republik mit bundesstaatlicher Verfassung ist.
Die Frage der Bundesstaatlichkeit ist daher viel tiefgreifender zu erforschen. Dazu bedarf es zunächst eines historischen Abrisses des konstituierenden Prozesses der Union. Ferner bedarf es genauer Begriffsbestimmungen um sich der Antwort der Staatlichkeit zu nähern.
Enden soll die Arbeit mit einem Fazit, das mehr als den status quo beschreibt.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtfertigung der Themenstellung
- Begriffsbestimmungen
- Die Europäische Union
- Der Bundesstaat
- Die Verfassung
- Die Entwicklung der EU bis zur Verfassung
- Die EGKS und die EWG
- Der Vertrag von Maastricht
- Der Vertrag von Amsterdam
- Der Vertrag von Nizza
- Der Verfassungsentwurf
- Der Konvent
- Die Ratifizierung
- Gründe und Ziele für eine Verfassung
- Demokratie
- Einführung
- Die Organe
- Das Wahl- und Ratifizierungsverfahren
- Fazit
- Europäische Integration
- Identität
- Einführung
- Identität als Voraussetzung für den Staat?
- Der Status quo
- Das bestehende Defizit
- Identität durch Verfassung?
- Fazit
- Transparenz
- Identität
- Effizienz und Handlungsfähigkeit
- Demokratie
- Aufbau der Verfassung
- Teil I
- Teil II
- Teil III
- Teil IV
- Kompetenzverteilung
- Organe
- Das Europäische Parlament
- Der Rat der EU (Ministerrat)
- Die Kommission
- Der Europäische Rat
- Der Europäische Gerichtshof
- Gesetzgebungsbereiche
- Organe
- Sonstige Änderungen
- Der Außenminister
- Gesetzgebungsverfahren
- Verfahren der Anhörung
- Verfahren der Zustimmung
- Verfahren der Mitentscheidung
- Verfahren der Einstimmigkeit
- Der freiwillige Austritt
- Ewigkeitsklauseln
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich mit der Europäischen Verfassung und untersucht, ob diese die EU auf dem Weg zum Bundesstaat führt. Der Fokus liegt auf der Analyse der Entwicklung der EU bis zur Verfassung, der Gründe und Ziele für eine Verfassung, dem Aufbau der Verfassung, der Kompetenzverteilung und weiteren Änderungen, die sich durch die Verfassung ergeben. Die Arbeit beleuchtet kritisch die Frage, ob die Verfassung einen Schritt hin zu einem europäischen Bundesstaat darstellt und welche Folgen dies für die EU-Mitgliedstaaten haben könnte.
- Entwicklung der Europäischen Union bis zur Verfassung
- Gründe und Ziele für die Einführung einer Verfassung
- Aufbau und Struktur der Verfassung
- Kompetenzverteilung und Machtverhältnisse in der EU
- Mögliche Folgen der Verfassung für die EU-Mitgliedstaaten
Zusammenfassung der Kapitel
- Rechtfertigung der Themenstellung: Diese Einleitung führt den Leser in das Thema der Europäischen Verfassung ein und erläutert die Relevanz der Arbeit im Kontext der europäischen Integrationsgeschichte.
- Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel definiert zentrale Begriffe wie "Europäische Union", "Bundesstaat" und "Verfassung", um ein gemeinsames Verständnis für die weitere Analyse zu schaffen.
- Die Entwicklung der EU bis zur Verfassung: Dieses Kapitel beleuchtet die wichtigsten Stationen der europäischen Integration von der Gründung der EGKS und EWG bis hin zum Verfassungsentwurf. Es beschreibt die Entwicklung der EU und die Herausforderungen, die zu den verschiedenen Vertragsänderungen führten.
- Gründe und Ziele für eine Verfassung: Dieser Abschnitt untersucht die Gründe und Ziele für die Einführung einer Verfassung in der EU. Er befasst sich mit Themen wie Demokratie, Europäische Integration, Transparenz und Effizienz.
- Aufbau der Verfassung: Dieses Kapitel beschreibt den Aufbau der Verfassung und gliedert die verschiedenen Teile und Kapitel.
- Kompetenzverteilung: Dieser Abschnitt beleuchtet die Verteilung von Kompetenzen zwischen den verschiedenen Organen der EU, wie dem Europäischen Parlament, dem Rat der EU und der Kommission.
- Sonstige Änderungen: Dieser Abschnitt beleuchtet weitere Änderungen, die sich durch die Verfassung ergeben, wie zum Beispiel das Gesetzgebungsverfahren und den freiwilligen Austritt aus der EU.
- Ewigkeitsklauseln: Dieser Abschnitt beleuchtet die Ewigkeitsklauseln in der Verfassung, die bestimmte Bereiche vor zukünftigen Änderungen schützen sollen.
Schlüsselwörter
Europäische Verfassung, Europäische Union, Bundesstaat, Integration, Demokratie, Transparenz, Effizienz, Kompetenzverteilung, Gesetzgebungsverfahren, Organe, Mitgliedstaaten, Maastricht-Urteil, Staatenbund, Staatenverbund, Identität, Vertrag, Verfassungsentwurf.
- Quote paper
- Markus Postulka (Author), 2006, Die Europäische Verfassung - Die EU auf dem Weg zum Bundesstaat?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58102