Es handelt sich bei diesem Konzept um die fiktive Unterweisung des Auszubildenden der Mustermann GmbH. Die Mustermann GmbH ist ein mittelständischer, sächsischer Handwerksbetrieb mit 175 Mitarbeitern.
Dienstleistungen des Unternehmens umfassen die Bereiche Orthopädietechnik, Sanitätshaus, Rehabilitationstechnik und Home-Care.
Der Auszubildende wird im Beruf "Orthopädiemechaniker und Bandagist" ausgebildet. Zu seinem Aufgabengebieten gehört die Zuarbeit für die Gesellen beim Herstellen, Aufbauen und Anpassen sowie Warten und Instandhalten von Arm- und Beinprothesen, Orthesen, Stützkorsetten, Epithesen und rehabilitationstechnischen Geräten aus Kunststoff, Holz, Leder und Metall.
Inhaltsverzeichnis
1. Zielgruppe
1.1. Hintergrund
1.2. Alter und schulische Vorbildung
1.3. Ausbildungsstand
2. Didaktische Analyse
2.1. Ausbildungsrahmenplan
2.2. Betrieblicher Ausbildungsplan
2.3. Fachlicher Inhalt
2.4. Bedeutung für den Auszubildenden und Zusammenhang mit dem Berufsschulunterricht
3. Lernziele
3.1. Leitlernziel
3.2. Groblernziel
3.3. Feinlernziel
3.4.1. Kognitive Feinlernziel
3.4.2. Affektive Feinlernziel
3.4.3. Psychomotorische Feinlernziel
4. Organisation
4.1. Ort der Unterweisung
4.2. Unterweisungszeitpunkt und Dauer
5. Unterweisungsverlauf
5.1. 1.Stufe: Vorbereitung
5.2. 2.Stufe: Vormachen und Erklären
5.3. 3.Stufe: Wiederholung durch Auszubildenden
5.4. 4.Stufe: Übung und Festigung
6. Kontrolle des Lernerfolges
6.1. Lernzielkontrolle
6.2. Selbstkontrolle durch den Auszubildenden
6.3. Fremdkontrolle durch den Ausbilder
7. Literatur- und Quellenangabe
1. Zielgruppe
1.1. Hintergrund
Es handelt sich bei diesem Konzept um die fiktive Unterweisung des Auszubildenden der Mustermann GmbH. Die Mustermann GmbH ist ein mittelständischer, sächsischer Handwerksbetrieb mit 175 Mitarbeitern.
Dienstleistungen des Unternehmens umfassen die Bereiche Orthopädietechnik, Sanitätshaus, Rehabilitationstechnik und Home-Care.
Der Auszubildende wird im Beruf „Orthopädiemechaniker und Bandagist“ ausgebildet. Zu seinem Aufgabengebieten gehört die Zuarbeit für die Gesellen beim Herstellen, Aufbauen und Anpassen sowie Warten und Instandhalten von
Arm- und Beinprothesen, Orthesen, Stützkorsetten, Epithesen und rehabilitationstechnischen Geräten aus Kunststoff, Holz, Leder und Metall.
1.2. Alter und schulische Vorbildung des Auszubildenden
Der Auszubildende Andreas Schneider ist 16 Jahre alt und besitzt die mittlere Reife.
1.3. Ausbildungsstand
Der Auszubildende befindet sich am Anfang seiner Ausbildung (1. Ausbildungsjahr).
Er ist aufgeweckt und interessiert. Seine Leistungen in der Berufsschule sind gut.
2. Didaktische Analyse
2.1. Ausbildungsrahmenlehrplan
Der Ausbildungsrahmenlehrplan sieht für den Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr die Vermittlung von Fertigkeiten im Fügen, d.h. Nähen von Textilien, Leder und Kunststoffen vor.( Ausbildungsrahmenlehrplan §3 Nr.11)
Beim Fachbereich Bandagist gehört die Handnaht selbstverständlich dazu.
2.2. Betrieblicher Ausbildungsplan
Der betriebliche Ausbildungsplan wurde nach den sachlichen und zeitlichen Vorgaben des Ausbildungsrahmenlehrplanes erstellt. Der Ausbildungsplan wird individuell auf den Auszubildenden zugeschnitten. Der Auszubildende wird zur Vermittlung der unter 2.1. beschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse in der Werkstatt des Unternehmens eingesetzt.
2.3. Fachlicher Inhalt
Im Rahmen des o.g. Teiles der Ausbildung (Ausbildungsrahmenlehrplan §3 Nr.11) ist es wichtig, das alle Zusammenhänge bei der Anwendung und Anfertigung der Handnaht richtig erfasst werden, da diese zum Fügen von Materialen dient, die nicht mit einer Maschine genäht werden können.
3. Lernziele
3.1. Leitlernziel
Der Auszubildende soll am Ende seiner Ausbildung über alle Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die notwendig sind, um den Beruf Orthopädiemechaniker und Bandagisten selbständig und sicher ausüben zu können.
3.2. Groblernziel
Groblernziel ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen im Bereich „Textilien, Leder und Kunststoffe nähen“( Ausbildungsrahmenlehrplan § 3 Nr.11 d ), somit auch „Nähen mit zwei Nadeln“.
3.3. Feinlernziel
Der Auszubildende soll nach der Unterweisung in der Lage sein, selbständig eine Handnaht mit zwei Nadeln anfertigen zu können.
Er soll die Vorteile und Notwendigkeit einer Handnaht verstanden haben und mit den entsprechenden Werkzeugen sicher umgehen können.
3.4.1. Kognitives Feinlernziel
Der Auszubildende soll sich theoretische Kenntnisse, wie Vorgaben zu notwendigen Rand- und Stichabständen und Materialeigenschaften von Leder und Sattlergarn, aneignen.
3.4.2. Affektives Feinlernziel
Des Weiteren soll ein gewissenhafter und verantwortungsbewusster Umgang mit Material, Werkzeugen und Zeit vermittelt werden.
3.4.3. Psychomotorisches Feinlernziel
Der Auszubildende kann das gelernte praktisch Anwenden.
[...]
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- Susan Schwarz (Author), 2006, Anfertigung einer Handnaht mit zwei Nadeln (Unterweisung Orthopädietechniker / -in), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/58021
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