Korruption ist heute ein Wort aus dem alltäglichen Sprachgebrauch. Kaum ein
Tag vergeht, ohne dass Politiker, Sportler oder andere Personen verdächtigt
werden korrupt zu sein. Im folgenden werde ich das Wort Korruption definieren,
erklären und Beispiele dazu liefern. Das Wort Korruption hat seinen Ursprung im Lateinischen und kommt von corrumpere, was soviel heißt wie Bestechlichkeit, Sittenverfall oder Verderbtheit. Im Gabler Wirtschaftslexikon wird es folgendermaßen beschrieben: „ Ein Vertrags- bzw. normwidriges Verhalten eines Agenten gegenüber seinem Prinzipal (Agency-Theorie) aufgrund der Entgegennahme von Geld oder Sachleistungen durch einen Dritten, der sich davon Vorteile durch den Agenten erhofft.“
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Was ist Korruption ?
1.1. Definition
1.2. Strafrechtlicher Korruptionsbegriff
1.3. Sozialwissenschaftlicher Korruptionsbegriff
1.4. Weiter Korruptionsbegriff
1.5. Strukturen in Deutschland
1.6. Internationaler Vergleich
2. Wie verbreitet ist Korruption ?
2.1. Statistik
2.2. Das Dunkelfeld
2.3. Wie kommt es zum Strafverfahren ?
3. Wie schädlich ist Korruption ?
3.1. Materielle Schäden
3.2. Immaterielle Schäden
4. Wachstumsbranche Korruption
4.1. Wie korrupt ist Deutschland ?
4.2. Korruption als Teil der Geschäftspolitik
4.3. Anfüttern
4.4. Korruptionskartelle
4.5. Öffentlicher Dienst
4.6. Baubranche
5. Wie entstehen Korruptionsbeziehungen
5.1. Nachfolger im Amt
5.2. Korruptionsmakler
5.3. Firmenübernahme
5.4. Lagerwechsel
6. Beispiele aus der Praxis
7. Die 10 Gebote der Bekämpfung
8. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
Abbildung 2: Bilanzsummenentwicklung mit Hilfe von Bestechung
1. Was ist Korruption ?
Korruption ist heute ein Wort aus dem alltäglichen Sprachgebrauch. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass Politiker, Sportler oder andere Personen verdächtigt werden korrupt zu sein. Im folgenden werde ich das Wort Korruption definieren, erklären und Beispiele dazu liefern.
1.1. Definition
Das Wort Korruption hat seinen Ursprung im Lateinischen und kommt von corrumpere, was soviel heißt wie Bestechlichkeit, Sittenverfall oder Verderbtheit.
Im Gabler Wirtschaftslexikon wird es folgendermaßen beschrieben: „ Ein Vertrags- bzw. normwidriges Verhalten eines Agenten gegenüber seinem Prinzipal (Agency-Theorie) aufgrund der Entgegennahme von Geld oder Sachleistungen durch einen Dritten, der sich davon Vorteile durch den Agenten erhofft.“[1]
1.2. Strafrechtlicher Korruptionsbegriff
Das Strafrecht kennt den Begriff Korruption nicht. Im Strafgesetzbuch versteht man unter Korruption Amtsdelikte wie Vorteilsnahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung nach §§ 331-335 StGB, sowie Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr nach §§ 299, 300 StGB und Wählerbestechung nach § 108b StGB. Vor der Einführung des Korruptionsbekämpfungsgesetz musste allerdings ein Nachweis erbracht werden, dass der Vorteil als Gegenleistung für eine konkrete Diensthandlung bestimmt war, die so genannte Unrechtsvereinbarung.[2] Zahlungen, die das Ziel hatten das Wohlwollen oder die Geneigtheit von Amtsträgern zu erkaufen waren, mangels Zuordnung zu einer konkreten Diensthandlung, straflos. Genauso verhielt es sich mit dem Anfüttern. Damit ist der planmäßige Auf- und Ausbau von Abhängigkeiten gemeint.
Heute ist bereits das Anbieten von Vorteilen durch die Paragraphen 331 und 333 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt. Der Nachweis einer bestimmten Gegenleistung ist nicht weiter notwendig.
Schwierig wird es jedoch mit Geburtstags- oder Jubiläumsgeschenken. Hier gilt als Faustformel, dass Sachspenden unter 10€ erlaubt sind. Bargeld findet jedoch keine Gnade vor dem Gesetz. Ein weiteres Problem sind die sogenannten Drittmittel an Universitäten und Kliniken, weil gerade im medizinischen Sektor unter dem Titel „Förderung von Forschung und Wissenschaft“ Schmiergeldzahlungen der Pharmaindustrie zur Umsatzsteigerung verschleiert werden.[3]
Als Strafmaß sind Haftstrafen von 6 Monaten bis hin zu 10 Jahren möglich. Außerdem wurde das Strafgesetzbuch nach erscheinen des Korruptionsbekämpfungsgesetz um den Submissionsbetrug nach § 298 und die Angestelltenbestechung bzw. –bestechlichkeit nach § 299 f. erweitert. Somit wurden die Kartellordnungswidrigkeiten nach § 38 GWB zu Straftaten hochgestuft, weil erkannt wurde, dass Absprachen häufig durch Schmiergeldzahlungen ermöglicht werden.
1.3. Sozialwissenschaftlicher Korruptionsbegriff
Politik- und Sozialwissenschaftler fassen den Begriff Korruption in der Regel weiter und verstehen darunter ganz allgemein den Missbrauch von Anvertrauter Macht zu privatem Vorteil, unabhängig davon ob die Handlung unter Strafe steht oder nicht. Darunter fallen dann auch Untreue, Ämterpatronage und überzogene Selbstversorgung von Amtsträgern.[4]
1.4. Weiter Korruptionsbegriff
Eigentlich gibt es keinen einheitlichen Begriff für Korruption. Man findet aber immer wieder Hinweise auf historische Beispiele. Danach kannte jede gesellschaftliche Organisationsform neben den legalen Machtstrukturen auch die unmoralische Einflussnahme und Bestechung, um Macht zu gewinnen. Kein Staat ist frei von Korruption, sei es die bagatellhafte „petty corruption“ bis hin zur staatsbedrohenden politischen Korruption.
In einem ethisch-moralischen Sinn kann Korruption alle Verhaltensweisen beinhalten, durch die sich Personen mit öffentlichen oder privaten Aufgaben auf Kosten der Allgemeinheit unangemessene Vorteile verschaffen.[5]
1.5. Strukturen in Deutschland
In der Wissenschaft wurde das Problem Korruption nur selten untersucht. Eine bundesweite empirische Untersuchung zeigt jedoch, dass es in unserem Land eine starke Verbreitung von sehr schwer wiegenden Formen der Korruption gibt, die sogenannte strukturelle Korruption.
Dagegen steht die Einzelfall- oder Bagatellkorruption, die weder geplant noch auf Wiederholung angelegt ist. Dazu gehört zum Beispiel eine Beschleunigungszahlung beim Zoll oder das schmieren von Polizisten bei einer Verkehrskontrolle. Hier spricht man von der situativen Korruption, die in Deutschland kein massenhaftes Phänomen darstellt.
Die strukturelle Korruption bezeichnet gewachsene Beziehungen, die auf lange Zeit angelegt sind und sich vorwiegend auf eine Wirtschaftsregion beschränken. Dabei können weit über hundert Personen und duzende Firmen in diesem System verstrickt sein. Am häufigsten ist die strukturelle Korruption im Bauwesen und der öffentlichen Verwaltung anzutreffen.
Von Netzwerken der Korruption spricht man vor Allem im Zusammenhang mit der organisierten Wirtschaftskriminalität, die meist in Kartellen über die Grenzen Deutschlands hinweg anzutreffen ist. Hier gehört die Korruption zum Aufgabenbereich der Unternehmensführung, die Ihren Untergebenen die unmoralische und strafbare Verhaltensweise aufträgt und Sie zur Umsetzung zwingt.
1.6. Internationaler Vergleich
Im Vergleich zu 132 anderen Ländern liegt Deutschland in einem 2003 angefertigten Corruption Perception Index (CPI) auf einem passablen 16. Rang. Auf den Spitzenpositionen, also den Ländern mit der wenigsten Korruption, liegen die Skandinavier mit Finnland an Position eins. Auf den hinteren Plätzen findet man Nigeria (132) und Bangladesh (133).
Die Aussagekraft dieses Rankings muss offen bleiben. Es steht nur fest, dass kein Land frei von Korruption ist. Während die Schwellenländer durchweg sehr anfällig sind, fällt die gleichbleibende Korruptionsresistenz der Skandinavier auf.
Als Gründe dafür findet man weder Schwerpunktstaatsanwaltschaften noch spezielle Polizeieinheiten, sondern zum Beispiel die Informationsfreiheit der finnischen Gesellschaft wird als Korruptionshemmend angesehen.
So kann jeder Finne die gezahlten Steuern des Nachbarn, den Besitzer eines Autokennzeichens oder die Bewerber in einem Ausschreibungsverfahren für einen öffentlichen Bauauftrag einsehen. Hinzu kommt die Institution eines Ombudsmannes.
[...]
[1] vgl. Gabler Wirtschaftslexikon 1997, S.2258
[2] Vgl. Bannenberg, 2004, S.25
[3] Vgl. Maier, 2003, S. 121 ff.
[4] Vgl. von Arnim, 2003, S. 18
[5] Vgl. Bannenberg, 2004, S.25
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