Die Arbeit befasst sich mit Aufsätzen und Reden zur Finalität der Europäischen Integration, die von Repräsentanten der deutschen Politik zwischen 1994 und 2001 verfasst wurden. Dabei soll der Frage nachgegangen werden, ob diese Beiträge lediglich ein vollkommen heterogenes Durcheinander unterschiedlichster Vorschläge darstellen, oder ob sie sich an gemeinsamen Grundgedanken und Leitbildern orientieren, aus denen sich ein spezifisch deutscher Standpunkt in dieser europaweit geführten Debatte herausarbeiten lässt. Dabei werden vier wesentliche Ideenkomplexe analysiert: Europäische Föderation, Europäische Verfassung, institutionelle Reformen und Differenzierung der Europäischen Integration. Hinsichtlich der föderalen Gestaltung der Europäischen Union lässt sich tatsächlich eine weitgehend einheitliche deutsche Position feststellen, die einen auf dem Subsidiaritätsprinzip basierenden Mittelweg zwischen dem heute existierenden Staatenbund und einem Bundesstaat vorsieht. Bei den Überlegungen zu einer möglichen Europäischen Verfassung herrschen in inhaltlichen Fragen ebenfalls keine bedeutenden Unterschiede, doch gibt es Differenzen in der Frage, ob eine solche Verfassung eher am Anfang oder am Ende des weiteren Integrationsprozesses
stehen soll. Bei den Vorschlägen zu institutionellen Reformen gibt es weitgehende Übereinstimmung in den Grundzügen (Stärkung des Parlaments und der Exekutive, Schaffung einer Staatenkammer, gerechte Stimmengewichtung im Rat), aber Unterschiede im Detail. Ähnliches lässt sich auch bei der Frage nach einer stärkeren Differenzierung der Europäischen Integration beobachten: die Vorstellung von einem ‚Kerneuropa’ wird von allen Autoren vertreten, doch gibt es im Hinblick auf dessen konkrete Ausgestaltung manche Differenzen. Uneinheitlichkeit besteht auch in der bedeutenden Frage, ob ein differenzierter Integrationsprozess letztlich zu einheitlichen Verhältnissen oder zu dauerhafter Uneinheitlichkeit führen soll. Trotz derartiger Meinungsunterschiede kann bei den untersuchten Beiträgen also durchaus vom Vorhandensein gemeinsamer Grundgedanken gesprochen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Themenkomplexe der Finalitätsdebatte
2.1 Europäische Föderation
2.2 Europäische Verfassung
2.3 Institutionelle Reformen
2.4 Differenzierung der Europäischen Integration
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im Laufe der neunziger Jahre hat der Prozess der Europäischen Integration eine bemerkenswerte Dynamisierung erfahren. Die Verwirklichung des Großprojekts der Wirtschafts- und Währungsunion sowie die allmähliche Öffnung für eine über wirtschaftliche Fragen hinausgehende politische Integration lassen Visionen eines möglichen Endzustands der Europäischen Integration nicht mehr bloß als weltfremde Utopie erscheinen. Hinzu kommt, dass die Europäische Union nun von außen mit Entwicklungen konfrontiert wird, die einen starken Reformdruck heraufbeschworen haben. So hat das Ende des Kalten Krieges Perspektiven für eine Osterweiterung der EU eröffnet, welche für die derzeitige Union eine schwerwiegende Belastungsprobe im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und politische Integrationsfähigkeit darstellen dürfte. Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, welche Rolle Europa in einer Welt der globalisierten Märkte spielen will und wie unter diesen Umständen die Herausbildung einer europäischen Identität gelingen kann.
Diese neuen Herausforderungen haben eine europaweite Debatte aufkeimen lassen, die das Bedürfnis erkennen lässt, Überlegungen über die Finalität des Prozesses der Europäischen Integration anzustellen. Vor allem die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 hat offenbar die Sicht auf weiter reichende Perspektiven hinsichtlich eines möglichen Endzustands der Entwicklung Europas eröffnet und zahlreiche Beiträge zur Finalitätsdebatte angeregt.[1] Gerade von deutscher Seite aus ist eine Vielzahl von Initiativen zum Gedankenaustausch über die Zukunft Europas zu verzeichnen. Dies ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil im Zuge der deutschen Vereinigung von 1990 zunächst Bedenken aufgekommen waren, dass Deutschland sein europapolitisches Engagement in Zukunft einschränken könnte, weil es der inneren Integration, also der strukturellen Anpassung der neuen Bundesländer an das System der Bundesrepublik, Vorrang vor der äußeren Integration in einem vom Eisernen Vorhang befreiten Europa einräumen könnte.[2] In der Retrospektive können diese Befürchtungen als unbegründet betrachtet werden, da sich Deutschland sowohl bei der realpolitischen Weiterentwicklung des Integrationsprozesses als auch bei der Debatte um die Zukunftsperspektiven der EU stets aktiv beteiligte und sich mitunter gar an die Spitze der Entwicklung zu setzen versuchte, wie es etwa bei dem vielbeachteten Schäuble-Lamers-Papier von 1994 oder der Rede des Bundesaußenministers Joschka Fischer an der Humboldt-Universität im Jahr 2000 deutlich wurde.
In der vorliegenden Arbeit möchte ich mich mit den wichtigsten deutschen Beiträgen zur Finalitätsdebatte beschäftigen und dabei herauszufinden versuchen, ob sich aus den unterschiedlichen Ansätzen so etwas wie ein spezifisch deutscher Standpunkt zur Zukunft der Europäischen Integration herausfiltern lässt. Meine zentrale Fragestellung lautet also: Offenbaren die unterschiedlichen deutschen Beiträge zur Debatte um die Finalität der Europäischen Integration überwiegend einheitliche Grundgedanken und Zielvorstellungen oder handelt es sich vielmehr um eine heterogene Ansammlung unterschiedlichster Ansätze ohne klar erkennbare gemeinsame Leitbilder?
Ich möchte mich hier mit dieser Frage befassen, indem ich vier Themenkomplexe in den Vordergrund stelle, die in der gegenwärtigen Debatte besonders häufig zur Sprache kommen: Die Möglichkeit einer neuartigen föderalen Ordnung der Europäischen Union, die Frage nach der Notwendigkeit einer europäischen Verfassung, die Debatte um institutionelle Reformen als Reaktion auf künftige Herausforderungen sowie das Thema einer möglichen Differenzierung und Flexibilisierung des Integrationsprozesses. Hierbei werde ich zunächst jeweils den Themenbereich sowie die mit ihm verbundenen Probleme und Streitfragen erläutern, um dann die unterschiedlichen Standpunkte der deutschen Autoren zu diesen Punkten miteinander zu vergleichen. Im Anschluss an die Analyse werde ich ein Fazit formulieren und dabei versuchen, die gewonnenen Ergebnisse zu systematisieren.
Bei der Auswahl der Diskussionsbeiträge habe ich mich, um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, auf Veröffentlichungen prominenter Repräsentanten der deutschen Politik beschränkt. Zur Sprache kommen Veröffentlichungen von Joschka Fischer, Wolfgang Schäuble, Karl Lamers, Johannes Rau, Wolfgang Clement sowie Helmut Schmidt und Valéry Giscard D`Estaing. Diese Beiträge sind meines Erachtens besonders wichtig, da sie nicht nur im wissenschaftlichen Diskurs, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit zum Teil große Beachtung erfuhren. Die meisten Veröffentlichungen sind nach 1999 erschienen.
2. Themenkomplexe der Finalitätsdebatte
2.1 Europäische Föderation
Wer im Zusammenhang mit dem politischen System der Europäischen Union den Begriff der Föderation in den Mund nimmt, der muss damit rechnen, auf breite Proteste zu stoßen. Dies liegt vor allem daran, dass der Begriff an sich missverständlich ist, da etwa das englische oder das französische Pendant zu diesem Ausdruck eine etwas andere Bedeutung haben. Im Deutschen stellt der Begriff „Föderalismus“ lediglich einen groben Oberbegriff dar, der ein „Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem gleichberechtigte und mehr oder weniger eigenständige Glieder zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen sind“[3], bezeichnet. Unter diesen Oberbegriff fällt sowohl ein Bundesstaat, also eine „Verbindung nichtsouveränder Gliedstaaten durch einen bundesmäßigen Zusammenschluss“[4] als auch ein Staatenbund (Konföderation), d. h. ein eher lockerer Zusammenschluss souveräner Nationalstaaten. Im Englischen oder Französischen beziehen sich die Begriffe federation oder fédération hingegen primär auf das Prinzip der Bundesstaatlichkeit und sind deshalb wesentlich enger gefasst als der entsprechende deutsche Ausdruck. Gerade für diejenigen, die im Hinblick auf die Europäische Integration einen eher intergouvernementalen Ansatz vertreten und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen souveränen nationalen Regierungen den Vorzug gegenüber einer Machtausweitung für supranationale Institutionen geben[5], ist die Bezeichung „Europäische Föderation“ deshalb ein Reizwort, das mit Ressentiments gegenüber einem europäischen „Superstaat“ verknüpft ist.
Heinrich Schneider weist zurecht darauf hin, dass Begriffe wie „Föderation“, „Staatenbund“ oder „Bundesstaat“ häufig nicht ausreichten, um die Mehrdimensionalität föderaler Systeme zu erfassen. So habe die historische Erfahrung gezeigt, dass einerseits ein Bundesstaat seinen Gliedern so starke Positionen einräumen könne, dass man ihn für einen Staatenbund halten könne, und dass andererseits ein Staatenbund durchaus einen Einigungsgrad aufweisen könne, der weit über gängige Auffassungen von einer konföderalen Struktur hinausgehe.[6] Dementsprechend ist auch der gegenwärtige Status der Europäischen Union nur schwer zu benennen, da es sich hier weder um einen klassischen Bundesstaat noch um eine herkömmliche Konföderation handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 in diesem Zusammenhang den Begriff des „Staatenverbunds“ geprägt, womit offenbar die „Erwartung an die fortwirkende Verzahnung von nationaler Souveränität und supranationaler Integration in einem politischen System eigener Art“[7] betont wurde. Ein deutscher Autor, der seinen Standpunkt über eine mögliche föderale Ausgestaltung der Europäischen Union darlegen möchte, muss also, um Missverständnisse zu vermeiden, sehr genau erläutern, welche Art von Föderation ihm vorschwebt.
Joschka Fischer lässt schon im Titel seiner Rede an der Berliner Humboldt-Universität („Vom Staatenbund zur Föderation“)[8] durchblicken, dass die Frage nach einer Föderalisierung des europäischen Integrationsprozesses für ihn eine zentrale Rolle spielt. Von großer Bedeutung ist hierbei, dass Fischer zwar den „Übergang vom Staatenverbund der Union hin zur vollen Parlamentarisierung in einer Europäischen Föderation“ fordert, sich dabei aber gleichzeitig von bisherigen Vorstellungen von einem europäischen Bundesstaat distanziert, die er als „synthetisches Konstrukt jenseits der gewachsenen europäischen Realitäten“ bezeichnet.[9] Sein Konzept orientiert sich vielmehr an der „Souveränitätsteilung von Europa und Nationalstaat“ auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips. Fischer fordert also ein Modell, das über den allzu losen und ungeregelten Staatenverbund, der zur Zeit existiert, hinausgeht, ohne dabei gleich die Form eines Bundesstaates nach deutschem oder amerikanischem Vorbild anzunehmen. Indem er ausdrücklich betont, dass hierbei eine Koexistenz von Föderation und Nationalstaaten und kein Verdrängungsprozess zu Lasten nationaler Institutionen und Identitäten angestrebt werde[10], versucht er, sich gegen mögliche Einwände von Vertretern des intergouvernementalen Ansatzes zu verteidigen, die in seinen Ausführungen eine Tendenz zur Bildung anonymer supranationaler Strukturen erkennen könnten.
Auch Wolfgang Schäuble hat sich mit dem Konzept einer Europäischen Föderation beschäftigt, wobei allerdings nicht das berühmte Schäuble-Lamers-Papier von 1994, wo lediglich einige unkonkrete Bemerkungen über einen „föderalen Bundesstaat“ zu finden sind[11], sondern vor allem ein weniger bekannter Aufsatz aus dem Jahr 2000[12] von Bedeutung ist, der als direkte Reaktion auf die Fischer-Rede verfasst wurde. Hier betont Schäuble, dass Nation und Europa seiner Ansicht nach „keine Gegensätze“ seien. Während die Nationalstaaten den Menschen eine Identität vermittelten und somit ihre Akzeptanz für rechtsstaatliche Prinzipien gewährleisteten, habe Europa die Aufgabe, dringende gesellschaftliche Probleme von globaler Bedeutung, die über die Kräfte der Einzelstaaten hinausgehen, zu bearbeiten. Staatlichkeit und Souveränität sollten deshalb auf mehrere Ebenen verteilt werden. Nur eine Befolgung des Subsidiaritätsprinzips und eine klare Verteilung der Kompetenzen könnten hierbei dazu führen, dass eine übermäßige Europäisierung verhindert werden könne. Auch hier ist also der Versuch zu erkennen, einen Mittelweg zwischen dem Bundesstaatsprinzip und dem derzeitigen Status eines Staatenverbunds zu finden, ohne dabei die Souveränität der Nationalstaaten in Frage zu stellen.
In eine ähnliche Richtung zielen auch die – allerdings sehr vagen – Ausführungen von Johannes Rau, der sich ebenfalls für eine Föderalisierung Europas durch die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips ausspricht, dabei aber die Orientierung am Bundesstaatsmodell ablehnt: „Niemand will einen europäischen Bundesstaat, der die amerikanische, die deutsche oder die schweizerische Verfassung imitiert.“[13]
Das Subsidiaritätsprinzip ist auch bei Vertretern einzelner Bundesländer in Deutschland von hoher Bedeutung, da gerade hier offenbar Bedenken herrschen, dass eine föderale Neuordnung Europas zu Lasten der Regionen gehen könnte. So plädiert etwa der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement entschieden für eine „Neuordnung der Zuständigkeiten, die den Grundsätzen der Klarheit und Transparenz, der Verantwortung und der Subsidiarität entspricht“.[14]
Bei der Frage nach einer möglichen föderalen Neuordnung Europas scheint es also bei den hier besprochenen deutschen Autoren, trotz der Brisanz des Themas, keinen grundlegenden Dissens zu geben. Alle Verfasser halten den derzeitigen Zustand der Europäischen Union für unbefriedigend und fordern eine stärkere Föderalisierung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sowie eine klare Abgrenzung von Kompetenzen zwischen Union, Mitgliedstaaten und Regionen, um die hochkomplexen Entscheidungsstrukturen einfacher, effizienter und transparenter zu gestalten. Dabei wird allerdings in keinem der Beiträge die Absicht geäußert, Europa zu einem Bundesstaat, ähnlich dem deutschen System, umzugestalten. Eine europäische Föderation soll hier vielmehr eine Balance zwischen Nation und Europa herstellen, ohne dabei die Souveränität der Nationalstaaten grundsätzlich anzutasten. Hier lässt sich also tatsächlich eine einheitliche deutsche Position ausmachen, die gerade dadurch an Profil gewinnt, dass es im Ausland zahlreiche Stimmen gibt, die diesem Modell entschieden widersprechen. Gerade die Reaktionen auf die Rede Joschka Fischers waren vor allem bei der damaligen französischen Regierung sehr kritisch. So warf etwa Innenminister Jean-Pierre Chevènement Fischer vor, mit seinen Ausführungen eine „Flucht ins Postnationale“ zu propagieren und dem „wehmütigen Traum einer Art von Föderation, die unterschiedliche Teile möglichst regional so zusammenhält, wie das im Heiligen Römischen Reich der Fall war“[15], nachzuhängen. Auch der Außenminister Hubert Védrine kritisierte Fischers Standpunkt in einem offenen Brief, in welchem er seinen Zweifel darüber ausdrückte, ob die Schaffung einer Föderation und die Bewahrung der Nationalstaaten tatsächlich miteinander in Einklang zu bringen seien.[16] Diese Reaktionen machen in besonderem Maße deutlich, dass die hier erkennbare deutsche Position sich in dieser Frage eindeutig von der Position der Befürworter einer rein intergouvernementalen Ausgestaltung der Europäischen Union unterscheidet.
[...]
[1] Vgl. Hartmut Marhold: Die neue Europadebatte. In: Hartmut Marhold (Hg.): Die neue Europadebatte. Leitbilder für das Europa der Zukunft. Bonn 2001, S. 9-23, hier: S. 9
[2] Vgl. Rudolf Hrbek: Deutschland und der Fortgang des europäischen Integrationsprozesses. In: Werner Süß (Hg.): Deutschland in den neunziger Jahren. Politik und Gesellschaft zwischen Wiedervereinigung und Globalisierung. Opladen 2002, S. 299-316, hier: S. 301
[3] Ursula Münch/ Kerstin Meerwaldt: Charakteristika des Föderalismus. In: Informationen zur politischen Bildung 275 (2/ 2002), S. 3-8, hier: S. 5
[4] Ebd., S. 5
[5] Vgl. Claus Giering: Integrationstheorien. In: Werner Weidenfeld/ Wolfgang Wessels (Hg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration. 7. Aufl., Bonn 2000, S. 262-267, hier: S. 263ff.
[6] Vgl. Heinrich Schneider: Alternativen der Verfassungsfinalität: Föderation, Konföderation – oder was sonst? In: Integration 3/2000, S. 171-183, hier: S. 174-178
[7] Josef Janning: Leitbilder. In: Werner Weidenfeld/ Wolfgang Wessels (Hg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration. 7. Aufl., Bonn 2000, S. 281-287, hier: S. 282
[8] Joschka Fischer: Vom Staatenbund zur Föderation – Gedanken über die Finalität der europäischen Integration. In: Integration 3/2000, S. 149-156
[9] Ebd., S. 153
[10] Ebd., S. 153
[11] Vgl. Wolfgang Schäuble/ Karl Lamers: Überlegungen zur europäischen Politik. Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 1. September 1994. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 10/ 1994, S. 1271-1280, hier: S. 1274
[12] Wolfgang Schäuble: Europa vor der Krise? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 8. 6. 2000, S. 10
[13] Johannes Rau: Die Quelle der Legitimation deutlich machen. Eine föderale Verfassung für Europa. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. 11. 1999, S. 16
[14] Wolfgang Clement: Europa gestalten – nicht verwalten. Die Kompetenzordnung der Europäischen Union nach Nizza. Rede am 12. 2. 2001 in Berlin. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/reden/textclement1.shtml, S.2
[15] Joschka Fischer/ Jean-Pierre Chevènement: Streitgespräch. In: Die Zeit, 21. 6. 2000, S. 13-18, hier: S. 14
[16] Vgl. Hubert Védrine: Klassischer Föderalismus oder Föderation von Nationalstaaten? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. 6. 2000, S. 4
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- Torsten Halling (Author), 2002, Deutsche Beiträge zur Debatte um die Finalität der Europäischen Integration, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57291
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