Der deutsche Mittelstand unterliegt zurzeit auf Grund vieler neuer Regelungen einem hohen Anpassungsdruck. Eine dieser neuen Vorschriften sind die IAS/ IFRS, welche für eine Reihe von Unternehmen verbindlichen Charakter besitzen. Da aber eine Vielzahl von – gerade mittelständischen – Unternehmen aber noch nicht verpflichtet sind die internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden, stellt sich die Frage nach der Konsequenz für den Großteil der Unternehmen.
Diese Untersuchung beschäftigt sich anhand ausgewählter Themenbereiche mit den Herausforderungen und Chancen, die mit einer Umstellung auf IAS/ IFRS verbunden sind. Dabei soll im Rahmen dieser Arbeit geklärt werden, ob für die mittelständischen Unternehmen eine Umstellung grundsätzlich sinnvoll ist oder eher abgelehnt werden sollte. Auch stellt sich die Frage nach dem möglichen Zeitpunkt einer Umstellung und den möglichen zukünftigen Trends, die mit den internationalen Harmonisierungsbestrebungen zusammenhängen. Abschließend wird untersucht, welche Konsequenzen diese neuen Vorschriften für den deutschen Mittelstand haben.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A Einleitung
I Begriffdefinition
1 Mittelstand
2 IAS/ IFRS
II Problemstellung und Hintergrund
III Gang der Untersuchung
B Die Rahmenbedingungen für die Umstellung
I Rechtliche Rahmenbedingung – die IAS/ IFRS
II Rechtliche Rahmenbedingung – die EU- Pflicht
III Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
IV Anspruchsgruppen
V Motive für die Umstellung
C Kritische Analyse der Umstellung der rechnungslegung in mittelständischen Unternehmen
I EDV
II Anforderungen an das Controlling
III Fachliche Anforderungen
IV Rating
V Steuern
VI Kritische Analyse
D Zusammenfassung und Ausblick
E Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Neue Mittelstandsdefinition des IfM Bonn in €
Abbildung 2: Rechnungslegung in der EU
Abbildung 3: Veränderung des Eigenkapitals
Abbildung 4: Zusammenfassung der Herausforderung und Chancen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A Einleitung
I Begriffdefinition
1 Mittelstand
Es gibt keine gesetzliche oder allgemein bestehende Definition für den Begriff Mittelstand. In der Literatur taucht für den Mittelstand häufiger die Bezeichnung KMU (kleine und mittelständische Unternehmen) auf[1].
Dies liegt darin begründet, dass der Begriff „mittelständisches“ Unternehmen vorwiegend im deutschen Sprachraum gebräuchlich ist und i. d. R. Unternehmenstypen von kleinerer oder mittlerer Unternehmensgröße bezeichnet. Der Begriff KMU ist eher im internationalen Sprachgebrauch dominierend und orientiert sich an rein quantitativen und größenorientierten Merkmalen[2].
Wenn der Begriff „mittelständisches Unternehmen“ nach dem allgemeinen Selbstverständnis definiert wird, orientiert sich dieser eher an dem qualitativen Begriffsverständnis, in Verbindung mit dem Charakteristikum des „Eigentümerunternehmens“ bzw. der „Familienunternehmens“. Diese zeichnen sich durch Eigentümer oder ihre Familienangehörige aus, die das Unternehmen direkt und eigenverantwortlich leiten und die konstitutiven (strategischen) Entscheidungen selbst treffen. Dies bedeutet, dass die „mittelständischen Unternehmen“ die „KMU“ umfassen aber auch darüber hinaus reichen können. Da hierdurch aber keine Unterscheidung nach Rechtsform, Größenklasse oder Konzernstruktur möglich ist und statistisch gesehen Großunternehmen eher selten als Familienunternehmen geführt werden, ist diese Definition eher kritisch zu sehen[3].
Diese Arbeit orientiert sich an der allgemein akzeptierten Definition des Mittelstands, die vom Institut für Mittelstandsforschung in Bonn aufgestellt wurde (siehe Abbildung 1). Das IfM selbst orientiert sich nach eigener Aussage an der KMU Definition der Europäischen Union.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Neue Mittelstandsdefinition des IfM Bonn in € [4]
Nach Informationen des IfM, hatte der Mittelstand im Jahr 2002 einen Anteil von 99,7% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen[5].
2 IAS/ IFRS
Die International Financial Standards (IFRS) sowie die bisherigen International Accounting Standards (IAS) sind ein Regelwerk für die Rechenschaftslegung von Unternehmen und anderen Organisationen[6]. Berufsverbände aus neun Staaten gründeten am 29. Juni 1973 in London das International Accounting Standards Committee (IASC), welches für die Entwicklung und Einführung der weltweit harmonisierenden Rechnungslegungsstandards verantwortlich ist. Dieses wurde im Rahmen einer Umstrukturierung im Jahre 2001 in das International Accounting Standards Board (IASB) umbenannt[7]. Das IASB entschied direkt zu Anfang seiner Arbeit die internationalen Rechnungslegungsstandards in IFRS umzubenennen und numerisch neu zu beginnen, wobei die bis dahin unter dem Namen IAS veröffentlichten Standards weiterhin ihre volle Gültigkeit behalten sollten[8]. Da diese beiden Begriffe allerdings das gleiche bezeichnen – die Rechnungslegungsstandards des IASB – werden sie in dieser Arbeit synonym verwandt.
Es gibt allerdings keine direkte Berechtigung durch nationale Gesetzgeber, die die IAS/ IFRS direkt in nationales Recht umwandelt[9], allerdings wird eine Übernahme in nationales Recht deshalb angestrebt, um eines der Hauptziele der IAS/ IFRS zu erreichen – die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen auf Basis eines „true and fair view“. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, indem eine Konvergenz der nationalen Standards mit den IAS/ IFRS stattfindet[10].
Innerhalb der IAS/ IFRS- Abschlüsse ist die Informationsfunktion von entscheidender Bedeutung[11]. Das beinhaltet, dass die Gewinnung und Weitergabe entscheidungsrelevanter Informationen an verschiedene Anspruchsgruppen (siehe hierzu Kapitel BIV) die vorrangige Aufgabe und Zielsetzung der IAS/ IFRS ist. Dies solle durch eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Cashflows erfolgen[12].
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die IAS/ IFRS die internationale Harmonisierung der Rechnungslegung und die Bereitstellung von Informationen zum Ziel hat[13].
II Problemstellung und Hintergrund
Der deutsche Mittelstand unterliegt zurzeit auf Grund vieler neuer Regelungen einem hohen Anpassungsdruck. Eine dieser neuen Vorschriften sind die IAS/ IFRS, welche für eine Reihe von Unternehmen verbindlichen Charakter besitzen. Da aber eine Vielzahl von – gerade mittelständischen – Unternehmen aber noch nicht verpflichtet sind die internationalen Rechnungslegungsstandards anzuwenden, stellt sich die Frage nach der Konsequenz für den Großteil der Unternehmen.
Diese Untersuchung beschäftigt sich anhand ausgewählter Themenbereiche mit den Herausforderungen und Chancen, die mit einer Umstellung auf IAS/ IFRS verbunden sind. Dabei soll im Rahmen dieser Arbeit geklärt werden, ob für die mittelständischen Unternehmen eine Umstellung grundsätzlich sinnvoll ist oder eher abgelehnt werden sollte. Auch stellt sich die Frage nach dem möglichen Zeitpunkt einer Umstellung und den möglichen zukünftigen Trends, die mit den internationalen Harmonisierungsbestrebungen zusammenhängen. Abschließend ist zu untersuchen, welche Konsequenzen diese neuen Vorschriften für den deutschen Mittelstand haben.
III Gang der Untersuchung
Um die Herausforderung und Chance einer Umstellung auf IAS/ IFRS untersuchen zu können, ist es notwendig die Rahmenbedingung für eine Umstellung zu verstehen. Dabei wird im Rahmen der Untersuchung erst einmal die Entstehung der zu Grunde liegenden Standards dargestellt und im nächsten Schritt die Rechtsgrundlage für die nationale Gesetzgebung erläutert. Um die an Adressaten der neuen Rechnungslegungsmethoden und deren Ansprüche sowie die Motive, die zu einer Umstellung führen, nachvollziehen zu können werden diesen die Darstellung der aktuellen wirtschaftlichen Situation vorangestellt.
Auf Grund der dargestellten Motive werden dann anhand ausgewählter Problemfelder die Anforderungen und Auswirkungen einer Umstellung analysiert. Dabei steht im Vordergrund der Betrachtung jene Konsequenzen, die sich für externe Anspruchsgruppen und die Unternehmen selber ergeben und wie diese innerhalb einer Kosten- Nutzen- Analyse zu bewerten sind. Dabei sind die Problemfelder so strukturiert, dass die ersten drei vordergründig innerhalb des Unternehmens Chancen und Herausforderungen analysieren und diese dann mit einer möglichen Außenwirkung in Verbindung gebracht werden. Dabei bauen die Inhalte aufeinander auf und sind eng miteinander inhaltlich verknüpft. Die beiden letzten Schwerpunkte untersuchen die Hoffnungen und potentiellen Erwartungen, die von Unternehmensseite an externe Anspruchsgruppen gestellt werden. Abgeschlossen wird die Betrachtung mit einer kritischen Würdigung, Zusammenfassung und einem Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen.
B Die Rahmenbedingungen für die Umstellung
I Rechtliche Rahmenbedingung – die IAS/ IFRS
Die IAS/ IFRS werden durch ein Normierungsverfahren (Due Process), welches rund drei Jahre dauert, entwickelt und durch das IASB veröffentlicht. Im Rahmen des recht komplexen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesses können am Jahresabschluss interessierte Gruppen wie z.B. Aufsichtsbehörden, Finanzanalysten und Unternehmen durch ihre Meinungsäußerung Einfluss auf den Standard nehmen[14].
Die IAS/ IFRS sind aber nur ein Teil des Regelungswerkes des IASB, denn neben den Standards gibt es noch Interpretationen, die für die Unternehmen verpflichtend sind. Darüber hinaus gehören noch das Vorwort zu den IAS/ IFRS (Preface), das Rahmenkonzept (Framework) und der Leitfaden zur Anwendung (Implementation Guidance) zu dem Werk, wobei diese keinen zwingenden Charakter haben. Diese drei Bestandteile befassen sich mit grundsätzlichen Fragestellungen und stellen eine Unterstützung für die Aufstellung von Abschlüssen dar[15]. Dagegen sind die Interpretationen als Leitlinien für die Auslegung eines Standards zu sehen. Diese werden immer dann vom International Financial Reporting Interpretations Committee (vormals vom Standing Interpretations Committee) erarbeitet, wenn ein Sachverhalt in einem Standard nicht klar geregelt ist oder einen konkreten Einzelfall offen lässt[16].
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Interpretationen vor den Standards vor dem Rahmenkonzept vor dem Vorwort gelten[17].
Da es aber, wie in Kapitel AI2 erwähnt keine Berechtigung durch nationale Gesetzgeber gibt, die die IAS/ IFRS direkt in nationales Recht umwandelt, sind diese nicht als nationale Rechnungslegungsgrundsätze zu verstehen. Sie sind deshalb darauf ausgerichtet, über die Schaffung eines konsistenten Rechnungslegungssystems die Möglichkeit zu bieten, in nationale oder multinationale Rechnungslegungssysteme übernommen zu werden. Um diese Übernahme zu erleichtern, wurden u. a. eine Reihe von Wahlrechten implementiert[18].
Die Vorschriften, die eine Anwendung der IAS/ IFRS für die deutschen Unternehmen möglich und letztendlich auch verbindlich gemacht haben, beruhen auf verschiedenen Entwicklungen innerhalb der EU und damit auch innerhalb der Bundesrepublik.
II Rechtliche Rahmenbedingung – die EU- Pflicht
Wie schon in Kapitel AI2 und BI erwähnt, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den IAS/ IFRS und dem nationalen Recht für die Bilanzierung, sondern es ist jedem Staat selbst überlassen, ob er sein Recht an die neuen Rechnungslegungsstandards anpasst oder nicht[19].
Es gab im Rahmen von bilanzrechtlichen Harmonisierungsbestrebungen drei große Umbrüche in der deutschen Rechnungslegung:
Der erste erfolgte 1985 mit dem Bilanzrichtlinien- Gesetz, begründet aus der Umsetzung dreier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, welche das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen EG- Marktes hatten. Dieses Gesetz brachte umgangreiche Änderungen der deutschen Rechnungslegung mit sich und ist bis heute die Basis der HGB- Bilanzierung[20].
Der zweite Umbruch erfolgte am 20.04.1998 durch das Kapitalaufnahme- Erleichterungsgesetz, wodurch nach § 292a HGB die Möglichkeit des „befreienden Konzernabschluss“ eingeräumt wurde[21]. Dieser Paragraph ermöglichte es bestimmten Konzernunternehmen einen internationalen Konzernabschluss mit befreiender Wirkung aufzustellen, der den nationalen Abschluss ersetzte. Diese Regelung konnte von allen Mutterunternehmen in Anspruch genommen werden, die einen nach § 2 Abs. 5 WpHG definierten Markt in Anspruch nahmen. Der internationale Abschluss, hauptsächlich IAS/ IFRS und US- GAAP, befreite zwar die Konzernebene von einem nationalen Abschluss, nicht jedoch die Ebene des Einzelabschlusses. Da dieser allerdings der Ausgangspunkt für eine Konsolidierung bildet, folgte daraus eine Doppelerstellung der Einzelabschlüsse nach nationalem und internationalem Recht. Das Steuerrecht blieb von der internationalen Entwicklung weitgehend unbeeinflusst[22].
Diese Regelung war allerdings nur eine Übergangsvorschrift und konnte letztmalig für die Geschäftsjahre, welche am 31.12.2004 geendet haben, angewandt werden. Dies war die Folge aus einer EU- Verordnung, die von der EU- Kommission am 13.02.2002 vorgeschlagen und durch den hohen Ministerrat am 19.06.2002 verabschiedet wurde[23].
Die EU- Verordnung vom 19.06.2002 machte nun endgültig den Weg für die internationalen Rechnungslegung frei und hat damit den dritten Umbruch in der deutschen Rechnungslegung eingeleitet. Sie sieht vor, dass jedes Unternehmen, welches an einem organisierten Kapitalmarkt tätig ist und einen Konzerabschluss erstellen muss, verpflichtet ist die IAS/ IFRS anzuwenden. Dabei erhalten Europäische Unternehmen einen Aufschub bis 2007, wenn sie in den USA gelistet sind, wobei Unternehmen, die am Neuen Markt notiert und bereits heute nach US- GAAP bilanzieren sowie Mutterunternehmen, die den organisierten Kapitalmarkt ausschließlich mit Fremdkapitaltitel in Anspruch nehmen, nicht unter diese Regelungen fallen. Für Einzelabschlüsse und die übrigen Konzernabschlüsse ist die Anwendung der IAS/ IFRS fakultativ vorgesehen (siehe Abbildung 2 ) und jedem Mitgliedsstaat ist es vorbehalten, sich dem anzuschließen oder das Wahlrecht verbindlich vorzuschreiben bzw. zu verbieten[24].
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Rechnungslegung in der EU [25]
Für die mögliche Umsetzung in Deutschland gab es von verschiedenen Institutionen Anregungen, welche Vorschriften am sinnvollsten umzusetzen wären. So schlug der IDW vor, bei Konzernabschlüssen die IAS/ IFRS vorzuschreiben und bei Einzelabschlüssen nur für wenige Unternehmen Erleichterungen für die IAS/ IFRS- Bilanzierung einzuräumen. Dagegen wollte der DSR die zwingende Anwendung nur bei kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Konzernabschluss und für allen anderen die fakultative Möglichkeit geben[26].
Die Bundesregierung hat am 21.04.2004 ihren Gesetzesentwurf beschlossen, indem eine freiwillige Bilanzierung nach IAS/ IFRS auch für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen zugelassen wird[27].
Dieses Gesetz, welches am 29.10.2004 beschlossen wurde, ist eine gute Übergangslösung für die schrittweise Einführung von IAS/ IFRS. Es folgt damit den Vorstellungen der EU und lässt weiterhin die Möglichkeit offen, diese Vorschriften im Sinne des IDW zu verschärfen. Dies sollte allerdings erst dann umgesetzt werden, wenn man erste Erfahrungen mit der Umstellung gesammelt hat und die Auswirkung auf den freien Markt besser beurteilen kann.
III Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und in Europa unterliegen zurzeit einer sehr hohen Dynamik. Der Grund für diese Dynamik liegt in der Internationalisierung der europäischen Finanzmärkte, den Änderungen, die mit Basel II zusammenhängen und die zunehmende Harmonisierung der Bilanzierungsvorschriften. Obwohl durch die Marktentwicklung die Unternehmen nicht automatisch benachteiligt werden, herrscht auf Grund dieser raschen und fortlaufenden Entwicklungen eine hohe Unsicherheit bei den Unternehmen[28]. Hinzu kommen die steigende Wettbewerbsintensität und Veränderungsdynamik der modernen globalen Märkte. Dies hat zur Folge, dass Planungshorizonte abnehmen, Produktlebenszyklen kürzer und Kundenanforderungen immer individueller werden[29].
[...]
[1] Vgl. o.V.: http://www.hk24.de/HK24/HK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.hk24.de/HK24/K24/produktmarken/standortpolitik/mittelstandspolitik/index.jsp , o. S., abgerufen am 09.01.2005
[2] Vgl. Mandler, U., Der deutsche Mittelstand, 2004, S. 13
[3] Vgl. Mandler, U., Der deutsche Mittelstand, 2004, S. 13- 14
[4] Quelle: Entnommen aus: o.V.: http://www.ifm-bonn.org/ „Mittelstand – Definition und Schlüsselzahlen“, o. S., abgerufen am 09.01.2005
[5] Vgl. o.V.: http://www.ifm-bonn.org/ „Mittelstand – Definition und Schlüsselzahlen“, o. S., abgerufen am 09.01.2005
[6] Vgl. Tanski, J., Internationale Rechnungslegungsstandards, 2002, S. 1
[7] Vgl. Arendt, U./ Ditges, J., Kompakt- Training, 2004, S. 16- 17
[8] Vgl. Mandler, U., Der deutsche Mittelstand, 2004, S. 25
[9] Vgl. Krosse, M., Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 4
[10] Vgl. Braun, S, Internationale Rechnungslegungsstandards, 2002, S. 3
[11] Vgl. Gräfer, H./ Sorgenfrei, C, Rechnungslegung, 2004, S. 4
[12] Vgl. Heno, R., Jahresabschluss, 2004, S. 17
[13] Vgl. Tanski, J., Internationale Rechnungslegungsstandards, 2002, S. 1- 2
[14] Vgl. Keller, G./ Thielemann, F., Bilanzen International, 2004, S. 176- 177
[15] Vgl. Arendt, U./ Ditges, J., Kompakt- Training, 2004, S. 19- 20
[16] Vgl. Haunerdinger, M./ Probst, H., Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 24
[17] Vgl. Haunerdinger, M./ Probst, H., Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 28
[18] Vgl. Krosse, M., Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 4
[19] Vgl. Krosse, M., Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 4
[20] Vgl. Mandler, U., Der deutsche Mittelstand, 2004, S. 17
[21] Vgl. Haunerdinger, M./ Probst, H., Internationale Rechnungslegung, 2004, S. 13
[22] Vgl. Buchholz, R., Internationale Rechnungslegung, 2001, S. 9- 10
[23] Vgl. Dücker, R., Internationale Rechnungslegung, 2003, S. 449
[24] Vgl. Peemöller, V./ Spanier, G./ Weller, H., Internationalisierung, 2002, S. 1799
[25] So auch Peemöller, V./ Spanier, G./ Weller, H., Internationalisierung, 2002, S. 1799
[26]
Vgl. Peemöller, V./ Spanier, G./ Weller, H., Internationalisierung, 2002, S. 1800
[27] Vgl. o.V., Rechnungslegung, 2004, S. 2
[28] Vgl. Lohneiß, H., Finanzierung, 2002, S. 25
[29] Vgl. Huther - Fries, J./ Wiemeyer, M./ Wilmes, J./ Wohland, G., Höchleistung, 2004, S. 2
- Arbeit zitieren
- Dipl. Kaufmann (FH) Malte Kemp (Autor:in), 2005, Herausforderungen und Chancen der IAS/ IFRS für den deutschen Mittelstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/57168
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