Die folgenden Essays zur Massen- und Breitenkultur in der DDR behandeln mehr oder weniger klar abgrenzbar die drei kulturpolitischen Phasen des „anderen deutschen Staates.“ An drei ausgewählten Beispielen soll aufgezeigt werden, welche Rolle der Kultur als wichtiger Garant einer gesellschaftlichen Stabilität in der SBZ/DDR zukam und auf welche Weise die SED diese „kulturelle Machtstütze“ zu nutzen versuchte. Die drei Essays nähern sich diesem höchst interessanten Gegenstand auf völlig verschiedene Weise, aber immer mit dem Blick auf die historischen Zwänge, vor deren Hintergrund eine Einordnung stattfinden muss:
Im ersten Essay wird die Massen- und Breitenkultur in der Umbruchsgesellschaft SBZ/DDR (1945 bis 1957) mit Hilfe eines Blickes auf die Jugendweihe thematisiert, die gewiss keine Neuerfindung der Führungsschicht gewesen, sondern bereits im 19. Jahrhundert in freireligiösen Gemeinden und später auch von Organisationen der politischen Arbeiterbewegung zelebriert worden war. Neu aber ist gewesen, dass sie in der DDR zum Politikum wurde, zu einem vom Staat initiierten, überwachten und durchgeführten atheistischen Initiationsritus, der neben der Verpflichtung der Jugendlichen auf eine aktive Teilnahme am Aufbau des Sozialismus insbesondere eine Schwächung des kirchlichen Einflusses intendierte. Diese beabsichtigte Schwächung lief mit der Jugendweihe auf drei Ebenen zusammen: der kirchenpolitischen, der ideologischen und der rituellen.
Das zweite Essay bezieht sich auf die Massen- und Breitenkultur in der „Kulturgesellschaft“ DDR (1957/58 bis 1971) und wird anhand der „Bitterfelder Konferenz“ zu verdeutlichen suchen, wie die sicherlich berechtigte Forderung nach einem allgemeinen Zugang zur Kultur als Lebensnotwendigkeit aller durch ihre rigide Politisierung letzlich scheitern musste. Gezeigt wird auch, das die SED mit dem „Bitteren Feldwege“ den bis dahin ersten breiten und offiziellen Versuch unternommen hat, eine direkte Einflussnahme auf die Kunst und die Kultur in der DDR zu erlangen.
Das dritte Essay schließlich ist eigentlich auf die gesamte DDR-Geschichte bezogen, fußt aber v.a. in der Massen- und Breitenkultur der "Konsumgesellschaft" DDR (1971 -1989/90). Es soll untersucht werden, wie der politische Witz als wichtiger und fester Bestandteil der DDR-Alltagskultur funktionierte und welche Spezifika ihn vielleicht von den politischen Witzen anderer Gesellschaften unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
I. Essay Massen- und Breitenkultur in der Umbruchsgesellschaft SBZ/DDR (1945 - 1957)
„Ja, das geloben wir“ – Die Etablierung der Jugendweihe in der DDR
I. Die Kirchenpolitik in der SBZ/DDR von 1945 bis 1955
II. Die ideologische Ebene
III. Die rituelle Ebene
Kleines Fazit
II. Essay
Massen- und Breitenkultur in der „Kulturgesellschaft“ DDR (1957/58 - 1971)
„Kumpel, greif zur Feder!“ – Die Kultur auf dem „Bitterfelder Weg“
III. Essay
Massen- und Breitenkultur in der "Konsumgesellschaft" DDR (1971 -1989/90)
„Kenn’ste den schon … ? - Der Politische Witz in der DDR
Verzeichnis der ausgewählten Witze
Literatur- und Quellenverzeichnis
I. Essay Massen- und Breitenkultur in der Umbruchsgesellschaft SBZ/DDR (1945 - 1957)
„Ja, das geloben wir“ – Die Etablierung der Jugendweihe in der DDR
Jugendweihen fanden in der DDR zum ersten Mal am 20. März 1955 statt, wobei an den damals veranstalteten 1.100 Feiern ungefähr 60.000 Kinder teilnahmen. (Guggisberg 1961: 8) Mit dem Verweis auf konfessionell nicht gebundene Eltern, welchen aus Mangel an Alternativen keine andere Möglichkeit bliebe, als die Konfirmation oder Firmung der beiden christlichen Kirchen in Anspruch zu nehmen, um ihren Kindern eine feierliche Einführung in den neuen Abschnitt ihres (Erwachsenen)Lebens zu bieten, hatte das ZK der SED am 14. März 1954 mit Blick auf eine „staatsbürgerliche Erziehung“ die Einführung der Jugendweihen für das Jahr 1955 beschlossen. (Judt 1998: 387) Dabei waren Jugendweihen, die bereits im 19. Jahrhundert in freireligiösen Gemeinden bestanden hatten und späterhin auch von Organisationen der politischen Arbeiterbewegung übernommen worden waren, gewiss keine Neuerfindung der DDR. Neu war indes, dass sie dort zum Politikum wurden, zu einem vom Staat initiierten, von diesem überwachten und auch durchgeführten atheistischen Initiationsritus, der neben der Verpflichtung der Jugendlichen auf eine aktive Teilnahme am Aufbau des Sozialismus insbesondere jedoch eine Schwächung des kirchlichen Einflusses intendierte. Diese beabsichtigte Schwächung lief mit der Jugendweihe auf drei Ebenen zusammen: I.) der kirchenpolitischen, II.) der ideologischen und III.) der rituellen.
Diesen Aspekten wollen wir uns nun widmen und uns dabei schnell in Erinnerung rufen, dass das, was sich heute noch als beschauliches Familienfest einer ungebremsten Beliebtheit in Ost-Deutschland erfreut, einst der SED-Staatsdoktrin unterstand. Natürlich darf und soll an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass die Etablierung der Jugendweihe für das schöne Jahr 1955 nicht lediglich auf ein Motiv zurückgeführt werden darf und dass sich die Art ihrer Durchführung im Laufe der DDR-Geschichte freilich modifizierte. Nur sollte bitte keiner denken, die DDR-Jugendweihe sei zu irgendeinem Zeitpunkt des „real existierenden Sozialismus“ nur ein harmloses Familienfest gewesen, zu dem sich einfach die Jugendlichen mit Lockenpracht und zu großem Kostüm gar friedlich im Wohlgefallen des Staates zusammenfanden und an eine Tradition aus dem 19. Jahrhundert erinnerten. Nein, die Jugendweihe wurde in der DDR genau so ideologisch missbraucht wie es auch unter den Nationalsozialisten geschah.
I. Die Kirchenpolitik in der SBZ/DDR von 1945 bis 1955
Die erste Ebene, die zur Einführung der Jugendweihe in der DDR führte, war natürlich die SED-Kirchenpolitik, ein taktierendes Konglomerat aus Zugeständnissen, Behinderungen und Gunstbezeigungen durch zuerst die sowjetischen militärischen Machthaber und später durch die Einheitspartei. Dabei fällt gewiss auf, dass sich die Etablierung der Jugendweihe bis in das zehnte Jahr nach 1945 hinzog, wobei die Gründe dafür auf der Hand liegen. Nach dem unmittelbaren Kriegsende kamen Weisungen aus Moskau, die jedwede Behinderung der Kirchen verboten und die russischen Militärbehörden aufforderten, der Kirche alle Freiheiten zu gewähren. Zum einen sollte dadurch der Schein der Demokratie durch die Besatzer gewahrt bleiben, und zum anderen wurden die noch leidlich festen Strukturen der Kirche für einen Wiederaufbau Ostdeutschlands benötigt. Die beiden christlichen Kirchen waren die einzigen noch intakten Institutionen, die den russischen Besatzungsmächten als Ansprechpartner hatten dienen können, zumal sie – wenn auch gewiss mit starken Einschränkungen - als Trägerinnen des Widerstandes gegen das nationalsozialistische Regime Anerkennung erfuhren. Die Hilfeleistungen der kirchlichen Einrichtungen und ihre bedeutenden Beiträge zu einer Linderung der schlimmsten Nöte der von Zerstörung und mangelnder Orientierung heimgesuchten deutschen Bevölkerung waren unentbehrlich und wurden auch von der Bevölkerung weitläufig in Anspruch genommen. Indes darf man die religiösen Bindungen der Ostdeutschen zur damaligen Zeit nicht überbewerten, wenn man nicht denselben Fehler wie die Kommunisten machen will.
Bis zum Jahre 1948 war das Verhältnis zwischen den Kirchen und der SED, welche noch auf den Landtangswahlen 1946 um deren Gunst geworben hatte, geprägt von gegenseitigen Arrangements, doch ab 1948 kam es infolge der zunehmenden Stalinisierung, des sich ausweitenden Führungsanspruches der SED und aufgrund des zunehmenden Verweises auf die „Religion als Ideologie des Kapitalismus“ zu weitläufigen Behinderungen der Kirchen und zu peinlichen atheistischen Propagandamaßnahmen in den Bereichen Schule, Wissenschaft und Medien: Kirchliche Zeitschriften wurden konfisziert, kulturelle Aktivitäten der Kirchen behindert und Pfarrer angegriffen wie verhaftet. Die kirchlichen Aktionen sollten über das Maß der Gottesdienstgestaltung nicht hinausgehen, zumal nach der Staatsgründung im Jahre 1949 und der politischen Gleichschaltung nur noch die Kirchen als unabhängige Großorganisationen in der DDR übrig geblieben waren. Diese wuchsen nun immer mehr in eine Art gesellschaftliche Anwaltsrolle hinein und kritisierten die vermehrten Demokratiebrüche und politischen Zwangsmaßnahmen der sozialistischen Führung. (Neubert 1998: 365) Die Unterdrückungsmaßnahmen der SED kulminierten 1952 im Rahmen der Beschlüsse zum Aufbau des Sozialismus und im Kontext der sozialistischen Jugendarbeit, deren potentester Konkurrent natürlich die kirchliche „Junge Gemeinde“ war. Öffentliche Verleumdungsaktionen gegen die Kirchenleitungen und die christliche „Junge Gemeinde“ setzten ein, medial hetzerisch bestimmt v.a. von der Berliner Zeitschrift „Junge Welt“ (Kirchliches Jahrbuch 1954: 141f).
Nach einem kurzen Umschwung im Rahmen des so genannten „Neuen Kurses“ wurde der Kirchenkampf im Kontext mit dem 17. Juni 1953 zum Ende desselben Jahres wieder aufgenommen.
Die Etablierung der Jugendweihe nun war ein wesentlicher Bestandteil innerhalb dieses Kirchenkampfes. Hatte sich das ZK der SED am 13. Februar 1950 noch gegen eine Durchführung von Jugendweihen „im Sinne der früheren Freidenkerverbände“ ausgesprochen und dies damit begründet, dass sich die proletarischen Jugendweihen einst durch ihren antikirchlichen und ihren kämpferischen Charakter ausgezeichnet hatten, indes 1950 zum einen die Kirchen an der aktiven Gestaltung eines sozialistischen Staates mitwirkten und zum anderen auch der kämpferische Klassenkampf größtenteils vorüber sei (Neues Deutschland 1950: S. 4), musste die SED, die in ihrer Machtstellung noch nicht unangefochten etabliert war, doch in Wahrheit eher unkontrollierbare (politisch) sektiererische Wirkungen gegen die Einheit des Arbeiter- und Bauernstaates durch eigenmächtige (freireligiöse) Jugendweihen befürchten. Diese Angst nun machte im Jahre 1954 einem neuen staatlichen Optimismus Platz, der mit einer bis dahin nicht gekannten Vehemenz die Kirchen mit dem Vorwurf der imperialistischen Aggression und der konspirativen staatsfeindlichen Machenschaften behaftete: So beschloss das Politbüro der SED mit dem 14. März 1954 eine Neukonzeption der Kirchenpolitik, wobei man die dort verankerten rigiden Schritte damit begründete, dass „die Leitungen der ev. und kath. Kirche […] offen auf dem Boden der Adenauer-Politik der Militarisierung, des Revanchismus und Chauvinismus“ stünden und „die Kirche und ihre Einrichtungen als stärkste legale Position der imperialistischen Kräfte“ fungiert haben sollen. (Judt 1998: 385) Unter anderem wolle man im Jahr 1955 mit Jugendweihen beginnen, um der „Verstärkung der staatsbürgerlichen Erziehung“ und der Eltern und Schüler willen, denen eine feierliche „Einführung der Kinder in den neuen Abschnitt ihres Lebens nach dem Verlassen der Grundschule“ bisher nur durch die Kirchen gegeben war. (Judt 1998: 387) Ein primäres Ziel der in diesem Beschluss weiterhin anvisierten Maßnahmen sollte eine Loyalitätsbekundung der Kirchen dem Staat gegenüber sein und eine „kulturelle Massenarbeit“ als „entscheidende[s] Mittel zur Heranführung christlicher Jugendlicher an die FDJ“. (zit. nach Meier 1998: 194)
Ob nun die Kirche eine wirkliche und nicht zu unterschätzende Macht im sozialistischen Staate darstellte, ist nicht unbedingt wesentlich; wesentlich aber ist hingegen, dass sie scheinbar als solche empfunden wurde, was aus Annahmen hervorgeht, wonach die Zahl der konfessionell gebundenen DDR-Bürger zwischen 80% und 90% und die Zahl der aktiv in der christlichen Jungen Gemeinde organisierten Jugendlichen bei 60% angesetzt wurde. So hatte auch die Abteilung für Kirchenfragen am 10. Oktober 1955 besorgt auf den Mitgliederanstieg in den Jahren zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 1. Juni 1955 hingewiesen. (Meier 1998: 194) In der Tat war insbesondere die christliche „Junge Gemeinde“ mehr als lebendig, was verständlicherweise dem SED-Staate, der alle unabhängigen Jugendorganisationen außer der FDJ verboten hatte, nicht gefallen konnte.
Nach dem Beschluss vom 14. März 1954 wurde nichts mehr dem Zufall überlassen, und so waren die ersten staatlichen Weihen 1955 das Produkt einer genauen Planung: Ein Arbeitsprogramm zur „Vorbereitung und Durchführung von Jugendweihen ab 1955 im Gebiet der DDR und dem demokratischen Sektor Groß-Berlins“ wurde bereits am 6. Juli 1954 bestimmt, dessen Inhalte – bspw. wurde u.a. ein „weltanschaulicher“ Unterricht gefordert - ab dem 18. Oktober 1954 in die Tat umgesetzt wurden. Zum 8. November 1954 trat unter dem Pädagogen Wilhelm Schneller zum ersten Mal der gebildete „Zentralausschuss für Jugendweihen“ (ZAJ) zusammen, erstellte Richtlinien zur Jugendweihe wie den „Vorbereitungsunterricht“ oder das Schaffen einer breiten Öffentlichkeit über die Presse (Meier, 196f) und ließ diesen am 12. November 1954 einen Aufruf in den Medien folgen, welcher einen egalitären Charakter der Jugendweihe als Feierlichkeit aller jungen Menschen „ungeachtet ihrer Weltanschauung“ betonte. (Jeremias 1959: 43f). Joachim Chowanski erinnert sich an diesen Aufruf folgendermaßen: "Ich war 1954 in der 8. Klasse in einer Leipziger Schule in Lindenau. Im November 1954 gab es einen Aufruf. ‚Meldet Eure Kinder zur Jugendweihe an, das ist etwas Gutes.’ 23 bedeutende Persönlichkeiten der DDR riefen dazu auf. (...)" (www.mdr.de, 21.05.2006) Wer konnte dem widerstehen? Auch einigte sich der ZAJ im Dezember 1954 darauf, dass die Eltern natürlich an den Kosten dieser Feiern nicht beteiligt werden (dürften) und dass sich der Termin für die Weihen nicht mit dem der noch stattfinden Schulentlassungsfeiern überschneiden solle. So sollten die Weihen schlicht und ergreifend am Sonntagvormittag stattfinden.
II. Die ideologische Ebene
Eigentlich nicht von der politischen zu trennen ist die ideologische Ebene, welche in der Einführung der Jugendweihe enthalten war. Dabei muss man sich immer vor Augen halten, dass jedwede Auseinandersetzung zwischen der Kirche und der DDR hinreichend nur dann verstanden werden kann, wenn man die Bekämpfung der (christlichen) Religion in der kommunistischen bzw. der SED-Ideologie sucht. In dieser lag ein einfaches dichotomes Denkschema von „Ausbeutern“ und „Ausgebeuteten“ zu Grunde, dass die Kirche lebensfern simplifizierend eben zu den Ausbeutern der arbeitenden Klasse zählte und mithin deren Beseitigung propagierte. In ihrer Dogmatik auf der marxistisch-leninistischen Ideologie basierend, wurde von der SED das Erreichen des menschlichen Glückes und die Vollkommenheit des Menschen nicht mehr passiv einem Jenseits, sondern der realen Welt anvertraut. War es bisher die Religion gewesen, welche auf die letzten Fragen (des Lebens) eine Antwort bot, trat nun die SED mit einem universalen Wahrheitsanspruch auf und bestätigte, was bereits in den Grundzügen des Marxismus-Leninismus lag: Indem die atheistische Ideologie die Schwelle der reinen Politik überschritt, wurde sie selbst zur Religion. Das materielle und das gesellschaftliche Glück lag mithin in einer monistischen und positivistischen Sichtweise, welche eine „fiktive Einheitswelt um der Wahrnehmbarkeit willen inszeniert[e] und ritualisiert[e]“. (Neubert 1998: 363)
Die Jugendweihe nun diente als „biographisches Bindeglied innerhalb der ideologisch inszenierten sozialistischen Scheinwelt.“ (Meier 1998: 199) Mit ihrer Hilfe sollte die revolutionäre Jugend für den Aufbau des Sozialismus gebannt und zum Patriotismus erzogen werden; sie sollte einem überpersönlichen Ziel, nämlich der Heraushebung aus einem beschränkten Dasein, dienlich gemacht und für das Gefühl der Zugehörigkeit zu einer Weltbewegung sensibilisiert werden. „Wer die Jugend hat hat auch die Zukunft“ (Guggisberg 1961: 6), und somit musste deren ideologische Abrichtung eine totale, eine sich in Symbolen, Leitideen, knappen Imperativen und Feierlichkeiten äußernde sein. Diese kollektive Abrichtung konnte aber nur Erfolg versprechen, wenn sie eine einheitliche und sich nicht widersprechende ist, und somit durfte die „[a]bsolute Beanspruchung des Menschen […] nicht vor der religiösen Sphäre Halt machen.“ (Guggisberg 1961: 7)
Die Jugendweihe nun erfüllte diesen Zweck: Angeblich nicht gegen religiöse Gefühle gerichtet und sogar vom Geist der Toleranz getragen, war sie „ein dem Staatsziel dienender politischer Kult“ (Jeremias 1959: 5), der die materialistische Weltauffassung fördern, den Atheismus verbreiten und die Jugend über rituellen Konformismus an die sozialistische Gesellschaftsordnung binden sollte. Keine verzückt fatalistisch gen Himmel schauend organisierten Jugendlichen wollte man im Arbeiter- und Bauerstaate haben, sondern starre, brutal patriotisch gesinnte und kollektiv verewigte junge Werktätige, welche in der technokratischen Lehre alles Sinnliche abtöten und alles Transzendente verlieren sollten. Schon im Geschenkbuch „Weltall-Erde-Mensch“, das jedem jungen zu Weihenden mit dem Lächeln des Staates überreicht wurde, machte man keinen Hehl aus der religionsfeindlichen Anschauung, wenn dem Märchen vom „Schöpfer“ und „Lenker“ (der Welt) entgegenzutreten war (Weltall-Erde-Mensch 1954: 362). Walter Ulbricht hatte sich höchstpersönlich dazu folgendermaßen geäußert: „Die religiöse Weltanschauung hindert den Fortschritt, weil sie die Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung in Natur und Gesellschaft verneint, die kapitalistische Ausbeutung als ewig und gottgegeben darstellt und eine schöpferische Rolle der Volksmassen negiert.“ (zit. bei Guggisberg 1961: 82)
Detlef Urban und Hans W. Weinzen haben sich in ihrem Buch „Jugend ohne Bekenntnis?“ auf die Verfechter der Jugendweihe bezogen, nach denen die Jugendweihe nicht im Widerspruch zum Christentum stünde, und die rigide Haltung der Kirchen kritisiert, welche nur das Entweder-Oder von Konfirmation/Firmung oder Jugendweihe zur Alternative stellte (Urban & Weinzen 1984: 25). Dabei haben beide Autoren nicht nur den primär atheistischen Charakter der sozialistischen Weihe und den damit verbundenen schön gefärbten, indes direkten Angriff auf kirchliche Strukturen verkannt, sondern auch die durch diese Maßnahmen forcierte Zerreißprobe der kirchlichen Institutionen an sich. Alternativen bestanden zwar für die Kirchen und ihre Mitglieder, doch erquicklich war weder die eine noch die andere: Verweigerten die Kirchen denen, welche die staatliche Jugendweihe erhalten hatten, die religiösen Riten der Konfirmation und der Firmung, so brachten sie ihre gläubigen Jugendlichen und deren Eltern in einen Gewissenskonflikt mit sich selbst und setzten sie den Repressalien des Staates aus. Anerkannten sie den gleichzeitigen Erhalt beider Weiheformen, so mussten sie zwangsläufig ihren eigenen kirchlichen Ritus verwässern.
[...]
- Quote paper
- Dominik Jesse (Author), 2006, Drei Essays zur Massen- und Breitenkultur in der SBZ/DDR, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56970
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.