Obwohl die Buchungen bei den Reiseveranstaltern in diesem Jahr eher rückläufig sind und die ständigen Steigerungen der letzten Jahre nicht erreicht werden, sind die Deutschen immer noch Weltmeister im Verreisen.
Doch die meisten Arbeitnehmer werden in ihrem wohlverdienten Sommerurlaub beim Sonnenbad am Strand nicht daran denken, dass dieses, heutzutage als Selbstverständlichkeit angesehene, Recht auf Erholung noch gar nicht so lange gesetzlich verankert ist.
Die ersten Regelungen zum Urlaubsrecht gab es in den zwanziger Jahren in Tarifverträgen und Tarifordnungen. Davor hatten Arbeiter keinen Anspruch auf Urlaub, Angestellte erhielten gewöhnlich einige Tage. Nach 1945 erließen die Bundesländer jeweils eigene Gesetze zum Urlaub, da es vor Gründung der BRD im Jahre 1949 noch keine zentrale Gesetzgebungskompetenz gab. Die Gültigkeit dieser Gesetze war allerdings umstritten, da das Bundesarbeitsgericht an der Kompetenz der Länder zum Erlass der Urlaubsgesetze zweifelte. Um eine einheitliche und rechtssichere Regelung zu haben, erließ die BRD am 08.01.1963 das BUrlG.
Vor dieser endgültigen Regelung wurde der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Urlaub u.a. mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
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Inhaltsverzeichnis
- 1 EINLEITUNG
- 2 DARSTELLUNG DES URLAUBSRECHTS
- 2.1 Geltungsbereich des BUrlG
- 2.2 Urlaubsanspruch
- 2.3 Dauer des Urlaubs
- 2.4 Teilurlaub
- 2.5 Erfüllung des Urlaubsanspruchs
- 2.6 Übertragung des Urlaubs
- 2.7 Urlaubsabgeltung
- 2.8 Erkrankung während des Urlaubs
- 2.9 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
- 2.10 Urlaubsentgelt
- 2.11 Urlaub und Kündigung
- 2.12 Sonderregelungen
- 2.12.1 Jugendliche
- 2.12.2 Schwerbehinderte
- 2.12.3 Heimarbeiter
- 2.12.4 Erziehungsurlaub bzw. Elternzeit
- 2.13 Bildungsurlaub
- 3 ZUSAMMENFASSUNG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem deutschen Urlaubsrecht und analysiert die verschiedenen Aspekte des gesetzlichen Urlaubsanspruchs sowie die Möglichkeiten des zusätzlichen Urlaubs durch Tarifverträge oder Einzelvereinbarungen. Die Arbeit untersucht die Rechtsgrundlagen, die Dauer des Urlaubs, die Übertragung und Abgeltung sowie die besonderen Regelungen für bestimmte Personengruppen.
- Gesetzlicher Mindesturlaub und seine Berechnung
- Zusätzlicher Urlaubsanspruch durch Tarifverträge und Einzelvereinbarungen
- Regelungen zur Übertragung und Abgeltung von Urlaub
- Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen (z. B. Jugendliche, Schwerbehinderte)
- Zusammenhang zwischen Urlaubsrecht und Kündigungsschutz
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Bedeutung des Urlaubsrechts für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erläutert. Im zweiten Kapitel wird das Urlaubsrecht im Detail dargestellt, wobei die gesetzlichen Grundlagen des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) sowie die einzelnen Aspekte des Urlaubsanspruchs, der Urlaubsdauer, der Übertragung und Abgeltung sowie die Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen behandelt werden. Das dritte Kapitel fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen.
Schlüsselwörter
Urlaubsrecht, Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Urlaubsanspruch, Urlaubsdauer, Teilurlaub, Urlaubsübertragung, Urlaubsabgeltung, Sonderregelungen, Jugendliche, Schwerbehinderte, Heimarbeiter, Erziehungsurlaub, Elternzeit, Bildungsurlaub.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)?
Das BUrlG regelt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch für Arbeitnehmer in Deutschland, um eine einheitliche und rechtssichere Regelung zur Erholung zu gewährleisten.
Seit wann gibt es ein einheitliches Urlaubsrecht in der BRD?
Um eine einheitliche Regelung zu schaffen, erließ die Bundesrepublik Deutschland am 08.01.1963 das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Gibt es Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen?
Ja, es existieren besondere gesetzliche Vorschriften für Jugendliche, Schwerbehinderte, Heimarbeiter sowie Regelungen während der Elternzeit.
Was passiert bei einer Erkrankung während des Urlaubs?
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Was versteht man unter Urlaubsabgeltung?
Urlaubsabgeltung ist die finanzielle Entschädigung für Urlaubstage, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnten.
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient und zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt werden kann.
- Quote paper
- Katrin Welzbacher (Author), 2002, Darstellung des Urlaubsrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5620