In der folgenden Seminararbeit wird die Handelspolitik der Europäischen Union behandelt. Die Basis der Arbeit bildet das 2004 erschienene HWWA Discussion Paper Nr. 279 mit dem Titel „Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft – Institutioneller Rahmen, Verhältnis zur Binnenmarktpolitik und Rolle in der Weltwirtschaft“ von Georg Koopmann. Die Handelspolitik der Europäischen Union ist als solche ein recht breit gefächerter Themenkomplex, der hier aufgrund seines Umfangs nicht in aller Ausführlichkeit behandeln werden kann. Ich möchte jedoch versuchen einen qualifizierten Einblick in bestimmte Teilbereiche zu geben. Zu Anfang soll ein kurzer geschichtlicher Überblick über die bisherige Entwicklung der Europäischen Union und deren bedeutendsten Schritte der Erweiterung und Integration geliefert werden.
Danach sollen die Institutionellen Aspekte der EU-Handelspolitik näher betrachtet werden. Hier soll geklärt werden, wer über welchen Sachverhalt entscheidet und wie die rechtliche Grundlage für die Verteilung der Entscheidungskompetenzen aussieht. Im darauf folgenden Teil möchte ich mich dann eingehend mit den Instrumenten der europäischen Handelspolitik und deren Ausübung beschäftigen. Der fünfte Teil behandelt dann die Frage, ob die Liberalisierung des Binnenmarktes innerhalb der EU zu einer Benachteiligung von Drittländern geführt hat. Dazu wird der Prozess der Liberalisierung stufenweise analysiert und dessen Auswirkungen auf Drittländer dargestellt.
Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Geschichtliche Entwicklung
3. Institutionelle Aspekte der EU-Handelspolitik
4. Instrumente der Handelspolitik
4.1 Defensive Handelspolitik
4.2 Offensive Handelspolitik
5. Zusammenhänge von Kooperation und Protektion
5.1 Anfangsjahre
5.2 Tendenzen zur Rückentwicklung
5.3 Neubelebung der Integration
5.4 Wirkung nach Außen
6. Resümee
Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Handelsverflechtung der EG, 1960-2002
Abbildung 2: Offenheit der EG im internationalen Handel, 1960-2002
1. Einleitung
„Da liegt Europa. Wie sieht es aus? Wie ein buntgestrichenes Irrenhaus. Die Nationen schuften auf Rekord: Export! Export! Die anderen! Die anderen sollen kaufen! Die anderen sollen Weine saufen! Die anderen sollen Schiffe heuern! Die anderen sollen die Kohle verfeuern! Wir? Zollhaus, Grenzpfahl und Einfuhrschein: wir lassen nicht das geringste herein. Wir nicht. Wir haben ein Ideal: Wir hungern. Aber streng national.“
(Kurt Tucholsky 1932)
Das von Tucholsky beschriebene Europa aus der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Weltkrieg ist in seiner früheren Form nicht mehr existent. Das heutige Europa, bzw. die heutige Europäische Union fungiert mehr und mehr als Einheit, sowohl innen- als auch außenpolitisch gesehen. Im innereuropäischen Raum gibt es nur noch ein einziges Zahlungsmittel, der europäische Binnenmarkt ist frei von Grenzen und Zöllen. Durch die am 29. Oktober 2004 auf den Weg geschickte Verfassung der Europäischen Union rücken die Mitgliedstaaten immer mehr zusammen. Triebfeder für die europäische Integration war schon von Beginn an der Handel der Mitgliedstaaten.
In der folgenden Seminararbeit wird die Handelspolitik der Europäischen Union behandelt. Die Basis der Arbeit bildet das 2004 erschienene HWWA Discussion Paper Nr. 279 mit dem Titel „Handelspolitik der Europäischen Gemeinschaft – Institutioneller Rahmen, Verhältnis zur Binnenmarktpolitik und Rolle in der Weltwirtschaft“ von Georg Koopmann.
Die Handelspolitik der Europäischen Union ist als solche ein recht breit gefächerter Themenkomplex, der hier aufgrund seines Umfangs nicht in aller Ausführlichkeit behandeln werden kann. Ich möchte jedoch versuchen einen qualifizierten Einblick in bestimmte Teilbereiche zu geben.
Zu Anfang soll ein kurzer geschichtlicher Überblick über die bisherige Entwicklung der Europäischen Union und deren bedeutendsten Schritte der Erweiterung und Integration geliefert werden.
Danach sollen die Institutionellen Aspekte der EU-Handelspolitik näher betrachtet werden. Hier soll geklärt werden, wer über welchen Sachverhalt entscheidet und wie die rechtliche Grundlage für die Verteilung der Entscheidungskompetenzen aussieht.
Im darauf folgenden Teil möchte ich mich dann eingehend mit den Instrumenten der europäischen Handelspolitik und deren Ausübung beschäftigen.
Der fünfte Teil behandelt dann die Frage, ob die Liberalisierung des Binnenmarktes innerhalb der EU zu einer Benachteiligung von Drittländern geführt hat. Dazu wird der Prozess der Liberalisierung stufenweise analysiert und dessen Auswirkungen auf Drittländer dargestellt.
2. Geschichtliche Entwicklung
Der Grundstein für die heutige Europäische Union wurde 1951 in Form der „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ gelegt. Der EGKS, auch Montanunion genannt, gehörten die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland an. Zweck war es durch die gemeinsame Kontrolle der zu diesem Zeitpunkt noch kriegswichtigen Ressourcen, Kohle und Stahl, die Kriegsgefahr in Europa einzudämmen.[1]
Die sechs oben genannten Länder waren es dann auch, die am 25.3.1957 in Rom den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichneten.[2]
In diesem Vertrag legten sich die Gründungsstaaten auf eine stufenweise Verwirklichung der Zollunion fest und beschlossen, die Handelspolitik der Gemeinschaft nach der Übergangszeit nach einheitlichen Grundsätzen zu gestalten.[3]
1964 kam es zur Erweiterung auf alle Wirtschaftbereiche, und die Agrarpolitik war fortan Sache der Gemeinschaft. Die Zollunion für Industriegüter wurde bis 1968 realisiert.
1973 vergrößerte sich die EG um weitere drei Staaten: Dänemark, Großbritannien und Nordirland. Es folgten Griechenland im Jahre 1981, Portugal und Spanien 1986.
Im selben Jahr wurde auch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) verabschiedet, in der die Schaffung eines EG-Binnenmarktes bis 1992 vorgesehen war. Bis zu diesem Punkt handelten die einzelnen Mitgliedstaaten handelspolitisch gesehen noch weitgehend autonom und dementsprechend auf den Vorteil des eigenen Landes bedacht. Erst als es am 1. Januar 1993 zur Beendigung der Binnengrenzkontrollen kam und damit zum Ziel der EEA vereinheitlichte sich die europäische Handelspolitik zunehmend, da die selbstdienliche Handelspolitik auf nationaler Ebene somit ihren Nährboden verlor.
[...]
[1] Vgl. Schäfers, B. (1998), S 135
[2] Vgl. Schäfers, B. (1998), S 235
[3] Vgl. Europäische Kommission (1976)
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