Seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge ist die Europäische Union (EU) im Verlauf der knapp letzten fünfzig Jahre von einer zunächst rein wirtschaftlichen Gemeinschaft zu einer politischen Union gewachsen. Der Einfluss auf die inzwischen ca. 450 Millionen Bürger der EU ist in vielen Bereichen des gemeinsamen Lebens zu spüren. Dies betrifft dabei nicht nur die gemeinsame Währung in der Eurozone oder den Wegfall der Grenzkontrollen im Schengenraum. Gerade die Errungenschaften, deren Auswirkungen nicht so ausführlich in der breiten Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, sind oft nicht auf deren Ursprung im Europäischen Parlament oder im Ministerrat der EU, den beiden gesetzgebenden Organen innerhalb der Gemeinschaft, zurückzuführen. So ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Dadurch dass negative Entwicklungen in einem Mitgliedsstaat gerne auf die Bürokratie der EU geschoben werden und positive Initiativen gerne für den Erfolg nationaler Politik hervorgehoben werden, nimmt ein Großteil der EU-Bürger die Arbeit in Brüssel als überregulativ und über ihre Köpfe hinweg beschließend wahr. Die beiden gescheiterten Referenten zur neuen EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden zeigen ein weiteres Mal das negative Gesamtbild der Europäischen Union in der Bevölkerung. Dabei ist vielen Menschen gar nicht bewusst, in wie weit sie zum Beispiel von den vier Grundfreiheiten der EU (freier Personen-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr) profitieren. Oft werden die Dimensionen, die Richtlinien der EU auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten hat, gar nicht wahrgenommen. Diese Auswirkungen, die das sogenannte europäisches Sekundärrecht auf die einzelnen Bürger der EU hat, soll anhand der Dienstleistungsfreiheit in den Medien dargestellt werden. Dazu wird zunächst der Begriff Dienstleistungsfreiheit, wie im Artikel 49 ff. des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) niedergeschrieben, definiert. Danach ist ein weiterer Blick auf die Kulturkompetenzen der EU laut Artikel 151 EGV notwendig. Des weiteren werden die Grenzen dieser und weiterer Kompetenzen mit Hilfe des Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), sowie des Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und weitere Zuständigkeitskonflikte im EGV näher betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die EG-Kompetenzen für den Rundfunk und ihre Umsetzung in europäisches Sekundärrecht
- Kompetenzen
- Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff. EGV)
- Kultur (Art. 151 EGV)
- Protokoll Nr. 32 des Vertrags von Amsterdam
- Grenzen der Kompetenzen
- Art. 10 EMRK
- Art. 11 Charta der Grundrechte der EU
- Das Subsidiaritätsprinzip (Art. 5 EGV)
- Kompetenzkonflikt (Art. 49 ff. bzw. 151 EGV)
- Das Europäische Sekundärrecht
- Die EG - Fernsehrichtlinie
- Die E-Commerce – Richtlinie
- Die Fernabsatzrichtlinie
- Die Sattelitenrichtlinie
- Die Fernsehübertragungsrichtlinie
- Kompetenzen
- Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit in den Medien im europäischen Sekundärrecht. Sie analysiert die Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich des Rundfunks und beleuchtet die Grenzen dieser Kompetenzen im Kontext der Grundrechte und des Subsidiaritätsprinzips. Ziel ist es, die Auswirkungen des europäischen Sekundärrechts auf die Medienlandschaft der Mitgliedstaaten zu verdeutlichen.
- Die Bedeutung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt
- Die kulturellen Kompetenzen der EU und ihre Anwendung auf den Rundfunk
- Die Grenzen der EU-Kompetenzen im Medienbereich
- Die Umsetzung der Dienstleistungsfreiheit im Rundfunk durch europäisches Sekundärrecht
- Die Auswirkungen des europäischen Sekundärrechts auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung erläutert die Entwicklung der Europäischen Union von einer rein wirtschaftlichen Gemeinschaft zu einer politischen Union und beleuchtet die Bedeutung der vier Grundfreiheiten, darunter die Dienstleistungsfreiheit, für die Bürger der EU. Sie stellt die Bedeutung der Arbeit im Kontext der Diskussionen über die EU und die Auswirkungen des europäischen Sekundärrechts auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten heraus.
Das zweite Kapitel analysiert die Kompetenzen der EU im Bereich des Rundfunks. Es definiert die Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Art. 49 ff. EGV und stellt dar, dass der Rundfunk als Dienstleistung im Sinne des Europäischen Gerichtshofs betrachtet wird. Das Kapitel beleuchtet auch die kulturellen Kompetenzen der EU im Sinne von Art. 151 EGV und zeigt die Grenzen der EU-Kompetenzen im Medienbereich auf.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Begriffe wie Dienstleistungsfreiheit, Kulturpolitik, Rundfunk, Europäisches Sekundärrecht, Grundrechte, Subsidiaritätsprinzip, Kompetenzkonflikt, und die Auswirkungen des europäischen Rechts auf die Medienlandschaft.
- Quote paper
- M.A. Sebastian Schäffer (Author), 2005, Die EG-Kompetenzen für den Rundfunk und ihre Umsetzung in europäisches Sekundärrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/55489