Diese Hausarbeit soll sich mit dem Thema Krone und Parlament in der Restaurationszeit 1660-1678 zur Vorbereitung auf die Thematik Glorious Revolution 1688/89 in England auseinandersetzen. Zusammenfassend sollen Krone und Parlament gemeinsam im Rahmen der gegebenen Zeit dargestellt werden. Die Restaurationszeit steht unter dem Aspekt der Entstehungsgeschichte der konstitutionellen Monarchie sowie des späteren Verfassungsrechts in England. Die englische Verfassung ist nicht durch ein bestimmtes Dokument fixiert, vielmehr besteht sie aus einer Reihe von Gesetzen, Regelungen und mündlich tradierten Konventionen. Von daher gilt diese Verfassung als eine Ungeschriebene. Die Grundlagen für das Staatssystem der konstitutionellen Monarchie bilden zum einen die Magna Charta (lat. Magna Carta libertatum) aus dem Jahre 1215 und zum anderen das Modellparlament von 1295. Die Große Urkunde der Freiheiten ist die schriftliche Fixierung der Rechte des Adels und der Kirche. Die Magna Charta gilt als Grundstein der konstitutionellen Freiheitsrechte Englands, die die Kontrolle des Königs durch 25 Barone, die Steuererhebung nach gemeinsamer Beratung und den allgemeinen Rechtsschutz aller Bürger regelte. Die Magna Charta wurde 1628 in der Petition of Right und 1689 in der Bill of Rights untermauert. Zusammen bildeten sie die Basis für den Vorrang des Parlaments vor der Krone und schrieben für England das Prinzip des Rechtsstaates fest. Das Modellparlament setzte sich aus Vertretern der Grafschaften, der Städte und der hohen Geistlichkeit zusammen, deren Aufgabenfelder Steuerbewilligung, Gesetzesinitiative und die oberste Gerichtsbarkeit waren. Das Modellparlament entwickelte sich im 13. Jahrhundert zu einer festen und regelmäßig tagenden Institution, welche sich im 14. Jahrhundert in das House of Lords und House of Commons unterteilte. Die heutige englische Verfassung definiert sich jedoch nicht nur aus den oben genannten Grundlagen. Der Magna Charta folgte 1628 die Petition of Right, 1679 der Habeas Corpus Act, 1689 die Bill of Rights (Staatsgrundgesetz), 1701 der Act of Settlement (Regelung der Thronfolge Englands), 1707 die Acts of Union (Schaffung des Vereinigten Königreiches Großbritannien), 1911 und 1949 die Parliaments Acts und 1931 das Westminster Statut (Dominien erhält faktischen Souveränität). Das Westminster Statut gilt als wichtiger Schritt vom Empire zum Commonwealth. Zusammen bilden diese Gesetze das heutige englische Verfassungsrecht.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Das Parlament
III. Die Krone zu Beginn der Stuartmonarchie
IV. Der Bürgerkrieg 1642-1649
V. Das Lord Protektorat der Cromwells 1653-1659
VI. Die Restauration 1660-1678
VII. Schlussbetrachtung
VIII. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Diese Hausarbeit soll sich mit dem Thema Krone und Parlament in der Restaurationszeit 1660-1678 zur Vorbereitung auf die Thematik Glorious Revolution 1688/89 in England auseinandersetzen. Zusammenfassend sollen Krone und Parlament gemeinsam im Rahmen der gegebenen Zeit dargestellt werden.
Die Restaurationszeit steht unter dem Aspekt der Entstehungsgeschichte der konstitutionellen Monarchie sowie des späteren Verfassungsrechts in England. Die englische Verfassung ist nicht durch ein bestimmtes Dokument fixiert, vielmehr besteht sie aus einer Reihe von Gesetzen, Regelungen und mündlich tradierten Konventionen. Von daher gilt diese Verfassung als eine Ungeschriebene. Die Grundlagen für das Staatssystem der konstitutionellen Monarchie bilden zum einen die Magna Charta (lat. Magna Carta libertatum) aus dem Jahre 1215 und zum anderen das Modellparlament von 1295. Die Große Urkunde der Freiheiten ist die schriftliche Fixierung der Rechte des Adels und der Kirche. Die Magna Charta gilt als Grundstein der konstitutionellen Freiheitsrechte Englands, die die Kontrolle des Königs durch 25 Barone, die Steuererhebung nach gemeinsamer Beratung und den allgemeinen Rechtsschutz aller Bürger regelte. Die Magna Charta wurde 1628 in der Petition of Right und 1689 in der Bill of Rights untermauert. Zusammen bildeten sie die Basis für den Vorrang des Parlaments vor der Krone und schrieben für England das Prinzip des Rechtsstaates fest. Das Modellparlament setzte sich aus Vertretern der Grafschaften, der Städte und der hohen Geistlichkeit zusammen, deren Aufgabenfelder Steuerbewilligung, Gesetzesinitiative und die oberste Gerichtsbarkeit waren. Das Modellparlament entwickelte sich im 13. Jahrhundert zu einer festen und regelmäßig tagenden Institution, welche sich im 14. Jahrhundert in das House of Lords und House of Commons unterteilte.
Die heutige englische Verfassung definiert sich jedoch nicht nur aus den oben genannten Grundlagen. Der Magna Charta folgte 1628 die Petition of Right, 1679 der Habeas Corpus Act, 1689 die Bill of Rights (Staatsgrundgesetz), 1701 der Act of Settlement (Regelung der Thronfolge Englands), 1707 die Acts of Union (Schaffung des Vereinigten Königreiches Großbritannien), 1911 und 1949 die Parliaments Acts und 1931 das Westminster Statut (Dominien erhält faktischen Souveränität). Das Westminster Statut gilt als wichtiger Schritt vom Empire zum Commonwealth. Zusammen bilden diese Gesetze das heutige englische Verfassungsrecht.
Mit dem Beginn der Stuartmonarchie verschärften sich die Konflikte um die Macht zwischen Krone und Parlament, welche im Englischen Bürgerkrieg mündeten, was wiederum den Sturz der Monarchie zur Folge hatte. Es folgte das Lord Protektorat der Cromwells, das jedoch innerhalb kürzester Zeit von der Restauration der Monarchie ersetzt wurde. Die endgültige Beilegung des Konflikts kam erst nach der Glorious Revolution 1688/89 zustande. Nach dieser unblutigen Umwälzung kam es zu der Festlegung, dass die Krone nur mit Zustimmung des Parlaments regierte. Die Macht ging schrittweise vom Monarchen auf die Minister über, die schließlich im 18. Jahrhundert nur noch dem Parlament gegenüber verantwortlich waren.
Zu Beginn der Stuartmonarchie setzt diese Ausarbeitung an und wird sich durch die Vorgeschichte an die eigentliche Thematik Krone und Parlament in der Restaurationszeit 1660-1678 heranarbeiten, um sie verständlich im historischen Zusammenhang darzustellen.
II. Das Parlament
Das englische Parlament gilt als die älteste Volksvertretung der Welt, dessen Wurzeln sich auf den mittelalterlichen Feudalismus zurückführen lassen. Die Bewilligung der königlichen Mittel der Kriegsfinanzierung oblag zu dieser Zeit der Zustimmung einflussreicher Feudalherren. Diese versammelten sich mehrere Male des Jahres zu einem Großen Rat. Der Begriff Parliament wurde erstmalig im Jahre 1236 erwähnt und bezieht sich auf diese, eben genannte, Versammlung des Adels.
Die Ausgaben der königlichen Regierung ließen sich jedoch bald nicht mehr ausschließlich durch die finanzielle Unterstützung der Feudalherren decken. Im 14. Jahrhundert wurden von dem her Vertreter der Grafschaften und Städte und hohe Geistlichkeit zum Großen Rat geladen, die das neue House of Commons bildeten. Zusammen mit dem House of Lords und dem König bildeten sie das englische Parlament. Das House of Lords setzte sich aus Vertretern des Adels, die auf Grund ihres Titels geladen worden, zusammen. Seit dem 16. Jahrhundert ist die Versammlung der Lords offiziell als House of Lords benannt worden.
Ende des 13. Jahrhunderts tagten Lords und Commons gemeinsam, doch bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts trennten sie sich räumlich.
Das House of Commons setzte sich aus Vertretern der Gemeinden zusammen. Seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wählte man einen Speaker. Dieser war befugt das House of Commons vor Krone und House of Lords zu vertreten. Im Zuge des 15. Jahrhunderts konnte das House of Commons die Aufsicht über Finanz- und Steuerpolitik an sich bringen.
Beide Kammern lieferten sich jahrhundertlange Machtkämpfe einerseits untereinander, andererseits zwischen Parlament und Monarchie.
III. Die Krone zu Beginn der Stuartmonarchie
Die jahrhundertlang andauernden innenpolitischen Konflikte Englands begannen mit der Thronbesteigung des ersten Stuartmonarchen Jakob IV.. Als Jakob I. von England wurde unter dem katholischen Herrscher England und Schottland vereinigt. Die religiösen Konflikte spitzten sich zu. Doch lag der Schwerpunkt des Konfliktes zwischen Krone und Parlament[1], das auf eigene unabhängige Rechte bestand. 1621 forderte das Parlament das Recht, königliche Minister anzuklagen. Dies wurde von dem Oberrichter Sir Edward Coke, welcher für ein unabhängiges Gerichtswesen eintrat, unterstützt, der daraufhin von Jakob I. entlassen wurde.
Karl I. führte von 1625-1649 die Monarchie des Vaters fort. Er übernahm dessen Vorstellung, der König sei von Gottes Gnaden. Schon hier wurden absolutistische Züge erkennbar. 1628 wendete sich das Parlament unter der Führung von Sir Edward Coke mit der Petition of Rights an König Karl I. und forderte in dieser den Monarchen auf, keine Steuern ohne Einwilligung des Parlaments zu erheben, in Friedenszeiten kein Kriegsrecht zu verhängen, keinen Bürger ohne Angaben des Grundes verhaften zu lassen sowie ordentliche Gerichtsverfahren zu garantieren[2]. Die so genannte Bittschrift um die Herstellung des Rechts gilt teilweise als Reaktion auf Karls I. Praxis, das Finanzen, die das Parlament nicht mehr bewilligen wollte, direkt von seinen Untertanen eingefordert wurden, um seine Kriege im Ausland finanzieren zu können. Wer diese Zahlungen verweigerte, wurde willkürlich verhaftet. Der Herrscher nahm die Petition of Rights an. Als Gegenleistung bewilligte das Parlament die benötigten Mittel für die Außenpolitik. Die Petition wurde ein fester Bestandteil der englischen Verfassung. Doch zwischen 1629 und 1640 versuchte der Monarch ohne das Parlament zu regieren. Er berief deshalb den Court of Star Chamber ein, ein 1487 durch ein Parlamentsgesetz eingerichtetes königliches Kriminal- und Verwaltungsgericht. Es verfolgte das Ziel die Presse- sowie Redefreiheit von puritanischen Predigern einzuschränken. Das Volk wehrte sich gegen die königlichen Sondergerichte. 1637 lösten die Versuche Karls I., in Schottland den englischen Gottesdienst einzuführen, einen Aufstand aus. Das 1640 seitens Karl I. einberufene Short Parliament löste er nach kurzer Zeit wieder auf, von dem her auch diese Benennung des Parlaments, es willigte weder in geforderte Finanzmittel ein noch die Kirchenpolitik des Monarchen teilte[3]. Durch die Aufstände sah sich der Monarch veranlasst im November 1640 das Long Parliament einzuberufen. Dieses Parlament tagte 20 Jahre mit Unterbrechung und unterschiedlicher Zusammensetzung bis es sich zur Restauration unter König Karl II. auflöste. Das Long Parliament nutzte die Krise um die Führung der Regierung an sich zu bringen. Sie ließen Mitglieder des königlichen Rates und des Court of Star Chambers verhaften und hinrichten. Schließlich schaffte das Long Parliament den Court of Star Chamber ab. Karl I. wurde in seiner Steuerhoheit eingeschränkt und es wurde ein Gesetz erlassen, nach dem das Parlament alle drei Jahre einberufen werden musste[4].
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[1] Schröder, H.-C.: Die Revolutionen Englands im 17. Jahrhundert. Frankfurt am Main 1986.
[2] Greyerz von, K.: Englands im Jahrhundert der Revolution. Manchester 1980.
[3] Asch, R.G.: Der Hof Karls I. von England, Politik, Provinz und Patronage 1625-1640. Köln, Weimar, Wien 1993.
[4] Asch, R.G.: Der Hof Karls I. von England, Politik, Provinz und Patronage 1625-1640. Köln, Weimar, Wien 1993.
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