Jean-Jacques Rousseau hat in seinem 1762 erschienenen Hauptwerk „Du contrat social ou principes du droit politique" seine staatsphilosophische Theorie dargelegt und damit den Entwurf einer politischen Ordnung hinterlassen, welcher noch heute viele Politikwissenschaftler, Philosophen, Historiker und Staatsrechtler beschäftigt. Die einerseits logisch nachvollziehbare Argumentation, andererseits aber innere Widersprüchlichkeit des Werkes, lassen sehr unterschiedliche und gegensätzliche Interpretationen zu: So wird Rousseau von manchen Seiten als Vordenker des modernen Totalitarismus betrachtet, dessen Überlegungen die totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts zumindest mit ermöglicht haben. Andere sehen in ihm dagegen den Vorläufer des heutigen Liberalismus.
In der vorliegenden Arbeit stehen die totalitären Elemente in Rousseaus Staatslehre im Mittelpunkt. Es soll analysiert werden, inwieweit sich eine totalitäre Deutung begründen lässt. Sind Rousseaus Ausführungen im ‚Contrat social’ wirklich dazu geeignet, einem totalitären Herrschaftssystem den Weg zu ebnen? Ist mit seiner Konzeption des ‚volonté générale’ zwangsläufig die Aufgabe jeglicher individueller Freiheit verbunden? Kann in der Gestalt des Gesetzgebers tatsächlich eine Art ‚Erziehungsdiktator’ gesehen werden? Zielt die rousseausche Staatslehre damit letztlich sogar auf die Rechtfertigung des totalitären Staates ab?
Im ersten Schritt wird das Wesen des Totalitarismus bestimmt. Dazu werden zwei Theorien totalitärer Herrschaft vorgestellt: Zum einen gilt es den herrschaftsstrukturelle Ansatz nach Carl J. Friedrich und Zbigniew K. Brzezinski zu untersuchen, zum anderen wird der geschichtsphilosophische Ansatz nach Hannah Arendt analysiert. Die wichtigsten Merkmale des Totalitarismus werden in einem zweiten Schritt mit Rousseaus Formulierungen im ‚Contrat social’ verglichen; dabei finden besonders die Autoren Jacob Talmon, Peter Mayer-Tasch und Otto Vossler ihre Erwähnung.
Ziel ist es, anhand von zwei klassischen Beispielen zunächst einen kurzen Überblick über das Phänomen des Totalitarismus zu geben und seine Wesensmerkmale herauszustellen. Daraufhin wird Rousseaus politische Theorie im Hinblick auf totalitäre Elemente untersucht und bewertet. Abschließend soll der Frage nachgegangen werden, ob Rousseau tatsächlich als Vordenker des Totalitarismus bezeichnet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was ist Totalitarismus?
2.1 Der herrschaftsstrukturelle Ansatz nach Friedrich und Brzezinski
2.2 Der geschichtsphilosophische Ansatz nach Hannah Arendt
3. Jean-Jacques Rousseau und die totalitäre Demokratie
3.1 Totalitäre Elemente in der rousseauschen Staatslehre
3.2 Kritik an der totalitären Deutung Rousseaus
4. Rousseau als Vordenker des Totalitarismus? (Schlussbetrachtung)
Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Jean-Jacques Rousseau hat in seinem 1762 erschienenen Hauptwerk ,,Du contrat social ou principes du droit politique"[1] seine staatsphilosophische Theorie dargelegt und damit den Entwurf einer politischen Ordnung hinterlassen, welcher noch heute viele Politikwissenschaftler, Philosophen, Historiker und Staatsrechtler beschäftigt. Die einerseits logisch nachvollziehbare Argumentation, andererseits aber innere Widersprüchlichkeit des Werkes, lassen sehr unterschiedliche und gegensätzliche Interpretationen zu: So wird Rousseau von manchen Seiten als Vordenker des modernen Totalitarismus betrachtet, dessen Überlegungen die totalitären Diktaturen des 20. Jahrhunderts zumindest mit ermöglicht haben. Andere sehen in ihm dagegen den Vorläufer des heutigen Liberalismus.
In der vorliegenden Arbeit stehen die totalitären Elemente in Rousseaus Staatslehre im Mittelpunkt. Es soll analysiert werden, inwieweit sich eine totalitäre Deutung begründen lässt. Sind Rousseaus Ausführungen im ‚Contrat social’ wirklich dazu geeignet, einem totalitären Herrschaftssystem den Weg zu ebnen? Ist mit seiner Konzeption des ‚volonté générale’ zwangsläufig die Aufgabe jeglicher individueller Freiheit verbunden? Kann in der Gestalt des Gesetzgebers tatsächlich eine Art ‚Erziehungsdiktator’ gesehen werden? Zielt die rousseausche Staatslehre damit letztlich sogar auf die Rechtfertigung des totalitären Staates ab?
Im ersten Schritt wird das Wesen des Totalitarismus bestimmt. Dazu werden zwei Theorien totalitärer Herrschaft vorgestellt: Zum einen gilt es den herrschafts-strukturelle Ansatz nach Carl J. Friedrich und Zbigniew K. Brzezinski zu untersuchen, welchen diese in ihrem gemeinsamen Werk „Totalitarian Dictatorship and Autocracy“[2] darlegen. Zum anderen wird der geschichtsphilosophische Ansatz nach Hannah Arendt analysiert, hierbei dient ihr Werk „The Origins of Totalitarianism“[3] als Quelle. Die wichtigsten Merkmale des Totalitarismus werden in einem zweiten Schritt mit Rousseaus Formulierungen im ‚Contrat social’ verglichen; wobei die totalitären Elemente dessen Konzeption besonders in dem Buch „Die Ursprünge der totalitären Demokratie“[4] von Jacob Talmon ihre Erwähnung finden. Der abschließenden kritischen Sicht einer totalitären Interpretation der rousseauschen Staatslehre, liegen die Werke „Hobbes und Rousseau“[5] und „Rousseaus Freiheitslehre“[6] von Peter Mayer-Tasch bzw. Otto Vossler zugrunde.
Ziel ist es, anhand von zwei klassischen Beispielen zunächst einen kurzen Überblick über das Phänomen des Totalitarismus zu geben und seine Wesens-merkmale herauszustellen. Daraufhin wird Rousseaus politische Theorie im Hinblick auf totalitäre Elemente untersucht und bewertet. Abschließend soll der Frage nachgegangen werden, ob Rousseau tatsächlich als Vordenker des Totalitarismus bezeichnet werden kann.
2. Was ist Totalitarismus?
,,Totalitäre Herrschaft ist [...] der Anspruch auf die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Welt und somit auch des sozialen Lebens, umgesetzt in politische Aktion"[7], so definierte Hans Buchheim 1962 den Totalitarismus. Dieser relativ neue Begriff wurde erstmals Anfang der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts von italienischen Antifaschisten verwendet, die Benito Mussolini vorwarfen, er strebe einen ‚stato totalitario’ an.[8] Dahingegen lassen sich nach Karl Popper geistesgeschichtliche Ursprünge des Totalitarismus bis zu Platon zurückverfolgen.[9]
2.1 Der herrschaftsstrukturelle Ansatz nach Friedrich und Brzezinski
Das von Carl J. Friedrich und Zbigniew K. Brzezinski in ihrem 1956 zunächst in englischer Sprache erschienenen Werk „Totalitarian Dictatorship and Autocracy“ entwickelte Modell gilt als Klassiker der Totalitarismusforschung. Die Autoren beziehen sich dabei auf die bolschewistische und die nationalsozialistische Diktatur und gehen von der These aus, dass diese beiden Herrschaftssysteme in ihren wesentlichen Zügen identisch sind. Friedrich und Brzezinski versuchen demnach, den Totalitarismus herrschaftsstrukturell zu erfassen und benennen dazu folgende sechs Merkmale, die einen totalitären Staat kennzeichnen[10]:
Offizielle Ideologie
Massenpartei
Terrorsystem
Nachrichtenmonopol
Waffenmonopol
Zentral gelenkte Wirtschaft
Ein totalitärer Staat kommt ohne eine umfassende, alle Lebensbereiche ver-einnahmende Ideologie nicht aus, er fordert von seinen Bürgern vielmehr eine aktive Unterstützung zur Durchsetzung der eigenen Weltanschauung. Diese ist allgemein verbindlich und besitzt daher einen absoluten Wahrheitsanspruch. Der Totalitarismus fordert die radikale Umwälzung des Bestehenden: Nach der vollständigen Zerstörung der gegebenen Ordnung soll eine grundlegende Neugestaltung der Gesellschaft erfolgen; gar die Erschaffung eines neuen Menschentypus wird angestrebt. Eine totalitäre Ideologie akzeptiert Gewalt als einziges mögliches Mittel zur totalen Veränderung und birgt in ihrer Zielsetzung zugleich utopische Elemente.[11] Im Unterschied dazu beschränken sich autoritäre Regime lediglich auf die Erhaltung der eigenen Machtposition. Das oberste Ziel ist folglich, ein Aufbegehren der Beherrschten gegen die Herrschenden zu verhindern.[12]
Die Massenpartei ist im alleinigen Besitz der formellen Herrschaft und gilt mit ihren Kadern als Hauptstütze der totalitären Diktatur. Sie ist der Staatsbürokratie entweder übergeordnet oder aber völlig mit ihr verflochten. Der gesamte Staatsapparat ist hierarchisch aufgebaut und auf eine Person, den Diktator, ausgerichtet. Dieser verfügt über eine uneingeschränkte Machtposition und steht damit allein an der Spitze der totalitären Bewegung, welcher er als Identifikationsfigur und Sinnstifter dient. Massenorganisationen zur totalen politischen Durchdringung und Gleichschaltung der Gesellschaft schließen sich an dieses System an.[13]
Zur Durchsetzung der Macht wird auf physischen und psychischen Terror zurückgegriffen. Nicht nur erklärte Feinde des Regimes, auch wahllos ausgewählte Gruppen der Bevölkerung werden zu ‚potentiellen Feinden’ und damit zu Opfern des Terrorsystems. Diese Willkür dient als Instrument der Einschüchterung und geht schließlich soweit, bis totale Furcht das Leben eines jeden Individuums beherrscht. Es ist erst der Terror, der dem Regime seinen totalitären Charakter verleiht, daher kann auf ihn als Mittel niemals verzichtet werden.[14] Der Terror wird letztlich zur grundsätzlichen Methode und damit zum „Lebensnerv eines totalitären Systems“[15].
Die modernen Kommunikationsmittel werden von der Partei kontrolliert und zur Indoktrination der Ideologie missbraucht. Dieses Nachrichtenmonopol „stellt eine noch nie dagewesene Vergewaltigung des Menschen dar“[16] ; es soll die Entwurzelung des Einzelnen fördern und sein Aufgehen in der Masse bewirken. Zu diesem Zweck durchdringt Propaganda sämtliche Bereiche der totalitären Diktatur und versucht durch das dauernde Wiederholen bestimmter Parolen eine unabhängige Urteilsbildung des Einzelnen zu verhindern und somit jeglichen Widerspruch im Keim zu ersticken.[17]
Das Waffenmonopol des Staates erschwert die Möglichkeit eines bewaffneten Widerstands gegen das Regime und dient somit in erster Linie der Machterhaltung.[18] Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein originäres Wesensmerkmal totalitärer Herrschaft, da auch demokratische Verfassungsstaaten ein Waffenmonopol für sich in Anspruch nehmen.
In einem totalitären System ist die Überwachung und Steuerung der Wirtschaft notwendig, um die ideologischen Zielsetzungen erreichen zu können. Es ist daher von besonderer Relevanz, Einfluss auf die Produktion der verschiedenen Wirtschaftsbereiche zu nehmen. Dies geschieht durch die Gleichschaltung aller vormals unabhängigen Wirtschaftskörper; die Leitung der wichtigsten Positionen übernehmen loyale Parteifunktionäre. Solch ein System erfordert jedoch ein hohes Maß an Bürokratie, welche schließlich auch auf alle anderen gesellschaftlichen Vereinigungen und Gruppen übergreift und in einer totalen Bürokratisierung mündet. Letztlich wird neben dem wirtschaftlichen auch das soziale Leben einer absoluten staatlichen Kontrolle unterworfen.[19]
Die Totalitarismuskonzeption von Friedrich und Brzezinski sah sich immer wieder Kritik ausgesetzt: Laut Wolfgang Wippermann besteht das größte Problem darin, dass ihr Ansatz statisch ist. Die Theorie blende sowohl die Unterschiedlichkeit als auch die Wandlungsfähigkeit der Systeme aus[20] und stoße daher zwangsläufig an ihre Grenzen. Aus diesem Grund könne das Modell mit seinen sechs Wesensmerkmalen als idealtypisch bezeichnet werden.[21] Diesen letzten Kritikpunkt greift Achim Siegel auf, und interpretiert die Totalitarismuskonzeption als idealisierende Theorie.[22] Demnach seien die sechs Wesenmerkmale lediglich als Hauptfaktoren eines Basismodells des Totalitarismus zu begreifen; das Konzept könne aber keinesfalls nur darauf reduziert werden. Friedrich und Brzezinski nennen in ihrem Werk weitere Faktoren, die Einfluss auf die Struktur und die Entwicklung totalitärer Regime nehmen. Diese seien jedoch für das Basismodell sekundär und würden daher erst in einem zweiten Schritt, einem Folgemodell, untersucht. Die Theorie von Friedrich und Brzezinski sei demnach als funktionalistisch zu begreifen.[23]
2.2 Der geschichtsphilosophische Ansatz nach Hannah Arendt
Im Gegensatz zum herrschaftsstrukturellen Ansatz von Friedrich und Brzezinski legt Hannah Arendt in ihrem 1951 ebenfalls zunächst in englischer Sprache erschienenen Werk „The Origins of Totalitarianism“ eine geschichtsphilosophische Deutung des Totalitarismus vor. Auch sie bezieht sich auf die bolschewistische und die nationalsozialistische Diktatur, wobei ihr Schwerpunkt eindeutig auf letzterer liegt. Hannah Arendt sieht die totalitäre Herrschaft als dynamischen Prozess und unterscheidet sich dadurch deutlich von Friedrich und Brzezinski. Ihre Analyse ist dabei phänomenologischer Natur: Sie versucht das entscheidend Neue und das eigentliche Wesen dieser Herrschaftsform herauszustellen und kommt zu dem Schluss, dass der Totalitarismus als originäre Erscheinung des 20. Jahrhunderts, gar als völlig neue Staatsform, betrachtet werden muss.[24]
Hannah Arendt zufolge ist die zunehmende Vereinzelung und Entwurzelung des Menschen in der seit Mitte des 19. Jahrhunderts entstandenen Massen-gesellschaft als Ausgangspunkt für das Entstehen totalitärer Herrschaftssysteme anzusehen.[25] Der moderne Massenmensch hat im Zuge dessen seinen vormals festen Platz in der Gesellschaft verloren, ihn charakterisieren nunmehr „Selbstlosigkeit und Desinteressiertheit am eigenen Wohlergehen“.[26] Erst diese Orientierungslosigkeit der Individuen macht sie empfänglich für die totalitäre Ideologie und willens „in einem sogenannten größeren Ganzen“[27] aufzugehen. Totalitäre Bewegungen sind demnach Massenbewegungen. Die Massenbasis ist dabei aber kein nebensächliches Attribut, sondern vielmehr zwingend notwendig. Da die totalitäre Herrschaft permanent einen hohen Verlust an Menschenleben fordert, muss genügend ‚Menschenmaterial’ vorhanden sein, um diese Einbußen ausgleichen zu können.[28]
Die totalitäre Ideologie ist gekennzeichnet durch ihren Absolutheitsanspruch und dient zur Herstellung einer fiktiven Gegenwelt, welche aufgrund ihrer systemimmanenten Logik einen hohen Grad an Attraktivität besitzt und die Entfremdung des modernen Menschen von der Wirklichkeit kompensieren soll. Ihr Anspruch auf „totale Erklärung des Vergangenen, totales Sich-Auskennen im Gegenwärtigen und verläßliches Vorhersagen des Zukünftigen“[29] mündet zwangsläufig in einer völligen Realitätsferne, da erfahrbare Tatsachen nur noch als solche anerkannt werden, wenn sie sich nahtlos in das eigene Weltbild einfügen lassen. Stehen diese hingegen im Widerspruch zur Ideologie, werden sie im Sinne der Weltanschauung umgedeutet oder aber als Verschwörung gebrandmarkt.[30] In ihrer ideologischen Allwissenheit versucht die totalitäre Herrschaft folglich, den weiteren Verlauf der Geschichte nach ihrem Willen zu bestimmen. Um Gegenmeinungen zu diskreditieren, erklärt sie ihre Ideologie wie ein Naturgesetz zur historischen Notwendigkeit.[31] Da bereits die bloße Existenz einer nichttotalitären Umwelt die ideologisch geschaffene Gegenwirklichkeit als Lüge entlarven kann, ist der Totalitarismus allein aus einem inneren Zwang heraus auf die Beherrschung der gesamten Welt ausgerichtet.[32]
[...]
[1] In der deutschen Auflage: Rousseau, Jean-Jacques: Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze des Staatsrechtes, in der verbesserten Übersetzung von H. Denhardt, hrsg. und eingeleitet von Heinrich Weinstock, Stuttgart 1963. Im Folgenden wird dieser Titel unter „Rousseau: Gesellschaftsvertrag“ aufgeführt.
[2] In der deutschen Auflage: Friedrich, Carl Joachim: Totalitäre Diktatur, unter Mitarbeit von Professor Zbigniew K. Brzezinski, Stuttgart 1957. Dieser Titel wird im Folgenden mit „Friedrich: Totalitäre Diktatur“ abgekürzt.
[3] In der deutschen Auflage: Arendt, Hannah: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, Frankfurt a. M. 1955. Dieser Titel wird im Folgenden unter der Kurzform „Arendt: Elemente“ angeführt.
[4] Talmon, Jacob Leib: Die Ursprünge der totalitären Demokratie, Köln / Opladen 1961. Dieser Titel wird im Folgenden mit „Talmon: Ursprünge“ abgekürzt.
[5] Mayer-Tasch, Peter Cornelius: Hobbes und Rousseau, Aalen 1976. Dieser Titel findet sich im Folgenden unter der Kurzform „Mayer-Tasch: Hobbes und Rousseau“.
[6] Vossler, Otto: Rousseaus Freiheitslehre, Göttingen 1963. Im Folgenden wird dieser Titel mit „Vossler: Freiheitslehre“ abgekürzt.
[7] Buchheim, Hans: Totalitäre Herrschaft - Wesen und Merkmale, München 1962, S. 24.
[8] Mussolini bekannte sich schließlich 1925 mit den Worten „Alles für den Staat, nichts außerhalb des Staates, nichts gegen den Staat“ zu diesem totalen Staatsverständnis.
[9] Vgl. dazu Popper, Karl Raimund: Der Zauber Platons, Bern 1957.
[10] Vgl. Friedrich: Totalitäre Diktatur, S. 19.
[11] Vgl. ebd., S. 24-32.
[12] Vgl. Greiffenhagen, Martin: Der Totalitarismusbegriff in der Regimenlehre, in: Politische Viertel-jahresschrift, Jg. 9, 3 (1968), S. 386.
[13] Vgl. Friedrich: Totalitäre Diktatur, S. 63-74.
[14] Vgl. Friedrich: Totalitäre Diktatur, S. 122-130.
[15] Ebd., S. 124.
[16] Ebd., S. 20.
[17] Vgl. ebd., S. 103-112.
[18] Vgl. ebd., S. 20.
[19] Vgl. Friedrich: Totalitäre Diktatur, S. 161-173.
[20] Zum Beispiel kam es nach dem Tod Stalins 1953 in der Sowjetunion zu weitreichenden Veränderungen wie der partiellen Abschwächung des bis dahin allgegenwärtigen Terrors oder der Beseitigung des Personenkults.
[21] Vgl. Wippermann, Wolfgang: Totalitarismustheorien - Die Entwicklung der Diskussion von den Anfängen bis heute, Darmstadt 1997, S. 32-34.
[22] Eine idealisierende Theorie ist durch die Abfolge verschiedener Modelle gekennzeichnet, in welchen jeweils das Zusammenwirken einiger weniger Faktoren untersucht wird. Dabei fußt das Basismodell zunächst auf kontrafaktischen Annahmen. Die zuvor ausgeschlossenen Faktoren werden in Folgemodellen berücksichtigt, dabei werden deren Auswirkungen auf das Basismodell analysiert. Vgl. Siegel, Achim: Der Funktionalismus als sozialphilosophische Konstante der Totalitarismus-konzepte Carl Joachim Friedrichs - Methodologische Anmerkungen zur Entwicklung von Friedrichs Totalitarismuskonzept in den sechziger Jahren, in: Zeitschrift für Politik, Jg. 43, 2 (1996), S. 131.
[23] Vgl. ebd., S. 131-136.
[24] Vgl. Arendt: Elemente, S. 724-752.
[25] Vgl. ebd., S. 504-508.
[26] Ebd., S. 490.
[27] Ebd., S. 529.
[28] Vgl. ebd., S. 494.
[29] Ebd., S. 741.
[30] Vgl. ebd., S. 740-743.
[31] Vgl. Wagenknecht, Achim: Einführung in die politische Philosophie Hannah Arendts, Marburg 1995, S. 19. Dieser Titel erscheint im Folgenden unter „Wagenknecht: Einführung“.
[32] Vgl. Arendt: Elemente, S. 667.
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