Kein Medium hat sich in den letzten Jahren so schnell weiterentwickelt wie das Internet. Eine weltweit stetig steigende Anzahl von Nutzern spricht dafür eine deutliche Sprache. Sowohl im privaten, als auch im geschäftlichen Verkehr, kommt dem Internet eine immer größer werdende Bedeutung zu. Doch noch immer herrscht Verwirrung, wenn das Internet in den juristischen Kontext zu bringen ist.
Die Bedeutung des Internets liegt auf der Hand. Über das Internet werden Verträge geschlossen, wird Werbung betrieben, werden Daten ausspioniert und manipuliert. Das Internet ist der Marktplatz des 21. Jahrhunderts. Immer mehr Unternehmen nutzen das Internet, um ihre Leistungen potentiellen Kunden digital vorstellen bzw. anbieten zu können. Aufgrund des unproportionalen Verhältnisses von Anbietern einer Branche auf der einen und der relativ "geringen" Anzahl von unterscheidungskräftigen Domainnamen auf der anderen Seite kommt es zu Rechtstreitigkeiten zwischen den Unternehmen. Deshalb befassen sich Gerichte zunehmend mit Problemen des Internetrechts.
Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich die Rechtsprechung bei der Vergabe von Gattungsdomains beleuchten. Hierbei werde ich auf die Urteile eingehen, bei denen die Nutzung einer Gattungsbezeichnung im Domainnamen von den Gerichten als zulässig erklärt wurde. Zuvor jedoch soll dem Leser klar gemacht werden, was unter einer Gattungsdomain zu verstehen ist und welche Probleme durch die Vergabe bzw. das Benutzen einer Gattungsbezeichung im Domainnamen entstehen können.[...]
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- I. Begriffsdefinition
- a) Domain
- b) Gattungsdomain
- II. Das Problem in Verbindung mit Gattungsdomains
- B. Rechtsprechung
- I. Fallbeispiele
- C. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung zur Vergabe von Gattungsdomains im Internet. Ziel ist es, die Urteile zu beleuchten, in denen die Nutzung einer Gattungsbezeichnung im Domainnamen von den Gerichten als zulässig erklärt wurde. Die Arbeit analysiert die Problematik der Gattungsdomains und beleuchtet die damit verbundenen rechtlichen Schwierigkeiten.
- Begriffsdefinition von Domain und Gattungsdomain
- Das Problem der Gattungsdomains im Internet
- Zulässigkeit von Gattungsdomains in der Rechtsprechung
- Wettbewerbswidrige Behinderung durch Gattungsdomains
- Kanalisierungsfunktion von Gattungsdomains und die Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung
Die Einleitung stellt die Bedeutung des Internets in der heutigen Zeit heraus und beleuchtet die wachsende Nutzung im privaten und geschäftlichen Verkehr. Die Arbeit konzentriert sich auf die Rechtsprechung im Bereich der Vergabe von Gattungsdomains, insbesondere auf Urteile, die die Nutzung von Gattungsbezeichnungen im Domainnamen als zulässig erachten.
I. Begriffsdefinitionen
Dieser Abschnitt definiert den Begriff "Domain" als eindeutige Adresse im World Wide Web und erläutert das Prinzip "first come, first served" bei der Vergabe von Domains. Der Begriff "Gattungsdomain" wird definiert als Domain, die einen allgemeingültigen Oberbegriff, zum Beispiel den Namen einer Art oder Branche, enthält.
II. Das Problem in Verbindung mit Gattungsdomains
Hier wird die Bedeutung von Gattungsdomains für die Wirtschaft hervorgehoben und die Problematik der Verwendung von Gattungsnamen im Medienrecht erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass Internetseiten mit Gattungsnamen oft eine wettbewerbswidrige Behinderung des Leistungswettbewerbes darstellen. Das Hauptproblem liegt in der Kanalisierungsfunktion von Gattungsdomains, die potenzielle Kunden auf bestimmte Seiten lenken und die Suche nach anderen Wettbewerbern erschweren können.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Gattungsdomain?
Eine Gattungsdomain besteht aus einem allgemeingültigen Oberbegriff oder einer Branchenbezeichnung (z. B. "buecher.de" oder "versicherung.com") anstatt eines Eigennamens.
Warum sind Gattungsdomains rechtlich problematisch?
Problematisch ist die sogenannte Kanalisierungsfunktion: Nutzer geben Gattungsbegriffe oft direkt in die Adresszeile ein, wodurch Inhaber dieser Domains einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern erlangen könnten.
Wie vergeben Gerichte solche Domains in der Regel?
Es gilt grundsätzlich das Prinzip „first come, first served“. Die Arbeit beleuchtet jedoch Urteile, in denen die Grenze zur wettbewerbswidrigen Behinderung des Leistungswettbewerbs diskutiert wird.
Wann ist die Nutzung einer Gattungsdomain zulässig?
Die Rechtsprechung hält die Nutzung oft für zulässig, solange keine zusätzliche Täuschung der Verbraucher vorliegt und der Wettbewerb nicht unzumutbar eingeschränkt wird.
Welche Rolle spielt das Internetrecht heute für Unternehmen?
Da das Internet der zentrale Marktplatz des 21. Jahrhunderts ist, entscheiden Domains über Sichtbarkeit und Erfolg. Streitigkeiten um unterscheidungskräftige Namen nehmen daher stetig zu.
- Quote paper
- Carsten Proft (Author), 2002, Rechtsprechung zur Vergabe von Gattungsdomains, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5493