In dieser Arbeit soll geprüft werden, ob die DRK-Schwestern Arbeitnehmerinnen i. S. d. §611a Abs. 1 BGB sind und dadurch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitsrechts auf sie Anwendung finden.
Dafür wird im zweiten Teil der Arbeit der VdS vorgestellt. Mit Hinblick auf ihre Organisation als eingetragener Verein werden die Ausgestaltung der Mitgliedschaften und die damit verbundenen Rechte und Pflichten näher erläutert. Im Laufe des dritten Teils wird die Entwicklung des AN-Begriffs betrachtet. Diese wird untergliedert in die Definition nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und der gesetzlichen Definition des neu eingeführten §611a Abs. 1 BGB.
Der vierte Teil der Ausarbeitung bildet den Schwerpunkt. Innerhalb dessen wird auf den arbeitsrechtlichen Status der DRK-Schwestern eingegangen, wobei die bereits ergangenen Urteile des BAG näher betrachtet werden. Im Anschluss daran wird verschiedene Standpunkte aus der Literatur dargestellt und eine eigene Prüfung vorgenommen. Inhalt der Prüfung wird die Frage nach dem Vorliegen der AN-Eigenschaft bei DRK-Schwestern nach §611a Abs. 1 BGB sein.
Anschließend wird auf die Umgehung arbeitsrechtlicher Schutznormen eingegangen. Im darauffolgenden Kapitel wird der bereits entstandene Sonderstatus der Schwestern im AÜG näher erörtert. Abschließend werden die gewonnenen Erkenntnisse noch einmal zusammenfassend dargestellt mit Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Aufbau der Arbeit
- DRK-Schwesternschaften
- Rechtsform
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Satzung
- Mitgliederordnung
- Gestellungsvertrag
- Arbeitnehmerbegriff
- Definition des AN-Begriffs vor Inkrafttreten des § 611a Abs. 1 BGB
- Definition des AN-Begriffs durch § 611a Abs. 1 BGB
- Entstehungsgeschichte
- Systematische Einordnung
- Wortlaut
- Die arbeitsrechtliche Stellung der DRK-Schwestern
- Rechtsprechung
- Urteil des BAG vom 18.02.1956 - 2 AZR 294/54
- Beschluss des BAG vom 03.06.1975 - 1 ABR 98/74
- Beschluss des BAG vom 20.02.1986 - 6 ABR 5/85
- Beschluss des BAG vom 06.07.1995 - 5 AZB 9/93
- Anmerkungen zur Rechtsprechung
- Literatur
- Savaéte
- Nikisch
- Brosius
- Teich
- Weber
- Eigener Lösungsansatz
- Arbeitnehmer nach § 611a Abs. 1 BGB
- Umgehung arbeitsrechtlicher Schutznormen
- Arbeitsrechtlicher Status der DRK-Schwestern im AÜG
- Urteil des EuGH
- Beschluss des BAG
- Sonderstellung der DRK-Schwestern im AÜG
- Rechtsform der DRK-Schwesternschaften
- Rechte und Pflichten der Mitglieder innerhalb der Schwesternschaften
- Definition des Arbeitnehmerbegriffs im deutschen Recht
- Juristische Einordnung der DRK-Schwestern im Hinblick auf Arbeitsrecht und Vereinsrecht
- Anwendbarkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auf DRK-Schwestern
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die arbeitsrechtliche Stellung der DRK-Schwestern und befasst sich insbesondere mit der Frage, ob sie als Arbeitnehmerinnen im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB anzusehen sind. Der Fokus liegt auf der rechtlichen Einordnung der Schwestern innerhalb der DRK-Schwesternschaften und der Interpretation der relevanten Rechtsprechung und Literatur.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Problemstellung und den Aufbau der Arbeit erläutert. Kapitel 2 beschreibt die Rechtsform der DRK-Schwesternschaften und die Rechte und Pflichten der Mitglieder. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Definition des Arbeitnehmerbegriffs im deutschen Recht, sowohl vor als auch nach Inkrafttreten des § 611a Abs. 1 BGB. Kapitel 4 analysiert die arbeitsrechtliche Stellung der DRK-Schwestern anhand der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Kapitel 5 untersucht die Anwendbarkeit des AÜG auf DRK-Schwestern.
Schlüsselwörter
DRK-Schwesternschaften, Vereinsrecht, Arbeitnehmerbegriff, § 611a Abs. 1 BGB, Rechtsprechung, Arbeitsrecht, AÜG, Arbeitsgerichtsbarkeit, Mitgliederordnung, Satzung, Gestellungsvertrag, Arbeitsverhältnis.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2018, Der arbeitsrechtliche Status der DRK-Schwestern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/540419