Immer wieder erscheint es in den Medien: „Gewalt in der Pflege“.
In unserem Team werden Vorfälle besprochen und führen zu Diskussionen. Jedoch bemerkt man die Unsicherheit der Pflegekräfte in Bezug auf dieses Tabuthema.
Wo fängt Gewalt an?
Wo sind die Grenzen?
Meine Kollegen und auch ich selbst, stellen sich diese Fragen und beschäftigen sich damit. Ich arbeite in einem Wohnbereich, in dem 34 pflegebedürftige Bewohner leben. Täglich kommt es zu Grenzsituationen, mit denen wir konfrontiert werden. Tagtäglich steht man vor Herausforderungen, welche zu bewältigen sind. Personalmangel und Zeitdruck erschweren hier die Arbeit. Um jeden Bewohner individuell und nach seinen Bedürfnissen pflegen zu können, sind Eigenschaften wie Sensibilität und Einfühlungsvermögen Voraussetzung für die Arbeit auf dem Wohnbereich. Dennoch kann es auch zu Situationen kommen, in denen Pflegekräfte verbal oder auch körperlich angegriffen werden. Angriffe durch Tritte oder Beleidigungen sind nicht selten. Schnell spürt man den Stress, der dadurch entsteht. Selbst Pflegekräfte, die den Beruf schon sehr lange ausüben, professionell arbeiten und viel Erfahrung besitzen, werden in Stresssituationen ängstlich oder reagieren teilweise ungehalten dem Bewohner gegenüber. Oftmals ist die Gewalt versteckt und nicht sofort als solche ersichtlich. Auch diese Form wird anschließend näher dargestellt. Ich beschäftige mich in dieser Facharbeit mit dem genannten Thema, um herauszufinden wie man Pflegebedürftige, als auch Pflegekräfte, vor Gewalt schützen kann. Außerdem soll das Personal im Umgang mit „ungehaltenen“ Bewohnern sicherer werden, sensibel und fachgerecht handeln. In meiner zukünftigen Rolle, als Leitungskraft, liegt es mir am Herzen, die Dinge beim Namen zu nennen. Dabei spielt die Kommunikation eine große Rolle, um das genannte Thema zu enttabuisieren. Ziel ist es, Gewalt vorzubeugen, Gefahrenquellen zu erkennen und damit den Bewohner als auch die Pflegekraft zu schützen. Damit verbunden kann maßgebend die Qualität und das Wohlbefinden für beide Seiten gesteigert werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Kurzer Einblick in die Pflegesituation in Deutschland
3. Was ist Gewalt? Definition eins Tabuthemas
4. Verschiedene Formen der Gewalt
4.1. Personelle Gewalt
4.1.1. Misshandlung
4.1.2. Vernachlässigung
4.2 Strukturelle Gewalt
4.3 Kulturelle Gewalt
4.4 Mitwisser Gleichgültigkeit
5. Gewalt gegenüber Pflegebedürftigen
5.1 Ursachen der Gewalt gegen Pflegebedürftige / Wie kann es dazu kommen?
5.1.1 Pflegekräfte als Täter
5.1.2 Angehörige als Täter
5.1.3 Pflegebedürftige untereinander als Täter
6. Gewalt gegenüber Pflegekräften
6.1 Ursachen der Gewalt gegen Pflegekräfte/ Wie kann es dazu kommen?
6.1.1 Pflegebedürftige als Täter
7. Gewaltprävention
7.1 Wie können Pflegebedürftige vor Gewalt geschützt werden?
7.2 Wie kann sich die Pflegekraft oder der pflegende Angehörige vor Gewalt schützen?
8. Nachsorge bei Gewalterfahrungen
9. Fazit
10. Literaturverzeichnis
11. Abbildungsverzeichnis
12. Abkürzungsverzeichnis
„Gewalt in der Pflege“
Verdeutlichung eines Tabuthemas
Facharbeit im Rahmen der Zusatzqualifizierung zur Pflegedienstleitung
(Fachkraft für Leitungsaufgaben im Gesundheitswesen) am Institut für Gesundheit und Soziales Großröhrsdorf
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 (Autorin, 2019)
1. Einleitung
Immer wieder erscheint es in den Medien: „Gewalt in der Pflege“.
In unserem Team werden Vorfälle besprochen und führen zu Diskussionen. Jedoch bemerkt man die Unsicherheit der Pflegekräfte in Bezug auf dieses Tabuthema.
Wo fängt Gewalt an?
Wo sind die Grenzen?
Meine Kollegen und auch ich selbst, stellen sich diese Fragen und beschäftigen sich damit. Ich arbeite in einem Wohnbereich, in dem 34 pflegebedürftige Bewohner leben. Täglich kommt es zu Grenzsituationen, mit denen wir konfrontiert werden. Tagtäglich steht man vor Herausforderungen, welche zu bewältigen sind. Personalmangel und Zeitdruck erschweren hier die Arbeit. Um jeden Bewohner individuell und nach seinen Bedürfnissen pflegen zu können, sind Eigenschaften wie Sensibilität und Einfühlungsvermögen Voraussetzung für die Arbeit auf dem Wohnbereich. Dennoch kann es auch zu Situationen kommen, in denen Pflegekräfte verbal oder auch körperlich angegriffen werden. Angriffe durch Tritte oder Beleidigungen sind nicht selten. Schnell spürt man den Stress, der dadurch entsteht. Selbst Pflegekräfte, die den Beruf schon sehr lange ausüben, professionell arbeiten und viel Erfahrung besitzen, werden in Stresssituationen ängstlich oder reagieren teilweise ungehalten dem Bewohner gegenüber. Oftmals ist die Gewalt versteckt und nicht sofort als solche ersichtlich. Auch diese Form wird anschließend näher dargestellt. Ich beschäftige mich in dieser Facharbeit mit dem genannten Thema, um herauszufinden wie man Pflegebedürftige, als auch Pflegekräfte, vor Gewalt schützen kann. Außerdem soll das Personal im Umgang mit „ungehaltenen“ Bewohnern sicherer werden, sensibel und fachgerecht handeln. In meiner zukünftigen Rolle, als Leitungskraft, liegt es mir am Herzen, die Dinge beim Namen zu nennen. Dabei spielt die Kommunikation eine große Rolle, um das genannte Thema zu enttabuisieren. Ziel ist es, Gewalt vorzubeugen, Gefahrenquellen zu erkennen und damit den Bewohner als auch die Pflegekraft zu schützen. Damit verbunden kann maßgebend die Qualität und das Wohlbefinden für beide Seiten gesteigert werden.
2. Kurzer Einblick in die Pflegesituation in Deutschland
Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt, jedoch ist die Situation schon im Augenblick kaum noch durch qualifiziertes Personal abzudecken. „Im Dezember 2017 waren in Deutschland 3,41 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI).“1
„Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI)."2
Die demographische Entwicklung zeigt es deutlich. Das Durchschnittsalter beziehungsweise die Lebenserwartung erhöhen sich, doch die Geburtenrate sinkt. Es gibt weniger junge Menschen, darunter immer weniger potenzielle Fachkräfte. Der Beruf „Altenpfleger/in“ wird noch immer in ein schlechtes Licht gerückt. Demzufolge entscheiden sich nicht genügend junge Menschen zu der 3-jährigen Ausbildung. Hohe physische und psychische Belastungen, Überstunden verbunden mit stetigem Zeitdruck und zu wenig Gehalt machen das Berufsbild unattraktiv. Unter dem schlechten Pflegeniveau leidet nicht nur der Pflegebedürftige, sondern auch der Pfleger im hohen Maße. Die Qualität der Versorgung droht zu sinken durch den Mangel an Personal. Viele Pflegebedürftige wünschen sich mehr Zeit bei den täglichen Verrichtungen sowie ein ruhiges und angenehmes Gespräch über Wünsche, Bedürfnisse oder die neuesten Schlagzeilen in den Nachrichten. Doch der Pfleger ist nur kurz angebunden, schaut regelmäßig nach der Uhrzeit, denn er kann es sich nicht leisten, das vorgegebene Zeitpensum zu überschreiten. Konfliktsituationen werden dabei herausgefordert. Einige alte Menschen, die Pflege in Anspruch nehmen, sind informiert über die Problematik und verstehen die Pflegekräfte. Die Anforderungen an das Personal sind sehr hoch und steigen weiterhin. Auch der Versuch, mit ausländischen Pflegekräften die Lücke zu füllen, ist bislang nicht geglückt. Man spricht von einem bundesweiten Fachkräftemangel.
3. Was ist Gewalt? Definition eins Tabuthemas
Gewalt hat viele Gesichter. Das Ergebnis von Gewalttaten muss nicht immer durch körperliche Verletzungen ersichtlich werden. Auch emotionale Schäden können Folge sein, die die Opfer mit sich tragen. Oftmals sind sich „Täter“ im Pflegealltag nicht bewusst, dass sie Gewalt anwenden. Aus Zeitmangel werden dem Pflegebedürftigen Tätigkeiten abgenommen, damit die Versorgung schneller geht, obwohl er diese auch selbst durchführen könnte. Dem guten Willen der Pflegekräfte folgt, wie in dem zuvor genannten Beispiel, eine unbeabsichtigte Gewalthandlung. Auf meiner Suche bin ich auf die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO gestoßen, die wie folgt lautet. „Der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“ 3
Eine andere interessante Sichtweise liefert Rolf Dieter Hirsch: „Jede fachliche Auseinandersetzung mit der Gewalt-Problematik tendiert dazu, eigene Definitionen und Sichtweisen vorzustellen. Überwiegend wird unter Gewalt eine gegen eine Person gerichtete körperliche Handlung verstanden, die diesen spürbar schädigt (z.B. schlagen, verletzen, vergewaltigen). Andererseits kann z.B. die Gewalt gegen alte Menschen als ein Verbrechen betrachtet werden. Die entsprechende Definition stützt sich dann auf die Bausteine „Absicht“, „Verletzung“ und „Verursachung“. Gewalt kann auch als ein soziales Problem gesehen werden. Eine entsprechende Definition wird dann die Rolle kulturspezifischer Wahrnehmungen, soziale Normen und Wertsetzungen betonen. Andere Sichtweisen verdeutlichen, dass die Gewalt nicht nur ein sozial- unverträgliches Verhalten ist und betonen die Absicht, Schmerzen zuzufügen, indem sie den Begriff der Aggression direkt oder indirekt mit in die Definition einbeziehen.“4 Verschiedene Definitionen sind also unter anderem auf die Sichtweise unterschiedlicher Personenkreise und Berufsgruppen zurückzuführen. Jede dieser Gruppen bezieht Gewalt auf andere Schwerpunkte und betrachtet aus verschiedenen Blickwinkeln. Daraus ergeben sich andere Sichtweisen und Erkenntnisse. „In der Darstellung von Rolf Dieter Hirsch und Bodo Vollhardt, in Anlehnung an Johan Galtung, wird das Gewaltendreieck in Bezug auf die Gewalt gegen alte Menschen wie folgt dargestellt.“5
Gewaltendreieck
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 ( (Weissenberger-Leduc & Weiberg, 2011, S. 45), Hirsch 2003,2)
Häufig spricht man in Verbindung mit dem Thema Gewalt auch über Aggressionen. Die Aggression wird wie folgt definiert: Aggression ist ein körperliches oder verbales Handeln, das mit der Absicht ausgeführt wird, zu verletzen oder zu zerstören. Gewalt ist Aggression in ihrer extremen und sozial nicht akzeptablen Form (seelisch oder körperlich). Der Begriff Aggression beschreibt ein direktes Verhalten. Der Begriff Aggressivität beschreibt eine Disposition einer Person.6
4. Verschiedene Formen der Gewalt
4.1. Personelle Gewalt
1987 wurde von Margret Dieck, einer deutschen Gerontologin, die personelle/direkte Gewalt untergliedert. Diese Untergliederung vereinfacht die Veranschaulichung der vielfältigen Formen, wie ein Mensch auf einen anderen Gewalt ausüben kann.7 „Sie unterscheidet zunächst zwischen „Misshandlung (Abuse)“ und „Vernachlässigung (Neglect)““8 „Misshandlungen wiederum werden untergliedert in körperliche und psychische Misshandlung, finanzielle Ausbeutung sowie Einschränkungen des freien Willens; Vernachlässigungen zeigen sich als passive wie auch als aktive Vernachlässigungen.“9 In der nachfolgenden Unterteilung werde ich die Formen, mit einem eigenen Beispiel zur Veranschaulichung unterlegen.
4.1.1. Misshandlung
Körperliche Misshandlung
Beispiel: Die Pflegekraft übernimmt die morgendliche Grundpflege eines Bettlägerigen. Im stationären Ablauf muss der Bewohner angesprochen werden und jegliche Verrichtung angekündigt sein. Doch nicht immer geschieht dies, wie in der bereits genannten Weise. Es wird vor Eintreten in das Bewohnerzimmer nicht angeklopft, das Licht geht plötzlich an, die Gardine wird aufgerissen und es dauert nur noch einen Moment, bis die warme Bettdecke ohne Ankündigung zurückgeschlagen wird. Der nackte Körper des Bettlägerigen wird ohne jegliche Abdeckung für den Zimmernachbarn zur Schau gestellt. Es folgt der nasse Waschlappen, der das Gesicht entlangfährt, ohne Ankündigung. Eine verängstigende und zugleich beschämende Situation für den zu Pflegenden. Die Lagerung erfolgt mit festem, hartem Griff. Er wird schnell und unbehutsam von links nach rechts gedreht, mit den Worten: „Ach jetzt mach doch mal mit.“
Dies ist ein Beispiel, an dem keine Verletzungen durch eine Gewalttat sichtbar werden. Tatsächlich findet hier aber eine körperliche Misshandlung durch eine Pflegekraft statt. Noch eindeutiger für jeden sind unter anderem Handlungen wie:
schlagen, kratzen oder treten, da diese auch körperlich sichtbare Verletzungen als Folge tragen können, Überdosierung oder Vorenthalten der ärztlich verordneten Medikamente oder Eingriffe in die Bewegungsfreiheit durch Fixierung oder Einsperren.
Psychische Misshandlung
Beispiel: Diese Form kann schwerwiegende seelische Folgeschäden auslösen. Die psychische Misshandlung ist nicht mit dem bloßen Auge zu erkennen, gerade deshalb ist sie so gefährlich.
Ein alter Herr verbringt gerne den Nachmittag in der Tagespflegestation. Er möchte soziale Kontakte und den Austausch in der Gemeinschaft nicht verlieren. Er ist ein sehr geselliger Mensch. Die Inkontinenz ist sein größtes Problem, er versucht es jedoch so gut wie möglich zu vertuschen. In Gesprächen über alte Zeiten vertieft, hält sich der alte Mann in den Gemeinschaftsräumen auf. Plötzlich ruft die Präsenzkraft lautstark in den Raum „Herr Müller, vergessen sie nicht den Toilettengang, sonst sind ihre Hose und der Stuhl wieder nass.“ Sie setzt ihn unter Druck und droht außerdem noch damit, die Reinigung des Stuhlpolsters in Rechnung zu stellen.
Er schämt sich sehr für diesen Vorfall und der Aufforderung durch die Präsenzkraft. Seitdem hat er beschlossen, die Tagespflege nicht mehr zu besuchen und zieht sich zurück.
Eine peinliche, einschüchternde und erniedrigende Situation für den Betroffenen. Weitere Handlungen, die zu einer psychischen Misshandlung führen, können unter anderem durch beschimpfen, beleidigen, isolieren, bloßstellen oder demütigen entstehen.
Finanzielle Ausbeutung
Beispiel: Aus der Biografie einer pflegebedürftigen Dame, im Altersheim, ist herauszulesen, dass sie schon immer sehr viel Wert auf ihr äußeres Erscheinungsbild legte. Aller 3 Wochen besuchte sie den Friseur im Heimatdorf. Sie bestimmte zu dieser Zeit noch selbst über ihre Finanzen und konnte sich dies auch leisten, aufgrund ihrer hohen Witwenrente. Seitdem sie im Altersheim lebt und ihrer Tochter jegliche Vollmachten und Befugnisse erteilt hat, verbietet diese der Mutter den 3- wöchigen Friseurtermin. Sie kürzt die Einzahlungen auf das Verwahrgeldkonto und damit das Taschengeld der Mutter. Grund dafür ist wohlmöglich, dass die Tochter selbst finanzielle Probleme hat.
Einschränkung des freien Willens
Beispiel: „Jetzt ist Mittagsruhe, sie bleiben solange im Bett liegen, bis ich sie wieder abhole!“ oder: „Sie können um diese Uhrzeit nicht auf dem Wohnbereich herumlaufen, das ist störend.“ Der freie Wille wird hier stark eingeschränkt. Der Heimbewohner möchte sich nicht zur Mittagsruhe legen. Er ist nicht müde, er fühlt sich in seinem kleinen Einbettzimmer unwohl und einsam. Der Wille eines anderen wird ihm aufgezwungen.
4.1.2. Vernachlässigung
Aktive Vernachlässigung durch, zum Beispiel: Absicht und bewusstes Handeln Passive Vernachlässigung durch, zum Beispiel: Vergessen von Handlungen, mangelnde Einschätzung des Hilfebedarfs Eine aktive Vernachlässigung findet statt, wenn beispielsweise bewusst, notwendige Prophylaxen nicht angewendet werden. Ein anderes Beispiel dafür ist, Handlungen, wie einen Verbandswechsel, auf den nächsten Tag zu verschieben. Unzureichendes Wissen oder Überforderung kann ein Motiv des Handelnden sein.
Beispiel: Ein Altenpfleger schreibt in das Übergabebuch einen Eintrag. Darin steht: „Habe Frau Müller heute im Bett gelassen. Hatte keine Zeit ihr die Beinprothese anzulegen, da wir nur zu dritt im Dienst waren.“
[...]
1 (DESTATIS Statistisches Bundesamt, 2019)
2 (DESTATIS Statistisches Bundesamt, 2019)
3 (Weltgesundheitsorganisation WHO)
4 ( (Weissenberger-Leduc & Weiberg, 2011, S. 43) Zitat nach Hirsch 2001, 2)
5 Vgl. (Weissenberger-Leduc & Weiberg, 2011, S. 45)
6 (VBG Gesetzliche Unfallversicherung, 2019)
7 Vgl. (Weissenberger-Leduc & Weiberg, 2011, S. 51)
8 ( (Weissenberger-Leduc & Weiberg, 2011), Zitat nach Dieck 1987,311)
9 ( (Weissenberger-Leduc & Weiberg, 2011, S. 51) vgl. nach Dieck 1987, 311)
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