Die Arbeit thematisiert den Rückgriff des Verkäufers nach den am 01.01.2018 neu eingeführten § 445a und § 445b BGB sowie dem modifizierten § 478 BGB.
Der Autor befasst sich vornehmlich mit der Entwicklung und dem Zweck der Neuregelung sowie mit den damit einhergehenden Problemstellungen unter Bezugnahme auf die jeweilige Norm. Ziel soll es sein, die Neuregelungen des Verkäuferregresses kritisch zu beleuchten und ggf. Problematiken zu hinterfragen.
Im Rahmen der Reform der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung wurden die Vorschriften der §§ 478, 479 BGB aF in Form der §§ 445a, 445b BGB nF in das allgemeine Kaufrecht übernommen. Sie regeln die Fälle, in denen der Verkäufer gegenüber seinem Lieferanten Rückgriffansprüche geltend macht, wenn er selbst von seinem Käufer wegen eines Mangels einer neu hergestellten Sache in Anspruch genommen wird. Die §§ 445a, 445b BGB nF genießen nunmehr einen eigenen allgemeinen Regelungsanspruch.
Inhaltsverzeichnis
- A. Der Rückgriff des Verkäufers nach § 445a BGB, § 445b BGB sowie § 478 BGB
- I. Notwendigkeit der Ausweitung der Regressvorschriften
- 1. Die Weber/Putz-Entscheidung des EuGH.
- 2. Rechtslage nach der EuGH-Rechtsprechung.
- II. Der Rückgriff des Verkäufers gem. § 445a BGB nF.
- 1. Selbstständiger Regress des § 445a Abs. 1 BGB
- a) Regresskette nach der alten Rechtslage gem. § 478 Abs. 2 BGB...
- b) Regresskette nach der neuen Rechtslage gem. § 445a Abs. 1 BGB..
- aa) Begrenzung des Anwendungsbereichs auf neu hergestellte Sachen.
- bb) Begrenzung des Anwendungsbereichs auf „dieselbe Sache“.
- 2. Unselbstständiger Regress des § 445a Abs. 2 BGB.
- a) Entbehrlichkeit des Fristsetzungserfordernisses ..
- b) Wahrung des Rechts des Lieferanten zur zweiten Andienung.
- 3. Die Regelungen der §§ 445a Abs. 3, 445a Abs. 4 BGB
- 4. Wesentliche Unterschiede der neuen gegenüber der vorherigen Rechtslage ........
- a) Neuverortung der Regelungen im Kaufrecht und Unverhältnismäßigkeit.......
- b) Anspruchsausschluss durch AGB im B2B-Bereich
- 5. Anwendbarkeit des § 445a BGB analog
- a) Abgrenzung Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag.
- b) Planwidrige Regelungslücke.......
- III. Die Verjährung von Rückgriffsansprüchen gem. § 445b BGB nF.
- 1. Die Ablaufhemmung gem. § 445b Abs. 2 S. 1 BGB ...
- 2. Die ambivalente Begrifflichkeit der Ablaufhemmung...
- IV. Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers gem. § 478 BGB nF.
- B. Fazit......
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem Rückgriff des Verkäufers nach den §§ 445a, 445b und 478 BGB, die durch die Reform des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts im Jahr 2018 neu gefasst wurden. Ziel ist es, die neuen Regelungen im Detail zu analysieren und die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorherigen Rechtslage herauszuarbeiten.
- Die Notwendigkeit der Ausweitung der Regressvorschriften im Kontext der Weber/Putz-Entscheidung des EuGH
- Die neuen Regelungen zum Rückgriff des Verkäufers gem. § 445a BGB nF. – sowohl der selbstständige als auch der unselbstständige Regress
- Die Verjährung von Rückgriffsansprüchen gem. § 445b BGB nF., insbesondere die Ablaufhemmung
- Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers gem. § 478 BGB nF.
- Die wesentlichen Unterschiede der neuen gegenüber der vorherigen Rechtslage
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel analysiert die Notwendigkeit der Ausweitung der Regressvorschriften, insbesondere vor dem Hintergrund der Weber/Putz-Entscheidung des EuGH. Kapitel II beschäftigt sich mit dem Rückgriff des Verkäufers nach § 445a BGB nF., wobei sowohl der selbstständige als auch der unselbstständige Regress im Detail beleuchtet werden. Kapitel III widmet sich der Verjährung von Rückgriffsansprüchen gem. § 445b BGB nF., einschließlich der Regelungen zur Ablaufhemmung. Kapitel IV behandelt Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers gem. § 478 BGB nF. Abschließend werden die wesentlichen Unterschiede der neuen Rechtslage gegenüber der vorherigen Rechtslage zusammengefasst.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen des Kaufrechts, wie beispielsweise den Rückgriff des Verkäufers, die Mängelgewährleistung, die Verjährung von Ansprüchen und die Reform des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts. Weitere wichtige Begriffe sind § 445a BGB, § 445b BGB, § 478 BGB, die Weber/Putz-Entscheidung, der EuGH, die Ablaufhemmung und die AGB.
- Quote paper
- Sibylle Pangerl (Author), 2018, Der Rückgriff des Verkäufers nach § 445a BGB, § 445b BGB sowie § 478 BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/538746