Ziel der vorliegenden Arbeit wird es sein, zu beurteilen, unter welchen Umständen die Umsatzsteuerforderungen, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung insolvenzrechtlich einzuordnen sind. Außerdem wird geprüft, ob derzeit ein Fiskusprivileg in der Insolvenz herrscht, die mit einer Gläubigerbenachteiligung einhergeht und somit mit dem Ziel des Insolvenzverfahrens nach §1 InsO im Widerspruch steht.
Insolvenzen hinterlassen schwerwiegende Insolvenzschäden, die von privaten Gläubigern und der öffentlichen Hand getragen werden, als auch hohe Verluste an Arbeitsplätzen. So verloren ca. 218.000 Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz und ein Schaden i.H.v. ungefähr 23,5 Milliarden Euro wurde im Jahr 2019 aufgezeichnet. Besonders Großinsolvenzen wie beispielsweise die von „Gerry Weber International AG“ und „Thomas Cook GmbH“ sind für den Großteil der Arbeitsplatzverluste und Insolvenzschäden verantwortlich. Um den Verlust des Insolvenzschadens und der Arbeitsplätze so gering wie möglich zu halten ist es von enormer Bedeutung die Restrukturierung und Sanierung der krisenbehafteten Unternehmen zu fördern und dem Insolvenzschuldner die Möglichkeit auf eine zweite Chance zu geben. Eine Alternative ist es das Unternehmen zu verkaufen, damit weiterhin die Betriebsfortführung sichergestellt bleibt.
Beide Punkte gewährleisten die Erfüllung des Zieles des Insolvenzverfahrens nach §1 InsO, indem die Gläubiger bestmöglich und gemeinschaftlich aus der Insolvenzmasse heraus befriedigt werden. Im Fall „Gerry Weber“ wurde dieses Ziel erreicht und schlimmeres konnte verhindert werden.
Je höher die Insolvenzmasse dabei ausfällt, desto einfacher wird es sein, dieses Ziel zu erfüllen. Dementsprechend kann jeglicher Einschnitt in die Insolvenzmasse dieses Verfahren gefährden. In der Insolvenz wird zwischen Insolvenzgläubigern und Massegläubigern unterschieden. Erstere müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und werden folglich aus der Insolvenzquote bezahlt. Massegläubiger hingegen bekommen ihren Anteil zu 100 Prozent vorweg aus der Insolvenzmasse. Einen hohen Anteil des Gläubigeranspruches belegt meist der Staat, mithin ihrer wichtigsten Einnahmequelle, nämlich der Umsatzsteuer.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Zielkonflikt zwischen Insolvenzrecht und Steuerrecht
3. Allgemeines zur Umsatzsteuer in der Insolvenz
4. Stellung des Insolvenzschuldners und Insolvenzverwalters im Insolvenzverfahren
5. Aufspaltung des Unternehmens in drei Unternehmensteile
6. Abgrenzung zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten
6.1 Insolvenzforderungen nach §38 InsO
6.2 Masseverbindlichkeiten nach §§53, 55 InsO
6.2.1 Begrundung von Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren nach §55 Abs.1 InsO
6.2.2 Begrundung von Masseverbindlichkeiten vom vorlaufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeroffnungsverfahren nach §55 Abs.2 und Abs.4 InsO
6.2.2.1 Begrundung von Masseverbindlichkeiten vom „starken“ vorlaufigen Insolvenzverwalter nach §55 Abs.2 InsO
6.2.2.2 Begrundung von Masseverbindlichkeiten vom „schwachen“ und „halbstarken“ vorlaufigen Insolvenzverwalter nach §55 Abs.4 InsO
6.2.3 Begrundung von Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzschuldner in der Eigenverwaltung nach §55 Abs.1 InsO
6.2.4 Begrundung von Masseverbindlichkeiten vom Insolvenzschuldner in der vorlaufigen Eigenverwaltung nach §55 Abs.2 InsO
7. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbststandigen Ausgangsumsatzen im Regelinsolvenzverfahren
7.1 Rechtsprechung vom 29.01.09 des V. Senats des BFH zur Ist-Besteuerung nach §13 Abs.1 Nr.1 b) UStG im Insolvenzverfahren
7.2 Rechtsprechung vom 09.12.10 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung bei der Soll-Besteuerung nach §13 Abs.1 Nr.1 a) UStG im Insolvenzverfahren
7.3 Rechtsprechung vom 24.09.14 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung beim „schwachen“ vorlaufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeroffnungsverfahren
7.4 Rechtsprechung vom 01.03.16 des XI. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung beim „starken“ vorlaufigen Insolvenzverwalter im Insolvenzeroffnungsverfahren
7.5 BMF-Schreiben vom 12.04.13 zur Anwendung der Doppelberichtigung bei tatsachlicher Uneinbringlichkeit des Entgelts nach §17 Abs.2 Nr.1 S.2 UStG
8. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbststandigen Ausgangsumsatzen im Eigenverwaltungsverfahren
8.1 Rechtsprechung vom 27.09.18 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung in der Eigenverwaltung
8.2 Rechtsprechung vom 22.11.18 des IX. Senats des BGH und Weiterfuhrung mit Rechtsprechung vom 12.03.19 des FG Munster zur vorlaufigen Eigenverwaltung
9. Insolvenzrechtliche Einordnung von negativen unselbststandigen Eingangsumsatzen
9.1 Vorsteuerabzug nach §15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG in der Insolvenz
9.2 Rechtsprechung vom 24.09.14 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung beim Vorsteuerabzug
9.3 Vorsteuerabzug aus der Rechnung des (vorlaufigen) Insolvenzverwalters.
10. Insolvenzrechtliche Einordnung von positiven unselbststandigen Vorsteuerberichtigungen
10.1 Rechtsprechung vom 15.12.16 des V. Senats des BFH zur Anwendung der Doppelberichtigung der Vorsteuer bei Insolvenzanfechtungen nach §§129 ff. InsO
10.2 Rechtsprechung vom 08.03.12 des V. Senats des BFH zur Vorsteuerberichtigung nach §15a UStG
11. Umsatzsteuerliche Zwangsverrechnung der unselbststandigen Besteuerungsgrundlagen nach §16 Abs.2 UStG
12. Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
13. Aufrechnungsverbote im Insolvenzverfahren
14. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
- Quote paper
- Tarkan Cengel (Author), 2020, Umsatzsteuer in der Insolvenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/537207
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