Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den Anknüpfungsregeln der Rom I-Verordnung zu Beförderungsverträgen. Dabei wird zunächst der Wandel des EVÜ zur Rom I-VO beleuchtet, um sodann das Kollisionsrecht nach Art. 5 Rom I-VO einer kritischen Würdigung zu unterziehen.
Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, dass im Bereich der Rechtswahl von Güterbeförderungsverträgen liberalere Regelungen, wie sie noch im Entwurf der Rom I-VO zu finden waren, überzeugender gewesen wären. Im Bereich von Personenbeförderungsverträgen verfehlt die Rechtswahlmöglichkeit am Sitz des Beförderers nach Auffassung des Verfassers den gewünschten Normzweck des Art. 5 II Rom I-VO. Im Rahmen der objektiven Anknüpfung gewinnen Güterbeförderungsverträge jedoch an Rechtssicherheit, indem sie keiner vagen subsidiären Anknüpfung unterliegen, ihre Flexibilität jedoch beibehalten. Die objektive Anknüpfung von Personenbeförderungsverträgen schafft es ebenfalls, die Ziele des Gesetzgebers zu erfüllen, obgleich präzisere Begriffsbestimmungen auf diesem Gebiet wünschenswert gewesen wären. Weitere Informationen zum Privatrecht stellt der Verfasser auf seiner Homepage www.rechtsanwalt-caspary.de zur Verfügung.
Gliederung:
A. Einführung
B. Gegenwärtige Rechtslage nach EGBGB/EVÜ
I. Güterbeförderungsverträge
II. Personenbeförderungsverträge
C. Wandel des geltenden Rechts
D. Die neue Regelung nach der Rom I-VO
I. Auslegung des Gemeinschaftsprivatrechts
II. Anwendungsbereich
1. Sachlicher Anwendungsbereich/Universelle Anwendung
2. Ausschluss der Rück- und Wei te rve rwe isung
3. Eingriffsnormen/ordre public
4. Zeitlicher Anwendungsbereich/Inkrafttreten
5. Räumlicher Anwendungsbereich
6. Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten
7. Verhältnis zu bestehenden internationalen Üb erei nk ommen
III. An kn üpfungsre gel n
1. Güterbeförderungsverträge
a) Rechtswahlvereinbarung/Subjektive Anknüpfung
aa) Grundsatz der freien Re ch tsw ahl
aaa) Kreis der wählbaren Rechte
bbb) Stellungnahme
ccc) Stillschweigende Rechtswahl
bb) Rein innerstaatliche Sachverhalte
cc) Binnenmarktklausel
dd) Zwischenergebnis
b) Objektive Anknüpfung
aa) Begrifflichkeiten/Detailfragen des Art. 5 I Rom I-VO
bb) Subsidiäre Anknüpfung gem. Art. 5 I S. 2 Rom I-VO
cc) Bewertung
aaa) Kontinuität von EVÜ und Rom I-VO bei der Güterbeförderung
bbb) Fragwürdigkeit der übernommenen kumulativen Anknüpfung
ccc) Übertragung auf Art. 5 I Rom I-VO
ddd) Hinreichende Lösung durch Art. 5 I Rom I-VO
dd) Zwischenergebnis
2. Personenbeförderungsverträge
a) Objektive Anknüpfung
aa) Auslegung des „Abfahrts-/Bestimmungsorts“
bb) Auslegung des Begriffs „zu befördernde Person“
cc) Subsidiäre Anknüpfung
dd) Zwischenergebnis
b) Rechtswahlvereinbarung/Subjektive Anknüpfung
c) Alternative zu Art. 5 II Rom I-VO
d) Zwischenergebnis
3. Ausweichklausel des Art. 5 III Rom I-VO
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