Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die steuerliche Ungleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat, hat der Deutsche Bundestag am 29. April 2004 das Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Im Kern ist darin ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung vorgesehen. Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit wird eine nähere Untersuchung und kritische Betrachtung der aus der Neuregelung der Rentenbesteuerung resultierenden Auswirkungen auf die Einkommenssituation von Rentnern und Versicherten sein. Einleitend wird dazu in Kapitel 2 ausgehend von den Urteilen des BVerfG in gebotener Kürze die Entwicklung hin zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission dargestellt.
Gegenstand des dritten Kapitels wird die kritische Betrachtung der Neuregelung bezüglich der Rentenbesteuerung sein. Hierbei werden - vorbereitend für Kapitel 4 - insbesondere die grundlegenden Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung dargestellt. Des Weiteren wird die Problematik der Doppelbesteuerung thematisiert.
In Kapitel 4 erfolgt eine nähere Betrachtung der Auswirkungen der neuen Rentenbesteuerung. Dazu wird zunächst der Kreis der Betroffenen aufgezeigt, bevor die Ergebnisse aus Längsschnittanalysen bezüglich der Umverteilungseffekte vorgestellt und erläutert werden. Aus Gründen der besseren Übersicht werden dabei die Auswirkungen auf Vorsorgeaufwendungen auf der einen Seite sowie auf Renten und Pensionen auf der anderen Seite getrennt betrachtet. Um die Auswirkungen auf die Situation von Versicherten und Rentnern möglichst umfassend beschreiben zu können, werden die Ausführungen in einem letzten Punkt um die Ergebnisse aus Querschnittsanalysen erweitert.
Abschließend wird in Kapitel 5 ein kurzes Fazit aus den vorangegangenen Darstellungen gezogen.
Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Neuregelung der Rentenbesteuerung
2.1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts
2.2. Vorschlag der Sachverständigenkommission
3. Kritische Betrachtung der Neuregelung
3.1. Nachgelagerte Besteuerung
3.2. Problematik der Doppelbesteuerung
4. Auswirkungen der neuen Rentenbesteuerung
4.1. Kreis der Steuerpflichtigen
4.2. Längsschnittanalyse der Umverteilung
4.2.1. Auswirkungen auf Vorsorgeaufwendungen
4.2.2. Auswirkungen auf Renten und Pensionen
4.3. Querschnittsanalyse der Verteilungswirkungen
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung gemäß
Kommissionsvorschlag
Abbildung 2: Steuerliche Behandlung der Beiträge im Einführungsjahr 2005
Abbildung 3: Steuerliche Behandlung der Altersbezüge im Einführungsjahr 2005
Abbildung 4: Verteilungswirkungen der Kommissionsvorschläge
1. Einleitung
Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die steuerliche Ungleichbehandlung von Beamtenpensionen und Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat, hat der Deutsche Bundestag am 29. April 2004 das Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Das Gesetz regelt die Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen. Im Kern ist darin ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung vorgesehen.
Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit wird eine nähere Untersuchung und kritische Betrachtung der aus der Neuregelung der Rentenbesteuerung resultierenden Auswirkungen auf die Einkommenssituation von Rentnern und Versicherten sein.
Einleitend wird dazu in Kapitel 2 ausgehend von den Urteilen des BVerfG in gebotener Kürze die Entwicklung hin zu den Vorschlägen der Sachverständigenkommission dargestellt.
Gegenstand des dritten Kapitels wird die kritische Betrachtung der Neuregelung bezüglich der Rentenbesteuerung sein. Hierbei werden - vorbereitend für Kapitel 4 - insbesondere die grundlegenden Auswirkungen der nachgelagerten Besteuerung dargestellt. Des Weiteren wird die Problematik der Doppelbesteuerung thematisiert.
In Kapitel 4 erfolgt eine nähere Betrachtung der Auswirkungen der neuen Rentenbesteuerung. Dazu wird zunächst der Kreis der Betroffenen aufgezeigt, bevor die Ergebnisse aus Längsschnittanalysen bezüglich der Umverteilungseffekte vorgestellt und erläutert werden. Aus Gründen der besseren Übersicht werden dabei die Auswirkungen auf Vorsorgeaufwendungen auf der einen Seite sowie auf Renten und Pensionen auf der anderen Seite getrennt betrachtet. Um die Auswirkungen auf die Situation von Versicherten und Rentnern möglichst umfassend beschreiben zu können, werden die Ausführungen in einem letzten Punkt um die Ergebnisse aus Querschnittsanalysen erweitert.
Abschließend wird in Kapitel 5 ein kurzes Fazit aus den vorangegangenen Darstellungen gezogen.
2. Neuregelung der Rentenbesteuerung
2.1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Am 6. März 2002 erließ das BVerfG ein Urteil zu der Frage, ob die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Verfassung vereinbar sei. Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Alterseinkommen wurde immer wieder angezweifelt, da vor allem Beiträge zur GRV in hohem Maße nicht besteuert wurden, wodurch es zu einer Begünstigung von Sozialrenten im Vergleich zu gleich hohen Beamtenpensionen kam. Aus diesem Grund wurde als Konsequenz eine grundlegende Reform der Rentenbesteuerung gefordert (Andel 1997, S. 21; Littmann 1997, S. 396).
Bereits im Jahre 1980 wurde die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen durch das BVerfG zwar für grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, da ein sachlicher Grund vorliege. Allerdings wurde angemahnt, dass der Umfang der steuerlichen Benachteiligung der Pensionäre gegenüber den Rentnern in Zukunft einer Korrektur bedürfe (BVerfGE 1980, S. 11 ff.). In seinem Beschluss aus dem Jahre 1992 entschied das BVerfG , dass die dem Gesetzgeber für die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte zur Verfügung stehende Zeit aufgrund der komplexen Materie und der Bewältigung der Wiedervereinigung noch nicht verstrichen sei (BVerfGE 1992, S. 369 ff.).
In seinem Urteil vom 6. März 2002 konstatierte das BVerfG, dass zwar die Besteuerung der Beamtenpensionen für sich genommen verfassungskonform sei. Auch die Ertragsanteilsbesteuerung als solche sei nicht verfassungswidrig, solange die Rente aus versteuerten Beiträgen aufgebaut wurde. Allerdings sei die Ertragsanteilsbesteuerung der gesetzlichen Renten zu kritisieren, da zwei der drei Finanzierungsbestandteile der gesetzlichen Renten – der Arbeitgeberanteil und der Bundeszuschuss – nicht versteuert seien; lediglich der Arbeitnehmeranteil stamme grundsätzlich aus versteuertem Einkommen. Dies führe zu einer gleichheitswidrigen Benachteiligung der Bezieher von Beamtenpensionen gegenüber Beziehern von Renten der GRV. Das Gericht hat daher den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2004 eine Neuregelung zu finden (Bruno-Latocha 2004, S. 176; Fehr 2003, S. 238).
2.2. Vorschlag der Sachverständigenkommission
Um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, setzte die Bundesregierung die „Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“ (Rürup I) ein. Diese Kommission sollte Vorschläge für die Neuregelung der steuerlichen Behandlung aller Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte entwickeln. Im März 2003 legte sie ihren Abschlussbericht vor, in dem der Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung vorgeschlagen wurde. Langfristig wird darin für die Versicherten ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber der derzeit geltenden Ertragsanteilsbesteuerung gesehen (Brall et al. 2003, S. 446). Aus Gründen des Vertrauensschutzes und um die kurzfristigen Steuerausfälle zu begrenzen, sollte zudem eine Übergangsregelung zum System der nachgelagerten Besteuerung bis zum Jahre 2040 zur Anwendung kommen.
Zur Ausgestaltung der nachgelagerten Besteuerung wurde ein „Drei-Schichten-Modell“ vorgeschlagen (Fehr 2003, S. 238; Brall et al. 2003, S. 446), bestehend aus
- der Basisversorgung (1. Schicht),
- der Zusatzversorgung (2. Schicht) und
- den Kapitalanlageprodukten (3. Schicht).
Der ersten Schicht werden neben der Beamtenversorgung die GRV, die berufsständische Versorgung und die Alterssicherung der Landwirte sowie private reine Leibrentenversicherungen zugeordnet. Die zweite Schicht besteht aus der betrieblichen Altersvorsorge und der „Riester-Rente“. Alle weiteren Kapitalanlageprodukte werden unter der dritten Schicht zusammengefasst, auch wenn sie unter anderem der Alterssicherung dienen können. Soweit nicht derzeit schon gültig, ist für die erste und zweite Schicht der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkommen mit vollem steuerlichen Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen (ab dem Jahr 2025) und vollständiger Besteuerung der Altersbezüge (ab dem Jahr 2040) vorgesehen. In der Endstufe sollen die Beiträge zur ersten Schicht unbegrenzt als Werbungskosten und diejenigen der zweiten Schicht begrenzt als Sonderausgaben abziehbar sein. Ausgeklammert werden umlagefinanzierte Systeme der zusätzlichen Altersvorsorge. Die dritte Schicht soll vorgelagert besteuert werden (Sachverständigenkommission 2003, S. 16, 23-29).
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- International Economics M.A. Kenân Özkara (Author), 2005, Die Auswirkungen der neuen Rentenbesteuerung auf die Einkommenssituation von Rentnern und Versicherten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53636
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