Das Kontrollratsgesetz Nr. 11 vom 30. Januar 1946 hob in erster Linie verschiedene Vorschriften des damaligen deutschen Kern- und Nebenstrafrechts auf. Im bearbeiteten Ausschnitt wurden in Art. I zunächst §§ 2, 2b, 9 StGB aufgehoben, während Art. II das Gesetz über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. März 1933 und die Verordnung zur Sicherung des Fronteinsatzes vom 26. Januar 1945 beseitigte. Art. III setzte in anderen Vorschriften enthaltene Verweisungen auf die in Art. I, II aufgehobenen Normen sowie alle Strafvorschriften, die mit dem Kontrollratsgesetz unvereinbar waren, außer Kraft. Art. IV bestimmte, dass Gesetze, die durch die in Art. I, II genannten Normen aufgehoben worden waren, nicht wieder auflebten. Gemäß Art.V sollten die verfügten Aufhebungen zukünftige Gesetzgebungsakte zur Änderung des Strafrechts nicht beeinträchtigen. Schließlich stellte Art. VI das Unternehmen, einen der aufgehobenen Rechtssätze anzuwenden, unter Strafe.
Inhaltsverzeichnis
Quellen- und Literaturverzeichnis
A. Quellen
B. Literatur
Text
Bearbeitung
A. Herkunft und Rechtsqualität
I. Initiator: der Alliierte Kontrollrat
1. Allgemeines, Aufgabe und Aufbau
2. Die Gesetzgebung des Kontrollrates
II. Einführende Erläuterungen
1. Formale Merkmale und inhaltliche Zusammenfassung
2. Entstehung
B. Auslegung
I. Rechtswirkung der Aufhebungsbestimmungen
1. Ausgangslage nach Kriegsende
2. Allgemeine Vorüberlegungen einer Rechtsreform
3. Planungen einerRevision des Strafrechts
4. Totale oder individualisierte Aufhebung mit oder ohne Rückwirkung?
II. Artikel
1. Aufhebung des § 2 StGB (Analogiegebot)
a) Von nulla poena sine lege zu nullum crimen sine poena...
b) Die Frage der ungebrochenen Zulässigkeit der Analogie
aa) Analogieverbot kraft Besatzungsrechts
bb) Analogieverbot kraft Landesrechts
2. Aufhebung des § 2b StGB (unbeschränkte Wahlfeststellung)
3. Aufhebung des § 9 StGB (Auslieferungsverbot)
III. Artikel II
1. Aufhebung des Gesetzes über Verhängung und Vollzug der Todesstrafe
2. Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des Fronteinsatzes
IV. Artikel III
V. Artikel IV und Artikel V
VI. Artikel VI
C. Gegenwartsbezug
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