Inhaltsverzeichnis
1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung 3
2. Didaktische Analyse des Themas 5
3. Ziele der Stunde (Lernziele) 6
3.1 Grobziel 7
3.2 Feinziele 7
4. Didaktisch – Methodische Vorüberlegungen 8
4.1 Bezug zum Lehrplan & zum aktuellen Zeitgeschehen 8
4.2 Einbindung in das Stoffgebiet 9
4.3 Organisatorisch – Materielle Voraussetzungen 10
4.4 Personelle Voraussetzungen 11
5. Methodische Entscheidungen 14
6. Geplanter Unterrichtsverlauf 17
Literatur- und Quellennachweis 18
Anhang 19
1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung
Bevor man speziell auf die Ziele, die Vorraussetzungen und die Inhalte der Unterrichtsstunde eingehen kann, sollte zunächst das eigentliche Thema der Stunde in seiner Gesamtheit und losgelöst vom Unterrichtsgeschehen betrachtet werden. Angesichts einer ständig anwachsenden Zahl an Erwerbslosen in Deutschland war man dazu aufgefordert und auch gezwungen Reformen zu entwickeln, welche eine anhaltende und steigende Massenarbeitslosigkeit in Deutschland aufhält und gleichsam reduziert. Dazu wurde eine Kommission ins Leben gerufen, welche eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes und eine gleichzeitige Entlastung der Staatskasse zum erklärten Ziel hatte. Diese Expertenrunde, unter der Leitung von Dr. Peter Hartz, sollte also Vorschläge unterbreiten, wie die Bundesanstalt für Arbeit neu strukturiert und die Arbeitsmarktpolitik effizienter gestaltet werden kann. Außerdem wollte man diesen Arbeitsmarkt so ausbauen, dass er flexiblere Maßnahmen duldet, sodass Arbeitssuchende wieder schneller in die Beschäftigung geführt werden können. So also im Jahre 2002. Da durch die erwartenden verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Hartz-Reformen Schwierigkeiten beim Gesetzgebungsverfahren zu erwarten waren, wurden diese aufgeteilt und schließlich in die Pakete Hartz I, Hartz II, Hartz III und schließlich Hartz IV untergliedert. Letztgenanntes trat als abschließendes Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft. Im folgenden soll nun eine inhaltliche Klärung der verschiedenen Hartz-Gesetze folgen.
Inhaltsverzeichnis
1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung
2. Didaktische Analyse des Themas
3. Ziele der Stunde (Lernziele)
3.1 Grobziel
3.2 Feinziele
4. Didaktisch – Methodische Vorüberlegungen
4.1 Bezug zum Lehrplan & zum aktuellen Zeitgeschehen
4.2 Einbindung in das Stoffgebiet
4.3 Organisatorisch – Materielle Voraussetzungen
4.4 Personelle Voraussetzungen
5. Methodische Entscheidungen
6. Geplanter Unterrichtsverlauf
Literatur- und Quellennachweis
Anhang
1. Themeneinordnung & sachanalytische Betrachtung
Bevor man speziell auf die Ziele, die Vorraussetzungen und die Inhalte der Unterrichtsstunde eingehen kann, sollte zunächst das eigentliche Thema der Stunde in seiner Gesamtheit und losgelöst vom Unterrichtsgeschehen betrachtet werden.
Angesichts einer ständig anwachsenden Zahl an Erwerbslosen in Deutschland war man dazu aufgefordert und auch gezwungen Reformen zu entwickeln, welche eine anhaltende und steigende Massenarbeitslosigkeit in Deutschland aufhält und gleichsam reduziert. Dazu wurde eine Kommission ins Leben gerufen, welche eine grundlegende Reform des Arbeitsmarktes und eine gleichzeitige Entlastung der Staatskasse zum erklärten Ziel hatte. Diese Expertenrunde, unter der Leitung von Dr. Peter Hartz, sollte also Vorschläge unterbreiten, wie die Bundesanstalt für Arbeit neu strukturiert und die Arbeitsmarktpolitik effizienter gestaltet werden kann. Außerdem wollte man diesen Arbeitsmarkt so ausbauen, dass er flexiblere Maßnahmen duldet, sodass Arbeitssuchende wieder schneller in die Beschäftigung geführt werden können. So also im Jahre 2002.
Da durch die erwartenden verschiedenen Maßnahmen innerhalb der Hartz-Reformen Schwierigkeiten beim Gesetzgebungsverfahren zu erwarten waren, wurden diese aufgeteilt und schließlich in die Pakete Hartz I, Hartz II, Hartz III und schließlich Hartz IV untergliedert. Letztgenanntes trat als abschließendes Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft. Im folgenden soll nun eine inhaltliche Klärung der verschiedenen Hartz-Gesetze folgen.
Hartz I
Mit Hartz I, welches ab dem 1. Januar 2003 seine Wirkung fand, hat die Umsetzung der erbrachten Vorschläge begonnen. Es sollte also, wie alle nachfolgenden Hartz-Gesetze auch, neue und modernere Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ermöglichen und neue Formen der Arbeit erleichtern. Außerdem sollte nun die berufliche Weiterbildung durch die Arbeitsagentur in stärkerem Maße gefördert werden., sodass Erwerbslose wieder eher die Möglichkeit besitzen in nicht erlernten Berufen ihr Glück zu finden.
Hartz II
Das Hartz II-Gesetz, welches auch am 1. Januar 2003 in Kraft trat, sollte durch neue Arbeitsmöglichkeiten, wie Minijobs, und Ich-AG´s den Arbeitsmarkt flexibler gestalten und demnach langfristig positiv beeinflussen.
Minijobs sind entweder geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigungen. Ich-AG´s sind Instrumente der Arbeitsmarktpolitik. Mit soll der Einstieg in die Selbstständigkeit für Arbeitslose erleichtert werden. Außerdem wurde durch das Einrichten von Job-Centern (Zusammenlegung der Arbeitsagenturen und Sozialämtern) der Weg für das Hartz VI – Gesetz geschaffen. Dazu aber später mehr.
Hartz III
Genau ein Jahr später (ab 1. Januar 2004) fand das 3. Hartz - Gesetz seine Wirkung, welches einen Umbau und eine Neustrukturierung in der Arbeitsverwaltung bewirkte. Aus der Bundesanstalt für Arbeit wurde die Bundesagentur für Arbeit, welche nicht zuletzt durch eine Entbürokratisierung und eine gesteigerte Vermittlung von Arbeitsplätzen neue Möglichkeiten für Erwerbsfähige bringen sollte.
Hartz IV
Am 1. Januar 2005 trat auch das letzte Hartz-Gesetz in Kraft. Impliziert war eine Umstrukturierung und Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zum nunmehr bestehenden Arbeitslosengeld II (ALG II), dessen Verwaltung sich direkt bei der Agentur für Arbeit finden soll, welche nun auch mit den Kommunen als Arbeitsgemeinschaften enger zusammen arbeiten werden. Angesprochenes ALG II ist allerdings auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Arbeitslosenhilfe angelegt, was ein wesentlicher Punkt der zahlreichen Diskussionen auf diesem Gebiet darstellt.
Das bisherige Arbeitslosengeld, welches die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung darstellte, wurde neu strukturiert, wird in der Regel ein Jahr gezahlt, was sich aber nach Alter und Beschäftigungsdauer des Hilfebedürftigen richtet. Ab dem 1. Januar 2005 wird es als Arbeitslosengeld I tituliert. Wenn ein Arbeitssuchender ab diesem einen Jahr also darauf keinen Anspruch mehr hat, erhält dieser schließlich das ALG II, wobei die Höhe dieser Zuschüsse nach der Einkommens- und Vermögenslage des Arbeitslosen, als auch der bestimmter Angehöriger ermittelt wird und nicht beispielsweise nach dem letzten Nettolohn. Momentan bekommen ALG II - Empfänger im Osten mindestens 331 Euro für ihren Lebensunterhalt. Dieser Betrag wird allerdings ab Juni 2006 den Westbezügen angeglichen, und dementsprechend um 14 Euro erhöht.[1]
2. Didaktische Analyse des Themas
In der momentanen Lebenswelt der meisten Jugendlichen spielen Bereiche der sozialen Sicherung wie Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder auch beispielsweise eine Unfallversicherung noch keine Rolle. Allein die soziale Leistung des Kindergeldes könnte den meisten Schülern bekannt sein, denn ein Großteil der Jungen und Mädchen zwischen 14 und 15 brauchen sich noch nicht mit Themen wie Unfälle am Arbeitsplatz oder Verdienstausfall bei Krankheit zu beschäftigen. Die Thematik der Arbeitslosigkeit mit den entstehenden Problemen für viele Menschen werden zwar einigen Schülern, wenn nicht aus der eigenen Familie, dann aber zumindest aus den Medien bekannt sein, dennoch werden sie spätestens mit dem Eintritt in das Berufsleben damit konfrontiert und lernen schließlich auch die Prinzipien des Sozialstaates mit den Regelungen der Sozialversicherungen kennen. Gerade durch die einschneidenden Veränderungen des Sozialstaates und des Arbeitsmarktes wissen Eltern oftmals nicht mit diesen neuen Problemen oder auch Chancen umzugehen. Die Abkehr von traditionellen Strukturen mit einer darin implizierten Entwicklung neuer Technologien eröffnen neue Möglichkeiten aber auch Risiken. Auch die weiter fortschreitende Globalisierung verändert zunehmend die Lebens- und Arbeitswelt der Menschen und damit auch die der Eltern und schließlich auch die der Schüler selbst. Da viele Erziehungsberechtigte eine Überforderung durch die sich veränderte Lage mit den sich ändernden Problemen und Handlungsspielräumen aufzeigen, bleibt es Sache des Politikunterrichts die Jugendlichen auf ihr späteres eigenverantwortliches Leben vorzubereiten. Einbegriffen ist dabei, dass diese Veränderungen aufgezeigt und die Gründe und Auswirkungen veranschaulicht werden müssen. Damit wird den Schülern die Möglichkeit geboten diese Zusammenhänge zu verstehen und diese mit ihrem eigenen Leben in Verbindung und Beziehung zu setzen.
Gerade auch die oft in den Medien diskutierten Zusammenhänge der Hartz IV – Problematik sollte Schülern bekannt gemacht werden. Zum einen weil eventuell eine direkte Betroffenheit durch Familienangehörige, Nachbarn oder Bekannte besteht und dadurch ein direkter Bezug zur Lebenswelt der Schüler geschaffen werden kann. Zum anderen aber auch, weil gerade auch die immer wieder auftretenden Debatten in den schon angeführten Medien besser und einleuchtender begriffen werden können. Damit sollte das politische Verständnis der Schüler zunehmend wachsen.
Wichtig bleibt dabei aber letztlich, dass komplexe Hintergründe dieses, wie auch anderer Themenbereiche, ausgehend von Erfahrungsbereichen der Jugendlichen, nahe gebracht werden. Weiterhin bleibt auch bedeutend, dass anhand von konkreten Beispielen Zusammenhänge geboten werden, da nicht auf alle Bereiche und Facetten der Sozialpolitik und der inbegriffenen Hartz – Gesetze im Rahmen des Sozialkundeunterrichts eingegangen werden kann.
Letztlich bleibt auch für die folgende Unterrichtsstunde relevant, dass diese Veränderungen des Arbeitsmarktes, mit Blick auf die Arbeitslosenzahlen, bislang nur wenig positive Effekte gezeigt haben. Wenn im Januar 2003, kurz nach dem in Kraft treten des 1. Hartz – Gesetzes 4.623.100 Menschen in unserem Land als arbeitssuchend gemeldet waren und es im Februar 2006 5.048.000 sind, bleibt eine Diskussion und ein in Frage stellen der Hartz - Gesetze gleichsam relevant, wie die bloße Vermittlung des Stoffes.[2]
3. Ziele der Stunde (Lernziele)
Laut dem Thüringer Lehrplan der Regelschule haben die Schüler unter anderem „ ... den Inhalt von Schlüsselproblemen zu erfassen und Schlüsselprobleme als auf absehbare Zeit ... über die Tagespolitik hinausreichende Aufgabenfelder für politisches Handeln zu verstehen“. Die folgenden Lernziele dieser Unterrichtsstunde orientieren sich am Kompetenzmodell des Thüringer Lehrplans für Sozialkunde. „Mit diesen Zielen leistet die Sozialkunde...auch in dieser Unterrichtsstunde...einen Beitrag zur Entwicklung von Lernkompetenz.“[3]
[...]
[1] vgl. http://www.arbeitsagentur.de/ ;
http://www.lexikon-definition.de/
[2] vgl. http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000000/html/start/index.shtml
[3] THÜHRINGER KULTUSMINSTERIUM (Hrsg.): Thüringer Lehrplan für die Regelschule und für die Förderschule mit dem Bildungsgang der Regelschule – Sozialkunde 1999, 11
- Quote paper
- Steffen Knäbe (Author), 2006, Die Hartz IV-Bestimmungen - Reformversuche für den Sozialstaat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53577
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