In Deutschland überwiegt der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen. Häufig werden mittelständische Unternehmen von Gesellschafter-Geschäftsführern geleitet. Bei Ausscheiden von Gesellschaftern stellt sich ihnen die Frage, wie die Nachfolge geregelt werden kann. Wenn keine familieninterne Nachfolge möglich ist, können Gesellschafter auch Investoren suchen, die sich an dem Unternehmen beteiligen möchten. In beiden Fällen stellt sich die Frage nach dem Wert des Unternehmens und dem entsprechenden Kaufpreis der Anteile, die vom alten auf den neuen Gesellschafter übertragen werden sollen.
Julian Schöler zeigt in seiner Publikation, was bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen beachtet werden muss. Bei einer Unternehmensbewertung können verschiedene Methoden und Verfahren zum Einsatz kommen. Bisher stellt die einschlägige Literatur jedoch in erster Linie solche Methoden vor, die auf große Unternehmen zugeschnitten sind. Schöler schafft hier mit seinem Buch Abhilfe.
Oft ist beispielsweise die Qualität der Vergangenheitsdaten in KMU nicht ausreichend, um eine genaue Analyse durchführen zu können, da geprüfte Jahresabschlüsse oder weitere benötigte Informationen nicht vorliegen. Außerdem beschränkt sich bei vielen Unternehmen die vorhandene Zukunftsplanung auf die Umsatz- oder Ertragsplanung sowie auf einen nicht ausreichenden Zeitraum. Julian Schöler erklärt, welche Anpassungen bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen notwendig sind.
Aus dem Inhalt:
- Unternehmensnachfolge;
- Unternehmenswert;
- Werttheorie;
- Gesamtbewertungsverfahren;
- Einzelbewertungsverfahren
- Kapitalisierungszinssatz
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Formelverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
1.3 Gang der Arbeit
2 Abgrenzung kleiner und mittlerer Unternehmen
2.1 Einführung in kleine und mittlere Unternehmen
2.2 Quantitative Kriterien
2.3 Qualitative Kriterien
2.4 Definition für den weiteren Verlauf der Arbeit
2.5 Wirtschaftliche Bedeutung von KMU in Deutschland
3 Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Wert und Werttheorien in der Unternehmensbewertung
3.2 Entwicklung der Werttheorien in der Unternehmensbewertung
3.3 Bewertungsanlässe
3.4 Dokumentation und Berichterstattung
4 Theoretische Grundlagen ausgewählter Bewertungsverfahren
4.1 Gesamtbewertungsverfahren
4.2 Marktorientierte Verfahren
4.3 Einzelbewertungsverfahren
4.4 Mischverfahren
5 Besonderheiten bei der Bewertung von KMU
5.1 Informationsbeschaffung und Vergangenheitsanalyse
5.2 Prognose zukünftiger Entwicklungen und Wahl des Betafaktors
5.3 Due Diligence
5.4 Auswirkungen der Niedrigzinsphase
6 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Internetquellen
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Impressum:
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Covergestaltung: GRIN Publishing GmbH
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Einigungspreis bei anderen Wertvorstellungen von Käufer und Verkäufer
Abb. 2: Zusammenhang von Bewertungsanlass, -zweck u. Funktion des Bewerters
Abb. 3: Funktionen des Bewerters nach IDW und Bewertungstheorie
Abb. 4: Übersicht vorhandener Bewertungsverfahren
Abb. 5: Übersicht vorhandener DCF-Verfahren
Abb. 6: Ansätze zur Auswahl von Vergleichsunternehmen
Abb. 7: Ermittlung der Nettofinanzposition
Abb. 8: Zusammenhang zwischen Wert des Eigenkapitals und Unternehmenswert
Abb. 9: Zinsstrukturkurve deutscher Staatsanleihen
Abb. 10: Börsentägliche Zinsstrukturkurven 1997 bis 2018
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Größenkriterien nach Europäischer Kommission, HGB und IfM
Tabelle 2: Qualitative Kennzeichen von KMU
Tabelle 3: Eigenschaften bestimmter Bewertungsanlässe
Tabelle 4: Anlässe einer Unternehmensbewertung
Tabelle 5: Darstellung vorhandener Bewertungsverfahren
Tabelle 6: Ermittlung der Cash-Flows bei den verschiedenen DCF-Verfahren
Tabelle 7: Bezugsgrößen im Multiplikatorverfahren
Tabelle 8: Ermittlung des Liquidationswertes
Tabelle 9: Historische Schätzungen der Marktrisikoprämie
Tabelle 10: Untersuchung der Indizes DAX, CDAX und REXP
Tabelle 11: Untersuchung der MRP von DAX und CDAX in Bezug auf den REXP
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
AG Aktiengesellschaft
AktG Aktiengesetz
APV Adjusted Present Value
AV Anlagevermögen
BewG Bewertungsgesetz
BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
CAPM Capital Asset Pricing Model
CDAX Composite Deutscher Aktienindex
CF Cash Flow
DAX Deutscher Aktienindex
DCF Discounted Cash-Flow
DD Due Diligence
Ebd. ebenda
EBIT Earnings Before Interest and Tax
EBITDA Earnings Before Interest, Tax, Depreciation and Amortization
EBT Earnings Before Tax
EK Eigenkapital
et al. et alii
etc. et cetera
EW Ertragswert
FAUB Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW
FCF Free Cash-Flow
FK Fremdkapital
FTE Flow-to-Equity
gem. gemäß
ggü. gegenüber
GK Gesamtkapital
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
Hdb. Handbuch
HGB Handelsgesetzbuch
i.d.F. in der Fassung
i.d.R. in der Regel
i.e.S. im engeren Sinne
IAS International Accounting Standards
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
IDW S IDW Standard
IfM Institut für Mittelstandsforschung Bonn
IFRS International Financial Reporting Standards
insb. insbesondere
Kap. Kapitel
KG Kommanditgesellschaft
KMU kleine und mittlere Unternehmen
M&A Mergers & Acquisitions
Mio. Millionen
MRP Marktrisikoprämie
n.F. neue Fassung
NOPLAT Net Operating Profit Less Adjusted Taxes
NPV Net Present Value
o.g. oben genannt
OCF Operating Cash-Flow
PS Prüfungsstandard
REXP Deutscher Rentenindex
RIM Residual Income Method
S. Seite
SME Small and Medium-sized Enterprises
SWOT Strength, Weaknesses, Opportunities, Threats
TCF Total Cash-Flow
TEUR Tausend Euro
TS Tax Shield
Tz. Textziffer
UmwG Umwandlungsgesetz
UV Umlaufvermögen
Vgl. Vergleich
WACC Weighted Average Cost of Capital
WP Wirtschaftsprüfer
Formelverzeichnis
Formel 1: Verständnis des Preises im Verhältnis zum Wert aus Käufersicht
Formel 2: Verständnis des Preises im Verhältnis zum Wert aus Verkäufersicht
Formel 3: Capital Asset Pricing Model
Formel 4: Berechnung der Spot Rate
Formel 5: Capital Asset Pricing Model
Formel 6: Capital Asset Pricing Model
Formel 7: Ermittlung des Betafaktors im CAPM
Formel 8: Unternehmenswert gem. Ertragswertverfahren
Formel 9: Marktwert des Gesamtkapitals nach dem FCF-Verfahren
Formel 10: Marktwert des Eigenkapitals nach dem FCF-Verfahren
Formel 11: Ableitung des Multiplikators aus einem Vergleichsunternehmen
Formel 12: Ermittlung des Wertes des Bewertungsobjekts
Formel 13: Bestimmung des Unternehmenswerts gem. Mischverfahren
Formel 14: Bestimmung des Unternehmenswerts gem. Mittelwertverfahren
Formel 15: Bestimmung des Unternehmenswerts gem. einfachem Übergewinnverf
Formel 16: Berechnung der Jahresrendite
Symbolverzeichnis
µi Erwartete Rendite einer Anlage
µM Marktrendite
b Bestimmungsfaktor beim Mischverfahren
BGBO Bezugsgröße des Bewertungsobjekts
BGVGU Bezugsgröße des Vergleichsunternehmens
EK Eigenkapital
EW Ertragswert
EWi diskontierter Ertragswert
FCF Free Cash-Flow
FK Fremdkapital
GK Gesamtkapital
i untersuchtes Wertpapier
Kj Schlusskurs des untersuchten Börsenjahres
Kj-1 Schlusskurs des Vorjahres
MPBO Marktpreis des Bewertungsobjekts
MPVGU Marktpreis des Vergleichsunternehmens
MVGU Multiplikator des Vergleichsunternehmens
P Preis
rf risikoloser Zinssatz
rj Rendite des untersuchten Börsenjahres
SW Substanzwert
t Laufzeit
UW Unternehmenswert
WACC Weighted Average Cost of Capital
WK Wert eines Guts aus Sicht des Käufers
WV Wert eines Guts aus Sicht des Verkäufers
β0 Bestimmungsparameter bei der Svensson-Methode
β1 Bestimmungsparameter bei der Svensson-Methode
β2 Bestimmungsparameter bei der Svensson-Methode
β3 Bestimmungsparameter bei der Svensson-Methode
βi Betafaktor des untersichten Unternehmens
τ1 Bestimmungsparameter bei der Svensson-Methode
τ2 Bestimmungsparameter bei der Svensson-Methode
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Der nach der Anzahl überwiegende Teil der deutschen Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen. Im Jahr 2016 zählten 99,5% aller Unternehmen zu diesen beiden Größenklassen, erzielten dabei einen Umsatz von 2,273 Billionen Euro und hatten rund 17,18 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.1 Viele Gesellschafter mittelständischer Unternehmen stehen im Laufe der Zeit vor der Frage nach der Nachfolgeregelung. Häufig werden mittelständische Unternehmen von Gesellschafter-Geschäftsführern geleitet. Bei Ausscheiden von Gesellschaftern, sei es aus Alters- oder sonstigen Gründen, muss überlegt werden, wie die Nachfolge geregelt werden kann. Zunächst kommt im Mittelstand häufig eine familieninterne Nachfolge in Betracht, die jedoch nicht immer möglich ist. Daneben sind auch externe Nachfolger in der Gesellschafterebene möglich, das heißt es werden Investoren gesucht, die sich am Unternehmen beteiligen möchten. In beiden Fällen stellt sich die Frage nach dem Wert des Unternehmens und dem entsprechenden Kaufpreis der Anteile, die vom alten auf den neuen Gesellschafter übertragen werden sollen. Bei einer Unternehmensbewertung können verschiedene Methoden und Verfahren zum Einsatz kommen. Die in der Literatur vorherrschenden Methoden konzentrieren sich dabei auf große Unternehmen und sind für den Einsatz bei der Bewertung mittelständischer Unternehmen aus Komplexitätsgründen häufig schwierig anzuwenden. Daneben gibt es weitere Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen kleiner und mittlerer Unternehmen ergeben. Vielfach ist die Qualität der Vergangenheitsdaten nicht ausreichend, um eine genaue Analyse dieser Daten durchführen zu können, da geprüfte Jahresabschlüsse oder weitere benötigte Informationen nicht, oder nicht in ausreichendem Maße, vorliegen. Außerdem beschränkt sich bei vielen Unternehmen die vorhandene Zukunftsplanung häufig lediglich auf die Umsatz- oder Ertragsplanung und zusätzlich i.d.R. auf einen Zeitraum von einem Jahr und somit einen nicht ausreichenden Zeitraum. Aus diesen Gründen sind bei der Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen Anpassungen an die Gegebenheiten vorzunehmen, die in der vorliegenden Arbeit dargestellt werden.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Kapitalisierungssatz zu, der Teil des WACC ist und mit dem die zukünftigen Erträge des zu bewertenden Unternehmens abgezinst werden. Daneben werden die Anteile eines kleinen oder mittleren Unternehmens in den seltensten Fällen an der Börse gehandelt, sodass eine geeignete Peer Group, also eine Gruppe vergleichbarer Unternehmen, die am Kapitalmarkt gehandelt werden, gefunden werden muss, um die gewichteten Kapitalkosten zu bestimmen. Das IDW bzw. der FAUB schlägt eine Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern von 5,5% bis 7,0% vor. Diese Zinssätze wurden von Stehle (2004) am deutschen Kapitalmarkt beobachtet. Die vorliegende Arbeit soll den Zeitraum zwischen seiner Auswertung und dem heutigen Datum untersuchen. Vor allem aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase stellt sich die Frage, ob diese Zinssätze noch zeitgemäß sind oder eine Anpassung notwendig geworden ist. Eine Änderung des Zinssatzes wirkt sich unmittelbar auf das Ergebnis der Bewertung aus und hat somit eine hohe Relevanz in der Durchführung von Unternehmensbewertungen.
1.2 Ziel der Arbeit
Ziel der Arbeit ist es einen Überblick über Unternehmensbewertungen im Allgemeinen und Unternehmensbewertungen mittelständischer Unternehmen im Speziellen zu geben. Dazu werden zunächst die einzelnen vorhandenen Verfahren und Methoden vorgestellt, um dann eine kritische Würdigung ihrer Anwendbarkeit bei der Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen durchzuführen. Es wird dabei vor allem auf die am häufigsten vorkommenden Verfahren, das Ertragswertverfahren und die verschiedenen vorhandenen DCF-Verfahren, eingegangen, die auch in der Bewertungspraxis in Deutschland i.d.R. zum Einsatz kommen. Bei beiden Verfahren werden die geplanten zukünftigen Überschüsse zur Bestimmung des Unternehmenswertes herangezogen. Daneben werden weitere Verfahren der Unternehmensbewertung, wie der Liquidations- und Substanzwert sowie die überschlägige Berechnung des Unternehmenswertes mithilfe von Multiplikatorverfahren vorgestellt. Es wird hierbei vor allem auf die Wertfindung bei Transaktionen eingegangen, also Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen und nicht auf mögliche steuerliche Bewertungsanlässe. Die aktuelle Niedrigzinsphase hat auch Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung. Diese Auswirkungen sollen in der vorliegenden Arbeit erörtert werden.
Für Zwecke der Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW einen speziellen Praxishinweise zur Bewertung von KMU verabschiedet, den IDW Praxishinweis 1/2014: Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen.2 Die vorliegende Arbeit soll keinen neuartigen Ansatz der Unternehmensbewertung erarbeiten, sondern die vorhandenen Verfahren auf ihre Anwendbarkeit bei der Bewertung von KMU hin untersuchen und Handlungsempfehlungen für die Durchführung geben. Neben der allgemeinen Darstellung der Bewertungsverfahren soll auch auf die anhaltende Niedrigzinsphase und deren Auswirkung auf die Durchführung von Unternehmensbewertungen und den resultierenden Unternehmenswert eingegangen werden. Aus diesem Grund erfolgt die Fortführung einer von Stehle (2004) durchgeführten empirischen Untersuchung, die auch heute noch höchste Relevanz beim Institut der Wirtschaftsprüfer aufweist.
1.3 Gang der Arbeit
In Kapitel 2 erfolgt zunächst eine Abgrenzung kleiner und mittlerer Unternehmen von großen Unternehmen. Hierzu werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien herangezogen, um die Größenklassen voneinander abgrenzen zu können. Im daran anschließenden Kapitel 3 werden die theoretischen Grundlagen der Unternehmensbewertung dargestellt. Dazu werden die verschiedenen Anlässe, die eine Durchführung von Bewertungen bedingen vorgestellt. Des Weiteren wird auf den Wert und die vorhandenen Werttheorien eingegangen und die grundsätzlichen Anforderungen an Unternehmensbewertungen in Bezug auf Dokumentation und Berichterstattung erörtert. Kapitel 4 gibt dann einen Überblick über die am häufigsten zum Einsatz kommenden Bewertungsverfahren. Der Fokus liegt hierbei auf dem Ertragswertverfahren und dem DCF-Verfahren mit seinen verschiedenen Ausprägungen. Daneben werden die Verfahren zur Bestimmung von Substanz- und Liquidationswerten, überschlägige Multiplikatorverfahren und sogenannte Mischverfahren vorgestellt. Im Kapitel 5 erfolgt dann die Auseinandersetzung mit den Besonderheiten bei der Bewertung von KMU. Hierbei wird auf mangelnde Informationsverfügbarkeit und -bereitschaft sowie die Probleme der Verfügbarkeit von Prognosen eingegangen. Zudem wird aufgezeigt, welche Probleme bei der Findung von Betafaktoren bestehen, da die zu bewertenden Unternehmen in den seltensten Fällen börsennotiert sind und sich die Findung vergleichbarer Unternehmen somit als schwierig darstellt. Des Weiteren erfolgt eine Erörterung der Auswirkungen der aktuellen Niedrigzinsphase auf die Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen. Hierzu wird die empirische Untersuchung von Stehle (2004) fortgeführt, um einen potentiellen Handlungsbedarf ableiten zu können. Abschließend werden im Fazit die wichtigsten Punkte der Arbeit zusammengefasst und auf Limitationen und weiteren Forschungsbedarf hingewiesen.
2 Abgrenzung kleiner und mittlerer Unternehmen
2.1 Einführung in kleine und mittlere Unternehmen
Die Gesamtheit der kleinen und mittleren Unternehmen (im Folgenden auch: KMU), im Englischen als „Small and Medium-sized Enterprises“ (abgekürzt als: SME oder SMEs) bezeichnet, wird im deutschen Sprachgebrauch oftmals unter dem Begriff „Mittelstand“ zusammengefasst und die entsprechenden Unternehmen als „mittelständische Unternehmen“ bezeichnet.3 Dieser in Deutschland gängige Begriff des Mittelstandes enthält neben den im internationalen Kontext üblichen quantitativen Merkmalen noch weitere Merkmale, die über eine rein zahlenmäßige Betrachtung hinausgehen und daher auch qualitative Kriterien berücksichtigt.4 KMU werden entsprechend vielfach anhand quantitativer Kriterien definiert, während mittelständische Unternehmen weitere Kriterien erfüllen müssen.5 Die Abgrenzung des Begriffs „Mittelstand“ gestaltet sich häufig schwierig, da eine genaue Abgrenzung aufgrund der vorhandenen Vielzahl der unterschiedlichen qualitativen Merkmale kaum möglich ist.6 Auch existiert in der Literatur bisher keine einheitliche und anerkannte Abgrenzung kleiner und mittlerer Unternehmen von großen Unternehmen, sondern es werden hierfür verschiedenste qualitative und quantitative Kriterien zur Hilfe genommen.7 Eine gesetzliche Definition des Begriffs „Mittelstands“ ist ebenfalls trotz der Wichtigkeit dieser Gruppe von Unternehmen für die Gesamtwirtschaft nicht vorhanden.8 Es werden daher im Folgenden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien zur Bestimmung der Größenklassen dargestellt. Es erfolgt dabei in der vorliegenden Arbeit keine Unterscheidung zwischen den Begriffen Betrieb, Unternehmung und Unternehmen, sie werden entsprechend synonym verwendet. Des Weiteren wird in diesem Kapital die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der mittelständischen Unternehmen in Deutschland verdeutlicht und versucht, aus der Vielzahl der unterschiedlichen quantitativen und qualitativen Kriterien eine einheitliche Definition von KMU abzuleiten, welche im weiteren Verlauf der Arbeit angewendet wird.
2.2 Quantitative Kriterien
Im folgenden Kapital sollen verschiedene existierende quantitative Merkmale zur Bestimmung der Größenklassen vorgestellt werden. Die vorhandenen Größenklassen variieren je nach verwendeter Definition und eine, bei allen Institutionen einheitliche Definition zur Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens, ist in der Literatur nicht vorhanden.9 Die folgende Tabelle 1 zeigt einen Vergleich der Größenklassen gemäß der Kriterien der Europäischen Kommission und der gesetzlichen Größenklassen der §§ 267 und 267a des Handelsgesetzbuches.10 Daneben wird noch die Einstufung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (im Folgenden auch: IfM) gezeigt, welche eine häufig genannte Einstufung der Unternehmen in die verschiedenen Größenklassen darstellt:11
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Größenkriterien nach Europäischer Kommission, HGB und IfM
Quelle: In Anlehnung an Europäische Kommission, HGB, IfM
Die Darstellung zeigt, dass sich die Größenklassen teilweise decken, jedoch nicht in allen Kriterien einheitlich sind. Um das Größenkriterium eines KMU gemäß der Definition der Europäischen Kommission zu erfüllen, darf das zu beurteilende Unternehmen maximal 249 Mitarbeiter beschäftigen.12 Eine höhere Anzahl an Beschäftigten führt automatisch dazu, dass das Unternehmen nicht mehr als kleines oder mittleres Unternehmen definiert werden kann. Sollte das Kriterium der Mitarbeiterzahl erfüllt sein, muss das Unternehmen zusätzlich noch eines der zwei weiteren Kriterien erfüllen. Es darf entweder einen Jahresumsatz von höchstens EUR 50 Mio. generiert haben oder im Jahresabschluss eine Bilanzsumme von maximal EUR 43 Mio. aufweisen. Die Definition der Europäischen Kommission sieht neben den in Tabelle 1 genannten quantitativen Kriterien noch weitere qualitative Kriterien wie Eigentum, Partnerschaften oder Verflechtungen zur Bestimmung der Größenklasse vor.13 Diese können jedoch auch quantitativ verstanden werden, da beispielsweise ein prozentual festgelegtes Beteiligungsverhältnis für die Definition des Eigentums herangezogen wird.14 Im folgenden Kapitel erfolgt eine weitere Beschreibung dieser Definitionen.15
Laut den §§ 267 und 267a des Handelsgesetzbuchs müssen zwei der drei Kriterien der in Tabelle 1 dargestellten Merkmale überschritten sein, damit ein Unternehmen der jeweils größeren Größenklasse zugeordnet wird. Die Größenklassen haben sich durch die Einführung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) im Jahr 2015 leicht nach oben verändert. Die Beschäftigtenzahl eines KMU darf gemäß HGB maximal 250 Mitarbeiter betragen. Daneben dürfen sich die Umsatzerlöse auf höchstens EUR 40 Mio. und die Bilanzsumme auf höchstens EUR 20 Mio. belaufen, damit ein Unternehmen den Größenklassen kleinst, klein und mittel zugeordnet wird.
Das IfM zielt nur auf die beiden Merkmale Mitarbeiteranzahl und Umsatz ab, eine Betrachtung der Bilanzsumme erfolgt nicht.16 Die Definition der Umsatzerlöse entspricht dabei der Definition der Europäischen Kommission, während die Grenze der Mitarbeiteranzahl zum großen Unternehmen erst bei 500 Mitarbeiter und somit deutlich über der Grenze von HGB und Europäischer Kommission liegt.
Insgesamt zeigt sich, dass sich die vorgestellten Größenklassen relativ ähnlich sind, jedoch in einzelnen Kriterien voneinander abweichen. Für Europäische Kommission und für das Institut für Mittelstandsforschung Bonn zählen automatisch alle Unternehmen der Größenklassen kleinst, klein und mittel auch zu den KMU.17
Quantitative Kriterien zur Bestimmung, ob es sich bei einem Unternehmen um ein Klein-, Mittel- oder Großunternehmen handelt, ermöglichen zwar eine genaue Abgrenzung, sind jedoch für sich alleine genommen für die Durchführung von Unternehmensbewertungen nicht ausreichend.18 Es gilt daher im Rahmen der Durchführung von Unternehmensbewertungen zusätzlich auf die im folgenden Kapitel dargestellten qualitativen Kriterien einzugehen.
2.3 Qualitative Kriterien
Neben den im vorherigen Kapitel angeführten quantitativen Kriterien lassen sich Unternehmen auch anhand qualitativer Kriterien als kleine oder mittlere bzw. als mittelständische Unternehmen klassifizieren. Qualitative Kriterien sind definiert als die nichtfinanziellen Merkmale eines Unternehmens.19 Die Europäische Kommission betrachtet hierbei beispielsweise die Ressourcen, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen und definiert diese als qualitative Kriterien.20 Daneben muss beispielsweise zunächst bestimmt werden, ob es sich bei dem Unternehmen um ein eigenständiges Unternehmen, ein Partnerunternehmen (Joint Venture) oder ein verbundenes Unternehmen handelt.21
Es gibt eine Vielzahl weiterer in der Literatur genannter qualitativer Kriterien für die Einordnung der Unternehmen in die verschiedenen Größenklassen. Die auf der folgenden Seite dargestellte Tabelle 2 zeigt die wesentlichen und in der Literatur häufig genannten qualitativen Merkmale von kleinen und mittleren bzw. mittelständischen Unternehmen:22
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Qualitative Kennzeichen von KMU
Quelle: In Anlehnung an Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 7
Weitere qualitative Merkmale von KMU, neben den in Tabelle 2 dargestellten Merkmalen, sind ein geringer Grad der Diversifizierung der Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens und die begrenzten Möglichkeiten dem Unternehmen neues Kapital zuzuführen.23 Typisch für mittelständische Unternehmen ist in vielen Fällen auch eine große Beteiligung der Eigentümer an der Führung des Unternehmens, weshalb sich eine klare Trennung zwischen Management und Eigentümern oft schwierig gestaltet.24
Häufig sind mittelständische Unternehmen in Familienbesitz, man spricht entsprechend auch von „Familienunternehmen“. Innerhalb der KMU stellen diese Familienunternehmen eine besondere Gruppe dar und sind ebenfalls der qualitativen Betrachtungsweise zuzuordnen.25 Daneben ist die Abgrenzung zwischen unternehmerischem und privatem Bereich teilweise problematisch, wie beispielsweise bei vermietetem Privatvermögen oder Leistungsentnahmen.26 Kleinen und mittleren Unternehmen ist im Normalfall der Zugang zum Kapitalmarkt bereits aufgrund ihrer Rechtsform (häufig als GmbH, KG oder GmbH & Co. KG) nicht möglich, weshalb ihnen im Vergleich zu großen oder börsennotierten Unternehmen i.d.R. nur begrenzte Möglichkeiten der Beschaffung von neuem Kapital, abgesehen von der Beschaffung von Bankdarlehen, offen stehen.27
Insgesamt ist daher eine zusammenhängende Betrachtung der quantitativen und qualitativen Kriterien notwendig, um die betriebliche Realität des Mittelstands abzubilden.28 Nach Ansicht des FAUB des IDW sind im Rahmen der Unternehmensbewertung weniger die quantitativen, sondern vielmehr die qualitativen Kriterien des Bewertungsobjekts entscheidend, wie beispielsweise die angesprochene Einheit von Eigentum und Geschäftsführung.29
2.4 Definition für den weiteren Verlauf der Arbeit
Die Verknüpfung der verschiedenen, in den beiden vorstehenden Kapiteln genannten quantitativen und qualitativen Kriterien, führt zu einer Vielzahl von Möglichkeiten der Definition von kleinen und mittleren Unternehmen. Um für den weiteren Verlauf der Arbeit zu einer hinreichend validen Begriffsdefinition dieser Gruppe von Unternehmen zu gelangen, werden die in der Literatur am häufigsten für die Einstufung genannten Kriterien im Folgenden zusammengefasst. Dabei finden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien Berücksichtigung.
Die Größenkriterien lehnen sich dabei an die Definition der Europäischen Kommission an, da diese in der Praxis zunehmend an Relevanz gewinnt und im Gegensatz zu den ebenfalls vorgestellten Kriterien des HGB und des IfM neben quantitativen Merkmalen auch zusätzlich noch qualitative Kriterien enthält:
- Die Bilanzsumme beträgt maximal EUR 43 Mio.
- Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres betragen maximal EUR 50 Mio.
- Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt weniger als 250.
- Es besteht eine rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit des Unternehmens.
- Die Eigentümer des Unternehmens sind stark in die Prozesse und in die Organisationsstruktur des Unternehmens eingebunden.
- Im Unternehmen findet sich insgesamt eine wenig ausgeprägte Organisationsstruktur vor.
- Es bestehen keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten des Zugangs zum Kapitalmarkt und der Beschaffung neuen Kapitals.
- Mittelständische Unternehmen sind in der Regel Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Kommanditgesellschaften. Diese wiederum häufig in Verbindung mit einer GmbH als Komplementärgesellschaft.
2.5 Wirtschaftliche Bedeutung von KMU in Deutschland
Der Mittelstand bzw. die kleinen und mittleren Unternehmen werden auch als „Wirtschaftsmotor für die Bundesrepublik Deutschland“30 oder als „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“31 bezeichnet. Die Unternehmen sind für die deutsche Volkswirtschaft von erheblicher Bedeutung. So waren im Jahr 2016 3,46 Millionen oder 99,5% aller Unternehmen mit Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten kleine und mittlere Unternehmen.32 Diese kleinen und mittleren Unternehmen erzielten 2016 einen Umsatz von EUR 2,27 Billionen, was 35,3% des gesamten Umsatzes aller deutschen Unternehmen entsprach.33 Mittelständische Unternehmen zeichnen somit für einen großen Teil der in der deutschen Volkswirtschaft erwirtschafteten Wertschöpfung verantwortlich.34 Nachdem zunächst Großunternehmen die deutsche Wirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg dominierten, haben die kleinen und mittleren Unternehmen im Laufe der Zeit immer mehr an Bedeutung für die Wirtschaft in Deutschland gewonnen.35 Hierzu hat insbesondere die im Vergleich zu großen (Konzern-)Unternehmen in der Regel schnellere Anpassungsfähigkeit auf Veränderungen des Marktes beigetragen. Vor allem in neuen Industriezweigen sind mittelständische Unternehmen durch ihre hohe Innovationskraft besonders häufig anzutreffen.36
Insgesamt stellen kleine und mittlere Unternehmen somit einen wichtigen Teil der deutschen bzw. europäischen Wirtschaft dar und sind entsprechend in der Bewertungspraxis von großer Bedeutung. Dort sind Unternehmensbewertungen viel häufiger notwendig als bei börsennotierten Unternehmen, deren Wert anhand der gehandelten Aktien und der Marktkapitalisierung abgelesen werden kann. Auch der Fokus der Europäischen Union bzw. der Europäischen Kommission auf kleine und mittlere Unternehmen verdeutlicht, welche Bedeutung diesen Unternehmen beigemessen werden kann.
3 Grundlagen der Unternehmensbewertung
3.1 Wert und Werttheorien in der Unternehmensbewertung
Die grundlegende Funktion einer Unternehmensbewertung ist die Ermittlung des Wertes des zu bewertenden Unternehmens, dem Bewertungsobjekt.37 Der Wert eines Unternehmens entspricht nicht gleichzeitig seinem Preis, vielmehr sind die beiden Begriffe streng voneinander zu trennen und stellen unterschiedliche Konzepte dar.38 In der Praxis kommt es bei der Anwendung der beiden Begriffe daher häufig zu Missverständnissen.39 Auch in der Bewertungspraxis existiert eine Vielzahl verschiedener Bedeutungen des Begriffs „Wert“, die beispielsweise auf rechtlichen Grundlagen („Verkehrswert“, „gemeiner Wert“), Bilanzierungsstandards wie den IFRS („Fair Value“) oder Bewertungsstandards („objektivierter Wert“) beruhen, bei denen der Wert streng von dem Begriff „Preis“ abzugrenzen ist, weshalb im Rahmen der Unternehmensbewertungstheorie eine klare Unterscheidung der beiden Begriffe „Wert“ und „Preis“ zu erfolgen hat.40 Ziel der Unternehmensbewertung ist die Ermittlung des Unternehmenswerts, welcher für bestimmte Anlässe angemessen ist:41
- Möglicher Preis bei einem Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens,
- Kompensation für einen erzwungenen Wechsel des Eigentümers,
- Entscheidungsfindung bei Geldanlagen.
Die folgende Abbildung 1 soll einen Überblick über den Zusammenhang der beiden Begriffe in der Entscheidungsfindung verschaffen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Einigungspreis bei anderen Wertvorstellungen von Käufer und Verkäufer
Quelle: In Anlehnung an Beumer, J.; Duscha, H. (2012), S. 1150.
Unter rationalen Gesichtspunkten besteht seitens des Käufers nur dann die Bereitschaft ein Gut zu erwerben, wenn er das Eigentum an diesem Gut höher bewertet (WK) als den zu zahlenden Preis (P):42
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 1: Verständnis des Preises im Verhältnis zum Wert aus Käufersicht
Quelle: In Anlehnung an Behringer, S. (2004), S. 30.
Auf der anderen Seite besteht seitens des Verkäufers unter rationalen Gesichtspunkten nur dann die Bereitschaft ein Gut zu veräußern, wenn er den Preis (P) höher bewertet als das Eigentum an diesem Gut (WV):43
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 2: Verständnis des Preises im Verhältnis zum Wert aus Verkäufersicht
Quelle: In Anlehnung an: Behringer, S. (2004), S. 30.
Es lässt sich somit sagen, dass nicht für jeden Investor der Unternehmenswert dem Preis entspricht. So ist ein Private Equity Investor häufig nur bereit einen geringen Wert, beispielweise einen Liquidationswert, anzusetzen, während Unternehmen, die beispielsweise Synergieeffekte aus einem Zusammenschluss sehen, bereit sein könnten einen Preis zu bezahlen, der deutlich über dem errechneten Wert liegt.44 Im internationalen Kontext wird bei einem Entscheidungswert, den der Käufer subjektiv ausmacht, vom sog. „Investment Value“ gesprochen, der dem Wert entspricht, den ein bestimmter Investor aufgrund seiner individuellen Investitionsbedürfnisse und Investitionserwartungen bereit ist zu zahlen.45
3.2 Entwicklung der Werttheorien in der Unternehmensbewertung
Die Werttheorien, die im Rahmen von Unternehmensbewertungen zum Einsatz gekommen sind, haben in den vergangenen Jahrzehnten eine Entwicklung vollzogen. Nach Mandl/Rabel (2007) können die folgenden drei Entwicklungsstufen der Unternehmensbewertung unterschieden werden:46
- Phase 1: objektive Unternehmensbewertung,
- Phase 2: subjektive Unternehmensbewertung,
- Phase 3: funktionale Unternehmensbewertung.
Als Weiterentwicklung der vorgenannten drei Phasen führen Kuhner/Maltry (2017) noch eine weitere Phase an, die sogenannte Phase der „kapitalmarktorientierten Konzepte“.47
Die unterschiedlichen Phasen der Theorie der Unternehmensbewertung sollen im Folgenden einzeln beschrieben werden.
3.2.1 Objektive Unternehmensbewertung
Die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bis zum Ende der 1950er-Jahre vorherrschende, heute jedoch überholte, Vorstellung des „objektiven Werts“ bestand darin, dass Dinge an sich einen Wert haben, welcher demnach eine Eigenschaft des Gutes darstellt.48 Der entsprechende Wert sollte objektiv gültig sein, also losgelöst von subjektiven Interessen.49 Der Unternehmenswert stellte somit einen objektiven Wert dar, der unabhängig von den Interessen des Investors und dem Zweck, zu dem die Unternehmensbewertung durchgeführt wurde, sein sollte.50 Die Wertermittlung erfolgt bei der objektiven Unternehmensbewertung im Wesentlichen mit Bezug zur Gegenwart bzw. zur Vergangenheit.51 Die Ermittlung des Unternehmenswerts erfolgte im Regelfall anhand der Substanzwertmethode, also anhand der benötigten Auszahlungen für die zur Nachbildung des Unternehmens notwendigen Vermögensgegenstände, die zu Wiederbeschaffungspreisen angesetzt wurden und deren Summen den Unternehmenswert darstellte.52 Die objektive Unternehmensbewertung findet sich in ähnlicher Form im IDW S 1 und im vom IDW geprägten Begriff des „objektivierten Unternehmenswertes“ wieder.53 Die Objektbezogenheit, sowie der Bezug zur Vergangenheit bzw. zur Gegenwart, werden im Standard in der Form dargestellt, dass von der „am Bewertungsstichtag vorhandenen Ertragskraft“ auszugehen ist.54
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Ermittlung eines objektiven Unternehmenswerts durch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten des Bewerters beeinflusst werden kann, Der Bewerter kann sowohl verschiedene Annahmen treffen als auch den Wertzuwachs bestimmen und somit einen großen Einfluss auf die Bewertung des Unternehmens nehmen und der entsprechend ermittelte Wert kann im Endeffekt keinen allgemeingültigen, objektiven Unternehmenswert darstellen.55
3.2.2 Subjektive Unternehmensbewertung
Die zweite Phase der Unternehmensbewertung in Deutschland dauerte ungefähr von 1960 bis 1970 an.56 Verantwortlich hierfür sind vor allem die Ausführungen von Busse von Colbe (1957), Sieben (1963), Jaensch (1966) und Münstermann (1966).57 Nach der subjektiven Vorstellung von Werten kann der allgemein gültige Wert für ein Unternehmen, von dem bei der objektiven Unternehmensbewertung zuvor ausgegangen worden war, nicht existieren.58 Es existiert nach Meinung der Anhänger der subjektiven Werttheorie vielmehr ein Wert eines bestimmten Bewertungsobjekts, der die subjektiven Planungen und Vorstellungen für genau dieses Bewertungsobjekt widerspiegelt und somit je nach Bewerter und Adressat unterschiedlich ausfallen kann.59 Dies führt somit dazu, dass sich die Unternehmenswerte, welche sich bei der Bewertung des Unternehmens ergeben, drastisch voneinander unterscheiden können. Dies steht somit dem allgemein gültigen Wert entgegen und bei zwei Parteien, die auf einen Einigungswert abzielen, kann dies zu Problemen führen, wenn die Wertvorstellungen der beiden Parteien auseinander gehen.
3.2.3 Funktionale Unternehmensbewertung
Die dritte Phase, die Phase der Auffassung der funktionalen Unternehmensbewertung, ging von Anfang der 1970er-Jahre bis Mitte der 1980er-Jahre.60 Nachdem sich die objektive Werttheorie und die subjektive Werttheorie konträr gegenüberstanden, führte die funktionale Werttheorie bzw. die funktionale Unternehmensbewertung zu einer Überwindung der Differenzen zwischen den beiden vorher verwendeten Ansätzen.61 Die Werttheorie der funktionalen Unternehmensbewertung versuchte somit die Lücke, die zwischen der objektiven und der subjektiven Werttheorie bestand, zu schließen, indem die Unternehmensbewertung immer abhängig von einem bestimmten Bewertungsanlass und einem bestimmten Bewertungszweck durchgeführt und somit die Funktion der Bewertung in den Mittelpunkt gestellt wird.62 Sie geht insbesondere auf die sogenannte „Kölner Schule“ und hier vorwiegend auf die Arbeiten von Sieben und Matschke zurück.63 Die Unternehmensbewertung ermittelt je nach Funktion unterschiedliche Werte, wobei nach der funktionalen Werttheorie im Wesentlichen folgende drei Hauptfunktionen unterschieden werden:64
- Beratungsfunktion bei der Bestimmung subjektiver Entscheidungswerte,
- Vermittlungsfunktion für die Ermittlung eines fairen Einigungspreises zwischen zwei Parteien,
- Argumentationsfunktion zur Erreichung bestimmter Ziele in einer Verhandlungssituation oder vor Gericht.
Neben diesen drei Hauptfunktionen existieren noch weitere Nebenfunktionen, wie beispielsweise die Informations-, Steuerbemessungs- und Vertragsgestaltungsfunktion.65
3.2.4 Kapitalmarktorientierte Unternehmensbewertung
Neben den drei vorgenannten Phasen der Unternehmensbewertung wird teilweise noch eine weitere, vierte Phase genannt. Diese aktuell andauernde Phase begann Mitte der 1980er-Jahr und deren Vertreter sind der Auffassung, dass Unternehmensbewertungen kapitalmarktorientiert erfolgen sollten.66 Dieser Ansatz stellt die Bewertung des unternehmerischen Eigenkapitals anhand der Marktbewertung in den Fokus der Wertermittlung.67 Vor allem im angloamerikanischen Raum sind die kapitalmarkorientierten Verfahren zur Bestimmung des Unternehmenswerts der Standard in der Bewertungspraxis.68 Bei der kapitalmarktorientierten Unternehmensbewertung werden neben der Bewertung anhand von Vergleichsverfahren, also der Bewertung unter Berücksichtigung von Multiples69, vor allem die Discounted-Cash-Flow-Methode70 und das vom IDW als gleichwertig anerkannte Ertragswertverfahren71 angewendet.72 Grundlage dieser neoklassischen Modellansätze ist die präferenzfreie und allgemeine Bewertung anhand von beliebigen, zeit- und zustandsabhängigen Ansprüchen aus Zahlungsströmen auf einem als vollkommen modellierten Kapitalmarkt.73
3.3 Bewertungsanlässe
Unternehmensbewertungen können für unterschiedlichste Anlässe durchgeführt werden.74 So unterscheiden Coenenberg/Schultze (2002) beispielsweise folgende Bewertungszwe name="_ftnref75" title="">75
- die gutachterliche Bewertung,
- die beratungsorientierte Bewertung bei Unternehmenskäufen,
- die relative Bewertung zum Kapitalmarkt,
- die Bewertung für das wertorientierte Controlling,
- die Fair-Value-Ermittlung im Reporting.
Ballwieser/Hachmeister (2016) nennen die in Tabelle 3 dargestellten Bewertungsanlässe und die jeweils dazu gehörenden Eigenschaften der Unternehmensbewertung:76
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Eigenschaften bestimmter Bewertungsanlässe
Quelle: In Anlehnung an: Ballwieser, W., Hachmeister, D. (2016), S. 2.
Auch wenn die Durchführung von Unternehmensbewertungen keine Vorbehaltsaufgabe des Wirtschaftsprüfers ist, werden doch sehr viele Bewertungen durch Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt und entsprechend haben deren Methoden einen erheblichen Einfluss auf die Bewertungspraxis in Deutschland.77 Das Institut der Wirtschaftsprüfer führt in seinem IDW Standard 1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen “ (IDW S 1 i.d.F. 2008) aus, welche Vorschriften von Wirtschaftsprüfern bei der Durchführung von Unternehmensbewertungen beachtet werden müssen.78
Der IDW S 1 nennt drei Funktionen des Wirtschaftsprüfers, in denen dieser im Rahmen von Unternehmensbewertungen tätig werden kann:79
- Neutraler Gutachter,
- Berater,
- Schiedsgutachter bzw. Vermittler.
Diese drei Funktionen basieren jeweils auf unterschiedlichen Wertkonzepten, die zur Ermittlung des Unternehmenswerts herangezogen werden. In der Folge führen die unterschiedlichen Wertkonzepte dazu, dass der Bewerter je nach Funktion unterschiedliche Annahmen für die Bewertung zu treffen hat, was im Endeffekt Auswirkungen auf den Unternehmenswert hat. Die folgende Abbildung verdeutlicht, ausgehend von Bewertungsanlass und Bewertungszweck, die drei Funktionen und die entsprechenden Wertkonzepte:80
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Zusammenhang von Bewertungsanlass, -zweck u. Funktion des Bewerters
Quelle: In Anlehnung an: Ihlau, S. et al. (2013), S.31.
Neben diesen drei Funktionen existiert nach der Bewertungstheorie noch eine vierte Funktion, die sogenannte Argumentationsfunktion. In dieser Funktion soll der Bewerter dazu beitragen, dass eine Argumentation für einen bestimmten Wert bzw. für eine bestimmte Position erarbeitet wird. Die folgende Abbildung der vier Funktionen bzw. Anlässe verdeutlicht die vier Möglichkeiten, in denen der Bewerter tätig werden kann:81
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Funktionen des Bewerters nach IDW und Bewertungstheorie
Quelle: In Anlehnung an: Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 39.
Die Abbildung zeigt, dass zwei Anlässe, die Beratungs- und die Schiedsfunktion, sowohl nach IDW, als auch gemäß der Bewertungstheorie vorhanden sind, während die Argumentationsfunktion und die des neutralen Gutachters nur bei jeweils einer der beiden Ansichten vorhanden sind.
Bewertungen können transaktionsbezogen, bspw. im Rahmen von Kauf bzw. Verkauf oder nicht transaktionsbezogen, bspw. für steuerliche Zwecke erfolgen.82 Daneben kann die Durchführung einer Unternehmensbewertung in jeder Phase des Lebenszyklus eines Unternehmens in Betracht kommen, sei es nach Gründung im Rahmen der Investitionsentscheidung potentieller Kapitalgeber (beispielsweise von Venture Capital Gebern), im laufenden Geschäftsbetrieb (beispielsweise bei steuerlichen Anlässen) oder auch in Krisensituationen (beispielsweise bei der Bewertung von potentiellen Restrukturierungsmaßnahmen).83
Die folgende Abbildung nach Ernst/Schneider/Thielen gibt einen weiteren Überblick über verschiedene Anlässe einer Unternehmensbewertung:84
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: Anlässe einer Unternehmensbewertung
Quelle: In Anlehnung an: Ernst, D. et al. (2018), S.1.
Die vorstehende Tabelle 4 zeigt, dass eine Vielzahl von Bewertungsanlässen vorliegt, die teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben sind.85 Diese Anlässe lassen sich weiter unterscheiden in Bewertungsanlässe mit und Bewertungsanlässe ohne Wechsel des Eigentümers.86 So ändert sich beispielsweise bei Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder im Rahmen von Fusionen die Eigentümerstruktur, wohingegen sich bei Sanierungen oder ähnlichen Restrukturierungsmaßnahmen in der Regel keine Änderungen an der Eigentümerstruktur ergeben.87 Diese beiden Gruppen können in der Folge noch weiter unterteilt werden. Bei den Bewertungsanlässen mit Wechsel des Eigentümers kann weiter unterschieden werden in dominierte und nicht dominierte Bewertungssituationen.88 Dominierte Verhandlungssituationen zeichnen sich dadurch aus, dass ein Beteiligter keine Möglichkeit besitzt, zur Ausgangssituation vor der Transaktion zurückzukehren.89 Bei nicht dominierten Situationen muss eine Einigung, u.a. beim Preis, zwischen den Parteien zustande kommen, damit ein Eigentümerwechsel möglich wird.90
3.4 Dokumentation und Berichterstattung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer schreibt vor, dass auch bei der Ermittlung von Unternehmenswerten die berufsüblichen Grundsätze, gemäß dem IDW Prüfungsstandard 460 n.F. Arbeitspapiere des Abschlussprüfers, bezüglich der Dokumentation anzuwenden sind.91 Dieser PS 460 besagt, dass ein unabhängiger Dritter die Herleitung der Ergebnisse in angemessener Zeit nachvollziehen können muss.92 Zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Durchführung gehört die Einholung einer Vollständigkeitserklärung.93
Die Berichterstattung über von Wirtschaftsprüfern durchgeführte Unternehmensbewertungen hat in schriftlicher Form zu erfolgen und hat zum Ziel, dass der Leser die ermittelten Werte, Annahmen und sonstigen Überlegungen nachvollziehen kann.94 Der Bericht muss eine Auskunft darüber geben, in welcher Funktion (neutraler Gutachter, Berater oder Schiedsgutachter bzw. Vermittler) der Wirtschaftsprüfer tätig geworden ist und welches Wertkonzept (objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Entscheidungswert oder Schiedswert) er bei der Bewertung zugrunde gelegt hat.95
[...]
1 Vgl. https://www.ifm-bonn.org/index.php?id=74#accordion=0&tab=0, Zugriff am 13.12.2018.
2 Vgl. Ballwieser, W. et al. (2014).
3 Vgl. Becker, W. et al. (2015), S. 3.
4 Vgl. Junker, A., Griebsch, J. (2017), S. 6.
5 Vgl. Becker, W. et al. (2015), S. 3.
6 Vgl. Schröder, S. (2017), S. 5.
7 Vgl. Köstner, M. (2017), S. 5.
8 Vgl. Junker, A., Griebsch, J. (2017), S. 5.
9 Vgl. Mugler, J. (2008), S. 7.
10 Vgl. Europäische Kommission (2015), S. 11.
11 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 5.
12 Vgl. hierzu sowie nachfolgend Europäische Kommission (2015), S. 10.
13 Vgl. Europäische Kommission (2015), S. 4.
14 Vgl. Schröder, S. (2017), S. 8.
15 Vgl. Kapitel 2.3.
16 Vgl. https://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-des-ifm-bonn, Zugriff am 13.12.2018.
17 Vgl. Europäische Kommission (2015), S. 10; https://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-des-ifm-bonn, Zugriff am 13.12.2018
18 Vgl. Ihlau, S. et al. (2013), S. 3.
19 Vgl. Junker, A., Griebsch, J. (2017), S. 8.
20 Vgl. EU Kommission (2003), S. 4.
21 Vgl. EU Kommission (2003), S. 15.
22 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 7.
23 Vgl. Ihlau, S. (2018), S. 188.
24 Vgl. Ihlau, S. et al. (2013), S. 5.
25 Vgl. Junker, A., Griebsch, J. (2017), S. 10.
26 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 514.
27 Vgl. Ihlau, S. (2018), S. 189.
28 Vgl. Becker, W. et al. (2016), S. 9.
29 Vgl. Ballwieser et. al. (2014), S. 463.
30 Schulte, A. (2002), S. 52.
31 Wallau, F. (2006), S. 30.
32 https://www.ifm-bonn.org/statistiken/mittelstand-im-ueberblick/#accordion=0&tab=0, Zugriff am 13.12.2018.
33 Ebd.
34 Vgl. Hausch, K. (2004), S. 5.
35 Vgl. Wossidlo, P. (1993), S. 2893.
36 Vgl. Behringer, S. (2004), S. 24
37 Vgl. Völker, L. (2015), S. 1.
38 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 30.
39 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 49.
40 Vgl. Castedello, M. (2018), S. 6.
41 Vgl. Kuhner, C., Maltry, H. (2017), S. 37.
42 Vgl. Behringer, S. (2004), S. 30.
43 Ebd.
44 Vgl. Schmidlin, N. (2013), S. 143.
45 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 30.
46 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 5 f.
47 Vgl. Kuhner, C., Maltry, H. (2017), S. 57; Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 9.
48 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 29.
49 Vgl. Mandl, G., Rabel, K. (1997), S. 5 f.
50 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 9.
51 Vgl. Matschke, M. J., Brösel, G. (2014).
52 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 9; vgl. Kap. 4.3.2 zum Substanzwert.
53 Vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008; Matschke, M. J., Brösel, G. (2014), S. 5f.
54 IDW S 1 i.d.F. 2008, Rz. 32.
55 Vgl. Schröder, S. (2017), S. 83.
56 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 9.
57 Vgl. auch Matschke, M. J., Brösel, G. (2014), S. 6.
58 Vgl. Ballwieser, W., Hachmeister, D. (2016), S. 5.
59 Vgl. Matschke, M. J., Brösel, G. (2014), S. 6.
60 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 9.
61 Vgl. Matschke, M. J., Brösel, G. (2014), S. 7.
62 Vgl. Sieben, G., Schildbach, T. (1979), S. 455.
63 Vgl. Ihlau, S. et al. (2013), S.32.
64 Vgl. Coenenberg, A. G., Sieben, G. (1976), Sp. 4062 ff.
65 Vgl. Sieben, G. (1983), S. 539 ff.
66 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 9.
67 Vgl. Wagner, C. (2017). S. 83.
68 Vgl. Pankoke, T., Petersmeier, K. (2009), S. 110.
69 Vgl. Kapital 4.2.
70 Vgl. Kapitel 4.1.2.
71 Vgl. Kapitel 4.1.1.
72 Vgl. Crasselt, N. et al. (2018), S. 5.
73 Vgl. Kürsten, W. (1997), S. 63 ff. u. S. 91 ff.
74 Vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Abs. 2.2. Satz 9.
75 Vgl. Coenenberg, A. G., Schultze, W. (2002), S.599 f.
76 Vgl. Ballwieser, W., Hachmeister, D. (2016), S. 2.
77 Vgl. Ernst, D. et al. (2018), S. 1.
78 Vgl. IDW (2018) S. 5.
79 Vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008 (2008), Abs. 2.3 Satz 12.
80 Vgl. Ihlau, S. et al. (2013), S.31.
81 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 39.
82 Vgl. Schütte-Biastoch, S. (2011), S. 11.
83 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 2.
84 Vgl. Ernst, D. et al. (2018), S.1.
85 Ebd.
86 Vgl. Völker, L. (2015), S. 2.
87 Vgl. Wöhe, G. (2013), S. 518.
88 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 28.
89 Vgl. Drukarczyk, J., Schüler, A. (2016), S. 4.
90 Vgl. Henselmann, K., Kniest, W. (2015), S. 28.
91 Vgl. hierzu IDW PS 460 n.F.
92 Vgl. IDW PS 460 n.F., Tz. 11.
93 Vgl. hierzu IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 84 u. 173.
94 Vgl. IDW (2018), S. 182.
95 Ebd.
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