Nachfolgend soll die These der Abhängigkeit von Demokratisierung in Relation zu der politischen Einflussnahme seiner Bürger und Bürgerinnen beleuchtet werden. Dies erfolgt in einer Analyse und Offenlegung empirischer und theoretischer Grundannahmen, basierend auf den Schriften der „Politik“ von Aristoteles.
Hierbei sollen die Auszüge aus dem Werk erläutert und veranschaulicht werden. Schlussfolgernd soll die Frage, ob die heutige indirekte Demokratie eine Demokratie im Sinne des Aristoteles ist und sich dadurch die politische Einflussnahme signifikant beeinflusst hat, betrachtet werden. Zu Beginn soll auf das Politik- und Staatsverständnis Aristoteles eingegangen werden, hierbei mit Blickrichtung zu dessen Grundbedingungen und Definitionen. Anschließend auf die unterschiedlichen Staatsformen mit einer analysierenden Zusammenfassung und einem abschließenden Fazit.
Inhaltsverzeichnis
1. Fragestellung
2. Einführung
3. Politik Aristoteles
4. Staatsformenlehre I
5. Staatsformenlehre II
6. Zusammenfassung
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
1. Fragestellung
„Ein politisches System ist umso demokratischer, je mehr seine Bürger*innen die gleichen Möglichkeiten zur politischen Einflussnahme haben“
2. Einführung
Nachfolgend soll die These der Abhängigkeit von Demokratisierung in Relation zu der politischen Einflussnahme seiner Bürger und Bürgerinnen beleuchtet werden. Dies erfolgt in einer Analyse und Offenlegung empirischer und theoretischer Grundannahmen, basierend auf den Schriften der „Politik“ von Aristoteles. Hierbei sollen die Auszüge aus dem Werk erläutert und veranschaulicht werden. Schlussfolgernd soll die Frage, ob die heutige indirekte Demokratie eine Demokratie im Sinne des Aristoteles ist und sich dadurch die politische Einflussnahme signifikant beeinflusst hat, betrachtet werden. Zu Beginn soll auf das Politik- und Staatsverständnis Aristoteles eingegangen werden, hierbei mit Blickrichtung zu dessen Grundbedingungen und Definitionen. Anschließend auf die unterschiedlichen Staatsformen mit einer analysierenden Zusammenfassung und einem abschließenden Fazit.
3. Politik Aristoteles
Aristoteles gilt mitunter als bedeutender Vordenker unseres heutigen Demokratieverständnisses und hat dessen Prägung ermöglicht. In seinen Werk Politika stellt er in acht Büchern grundlegende, noch heute anerkannte Thesen auf. Diese gründen sich in der Summe in folgende Annahmen auf. Der Mensch an sich sei ein soziales auf Gemeinschaft angelegtes Wesen. Dieser ist somit eine Gemeinschaft bildendes Wesen. Der Staat, die Polis, stellt eine vollkommene und natürliche Gemeinschaft dar. Die Gesellschaft stellt naturgemäß das Ziel der Individuen dar.1 Zudem werden Aristoteles hier drei unterschiedlichen Basistheoreme mit zugeschrieben. Erstens, der Staat, die Polis existiert von Natur aus. Dies begründet, da der Mensch nur lebt, um den seinen Plan zu erreichen, die sogenannte Eudamonia.2 Folglich existiert der Staat vom ersten Moment menschlicher Existenz an fort. Zweitens sei der Mensch ein politisches Lebewesen, ein Tier. Dies unterteilt den Menschen in ein politisches Herdentier, einerseits vergleichbar mit schwärmen von Bienen oder Ameisen. Andererseits jedoch ist der Mensch bei Aristoteles in der Lage sich vom Tier durch Sprache und der Erkenntnis zwischen Gerechtem und Ungerechtem unterscheiden zu können. Drittens der Staat, die Polis sei früher als das Individuum.3 Hierzu lassen sich unterschiedliche Deutungen finden. Der Staat ist gegenüber dem Einzelnen vorrangig, wenn dieser eine höhere Bestimmung und Entwicklung als der Einzelne darstellt. Mit diesen Grundannahmen legen vor allem die Bücher I, III und IV seines Werkes eine Basis für die Staatsentstehung, Definition politischer Grundbegriffe, Verfassungen und Demokratie. Zusammenfassend beschreibt er in seiner Politik die Gemeinschaft der Bürger in einem Staat in einem gegebenen Naturzustand.4 In seiner Definition besteht die Gemeinschaft aus der Rollentrennung zwischen Mann und Frau mit dem aus dem Naturzustand gefolgertem Rollenverständnis der Fortpflanzung des Menschen. Dieses Rollenverständnis ermöglicht dem Menschen sich mit wichtigeren Dingen als, die des täglichen Lebens zu beschäftigen. Dies ist neben der Tugend eine Voraussetzung für eine politische Aktivität. Das Verständnis der gesellschaftlichen Rolle eines Sklaven sieht Aristoteles auch als festen Bestandteil. Dieser ermöglicht durch seine Sorge und den Erhalt der Familie ein gutes Leben in der Polis.5 Gerechtfertigt aus diesem Zusammenschluss und Abhängigkeit aus dieser Grundthese begründet sich die Entstehung von Gemeinschaften hin zu Kommunen, hin zu Staaten als natürliche Gebilde. Diese Staaten ermöglichen allen Individuen ein gutes, gerechtes und autarkes Leben seiner Bürger. Hierbei definiert Aristoteles den Staatsbürger als Mensch, als jenen der teilhabend an der Regierung und Rechtsprechung ist. Der Staat ist das Zusammenleben der Geschlechter und Kommunen um des Lebens Wille. In diesem Staat definiert er wichtige Begriffe seiner These. Gleichheit ist als Gleichheit unter Ebenbürtigen definiert, Ungleichheit unter Unebenwürdigen.6 Dabei ausgenommen ist das Rollenverständnis der Frau, Sklaven und anderer Lebewesen. Unter dem Verständnis der Gerechtigkeit ist ein jeweiliger Gewerkschaftsbeitrag definiert. Je höher dieser Beitrag, umso größer ist der jeweilige Anteil am Staat. Die Legitimation von Herrschaft erfolgt unter Aristoteles folglich nicht zum Zweck oder rational, sondern aus der Gesellschaft heraus. Diese besteht aus dem Wohl der Gemeinschaft. In einem Herrschaftsverhältnis ist somit die Herrschaft auf Grundlage der Natur und des Naturzustandes des Menschen legitimiert, allerdings sind Frauen, Sklaven und Fremde von dieser Legitimation exkludiert.7
4. Staatsformenlehre I
Diese oben genannten Auffassungen entwickelt Aristoteles in der Staatsformenlehre weiter und stellt abgrenzend zum heutigen Demokratieverständnis, die Politie als eine Mischform zwischen Demokratien und Oligarchie dar. In der Staatsformenlehre wird erstmals eine systematische Analyse von Staatsformen unternommen. In der Staatsformenlehre I werden sechs Unterteilungen von Grundtypen diverser Regierungstypen aufgezeigt. Die Unterteilung erfolgt in Hauptgruppen der guten Verfassungen und deren jeweilige entartete, verfehlte Abweichungen. Aristoteles grenzt hier zwischen den Herrschaftsformen der Monarchie, Aristokratie und Timokratie ab.8 Der Monarchie folgt in der Verfallsform die Tyrannis, der Aristokratie in der Verfallsform die Oligarchie und der Timokratie in der Verfallsform die Demokratie. Dabei dienen die jeweiligen Verfallsformen nicht der Gesellschaft, sondern dem Wohl der jeweils Herrschenden und deren Eigennutz. Die beste Herrschaft stellt die des Einzelnen und tugendhaften, dar, gefolgt von einer Gruppe, die sich tugendhaft verschrieben haben und darauffolgend eine Gruppe der Besten, welche gebildet und wohlhabend sind. Unter den Verfallsformen stellt nach Aristoteles die Demokratie unter einem moralischen Aspekt das geringste Übel dar. Bei der Form der Demokratie geht Aristoteles von einer Last durch die Armen im Staat zum Nachteil der Wohlhabenden und Tüchtigen aus. Zudem erfolgt in der Demokratie eine Machtlegitimation der Armen über die Wohlhabenden, da diese in ihrer Anzahl die in der Demokratie ausschlaggebende Mehrheit darstellen. Folglich resultiert aus der Demokratie eine Herrschaft der Armen. Aber auch die Monarchie und Aristokratie stehen dem moralischen Verfall offen, Macht korrumpiert und absolute Macht korrumpiert absolut in der Monarchie, oder vergleichbar der Zusammenschluss eigener Interessengruppen innerhalb einer aristokratischen Herrschaftsform. Folglich droht hierbei der Zerfall in Tyrannis oder Oligarchie. Subsumierend lässt sich aus der ersten Staatsformenlehre des Aristoteles Demokratie und deren Partizipation der Bürger noch nicht vollumfänglich vergleichend bewerten. Eine weitere Bewertung und Einordnung zwischen der Politie und der Demokratie proklamiert Aristoteles in seiner Folgebewertung der Staatsformenlehre II.
5. Staatsformenlehre II
Das IV. Buch von Aristoteles widmet sich im Kapitel 4 der zweiten Staatsformenlehre. Hier geht Aristoteles auf eine differenzierte Theorie der Demokratie und deren weitere Ausformungen ein.9 Das Kapitel untersucht unter empirischer Betrachtung unterschiedliche Formen und Varianten demokratischer Verfassungen. Neben der sechsteiligen Unterteilung der Staatsformen (s.o.) erfolgt hier die Abgrenzung Politie zu extremer Demokratie in fünf Unterteilungen.10 In der Politie, der ersten Kategorisierung, teilt Aristoteles die Anteilnahme an der gesetzlichen Regierung zu gleichen Teilen zwischen Arm und Reich. Es gilt Ebenbürtigkeit und kein Vorrang. Bei der zweiten Form werden der Besitz und das Vermögen des Einzelnen betrachtet, dabei ist die Mehrheit noch an der Regierung beteiligt. Ämter werden nur an die wohlhabende Minderheit vergeben. Die Mehrheit wählt und kontrolliert die Amtsträger. Zum Teil sind in den vorangegangenen jeweiligen Formen sind Besitzlose, Fremde und Unfreie ausgeschlossen. In der dritten Form der Demokratie sind alle mit einheimischer Herkunft und Abstammung, und ohne Einbezug materieller Faktoren, an der Regierung teilhabend. In der vierten Form der Demokratie werden alle Bürger in die Regierung einbezogen, darunter Ausländer mit Bürgerrechten, Arme oder völlig Besitzlose. In den zwei vorangehenden Formen sind Fremde und Unfreie ausgeschlossen. In der fünften und letzten Kategorie, der extremen Demokratie, sind alle an der Regierung beteiligt, welche keine Sklaven sind.11 Zudem erfolgt hier die Regierung nichtmehr kraft Gesetzes, sondern kraft Willkür. Hier stellt das Volk den Alleinherrscher und unterliegt somit auch nicht mehr einem Gesetz. Aristoteles bevorzugt auch hier die Politie in der ersten Form als die beste Staatsform. Diese setzt sich aus Teilelemeten der Oligarchie und der Demokratie zusammen. Ausschlaggebend ist die Bestellung der Amtsträger durch eine Wahl, wobei diese angelegt an demokratische Einflüsse, nahezu keine Einschränkungen an der Wählerbeteiligung hat.
[...]
1 Vgl. Höffe, O. (2006). Aristoteles (Vol. 535). CH Beck. S. 215
2 Vgl. Höffe, O. (Ed.). (2010). Aristoteles: Politik (Vol. 23). Oldenbourg Verlag. S. 7
3 Vgl. Keyt, D. (1987). Three Fundamental Theorems in Aristotle's Politics. Phronesis. S. 54 - 79
4 Höffe, O. (2006). Aristoteles (Vol. 535). CH Beck. S. 241
5 Vgl. Höffe, O. (Ed.). (2010). Aristoteles: Politik (Vol. 23). Oldenbourg Verlag. S. 40 - 42
6 Höffe, O. (2006). Aristoteles (Vol. 535). CH Beck. S. 228 - 231
7 Höffe, O. (2006). Aristoteles (Vol. 535). CH Beck. S. 255 - 260
8 Schmidt, M. G. (2019). Die Aristotelische Staatsformenlehre und die Demokratie im „Staat der Athener In Demokratietheorien (pp. 13-31). Springer VS, Wiesbaden. S. 32 - 44
9 Vgl. Schmidt, M. G. (2019). Die Aristotelische Staatsformenlehre und die Demokratie im „Staat der Athener In Demokratietheorien (pp. 13-31). Springer VS, Wiesbaden. S. 14 - 22
10 Vgl. Höffe, O. (Ed.). (2010). Aristoteles: Politik (Vol. 23). Oldenbourg Verlag. S. 121 - 128
11 Vgl. Ottmann, H. (2005). Platon, Aristoteles und die neoklassische politische Philosophie der Gegenwart. Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. S. 207 -210
- Quote paper
- Hans-Peter Nowak (Author), 2020, Die Demokratie des Aristoteles, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/535499
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