Die Auseinandersetzung um die richtige Deutung der Einsetzungsworte aus dem Neuen Testament1erhitzte nicht nur zur Zeit der Reformation die Gemüter der Theologen, sondern war auch noch zur Zeit der Konfessionalisierung aktuell. Zwar blieben die dogmatischen Positionen der Lutheraner und Reformierten in dieser Frage spätestens seit dem Consensus Tigurinus von 1549 weitgehend unverändert, die Argumente, mit denen Luther, Zwingli und Calvin ihre Positionen stützen, spielten im Zeitalter der Konfessionsbildung dennoch eine wichtige Rolle. So bezogen sich Theologen beider Parteien auf die Thesen ihrer großen Reformatoren, wenn es darum ging, den apodiktischen Geltungsanspruch ihrer Konfession gegen die jeweils anderen zu rechtfertigen.
Die Oldenburger Kirchenordnung von 1573 ist ein anschauliches Beispiel dafür: In dem Abschnitt, der von den „sacramentirern“ handelt,2wird die eigene lutherische Position für die Realpräsenz in Brot und Wein gegen die calvinistische Auffassung verteidigt, die von der geistlichen Speisung (nur) der Gläubigen ausgeht. Der argumentativ-rechtfertigende Stil der Verordnung erklärt sich aus der Tatsache, daß die lutherische Lehre in der Grafschaft Oldenburg noch längst nicht von jedermann angenommen worden und zugleich vom benachbarten - reformierten - Ostfriesland ständiger Bedrohung ausgesetzt war. So ist es nicht verwunderlich, daß sich die Kirchenordnung auch nicht so liest, wie wir uns gemeinhin einen Gesetzestext vorstellen: Die Verordnung und deren Begründung werden nicht voneinander getrennt; die Kirchenordnung ist mehr als eine Vorschrift, es wird - teilweise polemisch - für eine Position argumentiert.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historischer Hintergrund
2.1 Der Abendmahlsstreit im 16. Jahrhundert
2.2 Anlässe für die Entstehung der Oldenburger Kirchenordnung von 1573
3. Argumentationsstruktur des Abschnittes über das Abendmahl (S. 1054-1057)
3.1 Glaube und Vernunft: Verteidigung der Realpräsenz
3.2 Mensch und Gott: Ubiquitätslehre und Christologie
4. Ergebnisse
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die argumentative Struktur eines spezifischen Abschnitts der Oldenburger Kirchenordnung von 1573, um aufzuzeigen, wie die Autoren lutherische Glaubenspositionen gegen reformierte Auffassungen verteidigten und welche Stilmittel dabei zum Einsatz kamen.
- Der historische Abendmahlsstreit im 16. Jahrhundert
- Die Entstehungsgeschichte und Intention der Oldenburger Kirchenordnung
- Verteidigung der Realpräsenz in Brot und Wein
- Die Rolle der Ubiquitätslehre in der Christologie
- Vergleichende Analyse der lutherischen und calvinistischen Positionen
Auszug aus dem Buch
3.1 Glaube und Vernunft: Verteidigung der Realpräsenz
Wie schon der Titel unseres Abschnitts „Von den sacramentirern“ andeutet, geht es darin um eine Abgrenzung der lutherisch-evangelischen Lehre von allen alternativen Abendmahlsauffassungen. Schon Luther sprach abschätzig von „Sakramentariern“, „Sakramentierern“ oder „Schwärmern“, wenn er sich auf diejenigen Theologen bezog, die eine leibliche Präsenz Christi in den signa sacramenti (also Brot und Wein) leugneten. Damit waren vor allem die Anhänger Zwinglis und Butzers gemeint. Spätere Lutheraner nannten auch die Anhänger Calvins „sacramentirer“, für die der Begriff auch in der Oldenburger Kirchenordnung verwendet wird.
Genauso wie es bei der Auseinandersetzung zwischen Luther und Zwingli hauptsächlich um die Frage ging: Realpräsenz: Ja oder nein?, ist auch in der oldenburgischen Auseinandersetzung mit den „sacramentirern“ die Verteidigung der Realpräsenz der springende Punkt: für die Autoren der Kirchenordnung ist es nämlich gerade die Verleugnung der Anwesenheit Christi im Brote, was sie den „sacramentschwermern“ vorwerfen und auf Versuchung durch den Teufel zurückführen. Die leibliche Anwesenheit des Herrn in den signa setzen die Lutheraner mit einer Offenbarung Gottes gleich, die er den Christen im Evangelium anbietet. Wir brauchen die Realpräsenz, um Gott in der Welt „greifen“ zu können. Das Bewußtsein, daß Gott in Brot und Wein wirklich zugegen ist, ist Voraussetzung dafür, an dem „schatz, so wir im abentmal haben“ (1054) auch teilhaben zu können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung der Abendmahlskontroverse während der Konfessionalisierung und führt in das spezifische Dokument der Oldenburger Kirchenordnung ein.
2. Historischer Hintergrund: Dieses Kapitel skizziert die theologischen Fronten zwischen Lutheranern, Zwinglianern und Calvinisten sowie die kirchenpolitischen Beweggründe für die Erstellung der Kirchenordnung in Oldenburg.
3. Argumentationsstruktur des Abschnittes über das Abendmahl (S. 1054-1057): Der Hauptteil analysiert detailliert die argumentative Verteidigung der Realpräsenz und den Einsatz der Ubiquitätslehre gegen abweichende konfessionelle Standpunkte.
4. Ergebnisse: Das Fazit stellt fest, dass die Argumentation primär polemisch und gegen das reformierte Verständnis gerichtet ist, wobei logische Ungereimtheiten im Umgang mit der calvinistischen Lehre aufgezeigt werden.
Schlüsselwörter
Abendmahlskontroverse, Oldenburger Kirchenordnung, Realpräsenz, Konfessionalisierung, Lutheraner, Calvinisten, Ubiquitätslehre, Christologie, Reformation, Abendmahlsstreit, Selnecker, Hamelmann, Signa sacramenti, Manducatio spiritualis, Dogmatik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, wie in der Oldenburger Kirchenordnung von 1573 theologische Argumente genutzt wurden, um die lutherische Position zur Realpräsenz im Abendmahl gegenüber reformierten Lehrmeinungen abzugrenzen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Schwerpunkte liegen auf dem geschichtlichen Abendmahlsstreit, der christologischen Begründung durch die Ubiquitätslehre und der polemischen Auseinandersetzung mit der calvinistischen Theologie.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die argumentative Struktur und die Stilmittel der Autoren der Kirchenordnung zu dekonstruieren, um zu verstehen, wie theologische Lehrmeinungen in der Ära der Konfessionsbildung politisch und obrigkeitlich fixiert wurden.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine historisch-theologische Analyse, die den Quellentext der Kirchenordnung im Kontext der reformatorischen Schriften und der Forschungsliteratur einordnet.
Welche Inhalte stehen im Hauptteil im Fokus?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Verteidigung der Realpräsenz, die Ablehnung vernunftbasierter Interpretationen des Abendmahls und die Anwendung der Ubiquitätslehre zur Rechtfertigung der leiblichen Gegenwart Christi.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Realpräsenz, Konfessionalisierung, Ubiquitätslehre, Sakramentierer und die kirchenpolitische Identitätsstiftung im 16. Jahrhundert.
Wie bewertet der Autor den Umgang der Kirchenordnung mit Calvin?
Der Autor weist darauf hin, dass den Calvinisten eine Auffassung "in die Schuhe geschoben" wird, die nicht zwangsläufig ihre eigene ist, da die Autoren der Kirchenordnung die reformierte Position oft zu pauschal mit zwinglianischen Thesen gleichsetzen.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Zwingli und Calvin für die Arbeit wichtig?
Die Unterscheidung verdeutlicht, dass die Vorwürfe der Oldenburger Theologen – etwa bezüglich einer rein räumlichen Trennung von Himmel und Erde – bei Calvin zu logischen Widersprüchen führen und somit das polemische Ziel der Kirchenordnung entlarven.
- Quote paper
- Till Stüber (Author), 2005, Die Abendmahlskontroverse in der Oldenburger Kirchenordnung von 1573 - Analyse der Argumentationsstruktur eines Beitrages zum Abendmahlsstreit im Zeitalter der Konfessionsbildung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/53300