Es ist zu beobachten, dass sich neben dem Markt für Produkte und Dienstleistungen ein Weltmarkt für Unternehmen entwickelt hat. Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, nimmt die Zahl Unternehmenskäufe seit den 50er Jahren, von einigen konjunkturbedingten Einschnitten abgesehen, immer weiter zu.
Unternehmen haben erkannt, auch im Zusammenhang mit der Globalisierung, dass es von Vorteil ist, möglichst weite Teile des Marktes einzunehmen. Auch ein Vorstoß in einen neuen Markt wäre eine zu verfolgende Strategie. Um dies möglichst schnell erreichen zu können, nutzen Betriebe die Möglichkeit der Akquisition, also dem Kauf von anderen Unternehmen. Dieses Thema ist nach eine kurzen abgeschwächten Phase wieder aktuell. So ist momentan wieder von Fusionen auf den Medien- und Energiemärkten zu hören.
Die vorliegende Arbeit soll die Frage klären, auf welche Weise der Erwerb eines Unternehmens getätigt wird. Zwar klingt es nicht kompliziert, ,wenn man von Unternehmenskäufen spricht, wie aber zu erkennen sein wird ist der Begriff des Unternehmens weder wirklich geklärt, noch weist das Bürgerliche Gesetzbuch bisher Vorschriften zum Unternehmenskauf auf. Da man sich daher anderer Werkzeuge des BGB bedienen muss beschreibt die Literatur in diesem Zusammenhang zwei Alternativen, nämlich den Kauf der Unternehmensanteile, den so genannten Share-Deal und den Asset-Deal, den Kauf der Vermögensgegenstände des Zielunternehmens.
Zunächst wird der Kaufgegenstand des Unternehmens beschrieben und die damit zusammenhängende Problematik erläutert. Anschließend werden die besagten Transaktionstypen beschrieben. Im dritten Kapitel werden nun der Share- und der Asset-Deal aus allgemeiner, steuerlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive verglichen.
Abschließend folgt eine kurze Zusammenfassung und Diskussion der Materie mit einem Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
2. Der Kaufgegenstand beim Unternehmenskauf
2.1. Die Problematik des Unternehmenskaufs
2.2. Der Share-Deal
2.3. Der Asset-Deal
2.4.Die Finanzierung von Unternehmenskäufen
3. Vergleich zwischen dem Asset- und dem Share-Deal
3.1. Allgemeiner Vergleich
3.2. Steuerrechtlicher Vergleich
3.3. Arbeitsrechtlicher Vergleich
4. Kritische Würdigung
5. Fazit
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Finanzierungsarten
Tabelle 2: Vorteile des Asset- vs. dem Share-Deal aus Käufersicht
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Unternehmenskäufe
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Es ist zu beobachten, dass sich neben dem Markt für Produkte und Dienstleistungen ein Weltmarkt für Unternehmen entwickelt hat.1 Wie in Abbildung 1 zu erkennen ist, nimmt die Zahl Unternehmenskäufe seit den 50er Jahren, von einigen konjunkturbedingten Einschnitten abgesehen, immer weiter zu.
Abbildung 1: Entwicklung der Unternehmenskäufe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: <http://www.mergers-and-acquisitions.de/pictures/mergerwelle.gif>
Unternehmen haben erkannt, auch im Zusammenhang mit der Globalisierung, dass es von Vorteil ist, möglichst weite Teile des Marktes einzunehmen. Auch ein Vorstoß in einen neuen Markt wäre eine zu verfolgende Strategie. Um dies möglichst schnell erreichen zu können, nutzen Betriebe die Möglichkeit der Akquisition, also dem Kauf von anderen Unternehmen. Dieses Thema ist nach einer kurzen abgeschwächten Phase wieder aktuell. So ist momentan wieder von Fusionen auf den Medien- und Energiemärkten zu hören.
Die vorliegende Seminararbeit soll die Frage klären, auf welche Weise der Erwerb eines Unternehmens getätigt wird. Zwar klingt es nicht kompliziert, wenn man von Unternehmenskäufen spricht, wie aber zu erkennen sein wird ist schon der Begriff des Unternehmens weder wirklich geklärt, noch weist das Bürgerliche Gesetzbuch2 bisher Vorschriften zum Unternehmenskauf auf. Da man sich daher anderer Werkzeuge des BGB bedienen muss beschreibt die Literatur in diesem Zusammenhang zwei Alternativen, nämlich den Kauf der Unternehmensanteile, den so genannten Share-Deal und den Asset-Deal, den Kauf der Vermögensgegenstände des Zielunternehmens.
Im folgenden Kapitel wird zunächst der Kaufgegenstand des Unternehmens beschrieben und die damit zusammenhängende Problematik erläutert. Anschließend werden die besagten Transaktionstypen beschrieben. Im dritten Kapitel werden nun der Share- und der Asset-Deal aus allgemeiner, steuerlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive verglichen.
Abschließend folgt eine kurze Zusammenfassung und Diskussion der Materie mit einem Ausblick.
2. Der Kaufgegenstand beim Unternehmenskauf
Der Kauf eines Unternehmens ist eine recht komplexe Angelegenheit. Mit dem Entschluss, ein Unternehmen erwerben zu wollen, sollte eine Prüfung und Bewertung des zu erwerbenden Unternehmens durch den Käufer bzw. einen Wirtschaftsprüfer einhergehen, um einen für den Erwerber vernünftigen Kaufpreis zu errechnen und die mit dem Kauf verbundenen Chancen und Risiken bestmöglich abschätzen zu können. Diese Bewertung erfolgt durch die so genannte „Due-Dilligence-Methode“3. Weiter ist, falls erforderlich, die Zustimmung der Gesellschaftsgremien (Hauptversammlung, Aufsichtsrat), die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, sowie die der Behörden, insbesondere der Kartellbehörden, notwendig.4.
Im Folgenden wird die mit dem Unternehmenskauf verbundene Problematik dargestellt und die Möglichkeiten zur Abwicklung sowie die Finanzierung eines solchen Geschäfts erläutert.
2.1. Die Problematik des Unternehmenskaufs
Spricht man von einem Unternehmenskauf scheint das zu kaufende Objekt klar: Das Unternehmen. Problematisch ist allerdings, dass der Unternehmensbegriff aufgrund der Vielfalt von wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Betrachtungsperspektiven nicht genau definierbar ist.5 Zum hier vorliegenden Zweck einer Akquisition könnte man ein Unternehmen als „Gesamtheit von materiellen und immateriellen Rechtsgütern und Werten verstehen, die in einer Organisation zusammengefasst und einem einheitlichen wirtschaftlichen Zweck dienstbar gemacht sind“6 verstehen. Weiter fehlen im Bürgerlichen Gesetzbuch bisher Vorschriften über den Kauf eines Unternehmens und daher muss man diesen mit den vorhandenen Mitteln des BGB bewältigen.7 In der Literatur lassen sich damit verbunden primär zwei Arten vertraglicher Übernahmen ausmachen, nämlich den Share-Deal, also den Kauf von Unternehmensanteilen, wie Aktien oder Gesellschafteranteilen, und den Asset-Deal, also den Kauf der Vermögensgegenstände der Zielgesellschaft. Die Wahl zwischen diesen Akquisitionswegen hat wichtige steuerliche und finanzierungstechnische Implikationen8, worauf später in dieser Arbeit eingegangen wird.
2.2. Der Share-Deal
Der Share-Deal zielt auf den Erwerb des Unternehmensträgers9. Er ist die häufigste Form einer M&A-Transaktion und ist die Alternative zum Asset-Deal.10 Die Übertragung des Rechtsträgers erfolgt im Wege des Anteils- bzw. des Beteiligungserwerbs. Der Käufer erwirbt also Anteile (Aktien, Gesellschafteranteile, Geschäftsanteile an Personenhandelsgesellschaften etc.) an dem zu kaufenden Unternehmen. Es handelt sich um einen Rechtskauf gemäß §453 BGB in Verbindung mit §433ff BGB.11 Bei verbrieften Aktien weist der Vertrag Elemente eines Sachkaufs gemäß §433 I 1 BGB auf. Das Erfüllungsgeschäft besteht aus der Abtretung der verkauften Rechte und unter Umständen auch der Übereignung von Aktienurkunden gemäß §929ff BGB12, bei Namensaktien durch Indossierung. Der Erwerber wird so Anteilseigner und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten.13
Mit dem Handel der Unternehmensanteile erfolgt keine Rechtsnachfolge, da sich die Zielgesellschaft nicht ändert (der Erwerber erwirbt lediglich die Anteile und wird Eigentümer der Gesellschaft), sie bleibt also bestehen und es ist keine Überleitung der Aktiva bzw. der Passiva notwendig. Die Bilanzierung der erworbenen Anteile erfolgt im Anlagevermögen des Erwerbers unter Beteiligungen im Bereich Finanzanlagen.14
Der Verkauf und die Abtretung von Geschäftsanteilen bedürfen z. B. im Falle eines GmbH Erwerbs gemäß §15 III 3 GmbHG der notariellen Beglaubigung.15
2.3. Der Asset-Deal
Der Asset-Deal setzt im Gegensatz zum Share-Deal eine Ebene tiefer an, nämlich auf der des Unternehmens selbst. Die Kaufobjekte sind die zum Unternehmen gehörenden materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, Rechtsbeziehungen und Verbindlichkeiten.16 Es handelt sich um einen Sachkauf gemäß §433 I 1 BGB, es wird also der vollständige Besitz und das vollständige Eigentum daran erlangt.17 Die Übertragung der ausgewählten Assets (es wird vertraglich festgelegt, welche Vermögensgegenstände gekauft werden sollen) erfolgt an einem vertragsgemäß vereinbarten Stichtag. Vermögensgegenstände, die Gesellschaftern der Zielgesellschaft gehören, gehen hierbei allerdings nicht mit über.18 Bei der Übertragung von Grundstücken ist eine notarielle Erfassung im Grundbuch notwendig19 und gemäß §311 BGB ist die Überlassung des gesamten gegenwärtigen Vermögens des Targets20 beurkundungsbedürftig.21 Diese Übertragung der Vermögensgegenstände erfolgt durch Singularsukzession also im Wege der Einzelrechtsnachfolge.22 Der Verkäufer verpflichtet sich zur Abtrennung und Übertragung der zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgüter von ihrem bisherigen Rechtsträger auf den Unternehmenskäufer unter Befolgung der dafür maßgeblichen Vorschriften.23
Die Bilanzierung der erworbenen Aktiva und Passiva erfolgt in der Bilanz des Erwerbers. Ist der Zeitwert der erworbenen Aktiva größer als der der Verbindlichkeiten, so kann der Mehrwert als Goodwill ausgewiesen und entsprechend abgeschrieben werden.24
2.4. Die Finanzierung von Unternehmenskäufen
Beide Arten der Unternehmensakquisition haben Einfluss auf das Finanzierungskonzept der Akquisition. Auf die Finanzierungsmöglichkeiten wird hier nur kurz eingegangen.
Analog zur betrieblichen Finanzierung ist, wie in Tabelle 1 übersichtlich gemacht wird, die Finanzierung solcher Akquisegeschäfte ebenfalls nach Mittelherkunft in Außen- und Innenfinanzierung unterteilbar.25 Die Fremdfinanzierung erfolgt über den Kapital- bzw. Kreditmarkt. Hierbei unterscheidet man die Eigenkapitalfinanzierung durch Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung und die Fremdkapitalfinanzierung per Darlehen oder Kredite.26
Die Innenfinanzierung resultiert aus den internen Leistungs- und Umsatzprozessen. Auch hier unterscheidet man die Eigenkapitalfinanzierung z. B. durch einbehaltene Gewinne und die Fremdkapitalfinanzierung resultierend aus dem Rückfluss aus Finanzmitteln z. B. über die Bildung von Rückstellungen oder Abschreibungen.27 In der Praxis findet man eher Mischformen oder Kombinationen. Auch eine Kapitalerhöhung ist denkbar.
Tabelle 1: Finanzierungsarten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Wirtz, B. W.: Mergers & Acquisitions Management, Wiesbaden 2003, S.260.
[...]
1 Vgl.: <http://www.mergers-and-acquisitions.de>, gesichtet 28.09.05.
2 Künftig nur: „BGB“.
3 Da im Rahmen des Seminars, für das diese Arbeit angefertigt wird, das Thema „Due-Dilligence“ separat behandelt wird, wird in dieser Arbeit nicht näher darauf eingegangen.
4 Vgl.: Picot, G.: Mergers & Acquisitions optimal managen, in: Handelsblatt vom 05./06.03.1999, S. K3.
5 Vgl.: Jansen, S. A.: Mergers & Acquisitions, 4. Aufl., Wiesbaden 2001, S. 150.
6 Jansen, S. A.: Mergers & Acquisitions, 4. Aufl., Wiesbaden 2001, S. 150.
7 Vgl.: Fröhlich, H.: Shares oder Assets?, in: JUSTUF, Jg. 20, H. 2/2005, Mühlheim 2005, S. 72.
8 Vgl.: Wirtz, B. W.: Mergers & Acquisitions Management, Wiesbaden 2003, S. 257.
9 Vgl.: Fröhlich, H.: Shares oder Assets?, in: JUSTUF, Jg. 20, H. 2/2005, Mühlheim 2005, S. 72.
10 Vgl.: Gaughan, P. A.: Mergers & Acquisitions, New York 1991, S. 6.
11 Vgl.: Wirtz, B. W.: Mergers & Acquisitions Management, Wiesbaden 2003, S. 258.
12 Vgl.: Fröhlich, H.: Shares oder Assets?, in: JUSTUF, Jg. 20, H. 2/2005, Mühlheim 2005, S. 72.
13 Vgl.: <http://de.wikipedia.org/wiki/Asset_Deal>, gesichtet 10.10.2005, 20:39.
14 Vgl.: Wirtz, B. W.: Mergers & Acquisitions Management, Wiesbaden 2003, S. 258.
15 Vgl.: Beisel, W.; Klumpp, H.: Der Unternehmenskauf, 3. Aufl., München 1996, S. 24.
16 Vgl.: Fröhlich, H.: Shares oder Assets?, in: JUSTUF, Jg. 20, H. 2/2005, Mühlheim 2005, S. 75.
17 Vgl.: Wirtz, B. W.: Mergers & Acquisitions Management, Wiesbaden 2003, S. 257.
18 Vgl.: Fröhlich, H.: Share oder Assets?, in: JUSTUF, Jg. 20, H. 2/2005, Mühlheim 2005, S. 75
19 Vgl.: <http://de.wikipedia.org/wiki/Asset_Deal>, gesichtet 10.10.2005, 21:07.
20 Zielgesellschaft.
21 Vgl.: Beisel, W.; Klumpp, H.: Der Unternehmenskauf, 3. Aufl., München 1996, S. 25.
22 Vgl.: Jansen, S. A.: Mergers & Acquisitions, 4. Aufl., Wiesbaden 2001, S. 152.
23 Vgl.:Picot, G.: Kauf und Restrukturierung von Unternehmen, München 1995, S. 10.
24 Vgl.: Jansen, S. A.: Mergers & Acquisitions, 4. Aufl., Wiesbaden 2001, S. 152.
25 Vgl.: Wirtz, B. W.: Mergers & Acquisitions Management, Wiesbaden, 1991, S. 259.
26 Vgl.: Olfert, K.: Finanzierung, 11. Aufl., Ludwigshafen 2001, S. 263 ff.
27 Vgl.: Ebd. S. 361 ff.
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