„Schuld ist die Vorwerfbarkeit des Unrechts“.
Mit dieser kürzestmöglichen Definition von Schuld kommt man als Jurastudent bis zum Examen ganz gut aus. Kennt man daneben die §§ 19, 20 und 12 StGB sowie die gängigen Entschuldigungsgründe, so hat man kaum Anlass, sich mit dem Schuldbegriff näher auseinander zu setzen. Zumindest zu Beginn des Studiums fehlt es dem Jurastudenten gemeinhin noch an der zielstrebigen Vermeidung allen nicht-examensrelevanten Wissens, die sich später (notwendigerweise) gerne einstellt. Vielleicht deshalb hat sich mir zum Thema „Schuld“ folgender Satz aus der Vorlesung Strafrecht I Allgemeiner Teil so eingeprägt, dass ich ihn heute noch wörtlich kenne: „Die Strafrechtslehre geht vom freien Willen aus, und die Philosophie tut das auch.“
Diese knappe Darstellung der Frage nach der Willensfreiheit als Voraussetzung für das existierende Modell des Strafrechts hat Widerspruch in mir geweckt und war somit wohl der entscheidende Auslöser für die Entstehung dieser Arbeit. Die hier darzustellende Position der Hirnforscher, die den freien Willen als nicht existierend betrachten, ist indes als Idee nicht neu...
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Geschichte des Begriffs der Willensfreiheit
- 1. Vorbemerkung: Willens- und Handlungsfreiheit
- 2. Historischer Aufriss
- a) Aristoteles
- b) Augustinus
- c) Descartes
- d) Leibniz
- e) Kant
- f) Schopenhauer
- 3. Begriffe
- III. Die Experimente Benjamin Libets
- 1. Fragestellung
- 2. Versuchsaufbau
- 3. Ergebnisse
- IV. Deutung der Ergebnisse
- 1. Deutungsmöglichkeiten
- 2. Deutung der Ergebnisse nach Libet
- 3. Einwände und Folgeexperimente: Haggard/Eimer
- 5. Weitere Einwände
- V. Positionen aktueller Hirnforschung
- 1. Wolf Singer
- 2. Gerhard Roth
- 3. Wolfgang Prinz
Häufig gestellte Fragen
Was besagt die Definition von "Schuld" im Strafrecht?
Im juristischen Sinne ist Schuld die "Vorwerfbarkeit des Unrechts", was voraussetzt, dass der Täter sich frei für das Unrecht entscheiden konnte.
Was ist das Libet-Experiment?
Benjamin Libet zeigte in seinen Experimenten, dass das Gehirn eine Handlung bereits einleitet (Bereitschaftspotenzial), bevor die Versuchsperson die bewusste Entscheidung dazu trifft.
Stellt die Hirnforschung den freien Willen in Frage?
Ja, Forscher wie Wolf Singer und Gerhard Roth argumentieren, dass unsere Entscheidungen durch neuronale Prozesse determiniert sind und der "freie Wille" lediglich eine Illusion des Gehirns ist.
Welche Konsequenzen hätte das Fehlen des freien Willens für das Strafrecht?
Wenn es keinen freien Willen gibt, könnte man Tätern ihre Taten nicht mehr moralisch vorwerfen, was das traditionelle Schuldprinzip des Strafrechts erschüttern würde.
Welche philosophischen Ansätze zur Willensfreiheit gibt es?
Die Arbeit beleuchtet historische Positionen von Aristoteles über Kant bis hin zu Schopenhauer, die sich mit der Freiheit des Handelns und Wollens auseinandergesetzt haben.
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- Florian Schlenker (Author), 2006, Hirnforschung und Willensfreiheit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/52492