Die folgende Untersuchung soll die kartellrechtliche Beurteilung von Konsortialgeschäften einzelner Kreditinstitute aufzeigen. Wegen der hohen wirtschaftlichen Bedeutung wurde das Konsortialkreditgeschäft (kurz: Konsortialkredit) schwerpunktmäßig als spezielle Form der Kreditgewährung gewählt. Es werden sowohl die Voraussetzungen für ein grundsätzliches Eingreifen eines Kartellverbots betrachtet, als auch der Ausnahmebereich des
§ 29 GWB aufgezeigt. Wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden Zusammenhänge des Wirtschaftsgeschehens erfolgt ein Hinweis auf europarechtliche Normen. Die Untersuchung schließt mit einem Ausblick auf die 7. GWB-Novelle.
Inhaltsverzeichnis
1 Gegenstand der Untersuchung
2 Kartellverbot gem. §§ 1, 14 GWB
2.1 Konsortialkredit allgemeine Grundlagen
2.1.1 Vereinbarungen zwischen Unternehmen im Wettbewerb
2.1.2 Vereinbarungen zwischen Unternehmen
2.1.3 Unternehmen miteinander im Wettbewerb
2.1.3.1 Unternehmen
2.1.3.2 Wettbewerb
2.1.3.3 Merkmal miteinander im Wettbewerb
2.1.4 Wettbewerbsbeschränkung
2.1.4.1 Beschränkung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit
2.1.4.2 Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken
2.1.4.3 Außenwirkung der Wettbewerbsbeschränkung
2.1.4.3.1 Sachlich relevanter Markt
2.1.4.3.2 Räumlich relevanter Markt
2.1.4.4 Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
2.1.5 Nichtigkeit als Rechtsfolge gem. § 134 BGB
2.1.6 Tatbestandsrestriktionen
3 Legalisierungstatbestände der §§ 2-9 GWB
4 Bereichsausnahmen gem. § 29 Abs. 2, S. 2 GWB
4.1 Kreditinstitute
4.2 Konsortialkredit als Bankgeschäft
4.3 Bankenaufsicht gem. § 29 Abs. 5, S. 1 GWB
4.4 Einzelfall einer Vereinbarung gem. § 29 Abs. 2, S. 2 GWB
4.5 Zulässigkeit privilegierter Bereichsausnahmen
5 Europarecht
6 Siebtes Gesetz zur Änderung des GWB’s
7 Ergebnis der Untersuchung
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Gegenstand der Untersuchung
Die folgende Untersuchung soll die kartellrechtliche Beurteilung von Konsortialgeschäften einzelner Kreditinstitute aufzeigen. Wegen der hohen wirtschaftlichen Bedeutung[1] wurde das Konsortialkreditgeschäft (kurz: Konsortialkredit) schwerpunktmäßig als spezielle Form der Kreditgewährung gewählt. Es werden sowohl die Voraussetzungen für ein grundsätzliches Eingreifen eines Kartellverbots betrachtet, als auch der Ausnahmebereich des § 29 GWB aufgezeigt. Wegen der zunehmenden grenzüberschreitenden Zusammenhänge des Wirtschaftsgeschehens erfolgt ein Hinweis auf europarechtliche Normen. Die Untersuchung schließt mit einem Ausblick auf die 7. GWB-Novelle[2].
2. Kartellverbot nach §§ 1, 14 GWB
Ausgangspunkt eines Kartellverbots für Konsortialkredite ist die Vorschrift des § 1 GWB. Demnach müsste es sich bei dem Konsortialkredit um eine Vereinbarung zwischen im Wettbewerb stehenden Unternehmen handeln, welche bezweckt oder bewirkt, dass der Wettbewerb verhindert, eingeschränkt oder verfälscht wird.
2.1 Konsortialkredit allgemeine Grundlagen
Als Konsortialkredit wird die gemeinschaftliche Bereitstellung eines Kredites durch mehrere Banken verstanden. Der Konsortialkredit ist keine selbstständige Kreditart, vielmehr eine besondere Form der Abwicklung eines Bankgeschäftes.[3] Gründe für die Abwicklung eines Konsortialkredites sind Risikostreuung, zu hohes Volumen eines Kredites für eine einzelne Bank, bestehende Bankverbindung und ggf. der Kundenwunsch.[4]
[...]
[1] Hadding in Schimansky/ Bunte/Lwowski,
Bankrechts-Handbuch , § 87 Rn. 4
[2] BT-Drucks. 15/3640 vom 7.6. 2004, S.21
[3] Falter, Kreditgeschäft, S.554
[4] Claussen, Bankrecht, § 9 Rdnr. 304
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