Diese Arbeit beschreibt die Grundlagen der deutschen Entstrickungsbesteuerung im Falle vom Wegzug deutscher Kapitalgesellschaften ins EU-/EWR-Ausland, diskutiert deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht und nimmt Bezug auf einschlägige EuGH-Urteile.
In fiskalischer Hinsicht gibt es gewichtige Gründe für deutsche Unternehmen, einen Wegzug in das EU- bzw. EWR-Ausland in Betracht zu ziehen. Daran hat der deutsche Gesetzgeber allerdings steuerliche Rechtsfolgen geknüpft, was gerade im Kontext einer zunehmenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtung die Frage nach der Berechtigung solcher Regelungen aufwirft. Sind Normen, die die Ausübung der den Kapitalgesellschaften in Art. 49, 54 AEUV garantierten Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit aus Art. 63 AEUV womöglich weniger attraktiv machen oder gar einschränken, überhaupt mit Unionsrecht vereinbar? Ziel dieser Arbeit ist es daher, die Entstrickungsnormen darzustellen und vor dem Hintergrund der aktuellen europäischen Rechtsprechung zu beleuchten und kritisch zu würdigen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Verteilung der Unternehmenssteuerlast in der Europäischen Union
- B. Wegzug von Kapitalgesellschaften in das EU-/EWR-Ausland
- I. Wegzug im Sinne von Sitzverlegung
- A) Verlegung des Satzungssitzes ins Ausland unter Beibehaltung der Geschäftsleitung im Inland
- B) Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland unter Beibehaltung des satzungsmäßigen Sitzes im Inland
- C) Kumulative Verlegung von Satzungssitz und Geschäftsleitung
- II. Wegzug im Sinne von Verlagerung eines Wirtschaftsguts
- III. Zwischenergebnis
- I. Wegzug im Sinne von Sitzverlegung
- C. Entstrickungsbesteuerung nach § 12 Abs. 1 KStG
- I. Systematik und Rechtsentwicklung
- II. Tatbestand
- a) Persönlicher Anwendungsbereich
- b) Sachlicher Anwendungsbereich
- 2. Ausschluss oder Beschränkung des bestehenden Besteuerungsrechts
- a) Körperschaftsteuerpflicht von Kapitalgesellschaften
- b) Mögliche Konstellationen des Ausschlusses und der Beschränkung des Besteuerungsrechts
- aa) Anrechnungs- und Freistellungsmethode als Grundformen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung
- (1) Anrechnungsmethode
- (2) Freistellungsmethode
- bb) Mögliche Besteuerungszustände ausländischer Betriebsstätten
- cc) Entstrickungsrelevante Kombinationen von Besteuerungszuständen
- aa) Anrechnungs- und Freistellungsmethode als Grundformen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung
- 3. Rechtsfolge
- a) Rechtsfolge bei Besteuerungsrechtsausschluss- oder -beschränkung am Veräußerungsgewinn
- b) Rechtsfolge bei Besteuerungsrechtsausschluss oder -beschränkung am Nutzungsgewinn
- c) Bildung eines Ausgleichspostens gem. § 4g EStG
- D. Kollision von Entstrickungsbesteuerung und europäischen Grundfreiheiten
- I. Europarecht und die Steuerrechtssouveränität der EU-Mitgliedstaaten
- 1. Anwendungsvorrang des Unionsrechts
- 2. Die Steuerrechtssouveränität der Mitgliedstaaten
- II. Vereinbarkeit der deutschen Entstrickungsbesteuerung mit den Grundfreiheiten
- 1. Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit, Art. 49, 54 AEUV
- a) Schutzbereich der Art. 49, 54 AEUV
- b) Rechtsprechung
- aa) Die Rechtssache „National Grid Indus BV“
- bb) Die Rechtssache „Verder LabTec“
- 2. Vereinbarkeit mit der Kapitalverkehrsfreiheit, Art. 63 AEUV
- a) Schutzbereich des Art. 63 AEUV
- b) Die Rechtssache „DMC“
- III. Folgerungen aus der Rechtsprechung des EUGH hinsichtlich der Unionsrechtskonformität der deutschen Entstrickungsbesteuerung
- 1. Vereinbarkeit mit der Niederlassungsfreiheit, Art. 49, 54 AEUV
- E. Betrachtung der deutschen Entstrickungsbesteuerung im Spannungsfeld von europäischen Grundfreiheiten und nationalen Steuerinteressen
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter Entstrickungsbesteuerung?
Die Entstrickungsbesteuerung dient der Sicherung des deutschen Besteuerungsrechts an stillen Reserven, wenn eine Kapitalgesellschaft ihren Sitz oder Wirtschaftsgüter ins Ausland verlegt.
Was passiert steuerlich bei einer Sitzverlegung ins EU-/EWR-Ausland?
Gemäß § 12 KStG kann eine Sitzverlegung zur Aufdeckung und Besteuerung stiller Reserven führen, da Deutschland sein Besteuerungsrecht als verloren oder beschränkt ansieht.
Ist die deutsche Entstrickungsbesteuerung mit dem Unionsrecht vereinbar?
Dies ist ein zentraler Streitpunkt. Die Arbeit untersucht, ob diese Normen gegen die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) oder die Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) verstoßen.
Welche Rolle spielen EuGH-Urteile wie "National Grid Indus"?
Der EuGH hat entschieden, dass eine sofortige Steuererhebung beim Wegzug unverhältnismäßig sein kann. Deutschland hat daraufhin Regelungen wie den Ausgleichsposten nach § 4g EStG eingeführt.
Was ist der Unterschied zwischen der Anrechnungs- und der Freistellungsmethode?
Dies sind Grundformen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Die Wahl der Methode beeinflusst maßgeblich, ob ein Wegzug zu einer Entstrickung führt oder nicht.
- I. Europarecht und die Steuerrechtssouveränität der EU-Mitgliedstaaten
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- Susanna Bonacina (Author), 2020, Steuerliche Rechtsfolgen bei Wegzug einer Kapitalgesellschaft in das EU-/EWR- Ausland. Die Frage der Unionsrechtskonformität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520737