Das Ziel dieser Arbeit ist es, einen umfassenden Überblick über die Tatbestandsvoraussetzungen, die Berechnung der Hinzurechnungssumme, die aktuelle Rechtsprechung und aktuell kritischen Auslegungsdivergenzen über die Hinzurechnungsvorschrift von Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) zu geben. Dazu wurden die entsprechende Literatur und Rechtsprechung umfassend beleuchtet.
Zinsen gehen für bewegliche Güter zu 20 % und für unbewegliche Güter zu 50 % in die Hinzurechnungssumme ein. Nach Betrachtung aller Tatbestände und dem Abzug des Freibetrags von 100 000 € werden 25 % der Gesamtsumme zum Gewerbeertrag hinzugerechnet. Unternehmen mit gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, gemessen an deren objektiven Ertragskräften, sollen nach einer bestimmten Belastungsvorschrift folgerichtig gleich besteuert werden. Das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut muss in dem fiktiven Fall, es stünde im Eigentum des Mieters oder Pächters, in dessen Anlagevermögen bilanziert sein.
Die Hinzurechnungsvorschrift ist verschiedenen Kritikpunkten ausgesetzt. Die Auffassung der Finanzverwaltung, dass jede noch so kurzfristige Anmietung hinzuzurechnen sei, steht im Widerspruch mit der Anlagevermögen-Fiktion. Im Falle einer gelegentlichen Messeteilnahme hat das Finanzgericht zugunsten der Unternehmen gegen eine Hinzurechnung geurteilt, obwohl diese zur eigentlichen Betriebstätigkeit des Unternehmens gehört. Die Zinsen für Weitervermietungen sollen trotz drohender Substanzbesteuerung auf jeder Stufe hinzugerechnet werden, wenngleich sowohl das unternehmerische Eigeninteresse fehlen kann, als auch die sprachliche Bedeutung von "Benutzung" vor allem im Gesetzestext nicht eindeutig geklärt ist. Der BFH sieht darin keine verfassungsrechtlichen Zweifel. Insgesamt kollidiert die Hinzurechnungsvorschrift von Miet- und Pachtzinsen derzeit nicht mit höherrangigem Recht.
Dass § 8 Nr. 1 GewStG dringend nachgebessert werden muss, zeigt auch die unterschiedliche Bewertung der FG zu den Herstellungskosten. So werden nach einem Urteil nicht aktivierte Herstellungskosten hinzugerechnet, während nach einem anderen die Hinzurechnung für alle Herstellungskosten entfallen. Die widersprüchliche Rechtsprechung erschwert eine korrekte Anwendung der Hinzurechnungsvorschrift.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
- Grundsätze und allgemeine Vorgaben
- Der Miet- und Pachtvertrag
- Wesentlicher Gehalt
- Abgrenzung zu Pacht und Leasing
- Der gemischte Vertrag
- Die Fiktion des Anlagevermögens
- Eigentum eines Anderen
- Gewinnmindernde Absetzung von Miet- und Pachtzinsen
- Abgrenzung „bewegliche“ und „unbewegliche Güter“
- Berechnung
- Die Bedeutung der Gewerbesteuer und wichtige Steuerprinzipien
- Zweck der Gewerbesteuer
- Das Leistungsfähigkeitsprinzip
- Das Objektsteuerprinzip
- Das Folgerichtigkeitsprinzip
- Streitpunkte und Zweifelsfragen
- Kurzfristige Anmietungen
- Gelegentliche und wiederholte kurzfristige Anmietungen
- Hinzurechnung von Messestandmieten
- Weitervermietung
- Verschiedene Rechtsprechungen aufgrund von unterschiedlichen Betrachtungsweisen
- Zwischenfazit
- Kollision mit höherrangigem Recht
- Europäisches Recht
- Verfassungsrecht
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit analysiert die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchstaben d) und e) GewStG. Sie beleuchtet die Tatbestandsvoraussetzungen, die Berechnung sowie die Bedeutung der Gewerbesteuer und die wichtigen Steuerprinzipien. Die Arbeit behandelt zudem relevante Streitpunkte und Zweifelsfragen, die in der Praxis auftreten.
- Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen
- Berechnung der Hinzurechnung
- Bedeutung der Gewerbesteuer und wichtige Steuerprinzipien
- Relevante Streitpunkte und Zweifelsfragen
- Kollision der Gewerbesteuer mit höherrangigem Recht
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in das Thema der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ein und erläutert die Relevanz der Thematik für die Praxis. Kapitel 2 beleuchtet die Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnung, wobei es auf die verschiedenen Aspekte wie Miet- und Pachtverträge, die Fiktion des Anlagevermögens und das Eigentum eines Anderen eingeht. Kapitel 3 behandelt die Berechnung der Hinzurechnung und skizziert die relevanten Berechnungsmethoden. Kapitel 4 beleuchtet die Bedeutung der Gewerbesteuer und die wichtigen Steuerprinzipien, die im Zusammenhang mit der Hinzurechnung relevant sind. Kapitel 5 befasst sich mit Streitpunkten und Zweifelsfragen, die sich in der Praxis ergeben, und analysiert verschiedene Rechtsprechungen und Kollisionen mit höherrangigem Recht.
Schlüsselwörter
Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Miet- und Pachtzinsen, Anlagevermögen, Steuerprinzipien, Streitpunkte, Zweifelsfragen, Rechtsprechung, Europäisches Recht, Verfassungsrecht, GewStG, § 8 Nr. 1 Buchstaben d) und e)
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- Anonym (Autor), 2019, Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nach § 8 Nr. 1 Buchstaben d) und e) GewStG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/516865