Als Reaktion auf europäische Vorgaben novellierte die rot-grüne Bundesregierung das seit 1990 bestehende Gentechnikgesetz bezüglich der Freisetzung und des Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Anfang Februar 2005 trat das neue Gentechnikgesetz in Kraft. Heftige Kritik und kontroverse Diskussionen in Politik und Gesellschaft begleiteten sein Zustandekommen. Forderungen, Stellungnahmen, Aktionen und Reaktionen rund um diese legislative Entscheidung haben Positionen und Einstellungen gesellschaftlicher Akteure klar herausgestellt. Auf diese Weise wird das neue Gentechnikgesetz zum Indikator diverser Interessen. Christian Hillengaß schildert die Kernpunkte des Gesetzes und umreißt anhand der Reaktionen gesellschaftlicher Interessengruppen und Verbände die Lager von Gegnern und Befürwortern. Er zeichnet damit ein Bild der aktuellen Interessenkonstellation im Bereich grüner Gentechnik in der Bundesrepublik.
Gliederung
1. Einleitung
2. Einführende Begriffsklärung
2.1 Grüne Gentechnik
2.2 Interessengruppen
3. Das neue Gentechnikgesetz
3.1 Zustandekommen des Gesetzes
3.2 Der Gesetzeszweck
3.3 Der Gesetzesinhalt
4. Kritik und Zustimmung seitens Interessengruppen
4.1 Erläuterung zum systematischen Vorgehen
4.2 Die Streit- und Standpunkte
5. Die Interessenkonstellation
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Als Reaktion auf europäische Vorgaben novellierte die rot-grüne Bundesregierung das seit1990 bestehende Gentechnikgesetzes bezüglich der Freisetzung und des Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft. Anfang Februar 2005 trat das neue Gentechnikgesetz in Kraft.
Heftige Kritik und kontroverse Diskussionen in Politik und Gesellschaft begleiteten das Zustandekommen des Gesetzes. Forderungen, Stellungnahmen, Aktionen und Reaktionen rund um diese legislative Entscheidung haben Positionen und Einstellungen gesellschaftlicher Akteure verdeutlicht. Auf diese Weise wird das neue Gentechnikgesetz zu einer Art Indikator der aktuellen Interessenkonstellation im Bereich grüner Gentechnik.
Wie genau sieht diese aktuelle gesellschaftliche Interessenkonstellation aus? Wer bildet das Lager der Gegner- und Befürworter grüner Gentechnik?
Ich möchte mich hierbei auf gesellschaftliche Interessengruppen und Verbände konzentrieren und die Einstellung der politischen Parteien nur am Rande streifen.
Zur Hervorhebung der Wichtigkeit von Interessengruppen im Prozess der Gesetzgebung stelle ich deshalb eine allgemeine Erörterung der Wirkung und Einflussnahme dieser Akteure auf politische Entscheidungen voran.
Im Folgenden sollen dann die Kernpunkte des Gesetzes genannt werden und anhand kontroverser Meinungen und Reaktionen darauf, die Frage nach den Akteuren, dem Lager von Gegnern und Befürwortern grüner Gentechnik, kurz, der aktuellen Interessenkonstellation in der Bundesrepublik in diesem Bereich beantwortet werden.
Zuerst jedoch sei geklärt, was man unter „grüner Gentechnik“, dem Gegenstandsbereich des hier behandelten Gesetzes, versteht.
2. Einleitende Begriffsklärung
2.1 „Grüne Gentechnik“
Der Begriff grüne Gentechnik bezeichnet gentechnische Verfahren in der Zucht von Pflanzen und deren Anwendung im Agrarbereich.
Die Anwendung gentechnischer Verfahren soll zum Beispiel durch die Züchtung schädlingsresistenter Pflanzen und durch Verbesserung von Nährwerten zu einer effektiveren Lebensmittelproduktion führen. Beispiele hierfür sind der Gen-Mais MON810, welcher ein Gift bildet, das Insekten tötet, Tomaten mit gesteigertem Carotinoid Lycopin-Gehalt zur Vorbeugung von Krebserkrankungen oder Reis der gegen Vitamin-A-Mangel mit Beta-Karotin angereichert ist.
In enorm kurzer Zeit wurde die Technik weiterentwickelt und verbessert. Inzwischen beläuft sich die Anbaufläche gentechnisch veränderter Pflanzen weltweit auf ca. 60 Millionen Hektar[1]. Besonders in Ländern wie zum Beispiel den USA oder Argentinien wird gentechnisch verändertes Saatgut großflächig angewendet. Auch die Europäische Union hat sich nun dem Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen geöffnet. Lebensmittel mit gentechnisch verändertem Inhalt müssen allerdings gekennzeichnet werden.
Optimisten sehen in einem Siegeszug genmanipulierter Landwirtschaft die Lösung des Welternährungsproblems. Speziell angereicherte und an Umweltbedingungen angepasste Nutzpflanzen sollen den Hunger der Dritten Welt stillen.
Kritiker weisen auf unabsehbare Folgen für Mensch und Natur hin, welche die noch nicht ausreichend auf ihre Auswirkungen hin untersuchte Technik mit sich bringen könnte. Gesundheitliche Folgen durch Verzehr oder irreversible ökologische Schäden durch unkontrollierte Ausbreitung von genmanipuliertem Saatgut werden befürchtet.
2.2 Interessengruppen
Interessengruppen können im politikwissenschaftlichen Sinne als Verbände oder gesellschaftliche Organisationen bezeichnet werden, die sich durch bestimmte Anliegen, durch eine bestimmte Interessenausrichtung formieren, und sich durch das „Merkmal des Strebens, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen“[2] auszeichnen.
Entscheidungen des Gesetzgebers sind im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland nie ganz frei von Einfluss bestimmter Interessengruppen.
Je nach dem Bereich auf den eine Gesetzgebung wirkt finden sich entsprechend betroffene und interessierte Organisationen oder Verbände, die versuchen, den Prozess der Entscheidungsfindung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Durch den Rückhalt den manche Beamte, Staatssekretäre oder sogar Minister bei bestimmten Verbänden haben, entstehen so genannte Brückenköpfe von Verbänden in die Ministerien über die deren subjektive Interessen einfließen. Häufiger noch sind solche Brückenköpfe von Verbänden in Ausschüsse. Parlamentsausschüsse zählen zu den wichtigsten Adressaten von Interessengruppen.
In § 70 der Geschäftsordnung des Bundestages sind öffentliche Anhörungen von Interessengruppen, so genannte „Hearings“, geregelt.
Darin heißt es: „Zur Information über einen Gegenstand seiner Beratung kann ein Ausschuss öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen vornehmen“
Oftmals verschwimmen hier die Grenzen von neutraler, sachlicher Beratung und Werbung der Interessenvertreter in eigener Sache. Eine wechselseitige Verflechtung entsteht aus der Informationslieferung der Interessengruppen an den Staat und der Einflussmöglichkeit welcher sich der Staat dadurch öffnet.
Neben den öffentlichen Anhörungen werden Interessenvertreter zwecks Befragung und Verhandlungen auch zu nichtöffentlichen Anhörungen bestellt. Die Initiative zur Einladung liegt in beiden Fällen beim Ausschuss. Verbände können durch eine Registrierung beim Bundestag ihren Willen bekunden, zu solchen Veranstaltungen herangezogen zu werden.
Interessengruppen und Verbände lassen sich hauptsächlich nach der Art ihres Hauptinteresses, ihrem Handlungsfeld, ihrer Organisationsweise und ihrem Rechtsstatus unterscheiden[3]. Ihre Durchsetzungskraft wird vorwiegend von ihrer Organisationskraft und Konfliktfähigkeit bestimmt. Entscheidender Faktor ist dabei auch das Ausmaß an Übereinstimmung mit der Regierung. Denn die formellen und informellen Einwirkungsversuche von Verbänden sind natürlich bei gleicher Interessenlage und Ideologie von Interessenvertretern und Entscheidungstreffenden am fruchtbarsten.
[...]
[1] (MDR: Deutsche Biotechnologie am Scheideweg, http://www.mdr.de/biotechnologie/884861.html, 14. 3 2005)
[2] (von Beyme 1980: 12)
[3] (vgl. Schmidt 1995: 437)
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