Das Recht sieht sich ständigen Veränderungen ausgesetzt. Es muss sich den Veränderungen der Gesellschaft - wirtschaftlicher, politischer oder moralischer Art - immer wieder anpassen, da es gerade die Aufgabe hat, das gesellschaftliche Zusammenleben zu regeln. Die notwendigen Veränderungen des Rechtes können einerseits durch das Schaffen neuer Gesetze, andererseits aber auch durch eine entsprechende Auslegung bereits vorhandener Regelungen herbeigeführt werden.
Die Machtergreifung der Nationalsozialisten führte unzweifelhaft zu einem enormen gesellschaftlichen Wandel. Die bis dahin vertretenen Wertvorstellungen zum Beispiel änderten sich in radikaler Weise. Folglich hat aus das Recht in dieser Zeit die verschiedensten Änderungen erfahren.
Die vorliegende Arbeit will aufzeigen, welche Veränderungen das Recht in der Zeit des „Dritten Reiches“ erfahren hat und wie diese durch Gesetzgeber und Justiz herbeigeführt wurden. Dabei wird zunächst kurz auf die Leitvorstellungen nationalsozialistischer Ideologie eingegangen und in diesem Zusammenhang ebenfalls das nationalsozialistische Staatsverständnis dargestellt werden. In dem dann folgenden Abschnitt soll das Augenmerk auf die Veränderungen des Rechts durch den Gesetzgeber gerichtet werden, wobei es zunächst zu klären gilt, wer im „Dritten Reich“ überhaupt als Gesetzgeber fungierte, bevor eine - nicht umfassende - Darstellung der Rechtsänderung durch den Erlass neuer bzw. die Veränderung bestehender Gesetze und Verordnungen erfolgt. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf Normen, die der Beseitigung rechtsstaatlicher Grundsätze dienten, sowie auf den Regelungen, die ausschließlich oder überwiegend den jüdischen Teil der Bevölkerung betrafen. Schließlich wird die Rolle der Rechtsprechung bei der Veränderung des Rechtes zu untersuchen sein, unter der genauen Betrachtung der zur Rechtsveränderung verwandten Methoden wobei die Betrachtung in diesem Bereich vorwiegend dem Zivilrecht gilt.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Leitvorstellungen nationalsozialistischer Ideologie und nationalsozialistisches Staatsverständnis
- I. Die Nationalsozialistischen Leitvorstellungen
- II. Nationalsozialistisches Staatsverständnis
- C. Veränderung des Rechtes durch den Gesetzgeber
- I. Die Gesetzgebungsorgane im Dritten Reich
- 1. Das Ermächtigungsgesetz
- 2. Entmachtung der übrigen Gesetzgebungsorgane des Reiches und der Länder
- 3. Weitere Gesetzgeber im Dritten Reich
- II. Weitere Rechtsveränderungen im Bereich des Staatsrechtes
- III. Veränderungen im Bereich des Verwaltungsrechts
- 1. Auswirkungen der nationalsozialistischen Anschauungen im Bereich der Personalpolitik
- 2. Weitere rassenpolitische Maßnahmen im Bereich des Verwaltungsrechtes
- IV. Die Veränderung des Strafrechtes
- 1. Die Aufgabe rechtsstaatlicher Prinzipien
- a. Das Analogieverbot
- b. Das Rückwirkungsverbot
- c. Der Bestimmtheitsgrundsatz
- 2. Ausdehnung der Todesstrafe
- 3. Weitere Veränderungen im Bereich der einzelnen Deliktstatbestände
- a. Umsetzung von Weimarer Vorstellungen
- b. ,,Nationalsozialistische“ Tatbestände
- V. Nationalsozialistische Gesetzgebung im Zivilrecht
- 1. Der Umfang der gesetzgeberischen Veränderungen
- 2. Ideologisch motivierte Gesetzesänderungen
- a. Beispiele für das Führerprinzip im Privatrecht
- b. Normen mit Bezug auf das völkische Prinzip
- D. Veränderung des Rechtes durch die Rechtsprechung
- I. Methoden der Veränderung des Rechts durch die Rechtsprechung
- 1. Entwicklung in der Lehre
- a. Die sog. „Kampfklausel“ (Generalklausel zur Beseitigung der alten Normen)
- aa. Die Ansicht der strengen Gesetzesbindung
- bb. Nichtanwendung einer Norm bei Widerspruch gegen nationalsozialistische Grundgedanken
- cc. Eingeschränkte Nichtanwendungsbefugnis des Richters
- b. Die Anwendung der „Kampfklausel“ durch die Rechtsprechung
- c. Rechtsprechungsbeispiele
- 2. Die Auslegung zivilrechtlicher Normen im Nationalsozialismus
- a. Die Auslegungslehren und die neuen Wertvorstellungen
- aa. Die subjektiv-teleologische Auslegung
- bb. Die objektive Auslegung
- b. Die Auslegungspraxis der Rechtsprechung
- aa. Der Rückgriff auf Gesetzeseinleitungen und Auslegungsregeln; die Zweckdeutung
- bb. Das Ausfüllen von Gesetzeslücken
- cc. Der Analogieschluss
- II. Die Generalklauseln in der Zeit des Nationalsozialismus
- 1. Begriffsbestimmung
- 2. Die Funktion der Generalklauseln in der Zeit des Nationalsozialismus
- E. Schlussbetrachtung
- Die Rolle des nationalsozialistischen Staatsverständnisses und der Leitvorstellungen in der Rechtsentwicklung
- Die Veränderung des Rechts durch den Gesetzgeber im Dritten Reich
- Die Auswirkungen nationalsozialistischer Ideologie auf die Rechtsprechung
- Die Beseitigung rechtsstaatlicher Prinzipien und die Auswirkungen auf das Strafrecht
- Die Anpassung des Zivilrechts an die nationalsozialistischen Ideologien
- Einleitung: Die Einleitung stellt die These auf, dass das Recht im Wandel begriffen ist und an die Veränderungen der Gesellschaft angepasst werden muss. Die Machtergreifung der Nationalsozialisten führte zu einem radikalen Wandel der politischen Wertvorstellungen und damit auch zu einer Veränderung des Rechts. Die Arbeit will die Veränderungen des Rechts im Dritten Reich untersuchen, wobei der Fokus auf die Rolle des Gesetzgebers und der Justiz liegt.
- Leitvorstellungen nationalsozialistischer Ideologie und nationalsozialistisches Staatsverständnis: Dieses Kapitel beleuchtet die Leitvorstellungen der nationalsozialistischen Ideologie, wie z. B. die Volksgemeinschaft und das Führerprinzip, und wie sie sich auf das Staatsverständnis auswirkten. Dieses Kapitel legt die Grundlage für die anschließende Analyse der Rechtsänderungen.
- Veränderung des Rechtes durch den Gesetzgeber: Dieses Kapitel analysiert die Rolle des Gesetzgebers im Dritten Reich, insbesondere die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes und die Entmachtung der übrigen Gesetzgebungsorgane. Es werden die wichtigsten Rechtsänderungen durch den Erlass neuer Gesetze und Verordnungen dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf der Beseitigung rechtsstaatlicher Grundsätze und auf den Regelungen liegt, die den jüdischen Teil der Bevölkerung betrafen.
- Veränderung des Rechtes durch die Rechtsprechung: Dieses Kapitel untersucht, wie die Rechtsprechung im Dritten Reich zur Veränderung des Rechts beitrug. Es wird die Entwicklung der „Kampfklausel“ und die Anwendung von Auslegungsmethoden im Zivilrecht analysiert, um aufzuzeigen, wie die Rechtsprechung an die neuen nationalsozialistischen Wertvorstellungen angepasst wurde.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Veränderung des Rechts in der Zeit des Nationalsozialismus, wobei sie sich insbesondere auf die Rolle von Gesetzgeber und Justiz konzentriert. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die nationalsozialistischen Ideologien und das Staatsverständnis die Entwicklung des Rechts prägten und welche konkreten Veränderungen in den verschiedenen Rechtsbereichen stattfanden.
Zusammenfassung der Kapitel
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Schwerpunkte der Arbeit sind: Nationalsozialismus, Recht, Gesetzgebung, Rechtsprechung, Staatsverständnis, Ideologie, Führerprinzip, Volksgemeinschaft, Weimarer Republik, Rechtsstaat, Strafrecht, Zivilrecht, Auslegung, Generalklausel, Kampfklausel.
- Quote paper
- Miroslav Duvnjak (Author), 2005, Veränderung des Rechts durch Gesetzgeber und Justiz im Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51295