Bei dieser Arbeit handelt es sich um eine quantitative Bewertung anhand einschlägiger Literatur. Wann ist es unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sinnvoll, sich für die Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwaren nach § 25a UStG zu entscheiden? Diese Forschungsfrage soll beantwortet werden. Dabei wird die Arbeit in die drei Kategorien Bevorzugung der Differenzbesteuerung, Verzicht der Differenzbesteuerung und Abhängigkeit von künftiger Gesetzeslage unterteilt.
Erst vor kurzem wurde Gunnar Skerhut zum Präsidenten des Finanzgerichts Thüringen ernannt, der zurzeit ca. 800 laufende Verfahren zu bearbeiten hat. In einem Interview wurde verraten, dass am Finanzgericht auch wegen eines geringen Streitwerts von wenigen Euro geklagt wird und der höchste Streitwert bei ungefähr 30 Millionen Euro liegt. Der Präsident sprach davon, dass die elektronische Gerichtsakte spätestens bis zum 1. Januar 2026 in allen Gerichtszweigen eingeführt wird und das Bundesland Thüringen die Digitalisierung früher als geplant einführen möchte. In dem Interview wird über Fälle verschiedenster Arten berichtet, z. B. Streit mit der Familienkasse wegen Kindergeld oder Klagen von einfachen Bürgern die nicht alle Werbungskosten angerechnet bekommen.
Der BFH (Das oberste Steuergericht in München) der zurzeit sein 100- jähriges Jubiläum feiert, kann die Entscheidungen des Finanzgerichts in einem Revisionsverfahren nochmals in rechtlicher Hinsicht prüfen. Das kommt jedoch selten zum Tragen. In nur fünf von hundert Fällen wird abschließend zugunsten des BFH entschieden. Seit knapp 23 Jahren, genauer gesagt seit dem 1. Januar 1995, wird die Differenzbesteuerung nicht nur für Gebrauchtfahrzeuge berücksichtigt, sondern auf gewerbsmäßiges Handeln eines Wiederverkäufers von beweglichen und körperlichen Gegenstände ausgeweitet.
Außen vor von dieser Regelung bleiben weiterhin Edelsteine und Edelmetalle in unbearbeiteter Form. Unternehmer, die mit Gebrauchtware bzw. sog. second-hand goods handeln, sind im Gegensatz zu einem privaten Verkäufer i. d. R. dazu angehalten, Umsatzsteuer für den Geschäftsvorgang an den Fiskus abzuführen. Der Gebrauchtgegenstand muss laut des UStG die Eigenschaft als beweglicher und körperlicher Gegenstand erfüllen, um die Differenzbesteuerung anwenden zu dürfen. Es ist selbsterklärend, dass ein Haus oder Grundstück nicht unter diese Regelung fällt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 1.1 Aufbau und Vorgehensweise
- 1.2 Zielsetzung der Arbeit
- 1.3 Rechtsnatur
- 1.4 Sinn und Regelungszweck der Differenzbesteuerung
- 2. Das Wesen der Differenzbesteuerung
- 2.1 Voraussetzungen
- 2.1.1 Wiederverkäufer
- 2.1.2 Gebrauchtgegenstände
- 2.1.3 Pflichten beim Ausstellen von Rechnungen
- 2.1.4 Begriff des Gebrauchtwagens
- 2.1.5 Entgeltlicher Erwerb
- 2.2 Ausnahmen
- 2.2.1 Ausschlachten von Fahrzeugen
- 2.2.2 Pauschalmarge
- 2.3 Bemessungsgrundlage
- 2.3.1 Einzeldifferenzbesteuerung
- 2.3.2 Gesamtdifferenzbesteuerung
- 2.3.3 Tausch mit Baraufgabe
- 2.3.4 Lieferung gegen Entgelt
- 2.4 Verzicht auf die Differenzbesteuerung
- 2.5 Kleinunternehmerregelung
- 2.6 Besteuerung der Kleinunternehmer
- 2.7 Innergemeinschaftlicher Erwerb
- 2.6.1 Ort des Erwerbs
- 2.8 Innergemeinschaftliche Lieferung
- 2.8 Aufzeichnungen
- 3. Anwendungsfälle aus der Praxis
- 3.1 EuGH-Vorlage
- 3.1.1 Frage zur Vorabentscheidung
- 3.2 KFZ-Handel mit Inzahlungnahme
- 3.2.1 Gemeiner Wert
- 3.2.2 Verdeckter Preisnachlass
- 3.2.3 Umsatzsteuervoranmeldung
- 3.3 Online-Handel
- 3.3.1 Preisangabenverordnung
- 3.4 Silbermünzen
- 3.5 Berechnung des Wiederbeschaffungswertes
- 3.6 Reparatur- und Instandhaltungskosten
- 3.7 Leistung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft
- 3.8 Vereinfachte Aufzeichnung
- 4. Resümee
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwaren nach § 25a UStG. Sie untersucht die Voraussetzungen für die Anwendung dieses Steuersystems, die verschiedenen Anwendungsfälle und die Besonderheiten bei der Berechnung der Umsatzsteuer.
- Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung
- Berechnung der Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung
- Anwendungsfälle der Differenzbesteuerung in der Praxis
- Relevanz der Differenzbesteuerung für Unternehmen
- Aktuelle Rechtsprechung und zukünftige Entwicklungen im Bereich der Differenzbesteuerung
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 führt in das Thema ein und erläutert den Aufbau der Arbeit. Die Zielsetzung wird dargelegt und die Rechtsnatur der Differenzbesteuerung sowie ihr Sinn und Regelungszweck werden beleuchtet.
Kapitel 2 beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung. Es werden die Begriffe des Wiederverkäufers und der Gebrauchtgegenstände erläutert sowie die Pflichten beim Ausstellen von Rechnungen. Außerdem werden verschiedene Ausnahmen von der Differenzbesteuerung vorgestellt und die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer im Detail betrachtet.
Kapitel 3 präsentiert Anwendungsfälle aus der Praxis, die die Relevanz der Differenzbesteuerung für Unternehmen verdeutlichen. Es werden unter anderem der KFZ-Handel, der Online-Handel, die Silbermünzen und die Leistung eines Gesellschafters an seine Gesellschaft behandelt.
Schlüsselwörter
Differenzbesteuerung, Gebrauchtwaren, § 25a UStG, Wiederverkäufer, Gebrauchtgegenstände, Bemessungsgrundlage, Anwendungsfälle, Praxisbeispiele, Umsatzsteuer, KFZ-Handel, Online-Handel, Silbermünzen, Gesellschafter, Vereinfachte Aufzeichnung.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2019, Die Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwaren nach § 25a UStG. Wann ist sie sinnvoll?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/512002