Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erwerbstätigkeit von Frauen. Zur Einführung in das Thema werden die Begriffe Erwerbstätigkeit und Reproduktionsarbeit beleuchtet. Danach wird die Entwicklung im Bereich der Frauenarbeit verfolgt, die in den letzten fünzig Jahren stattgefunden hat. Dabei wird deutlich, dass es nicht immer selbstverständlich war, dass Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Auswahl sowie die Chancen eines Berufes sind kurz und knapp abschließendes Thema der Darstellung.
Inhalt
0. Einleitung
1. Frauen und Erwerbstätigkeit
1.1. Erwerbsarbeit vs. Reproduktionsarbeit
1.2. Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg
1.3. Berufswahl
2. Anmerkungen
3. Literatur
0. Einleitung
In der vorliegenden Arbeit beschäftige ich mich mit der Erwerbstätigkeit von Frauen. Unter Punkt 1.1. erläutere ich zur Einführung in das Thema die Begriffe Erwerbstätigkeit und Reproduktionsarbeit. In Punkt 1.2. zeige ich die Entwicklung auf, die in den letzten fünfzig Jahren stattgefunden hat. Hier wird deutlich, dass es nicht immer selbstverständlich war, dass Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Wahl und die Chancen eines Berufes sind Thema von Punkt 1.3. Aufgrund der geforderten Kürze der Arbeit kann ich leider nicht umfassend auf alle Aspekte dieses interessanten Themas eingehen. Ich habe jedoch versucht, die relevanten Punkte kurz und anschaulich aufzunehmen. Dabei war mir besonders wichtig, zu zeigen, dass Frauen im Beruf benachteiligt sind. Aufgrund der Kürze verzichte ich am Ende meiner Arbeit auch auf ein gesondertes Resümee.
1. Frauen und Erwerbstätigkeit
1.1. Erwerbsarbeit vs. Reproduktionsarbeit
Das Lexikon definiert Arbeit als „zielgerichtetes, bewusstes Handeln von Menschen zum Zweck der Existenzsicherung und Bedürfnisbefriedigung“ des Einzelnen oder der Allgemeinheit. Arbeit bildet dementsprechend seit jeher die Grundlage der menschlichen Existenz, auch wenn das kulturelle Verständnis von Arbeit einem kontinuierlichen Wandel unterliegt (vgl. http://www.wissen.de). Wenn wir in unserer heutigen Arbeitsgesellschaft von Arbeit sprechen, so meinen wir in erster Linie die Erwerbsarbeit, die als Grundlage wirtschaftlicher Kraft wie auch als Grundlage der Systeme der sozialen Sicherung angesehen wird. Für den Einzelnen bedeutet Arbeit in diesem Sinne ein individuelles Einkommen und einen gewissen sozialen Status (vgl. Lenz 2001, 45 – 58). Demgegenüber steht die Reproduktionsarbeit, die sich noch einmal in die individuelle und in die generative Reproduktionsarbeit aufspalten läßt. Unter dem Begriff der individuellen Reproduktion werden Arbeiten wie Hausarbeit und Beziehungsarbeit zusammengefasst, die normalerweise in jedem Haushalt bzw. bei jedem Menschen anfallen. Zur generativen Reproduktion zählt man die „Ausübung der Gebärfähigkeit“, die Erziehung bzw. Versorgung der Kinder sowie die Versorgung und Pflege von Angehörigen (vgl. Lenz 2001, 58 – 63). Traditionell gesehen ist die Reproduktionsarbeit schon immer die Domäne der Frauen gewesen, während der Mann für die wirtschaftliche Versorgung der Familie zuständig war. Erst die konstanten Bemühungen der sich seit 1840 in Deutschland entwickelnden Frauenbewegung machten es möglich, dass sich die uralte geschlechtsspezifische Arbeitsteilung langsam auflöste. Heutzutage ist es in unserer Gesellschaft glücklicherweise keine Ausnahme, dass Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, auch wenn ihre Chancengleichheit außerhalb des Hauses meist immer noch durch die tradierte Zuständigkeit für Haushalt und Familie gemindert wird (vgl. BpB 1997 a, 4).
1.2. Entwicklung nach dem zweiten Weltkrieg
Betrachtet man hierzulande die Entwicklung in den letzten fünfzig Jahren, so kommt man zu dem Schluß, dass Frauen heute nicht mehr nur für Heim und Herd zuständig sind, sondern dass ihnen –zumindest theoretisch- in beruflicher sowie politischer Hinsicht alle Türen offen stehen. In den Kriegs- und Nachkriegsjahren mußten die Frauen notgedrungen zeigen, dass sie trotz Haushalt noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Neben der Versorgung von Kindern und Alten galt es, das zerstörte Deutschland wieder aufzubauen, denn fast vier Millionen Männer waren gefallen, Hunderttausende infolge von Kriegsverletzungen arbeitsunfähig und rund 12 Millionen befanden sich zum Teil bis in die fünfziger Jahre in Kriegsgefangenschaft. Neben der aktiven Teilnahme der Frauen am Wiederaufbau zeigten sie zunächst auch ein zunehmendes politisches Engagement, dem es zu verdanken ist, dass 1949 das Gleichberechtigungsgebot von Männern und Frauen in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Leider setzten sich diese positiven Tendenzen in den fünfziger und sechziger Jahren nicht fort. Parallel zur ökonomischen Konsolidierung gewannen die in Krisenzeiten in den Hintergrund gedrängten geschlechtsspezifischen Rollenmuster wieder an Bedeutung. Gleichzeitig mit der Zurückdrängung in die Familien verzichteten die Frauen auch auf Mitwirkung im öffentlichen Leben (vgl. BpB 1997 a, 4 - 15). Franz Wuermeling, der erste Bundesfamilienminister, unterstützte diese Entwicklung z.B. durch Kindergeld ab dem dritten Kind an oder Mietzuschüssen, Beihilfen oder Steuerfreibeträgen für kinderreiche Familien. Er bekundete ganz offen seinen Widerstand gegen die Erwerbstätigkeit von Müttern und lehnte den Ausbau von öffentlichen Erziehungseinrichtungen für Vorschulkinder kategorisch ab. Bruno Heck, sein Nachfolger seit 1962, fühlte sich zwar ebenfalls eher einem traditionellen Ehe- und Familienverständnis verpflichtet, war aber aufgrund von soziologischen, psychologischen und pädagogischen Untersuchungen über den Struktur- und Funktionswandel der Familie bereit, neue Akzente zu setzen. Praktisch schlugen sich diese Erkenntnisse in der Befürwortung des „Dreiphasenmodells“ weiblicher Lebensplanung nieder, d.h. Berufstätigkeit bis zur Geburt des ersten Kindes, Familienphase, Rückkehr nach der familienbedingten Pause in die Erwerbstätigkeit (vgl. BpB 1997 b, 16). Unterstützt wurde die Ansichten der beiden Familienminister durch das 1957 verabschiedete Ehegesetz (BGB). Demnach hatte die Frau zwar das Recht erwerbstätig zu sein, allerdings mit der Einschränkung, dass die Berufstätigkeit mit ihren Pflichten in Ehe und Familie zu vereinbaren sei. In einem weiteren Paragraph des Gesetzes wird deutlich, dass die Frau in der Regel durch die Führung des Haushalts zum Unterhalt der Familie beitragen sollte und zur Erwerbstätigkeit nur verpflichtet ist, wenn die Arbeitskraft bzw. die Einkünfte des Mannes nicht ausreichen (vgl. BpB 1997 a, 4 - 15). Hecks Nachfolgerin, Aenne Brauksiepe, folgerte 1969 aus einem Report zum Thema „Frau und Öffentlichkeit“ aus dem Jahre 1963, dass die meisten Frauen keinen wirklichen Lebensplan zu haben schienen. Immerhin jeweils 60% aller berufstätigen Frauen bzw. aller Hausfrauen, die gerne eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hätten, behaupteten, dass sie die Berufstätigkeit von Frauen eigentlich nicht für normal hielten. Brauksiepe propagierte daraufhin das Recht der Ehefrau „auf personale und berufliche Entfaltung“ und suchte nach Lösungen für die Verwirklichung eines zeitgemäßen Leitbildes über die Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft. Mit Käte Strobel, die Ende Oktober 1969 Brauksiepes Nachfolge antrat, begannen zwei Jahrzehnte, die durch zahlreiche Neuorientierungen in der Frauen- und Familienpolitik geprägt waren. Strobel nannte die „Emanzipation des Einzelnen“ als Ziel ihrer Familienpolitik und zog 1970 die Gültigkeit der tradierten Rollenbilder für beide Geschlechter in Zweifel (vgl. BpB 1997 a, 16 - 17). Eine besonders wichtige Weiterentwicklung war eine umfassende Reform des Ehe- und Familienrechts, die am 01. Juli 1977 in Kraft trat. Die Orientierung am Leitbild der „Hausfrauenehe“, wie sie durch das bereits erwähnte Ehegesetz von 1957 geregelt war, fiel weg. Nach dieser Reform war die Frau nicht mehr verpflichtet den Haushalt zu führen, vielmehr waren die Ehegatten nun dazu angehalten, die Haushaltsführung in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln. Beide Ehegatten sind nach diesem Gesetz auch zur Erwerbstätigkeit berechtigt, allerdings hat nicht mehr nur noch die Frau dabei Rücksicht auf die Belange der Familie zu nehmen, sondern vielmehr sind beide Ehepartner verpflichtet, auf die Belange des Partners und der Familie einzugehen. Wie im Gesetz von 1957 sind die Ehegatten einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Im Zuge der Neuerungen wurde allerdings die Haushaltsführung nicht mehr automatisch auf die Frau übertragen. Leider muß man feststellen, dass es bis zum heutigen Tage vielfach an den erforderlichen Rahmenbedingungen fehlt, um von dieser Gestaltungsfreiheit auch Gebrauch machen zu können. Die öffentlichen Leistungen zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben blieben begrenzt. Ab Juli 1979 stand Arbeitnehmerinnen nach den Mutterschutzfristen ein viermonatiger Mutterschaftsurlaub zu, für dessen Dauer auch ein Lohnersatz vom Staat gezahlt wurde. Abgelöst wurde dieser Mutterschaftsurlaub durch den Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, der auch von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden konnte sowie die Zahlung von (einkommensabhängigem) Erziehungsgeld (vgl. BpB 1997 b, 18 - 19). Am 01. Januar 2001 trat die Reform des Bundeserziehungsgeldgesetzes in Kraft, welches Verbesserungen bezüglich des Erziehungsurlaubes (jetzt: Elternzeit) für berufstätige Mütter gebracht hat. Leider sind viele der theoretisch guten Änderungen schwierig in die Praxis umzusetzen. Beispielsweise hat zwar jedes Kind ab dem dritten Lebensjahr seit dem 01.01.1999 einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, allerdings sind zu wenig Plätze vorhanden, als das alle Kinder auch tatsächlich dieses Recht in Anspruch nehmen könnten. So scheitert oftmals der Wunsch von Müttern nach einem Berufseinstieg am fehlenden Betreuungsangebot. Gerade für alleinerziehende Mütter oder Familien mit einem niedrigen Einkommen können durch das Fehlen einer bezahlbaren und zeitlich flexiblen Betreuung massive Probleme entstehen. Die bereits so oft propagierte Forderung nach Arbeitsteilung in Familie, Beruf und Gesellschaft blieb vielfach unerfüllt, die Chancengleichheit der Frau besteht daher hauptsächlich auf dem Papier. Politik und Wirtschaft sind vorwiegend an männlichen Verhaltensmustern ausgerichtet und machen es den Frauen schwer, ein gleichberechtigtes Leben zu führen (vgl. BpB 1997 d, 41). Trotz aller Schwierigkeiten kann man aber feststellen, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Viele Frauen kehren schon nach relativ kurzer „Babypause“ in den Beruf zurück, ihre Zahl stieg zwischen 1984 und 1992 um das Vierfache. Diese zunehmende Müttererwerbstätigkeit ist ein wichtiger Faktor für die zwischen 1970 und 1994 von 46% auf 55% gestiegene Erwerbsquote der Frauen (von 15 – 65 Jahren) (vgl. BpB 1997 b, 24 - 25). Bis zum Jahre 1998 stieg diese Quote noch einmal auf 63% für das gesamte Bundesgebiet (1). Trennt man diese Quote nach den neuen und alten Bundesländern, so fällt auf, dass die Erwerbsquote in den alten Ländern mit 60,5% niedriger war, als in den neuen Ländern (73,5%). Obwohl eine Erwerbstätigkeit bei ostdeutschen verheirateten Frauen aufgrund ihres Selbstverständnisses einen höheren Stellenwert einnimmt als bei westdeutschen Frauen, so darf man nicht vergessen, dass aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit ihre aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt stark zurückgeht. Der Beschäftigungseinbruch nach der Wiedervereinigung traf Frauen am stärksten und am schnellsten, 1999 betrug der Frauenanteil an den Arbeitslosen 53,5%, an den Langzeitarbeitslosen sogar 64,5%. Besonders betroffen sind Frauen (aber auch Männer), die über keine abgeschlossene Ausbildung verfügen. Die Arbeitslosenquote der ungelernten ostdeutschen Frauen nahm zwischen 1991 und 1998 von 34% auf 55,4% zu. Aber auch in den alten Bundesländern ist die Tendenz zu erkennen, dass die Qualifikation einer Frau entscheidend ist. Während es für Frauen ohne Ausbildung zunehmend schwieriger wird, eine Arbeitsstelle zu finden, stieg die Beschäftigtenzahl von Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. Fach(hoch)schul- oder Universitätsabschluss. Unter diesen Umständen nehmen in den letzten Jahren auch die Teilzeitbeschäftigungen unter 32 Wochenstunden sowie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zu, auch wenn das häufig nicht unbedingt den Wünschen der Frauen entspricht (2) (vgl. BLK 2000, 24 – 25, Anhang Tabelle 1).
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- Arbeit zitieren
- Simone Kaletsch (Autor:in), 2002, Frauen und Erwerbstätigkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51157
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