In dieser Arbeit wird sich neben dem Schutzumfang der abstrakten Markenformen insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob die Rechtsprechung des BGH in Bezug auf die Relevanz von Begleitumständen für die Verwechslungsgefahr noch im Einklang mit der des EuGH steht. Außerdem werden die Folgen dieser Frage für die abstrakten Markenformen aufgezeigt und gewürdigt.
Eine abstrakte Markenform ist eine Erscheinungsform im Sinne des § 3 I MarkenG (Wort-, Bild-, Farbmarke etc.), die sich von ihrem konkreten Inhalt abstrahieren lässt. Hierunter fallen unter anderem abstrakte Farb- und Formmarken, deren Abstraktum eine räumlich unbegrenzte Farbe bzw. eine Raumform ist. Charakteristisch ist, dass die Markenform dem Verkehr nie in ihrer Abstraktheit, sondern immer in ihrer konkreten Verwendung in Verbindung mit weiteren Zeichen begegnet (z.B. als bedruckte Schokoladenverpackung oder farbig hinterlegte Werbung). Auch das kollidierende Farb- oder Formzeichen wird grundsätzlich zusammen mit weiteren Wort- und Bildzeichen im Verkehr benutzt.
Zum Verständnis der Problematik im Hinblick auf einen Verletzungsprozess stellt man sich eine Pralinenkugel vor, die in ihrer Form markenrechtlich geschützt ist. Ein konkurrierendes Unternehmen bringt nun eine ähnliche Pralinenform auf den Markt und verpackt sie in einer Folie mit dem unternehmenseigenen Wortzeichen. Würde das Gericht nun alle Umstände der Verwendung der Formen bei der Beurteilung, ob eine Verwechslungsgefahr gem. § 14 II Nr. 2 MarkenG besteht, mit einbeziehen, käme es aufgrund der klarstellenden Wirkung der Verpackung zu einem negativen Ergebnis. Damit wäre der Schutz der Pralinenform wertlos. Andererseits besteht bei einer kategorischen Beschränkung der Beurteilung auf die jeweilige Form womöglich ein zu weitreichender Schutz und damit die Gefahr einer Monopolisierung von Produktformen. In dieser Arbeit wird auf die skizzierte Konstellation eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung.
- I. Abstrakte Markenformen im Verletzungsprozess - Relevanz von Begleitumständen für die Verwechslungsgefahr
- II. Begriffsbestimmung und rechtlicher Rahmen
- 1. Abstrakte Markenformen.
- a) Abstrakte Farbmarke
- b) Formmarke
- 2. Verfahrensrechtlicher Rahmen
- 3. Materieller Rahmen
- 1. Abstrakte Markenformen.
- B. Geltendmachung von Verletzungen einer abstrakten Markenform...........
- I. Grundsätzliches
- II. Bestimmtheit der Klage
- III. Einordnung in die Kollisionstatbestände
- IV. Markenmäßige Benutzung des Kollisionszeichens.....
- 1. Grundsätzliches
- 2. Abstrakte Farbmarken...
- 3. Formmarken....
- V. Feststellung der Kennzeichnungskraft
- 1. Grundsätzliches
- 2. Originäre Kennzeichnungskraft.
- 3. Kennzeichnende Bekanntheit.
- VI. Zwischenfazit
- C. Beurteilung der Verwechslungsgefahr
- I. Grundsätzliches
- II. Ähnlichkeit/Identität der Zeichen
- 1. Gegenstand des Zeichenvergleichs
- a) Klagemarke
- b) Kollisionszeichen.....
- 2. Feststellung der Ähnlichkeit/Identität...\n
- a) Schutzbereich abstrakte Farbmarke.
- b) Schutzbereich Formmarke.......
- 1. Gegenstand des Zeichenvergleichs
- III. Relevanz von Begleitumständen in der Gesamtabwägung
- 1. Streitstand.
- a) „Abstrakte Verwechslungsgefahr“.
- b),,Konkrete Verwechslungsgefahr“.\n
- aa) Darstellung und Auswertung der EuGH Entscheidungen
- bb) Aufarbeitung
- 2. Auswirkung auf die abstrakten Markenformen
- 3. Kritik und alternative Schutzmöglichkeiten......
- 1. Streitstand.
- D. Fazit und Ausblick................
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Relevanz von Begleitumständen im Verletzungsprozess von abstrakten Markenformen. Die Arbeit analysiert die Bedeutung dieser Begleitumstände für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr und untersucht, wie diese im Rahmen der Markenrechtsprechung zu berücksichtigen sind.
- Abstrakte Markenformen im Verletzungsprozess
- Begleitumstände und Verwechslungsgefahr
- Kennzeichnungskraft abstrakter Markenformen
- Schutzbereich abstrakter Markenformen
- Kritik und alternative Schutzmöglichkeiten
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Einleitung: Dieses Kapitel führt in das Thema ein und erläutert die Relevanz von abstrakten Markenformen im Verletzungsprozess.
- Kapitel B: Geltendmachung von Verletzungen einer abstrakten Markenform: Dieses Kapitel befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verletzungen einer abstrakten Markenform. Hier werden die relevanten Kollisionstatbestände sowie die Kriterien für die markenmäßige Benutzung des Kollisionszeichens untersucht.
- Kapitel C: Beurteilung der Verwechslungsgefahr: Dieses Kapitel analysiert die Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei abstrakten Markenformen. Dabei werden die Bedeutung von Ähnlichkeit/Identität der Zeichen sowie die Relevanz von Begleitumständen im Rahmen der Gesamtabwägung beleuchtet.
Schlüsselwörter
Abstrakte Markenformen, Verwechslungsgefahr, Begleitumstände, Kennzeichnungskraft, Schutzbereich, Kollisionstatbestände, Markenmäßige Benutzung, EuGH Entscheidungen, Streitstand, Kritik, alternative Schutzmöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter einer abstrakten Markenform?
Eine abstrakte Markenform ist eine Erscheinungsform nach § 3 I MarkenG (wie Farb- oder Formmarken), die sich von ihrem konkreten Inhalt abstrahieren lässt, dem Verkehr aber meist nur in Verbindung mit weiteren Zeichen begegnet.
Welche Relevanz haben Begleitumstände für die Verwechslungsgefahr?
Im Verletzungsprozess ist umstritten, ob Begleitumstände (wie Verpackungen oder Logos auf einer geschützten Form) einbezogen werden dürfen. Werden sie einbezogen, kann die Verwechslungsgefahr sinken, was den Schutz der Formmarke entwerten könnte.
Wie unterscheiden sich BGH und EuGH in der Beurteilung der Verwechslungsgefahr?
Die Arbeit untersucht, ob die Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Relevanz von Begleitumständen noch im Einklang mit der des EuGH steht, insbesondere bei der Frage der „abstrakten“ versus „konkreten“ Verwechslungsgefahr.
Was bedeutet „markenmäßige Benutzung“ bei abstrakten Marken?
Es geht darum, ob das Publikum eine Farbe oder Form als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen versteht oder lediglich als dekoratives Element wahrnimmt.
Warum ist die Monopolisierung von Produktformen problematisch?
Ein zu weitreichender Schutz von abstrakten Formen könnte dazu führen, dass Wettbewerber bestimmte nützliche oder ästhetische Formen gar nicht mehr verwenden dürfen, was den freien Wettbewerb einschränken würde.
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- Fabian Weitzel (Author), 2018, Abstrakte Markenformen im Verletzungsprozess. Welche Relevanz haben Begleitumstände für die Verwechslungsgefahr?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/510102