Der Begriff „Geldwäsche“ und dessen Wirtschaftsmodell reichen bis in die 30er Jahre. Dem deutschen Journalisten Ulli Kulke zufolge findet diese kriminelle Handlung ihren Ursprung in Amerika wieder, welches gegen Ende der 1920er-Jahre erstmalig von der Mafia angewendet wurde. Die Geldwäsche ist ein wichtiger Mittelpunkt der organisierten Machenschaften. Als Mittel zur Strafverfolgung und aufgrund der Verstärkung zur Beseitigung von Finanzkriminalität, wurde in Deutschland gegen Ende der 1980er Jahre entsprechend eine prägnante Ausarbeitung von Gesetzen gegen die Geldwäsche entworfen. Die Einführung des Geldwäschegesetzes befähigen das Zusammenspiel zwischen den Finanzbehörden und den Staatsanwaltschaften. Hierbei werden auf die Erneuerungen des Geldwäschegesetzes eingegangen, sowie auf den Aufbau und die steuerliche Praxis in der Beratung.
Inhaltsverzeichnis
2. Einleitung
3. Erneuerungen Geldwäschegesetzes
4. Aufbau des Geldwäschegesetzes
4.1 Begriffsbestimmungen und Verpflichtete
4.2 Risikomanagement
4.3 Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden
4.4 Transparenzregister
4.5 Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
4.6 Pflichten im Zusammenhang mit Meldungen von Sachverhalten
4.7 Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz
5. GWG in der steuerlichen und rechtlichen Beratungspraxis
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
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