Mit dem Anliegen der Inklusion ist ein Leitgedanke entstanden, welcher zu einer gemeinsamen selbstverständlichen Beschulung, vorzugsweise im gleichen institutionellen Rahmen, aller SchülerInnen führt. Folgendes Essay beschäftigt sich vornehmlich mit dem schulischen Umgang von Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung aufweisen und dementsprechend einer speziellen pädagogischen Förderung bedürfen. Insofern nimmt, um Menschen mit Behinderungen nicht in eine sozial beeinträchtigende Abseitsposition zu bringen, die Klärung der Perspektiven und Grenzen von sozialer Partizipation u. a. eine bedeutende Rolle im schulischen Bereich ein. Trotz mehrheitlicher Zustimmung diesbezüglich, bestehen differierende Anschauungen zur praktischen Umsetzung von Inklusion.
Behinderung ist ein sehr weit gefasster Begriff, da er die unterschiedlichsten Beeinträchtigungen umfasst. Zudem ist die Entwicklung einer Behinderung von den verschiedensten Faktoren abhängig, insbesondere der sozialen Eingliederung. So können entsprechend geförderte behinderte Menschen mit relativ geringen Einschränkungen erfolgreich eingegliedert sein, andere dagegen sind ihr ganzes Leben auf äußere Unterstützung und Hilfe angewiesen, welches ein selbstständiges Leben nur begrenzt oder keinesfalls zulässt.
Inhalt
1. Was bedeutet Behinderung?
2. Fortschritt vs. Stagnation von Inklusion behinderter SchülerInnen
3. Veränderungen von Institutionen- eine Grundvoraussetzung für Inklusion
4. Notwendigkeit eines Umsetzungskonzeptes für ein inklusives Fördersystem
5. Beitrag Sozialer Arbeit zur Inklusion
6. Schlussbemerkung
Literaturnachweise/ Internetquellen
Einleitung
Mit dem Anliegen der Inklusion ist ein Leitgedanke entstanden, welcher zu einer gemeinsamen selbstverständlichen Beschulung, vorzugsweise im gleichen institutionellen Rahmen, aller SchülerInnen führt. Folgendes Essay beschäftigt sich vornehmlich mit dem schulischen Umgang von Kindern und Jugendlichen, die eine Behinderung aufweisen und dementsprechend einer speziellen pädagogischen Förderung bedürfen. Insofern nimmt, um Menschen mit Behinderungen nicht in eine sozial beeinträchtigende Abseitsposition zu bringen, die Klärung der Perspektiven und Grenzen von sozialer Partizipation u. a. eine bedeutende Rolle im schulischen Bereich ein. Trotz mehrheitlicher Zustimmung diesbezüglich, bestehen differierende Anschauungen zur praktischen Umsetzung von Inklusion. Gemessen an meinem beruflichen Erfahrungshintergrund, als Physiotherapeutin an einem Überregionalen Förderzentrum für behinderte Kinder und Jugendliche und der gesellschaftlichen Brisanz um die Forderung nach Inklusion behinderter Menschen, stelle ich folgende Frage. Welcher Bedingungen bedarf Inklusion, um teilhabegerecht für Betroffene zu funktionieren und wie kann Soziale Arbeit hinsichtlich dieser Problematik unterstützend wirken?
1. Was bedeutet Behinderung?
Behinderung ist ein sehr weitgefasster Begriff, da er die unterschiedlichsten Beeinträchtigungen umfasst. Zudem ist die Entwicklung einer Behinderung von den verschiedensten Faktoren abhängig, insbesondere der sozialen Eingliederung. So können entsprechend geförderte behinderte Menschen mit relativ geringen Einschränkungen erfolgreich eingegliedert sein, andere dagegen sind ihr ganzes Leben auf äußere Unterstützung und Hilfe angewiesen, welches ein selbstständiges Leben nur begrenztoder keinesfalls zulässt.
Zum Thema Behinderung finden sich in der Literatur die vielfältigsten Definitionen. Die der Weltgesundheitsorganisation (WHO), als eine der bekanntesten und aussagekräftigsten Definitionen unterscheidet Behinderung in drei Aspekte. Erstens kann ein dauerhafter gesundheitlicher Schaden aufgrund einer Erkrankung, angeborenen Schädigung oder eines Unfalls entstehen. Zweitens führt dieser Schaden zu einer funktionalen Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten des Betroffenen. Letzterer Aspekt sieht die soziale Beeinträchtigung als Folge des Schadens, welche für die Betroffenen persönliche, familiäre und gesellschaftliche Konsequenzen vereint. (vgl. WHO, Internetzugriff)
2. Fortschritt vs. Stagnation von Inklusion behinderter SchülerInnen
Nach der Verpflichtung Deutschlands vor vier Jahren, SchülerInnen mit und ohne Behinderung gemeinsam zu beschulen, ist bundesweit eine 35- prozentige Steigerung von Inklusionsanteilen als Fortschritt von Inklusion zu verzeichnen. Wiederum ist die Anzahl der zu unterrichtenden FörderschülerInnen in Sonderschulen verhältnismäßig gleich geblieben, welches die Exklusionsquote von nur 2 Prozent Rückgang bescheinigt. Ursache ist eine Steigerung der Attestierung eines Förderbedarfes, der sich in der Erhöhung der Förderquote widerspiegelt und auch den Förderschulen ihren vorausgegangenen Bestandsumfang sichert. Dieses bestehende Doppelsystem gestaltet den Vollzug einer erfolgversprechenden Inklusion somit äußerst schwierig (vgl. Klemm 2013: 4).
Hinsichtlich meines Hintergrundwissens aus der Berufspraxis ist das kein überraschendes Ergebnis. Einerseits findet die Behindertenrechtskonvention allgemeine Zustimmung im Pädagogen Team, so dass oberflächlich der erste Eindruck entsteht, alle stehen der Inklusion positiv gegenüber. Andererseits täuscht diese Annahme, denn geht man in die Tiefe wird deutlich, dass viele Sonderpädagogen vehement am System bisheriger Sonderschulen festhalten wollen. Aber nicht nur die Lehrer, auch behinderte SchülerInnen und deren Eltern wollen sich nicht umorientieren. Das kann vielerlei Gründe haben. In der Lehrerschaft z. B. der Vorteil kleinerer Klassenverbände und nicht zu vergessen, die Angst einen sicheren Arbeitsplatz aufgeben zu müssen. Dagegen haben die betroffenen SchülerInnen Angst vor Neuem, was bedeuten würde ihren gewohnten Schutzraum zu verlassen. Einen entscheidenden Stellenwert für die Eltern nimmt hingegen die Ganztagsbetreuung ein, welche verbunden ist mit sonderpädagogischen Zusatzangeboten und internen Therapiemaßnahmen.
3. Veränderungen von Institutionen- eine Grundvoraussetzung für Inklusion
Neben der Schaffung von Chancengerechtigkeit durch sozialstaatliche Unterstützungsmaßnahmen die den behinderten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu inklusiver Beschulung ermöglicht, darf nicht vergessen werden Institutionen barrierefrei zu gestalten. Barrierefrei bedeutet in diesem Fall nicht nur die Veränderung und Anpassung baulicher Gegebenheiten an die Eigenheiten und Fähigkeiten der behinderten Menschen (z. B. behindertengerechte Sanitäranlagen), sondern auch die individuelle Anpassung von Leistungsmaßstäben und eine interdisziplinäre Kooperation. Dazu gehören die Bereitstellung nötiger Hilfsmittel (z. B. Sprachcomputer), teilweise Einzelassistenzen, zeitlich individuell angepasste Lernzeiten und Fördermöglichkeiten. Insofern sind Institutionen in der Pflicht, vorgegebene Bedingungen zu prüfen und zu verändern, um den SchülerInnen mit Behinderung Voraussetzungen für eine partizipierte Perspektive zu schaffen. Entscheidend ist, dass dieser veränderte Umgang mit Verschiedenheit in unserer bestehenden Leistungsgesellschaft eines Umdenkens, eines anderen Verständnisses für betroffene Menschen und eines professionellen Selbstverständnisses bedarf. Um dabei Erfolg zu haben, „…ist meines Erachtens vor allen Dingen ein Umdenken nötig, das manch einem nicht leichtfallen wird. …Wir sind es unseren Kindern schuldig, uns wenigstens einmal auf eine andere Sichtweise einzulassen. Es ist höchste Zeit.“ (Czerny 2010: 8)
4. Notwendigkeit eines Umsetzungskonzeptes für ein inklusives Fördersystem
Aufgrund der Umsetzung von Inklusion stehen die Betroffenen einem Umwandlungsprozess gegenüber, welcher ihre bisher vertrauten und verlässlichen Hilfeansprüche und Organisationsformen verändert und sie verunsichert. Methodische und konzeptionelle Entwürfe sollten mit allen Bereichen und Mitarbeitern der Institution abgestimmt und abgeklärt sein. Zusätzlich ist es ratsam die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Angehörige mit in den Übergangsprozess einzubeziehen, als Vertrauensgrundlage, ein Gefühl des Mitwirkens zu geben und bestehende Ängste abzubauen. Insofern ist ein durchdachtes und transparentes Umsetzungskonzept von enormer Bedeutung, um den behinderten Kindern und Jugendlichen Sicherheit zugeben, die ihnen aus bisherigen Förderkonzepten vertraut war. Ein inklusionsorientiertes Umsetzungskonzept muss die bislang qualifizierten Fördermöglichkeiten beibehalten, unter der Prämisse einer einheitlichen Bildung, welche den Betroffenen bessere Chancen der Teilhabe garantiert. Prinzipiell wichtig für ein Konzept von Inklusion ist es, sich an der Ganzheitlichkeit und der bestehenden Lebenswelt des behinderten Kindes oder Jugendlichen zu orientieren (vgl. BJK 2012: 20), um die Distanz zwischen bisherigen gesellschaftlichen, sozialen, gesetzlichen sowie auch familiären Verantwortlichkeiten zu verringern, nach Möglichkeit sogar zu besiegen.
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- Ines Schrötter (Author), 2013, Inklusion und Exklusion. Essay zu Grundbegriffen und Handlungsoptionen für mehr Inklusion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/507172
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