Das vorliegende Portfolio umfasst die Ausarbeitungen zum Modul VII, Handlungsformen und Handlungsfelder der Sozialpädagogik. Zunächst erfolgt die Ausarbeitung des Hilfeplanungsseminars. Im Rahmen der Reflexion des Hilfeplanspiels, werden Die gewonnen theoretischen Kenntnisse werden dargestellt, ebenso wie das erfolgte Hilfeplanspiel. Hauptaugenmerk wird sodann auf die Reflexion des Hilfeplanspiels gelegt.
In einem nächsten Schritt folgen die Ausführungen zum Erlebnispädagogikseminar. Auch hier wird der Fokus auf der Partizipation, damit einhergehenden Chancen und Problemen liegen. Die sich anschließende Abschlussreflexion dient der Evaluierung sowohl meines Handelns in den Seminaren als auch der für mich gewonnenen Erfahrungen beziehungsweise Erkenntnisse.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hilfeplanseminar
1. Reflexion zum konkreten Hilfeplanspiel
2. Allgemeine Reflexion im Hinblick auf die Partizipation von Betroffenen unter Einbezug der Machtasymmetrien- und Balancen sowie dem Widerspruch zwischen Hilfe und Eingriff im Rahmen von professionellen Handeln
III. Erlebnispädagogikseminar
IV. Abschlussreflexion
Literatur
I. Einleitung
Das vorliegende Portfolio umfasst die Ausarbeitungen zum Modul VII, Handlungsformen und Handlungsfelder der Sozialpädagogik. Bereits bei der Wahl der Seminare fiel es mir schwer mich festzulegen. Für das Seminar „Hilfeplanung“ entschied ich mich, um die im Modul Rechts erworbenen theoretischen Kenntnisse zu vertiefen und insbesondere durch das Hilfeplanspiel einen ersten Einblick in die praktische Arbeit eines Sozialpädagogen zu erhalten. Auch reizte mich die Vorstellung an einer konkreten Problemlösung aktiv mitwirken zu können. Des Weiteren ist mir seit Beginn des Studiums immer wieder der Begriff „Partizipation“ begegnet. Zwar hatte ich stets eine grobe Vorstellung davon, was damit gemeint sei, jedoch erwies sich die mir aufdrängende Bedeutung „Teilnahme“ oder „Beteiligung“ als zu theoretisch und kaum greifbar. Durch das Hilfeplanspiel erhoffte ich mir eine konkretere Vorstellung zu diesem für mich abstrakten Begriff erlangen zu können.
Das zweite Seminar „Erlebnispädagogik“ reizte mich insbesondere aufgrund meiner Tätigkeit als Jugendtrainer. So erhoffte ich mir theoretische Kenntnisse in diesem Bereich aneignen und diese sodann im Bereich des Mannschaftssports anwenden zu können. Zudem stellt die Erlebnispädagogik für mich ein modernes Feld der Sozialen Arbeit dar, in welchem ich mir vorstellen könnte, nach Abschluss meines Studiums zu arbeiten. Auch hier sah ich großes Potenzial um mein durch das Hilfeplanseminar bereits gewonnene Verständnis für die „Partizipation“ in der Sozialen Arbeit weiter zu vertiefen und dessen wesentliche Bedeutung für die praktische Arbeit identifizieren zu können
Zunächst erfolgt die Ausarbeitung des Hilfeplanungsseminars. Im Rahmen der Reflexion des Hilfeplanspiels, werden Die gewonnen theoretischen Kenntnisse werden dargestellt, ebenso wie das erfolgte Hilfeplanspiel. Hauptaugenmerk wird sodann auf die Reflexion des Hilfeplanspiels gelegt.
In einem nächsten Schritt folgen die Ausführungen zum Erlebnispädagogikseminar. Auch hier wird der Fokus auf der Partizipation, damit einhergehenden Chancen und Problemen liegen.
Die sich anschließende Abschlussreflexion dient der Evaluierung sowohl meines Handelns in den Seminaren als auch der für mich gewonnenen Erfahrungen beziehungsweise Erkenntnisse.
Wegen der besseren Lesbarkeit des Portfolios verzichte ich darauf, beide Geschlechtsformen zu verwenden.
II. Hilfeplanseminar
In diesem Abschnitt erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Seminar „Hilfeplanung“. Beginnend mit der konkreten Reflexion des durchgeführten Hilfeplanspiels, erfolgt sodann eine Reflexion hinsichtlich der Partizipation von Betroffenen unter Einbezug der Machtasymmetrien- und Balancen sowie dem Widerspruch zwischen Hilfe und Eingriff im Rahmen von professionellen Handeln.
1. Reflexion zum konkreten Hilfeplanspiel
Das Hilfeplanspiel, also die Simulation zur Lösung eines konkreten Konfliktfalls unter Mitwirkung der beteiligten Protagonisten, fand in den Räumlichkeiten der Universität statt. Für dieses wurden die Seminarteilnehmer in sechs Gruppen aufgeteilt, welche die Rolle unterschiedlicher Protagonisten einnahmen. In zwei Stunden wurde der Zeitraum von 4 Wochen vor der Hilfekonferenz simuliert, in welchem die Spielschritte, also Mitteilungen der verschiedenen Protagonisten untereinander, stattfanden. Im Anschluss daran fand die gemeinsame Hilfekonferenz statt, in welcher im Beisein der Beteiligten, die vorausgegangenen und weitere Aspekte, unter der Gesprächsleitung des ASD, verhandelt, ausgearbeitet und festgehalten wurden.
Die Adressaten des vorliegende Konfliktfall waren der 9 jährigen Schüler Simon und seine 34 jährige, alleinerziehende Mutter Kathrin S.. Kathrin S. ist alleinerziehend und arbeitslos. Neben Simon hat sie zwei weitere Kinder, welche 2009 aufgrund von Überforderung und der Alkoholproblematik von Frau S., vom Jugendamt in einer Pflegefamilie untergebracht wurden. Nach einem Umzug nach Trier und der Geburt von Simon verwehrte sie zunächst die Kontaktaufnahme der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin, Frau F.. Mit drei Jahren besuchte Simon die Kita, welche erhebliche Entwicklungsstörungen bei diesem feststellten, ebenso bestand der Verdacht auf Gewalterfahrung des Vaters. Nachdem der Vater 2009 inhaftiert wurde, war Frau S. kooperationsbereit und es kam unter Mitwirkung der Erzieherinnen und des Jugendamtes zur Aufnahme Simons in die Integrationskita. Im Alter von 7 Jahren wurde Simon aufgrund andauernder kognitiven und emotionalen Entwicklungsverzögerungen in eine Förderschule eingeschult. Seit April 2018 besucht er zudem, nach diversen Verhaltensauffälligkeiten in der Schule, sowie einer ungenügenden Versorgung sowohl hinsichtlich seiner Hygiene als auch seiner Frühstücks seitens der Mutter, aufgrund einer Initiative der Klassenlehrerin Frau B. zur Aufnahme von Gesprächen mit Frau F. vom Jugendamt die Tagesgruppe „Kinderclique Sonnenschein“ als Maßnahme einer Hilfe zur Erziehung i.S.v. § 27 SGB VIII i.V.m.§ 32 SGB VIII. Dies führte in Verbindung mit der geleisteten Elternarbeit zu einer Entspannung der Situation. Sowohl das soziale Verhalten von Simon verbesserten sich, wie auch seine schulischen Leistungen. Kathrin S., befindet sich seit einigen Monaten in einer neuen Partnerschaft. Im August 2018 ist der neue Lebenspartner bei ihr eingezogen. Seit September 2018 hat sich die Situation erneut verschärft. Simon zeigt erneut aggressive Tendenzen, fehlt einige Male unentschuldigt in der Tagesgruppe und ist häufig müde oder unkonzentriert. Zudem bleibt seit der neuen Partnerschaft die Kooperation mit Frau S. sowohl für das Team der Tagesgruppe, als auch die Förderschullehrerin Frau B., weitestgehend unmöglich. Es wurde eine Hilfekonferenz zur Überprüfung der Hilfe in vier Wochen an.
Aufgrund dieser Ausgangslage galt es die Handlungen der jeweiligen Protagonisten zu simulieren. Meine Rolle war die der zuständigen Sozialarbeiterin des ASD, Michaela F.. Im Vorfeld der Hilfekonferenz galt es die jeweiligen Beteiligten in Spielschritten über die aktuelle Situation in Kenntnis zu setzen und eigene Informationen für das weitere Vorgehen zu sammeln. Bereits hier wurde deutlich, dass nicht nur die sozialen Aspekte relevant sind, sondern auch weitere wirtschaftliche Interessen des Regenbogen e.V, zu welchem die Kindertagesgruppe „Sonnenschein“ gehört.
Nach Ablauf der 2 Stunden (4 simulierte Wochen) stand sodann die Hilfekonferenz im Beisein aller Beteiligten an. Als Vertreterin des ASD war es unsere Aufgabe die Gesprächsführung zu übernehmen. Nach dem Vorstellen der Teilnehmer wurde der Grund für das Treffen angegeben. Zunächst hatten alle Beteiligten die Möglichkeit zur Situation Stellung zu beziehen. Dabei äußerte Frau S., dass ihr das Verhalten von Simon nicht erklärbar und Simon über einige Zeit erkrankt sei. Weiterhin erklärt sie, dass es ihr unerwünscht ist, dass Simon eine Bindung zu ihrem neuen Lebensgefährten Frank aufbaut. Simon bezeichnet Frank als „blöd“ und gibt an, keinen Kontakt zu diesem zu haben. Das Pädagoginnenteam der Tagesgruppe berichtet vom vermehrten Fehlen Simons und der erschwerten Kontaktaufnahme zu Frau S. seit der neuen Lebenspartnerschaft. Übereinstimmend wird erklärt, dass das Herausnehmen und Wechsel Simons aus der Tagesgruppe als nicht sachdienlich erachtet wird und eher negative Folgen bewirken könnte. Zur Annahme des Vorschlages einer Angebotserweiterung nach §§ 31 ff. SGB VII ist Frau S. bereit, insoweit Simon bei ihr verbleiben kann. Nicht festgehalten wurde der genau Umfang und die Art der Hilfeerweiterung. Bezüglich des Alkoholmissbrauchs wurden keine Fragen gestellt oder Angaben seitens Frau S. gemacht.
Bei rückblickender Betrachtung der Hilfekonferenz wird deutlich, dass zur Durchführung des Planspiels theoretische Kenntnisse der Hilfeplanung essenziell waren. Zum einen um den Gang des Verfahrens nachvollziehen zu können, zum anderen um Zweck und Zielsetzung richtig zu erfassen. Des Weiteren waren Gesprächstechniken genauso wichtig wie ein klares Verständnis über die Rollen und Ziele der am Gespräch Beteiligten.
Retrospektiv wurden insbesondere herrschende Machtasymmetrien deutlich. Auf der einen Seite wurde keine kindgerechte Sprache gegenüber Simon verwendet, was zur Folge hatte, dass er nicht vollständig erfassen konnte, was um ihn herum geschieht. Zudem fühlte sich Frau S. insbesondere zu Beginn der Konferenz stark persönlich angegriffen und ist auch der Ansicht, dass nicht alle Probleme hinreichend angesprochen wurden. Auf der anderen Seiten entsprach das Ergebnis in etwa den Erwartungen des Pädagoginnenteams der Kindertagesstätte und des ASD (vertreten durch die zuständige Sozialarbeiterin Frau F.), der Zugang zu Simon und seiner Mutter wurde als schwierig angesehen. Die Fachkräfte, welche neben ihren hoheitlichen Befugnissen meist über bessere Rechts-, Verfahrens- und Angebotskenntnisse verfügen, haben insofern Frau S. und Simon als Adressaten nicht als gleichwertige Partner anerkannt (vgl. Urban-Stahl 2012 S.145). Zum Ausdruck kam dies insbesondere auch durch die Verwendung von Fachtermini gegenüber der Mutter. Eine Aushandlung „auf Augenhöhe“ bliebt somit aus. Es kann demnach festgehalten werden, dass der Qualität der Partizipation eine wichtige Rolle zukommt. Auch wenn Offenheit und Transparenz seitens der Fachkräfte gepflegt werden, so ist auch von entscheidender Bedeutung, inwieweit die Fachkräfte die Adressaten als gleichwertige Partner anerkennen und zur Aushandlung zu befähigen (Freigang 2009 S.110 ff.). Wesentliche Aufgabe der Fachkräfte ist somit die Wahrung einer angemessenen Machtbalance, um ein Unwohlseinbefinden der Adressaten, wie im vorliegenden Fall, verhindern zu können(vgl. Urban-Stahl 2015 S.179).
Andererseits hat Frau S. gegenüber den Fachkräften wichtige Informationen bewusst zurückgehalten. Inwieweit dies aus Egoismus geschehen ist, um Simon nicht „zu verlieren“ oder aber als intuitiver Schutz vor weiteren „Angriffen“ seitens der Fachkräfte, kann nicht abschließend geklärt werden.
Seitens der pädagogischen Leitung der Kindertagestätte ist anzumerken, dass wesentliche finanzielle Aspekte des Vereins miteinzubeziehen waren. So beträgt die Mindestbelegungszahl der Gruppe acht Kinder. Ohne die Teilnahme Simons wäre diese Mindestanzahl unterschritten worden. Die Folge daraus war ein notwendiger, interner Aushandlungsprozess zwischen der Leitung und den Pädagogen, welcher letztendlich zur vordergründige Beachtung wirtschaftlicher Interessen führte. Das Kindeswohl wurde in den Hintergrund gedrängten. An dieser Stelle zeigte sich deutlich die Multiperspektivität des Falles. Die Entscheidungsfindung steht somit im Spannungsfeld zwischen fachlichen Aspekten und dem notwendigem verantwortungsvollem Umgang mit Ressourcen (vgl. Merchel 2012 S.196; Freigang 2009 S.113 f.).
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- Quote paper
- Nana Schwind (Author), 2019, Partizipation als Qualifikationskriterium im Hilfeplanverfahren und der Erlebnispädagogik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/506823
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