Mithilfe der verschiedenen Grundfreiheiten, zu denen auch die Warenverkehrsfreiheit zählt, wird der Binnenmarkt in der Europäischen Union verwirklicht. Die Grundfreiheiten stellen einen gemeinsamen Markt sicher, in dem jeder Marktteilnehmer gleichberechtigt ist und gleichzeitig beseitigen sie die Grenzen zwischen den Europäischen Mitgliedstaaten. Die Ziele des Binnenmarktes werden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erläutert. Verantwortlich für das Funktionieren des Binnenmarktes ist die Union. Der Binnenmarkt wird laut Art. 26 Abs. 2 des AEUV als ein Raum "ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist" verstanden. Hierbei regeln Art 28 ff AEUV den freien Warenverkehr.
Die Voraussetzung für das Eröffnen des Anwendungsbereichs, ist das Vorliegen einer Unionsware. Ziel der Warenverkehrsfreiheit ist es, den Warenverkehr innerhalb der Union abzusichern und Behinderungen des Warenaustausches zu beseitigen. Eine Ware die von einem Mitgliedstaat in einen anderen importiert oder exportiert werden soll, soll unter denselben Voraussetzungen wie inländische Ware Zugang zum Markt erhalten. Verwirklicht werden soll der freie Warenverkehr durch drei Grundeinheiten: Den Aufbau einer gemeinsamen Zollunion, die Beseitigung von mengenmäßigen Beschränkungen und der Umformung staatlicher Handelsmonopole.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der Begriff der „,Ware“
- Die Zollunion
- Die Bedeutung des Begriffs „Zoll“ und das Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen
- Der gemeinsame Zolltarif (GZT)
- Das Verbot mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung
- Die,,Dassonville“-Rechtsprechung des EuGH
- Die,,Keck\"-Rechtsprechung
- Rechtfertigung nach Art. 36 AEUV
- Anwendungsbereich
- Geschriebene Rechtfertigungsgründe
- Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe – „Cassis de Dijon“
- Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Die Umformung staatlicher Handelsmonopole
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit befasst sich mit der Warenverkehrsfreiheit im Rahmen der Europäischen Union. Ziel ist es, die Bedeutung dieser Grundfreiheit für den Binnenmarkt zu verdeutlichen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern.
- Der Begriff der „Ware“ im europäischen Recht
- Die Bedeutung der Zollunion und des gemeinsamen Zolltarifs
- Die Beseitigung mengenmäßiger Beschränkungen des Warenverkehrs
- Rechtfertigungsgründe für Einschränkungen der Warenverkehrsfreiheit
- Die Umformung staatlicher Handelsmonopole
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Warenverkehrsfreiheit als eine der Grundfreiheiten des Binnenmarktes vor und erläutert deren Bedeutung für den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union. Im zweiten Kapitel wird der Begriff der „Ware“ im Kontext des europäischen Rechts definiert und verschiedene Warenarten sowie die Rechtslage im Zusammenhang mit Drittlandsware und Gemeinschaftsware dargestellt. Das dritte Kapitel widmet sich der Zollunion als Grundbaustein des Binnenmarktes. Hier werden die Bedeutung des Begriffs „Zoll“ und das Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen sowie der gemeinsame Zolltarif erläutert. Kapitel 4 behandelt das Verbot mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung. In diesem Zusammenhang werden die Rechtsprechungen des EuGH in den Fällen „Dassonville“ und „Keck“ sowie die Rechtfertigungsgrundlagen nach Art. 36 AEUV und die Verhältnismäßigkeitsprüfung behandelt. Schließlich werden in Kapitel 5 die Umformung staatlicher Handelsmonopole als ein weiterer wichtiger Aspekt der Warenverkehrsfreiheit erörtert.
Schlüsselwörter
Warenverkehrsfreiheit, Binnenmarkt, Europäische Union, Zollunion, gemeinsamer Zolltarif, mengenmäßige Beschränkungen, Rechtfertigungsgründe, Handelsmonopole, Drittlandsware, Gemeinschaftsware, Rechtsprechung des EuGH.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter der Warenverkehrsfreiheit in der EU?
Es ist eine Grundfreiheit des Binnenmarktes, die sicherstellt, dass Waren ohne Zölle und mengenmäßige Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten zirkulieren können.
Was ist die Voraussetzung für die Anwendung der Warenverkehrsfreiheit?
Die Voraussetzung ist das Vorliegen einer sogenannten Unionsware, die nach den Bestimmungen des AEUV definiert wird.
Welche Rolle spielt die Zollunion?
Die Zollunion verbietet Ein- und Ausfuhrzölle zwischen Mitgliedstaaten und führt einen gemeinsamen Zolltarif (GZT) gegenüber Drittstaaten ein.
Was besagt die „Dassonville“-Rechtsprechung?
Sie definiert Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen als Handelshemmnisse, die grundsätzlich verboten sind.
Gibt es Ausnahmen von der Warenverkehrsfreiheit?
Ja, Beschränkungen können durch geschriebene Gründe (Art. 36 AEUV) oder ungeschriebene zwingende Erfordernisse („Cassis de Dijon“) gerechtfertigt sein, sofern sie verhältnismäßig sind.
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- Inga Rathje (Autor), 2018, Die Warenverkehrsfreiheit. Rechtsstandards in der EU, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/506506