In der deutschen Literatur zur Politik Japans ist der Anteil über die wirtschaftliche Strukturen und der Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf westliche Industrieländer der Umfangreichste, über die Sozialpolitik Japans sind nur wenige Untersuchungen zu finden.1 In der historischen Entwicklung vom Warfarestate zur Wohlfahrtsgesellschaft hat Japan zuerst deutsche, nach 1945 auch amerikanische Modelle der Sozialpolitik übernommen. Erst in den siebziger Jahren forcierte die japanische Regierung, unter der LDP (Liberal Demokratische Partei) ein Modell, das an traditionellen Normen orientiert sein sollte.
Die Besonderheit in Japans Sozialpolitik ist die starke Orientierung am Subsidaritätsprinzip, in dem sich in Japan nicht nur die Familie wiederfindet, sondern das Institutionen übergreifend wirkt, hierbei sowohl die Betriebe, als auch den Staat, als "großen Vater", mit einschließt. Hier zeichnet sich der stark in der japanischen Gesellschaft verwurzelte Konfuzianismus ab, in der die Philosophie von Herrschaft und Diener ein Grundprinzip von Gesellschaft darstellt.
Die japanische Wirtschaft befindet sich heute, kurz vor Ende des Jahrtausends, in einer schweren wirtschaftlichen Krise, die ihre Auswirkungen auch auf die soziale Absicherung hat. Die rapide zunehmende Überalterung der Gesellschaft und das Auseinanderbrechen der drei Generationenfamilie sind zusätzliche Faktoren, für eine zunehmende Destabilisierung der japanischen Wohlfahrt.
Anhand unseres Referates wollen wir ersten die Entwicklung des japanischen Sozialstaates aufzeigen, zweites die heute existierenden sozialen Absicherungen und drittens die aktuellen Probleme aufzeigen und einen Ausblick auf die Zukunft der japanischen welfare society wagen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Kurzer historischer Abriß Zur Genese der japanische "Wohlfahrtsgesellschaft"
3. Genossenschaften zur gegenseitigen Unterstützung (ky ô sai kuminai)
4. Betriebliche und staatliche Krankenkassen in Japan nach 1945
5. Japans Sozialpolitik mit besonderen Blick auf die Familie
5.1 Historischer Aspekt
5.2 Die alternde Gesellschaft
5.3 Die Auflösung der Drei-Generationen-Familie
6. Die betriebliche Organisation
7. Die Krise der japanischen Wirtschaft und ihre Folgen für die Wohlfahrtsgesellschaft
8. Literaturliste
1. Vorwort
In der deutschen Literatur zur Politik Japans ist der Anteil über die wirtschaftliche Strukturen und der Möglichkeiten der Übertragbarkeit auf westliche Industrieländer der Umfangreichste, über die Sozialpolitik Japans sind nur wenige Untersuchungen zu finden.1 In der historischen Entwicklung vom Warfarestate zur Wohlfahrtsgesellschaft hat Japan zuerst deutsche, nach 1945 auch amerikanische Modelle der Sozialpolitik übernommen. Erst in den siebziger Jahren forcierte die japanische Regierung, unter der LDP (Liberal Demokratische Partei) ein Modell, das an traditionellen Normen orientiert sein sollte.
Die Besonderheit in Japans Sozialpolitik ist die starke Orientierung am Subsidaritätsprinzip, in dem sich in Japan nicht nur die Familie wiederfindet, sondern das Institutionen übergreifend wirkt, hierbei sowohl die Betriebe, als auch den Staat, als "großen Vater", mit einschließt. Hier zeichnet sich der stark in der japanischen Gesellschaft verwurzelte Konfuzianismus ab, in der die Philosophie von Herrschaft und Diener ein Grundprinzip von Gesellschaft darstellt.
Die japanische Wirtschaft befindet sich heute, kurz vor Ende des Jahrtausends, in einer schweren wirtschaftlichen Krise, die ihre Auswirkungen auch auf die soziale Absicherung hat. Die rapide zunehmende Überalterung der Gesellschaft und das Auseinanderbrechen der drei Generationenfamilie sind zusätzliche Faktoren, für eine zunehmende Destabilisierung der japanischen Wohlfahrt.
Anhand unseres Referates wollen wir ersten die Entwicklung des japanischen Sozialstaates aufzeigen, zweites die heute existierenden sozialen Absicherungen und drittens die aktuellen Probleme aufzeigen und einen Ausblick auf die Zukunft der japanischen welfare society wagen.
2. Ein kurzer historischer Abriß Zur Genese der japanische "Wohlfahrtsgesellschaft"
Erst im Jahre 1854 öffnete sich Japan, auf US-amerikanischen Druck, die mittels der "schwarzen Flotte" von Commander Perry Japan dazu zwangen, dem Welthandel. Dieses historische Ereignis war der erste Schritt hin zum Eintritt Japans ins Industriezeitalter, das mit der Ablösung des Feudalstaates durch eine konstitutionelle Monarchie mit dem Kaiser Meiji im Jahre 1868 seinen Anfang nahm. Umfangreiche Reformen zeichnen die sogenannte Meiji- Restauration, die bis 1912 andauerte, aus.
Ein Teil der einschneidensten Reformen im wirtschaftlichen und sozialen Leben seien hier genannt :
- "ein nationales Währungssystem mit der Bank von Japan als einzigen Herausgeber von Banknoten
- ein Finanzsystem, das sich auf Grundsteuer stützt
- Expansion der Infrastruktur, einschließlich von Straßen, Eisenbahn und Schiffahrt
- ein landesweites Post- und Telegrafensystem
- die Einführung einer Aktienbörse in Gestalt einer Körperschaft
- die Einfuhr von Maschinen und Berufung ausländischer Ingenieure
- von der Regierung geleitete Fabriken"2
- Einführung eines Schulsystems
- Einführung der Wehrpflicht
- Einführung des gregorianischen Kalenders
Anhand dieser kurzen Auflistung einiger Veränderungen innerhalb des japanischen Staates wird schon anschaulich wie umfassend die Reformen waren. Sie blieben auch nicht ohne Auswirkungen auf die sozialen Absicherungen. Wie auch in Deutschland "zielen die ersten Gesetze" in Japan "über soziale Sicherung auf die Beamten und das Militär " ... " : 1871 Alters- und Invalidenrente für Armeesoldaten, 1875 für Angehörige der Marine, 1882 für die Polizei und 1884 für zivile Beamte.
Soziale Sicherung entsteht sozusagen freischwebend zuerst an der Spitze der sozialen Pyramide - und im Staat selbst. Soziale Sicherung wird von dort nach unten - auf andere Erwerbsgruppen - und außen - auf Nicht-Erwerbsgruppen (Familienmitglieder etwa) übertragen."3
Innerbetrieblich gibt es in den größeren Industriebereichen, wie Eisenbahn, Druckbereich und Bergbau, zuerst keine sozialen Absicherung. Die ersten Formen strukturierter sozialer Absicherung außerhalb der Familie, als dem traditionellen Hausssystem (ie-seido), waren die Genossenschaften zur gegenseitigen Unterstützung (siehe 3.).
1897 kam es dann zur Gründung der ersten Gewerkschaften im Eisenbahn- und Druckbereich, die aber auf Grund der zu hohen Kosten, hohen Mitgliederschwund, innerbetrieblicher Diskriminierung und der Einführung des Polizeigesetzes zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung jeder Einflußmöglichkeit beraubt, 1900 schon wieder verschwunden waren. Erst nach dem ersten Weltkrieg, im Zuge der Reisunruhen und den Auswirkungen der russischen Revolution, kam es zum Wiederaufleben der Gewerkschaften.
Den größten Einfluß auf die frühen Sozialgesetze Japans hatte Gotô Shinpai. Dieser hatte 1892 in Deutschland studierte. Gotô Shinpai importierte die Bismarksche Sozialversicherung Modell nach Japan. Das erste war die Einführung einer betrieblichen Krankenkasse, angelehnt an die Betriebskrankenkasse bei Krupps, im Jahre 1907. Im Gegensatz zum Bismarckschen System, sind keine selbstverwalteten Formen von Krankenkassen in Japan vorgesehen, sondern nur von den Betrieben organisierte. Nur für Betriebe mit weniger als 300 Mitarbeitern gab es eine staatliche Regelung.
Auch das Armengesetz von 1916 ist auf Gotô Shinpai zurückzuführen , es lehnt sich stark an das ElberfelderSystem, der Armenpolitik des deutsche Reichs an. Zwar hatte Japan schon 1874 einen Armengesetz (jikyu kisoku)4, aber erst mit der Einführung des Armengesetzes von 1916 ist ein wirklicher Schutz vor totaler Verarmung, in Form von Mindestversorgung, gewährleistet.
Im Jahre 1927 kam das, schon 1922 beschlossene, Gesundheitsförderungsgesetz zur Anwendung , das die Beiträge und die Modalitäten regelte (Fee-for-service). 1938 wurde dann die staatliche Krankenkasse (NHI) eingeführt, die insbesondere durch den zweiten Chinesisch -japanischen Krieg und den zweiten Weltkrieg und der damit einher gehenden medizinischen, Versorgung eine höheren Status bekam.
Die Strukturen der Wohlfahrt und des gesamten Staatsapparates in Japan erfuhren erst durch die Kapitulaton gegenüber der USA, ausgelöst durch die Atombomben über Hiroshima und Nagasaki, wieder Veränderungen. In den Kapitulationsverträgen ist unter anderem auch der Verzicht auf die göttliche Abstammung des Kaisers und der Grundstein demokratischer Verhältnisse in Japan verankert. Zudem wurde 1947 auf Druck der USA ein Antimonopolsierungsgesetz erlassen, um die Auflösung der Zaibatsus zu bewirken. Diese Verflechtung von Großfirmen, die meistens in Händen einiger weniger Familien waren, beherrschten fast die gesamte japanische Wirtschaft. Zur wirklichen Auflösung kam es allerdings nie, sondern zu einer tieferen Verflechtung der Bürokratie und der Wirtschaft, die kriminellen Organisation eine gute wirtschaftliche und vor allen Dingen strukturelle Basis boten, wie zum Beispiel der Yakuza, der Mafia Japans.
Nach Abschluß der Friedensverträge, im Jahr 1951, wurde die LDP 1952 alleinregierende Partei. Dieses "Einparteiensystem" wurde der LPD auch durch die antikommunistischen Propaganda der USA ermöglicht, die Japan als Bollwerk gegen den Kommunismus sahen. "Der red purge von 1950, bei dem über 10.000 kommunistische Gewerkschaftsführer zum Opfer fielen, bedeutete für die Gewerkschaftsbewegung (...) einen erzwungenen Neubeginn ohne die Kommunisten"5 und auch die SDJ (Sozialdemokratische Partei) litt unter der antikommunistischen Stimmung. Zudem ist die LDP, in den Jahren der Auflösung der Zaibatsus, stark zwischen Wirtschaft und Bürokratie eingebunden und verfügt so über wesentlich höhere Geld- und strukturelle Machtmittel für den Wahlkampf.
1973 versuchte die LDP das Wohlfahrtssystem zu reformieren, scheiterte aber vorerst auf Grund der Ölkrise. Während Japan zwar noch ein Wachstum zwischen 3% und 4% verzeichnete, waren die Geldmittel, für eine umfangreiche Reform nicht vorhanden. Erst 1979 bringt die LDP diese Reform in Gang, die eine Abkehr von ausländischen Wohlfahrtsmodellen, hin zu einem japanischen Modell, sein soll und ruft den economic and social seven-years plan aus.
1985 wurde das Wohlfahrtssystem ein weiteres Mal reformiert, nach dem die angestrebten Ziele der ersten Reform zu kostenintensiv und deshalb teilweise nicht durchführbar erschienen (siehe unten).
1993 verlor die LDP zum ersten Mal seit 1952 die absolute Mehrheit. Hauptgrund für die politischen Veränderungen in Japans Politik ist die, seit Anfang der neunziger Jahre anhaltende Wirtschaftskrise und die Verschleppung von Reformen seitens der Regierung, wie zum Beispiel im Bereich des Wahlsystems, der Wahlkreiseinteilung, der Transparenz von Verwaltungshandlungen und dem Abbau von Verfilzung und Korruption, die der LDP über vierzig Jahre zum Vorteil gereicht hat. Zwar hätte der Stimmenverlust zu einem erstarken der SDJ und der Gewerkschaften führen müssen, aber aus der SDJ haben sich viele kleine Parteien abgesplittet und den Gewerkschaften fehlte immer noch ein einflußreicher Dachverband, wie es in Deutschland der DGB (Deutscher Gewerkschafts Bund) darstellt.6
Auch nach 1994 hat es die Regierung Japans unter Regierungschef Ryutaro Hashimoto nicht geschafft umfangreiche Reformen sowohl innerhalb der Wirtschaft, als auch der Steuern auf den Weg zu bringen. Am 12. Juli 1998 verlor die LDP abermals an Stimmen im Oberhaus. Hashimoto zog daraus die Konsequenzen und trat am 13. Juli 1998 von seinem Amt zurück.7
3. Genossenschaft zur gegenseitigen Unterstützung
Die Genossenschaft zur gegenseitigen Unterstützung sind in den verschieden Bereichen der Japanischen Industrie am Anfang des 20. Jahrhunderts gegründet worden. Je nach Betrieb finanzierte sich die Genossenschaft zur gegenseitigen Unterstützung aus Beiträgen von Arbeitern und Unternehmern .
Vorgänger der Genossenschaft zur gegenseitigen Unterstützung war ein auf den Zwischenmeister (ovakata), oder auch Vorarbeiter, gestütztes System. Sein Aufgabenbereich erstreckte sich über die Rekrutierung, Ausbildung, Einteilung bis hin zur Kontrolle und Bezahlung der Arbeiter. Er behielt selbst einen Großteil des Gehaltes der Arbeiter ein, um für Notfälle Rücklagen zu haben. Wie man sich vorstellen kann, überschritt er häufig seine Befugnisse, so das er mehr Geld einbehielt als notwendig und nur selten Hilfeleistungen gab.
Folge dieser innerbetrieblichen Ungerechtigkeiten und der damit einher gehenden Verarmung der Arbeiter war ein Streikwelle in den Jahren 1907/08. Erhöhte Unfallrate und Krankheitsrisiko in den Betrieben und die daraus resultierende Mehrbelastung des Familiensystems (ie-seido, 1898 Verankerung im Zivilgesetzbuch) und der zunehmenden Zerfall der traditionellen Nachbarschaftshilfe, all dies waren Gründe die zur Entstehung der Genossenschaften zur gegenseitigen Unterstützung beitrug. Sie dienten zum einen als Krankenversicherung, sowohl für den Angestellten, als auch für seine Familie, als auch der Altersvorsorge. Außerdem wurde dem Zwischenarbeiter die Verwaltungskompetenzen im Bereich der Fürsorge und Lohnauszahlung abgenommen.
So wurden durch die Genossenschaft zur gegenseitigen Unterstützung eine Bindung an die Betriebe geschaffen, um einer Fluktuation der Arbeitnehmer vorzubeugen.
Während und nach dem ersten Weltkrieges kam es zum Ausbau sowohl der durch den Betrieb gestützten als auch der durch die Arbeiter getragenen Genossenschaften zur gegenseitigen Unterstützung, wobei der Unternehmereinfluß immer mehr zunahm. Auch durch die Regelung, das die Höhe der Unterstützung abhängig war, von der Betriebszugehörigkeitsdauer (Seniorität) erhöhte sich die Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb und verhinderte die Bildung und damit die Einflußnahme außerbetrieblicher Organisationen.
Durch die staatlichen Gesetzgebungen in Form der Fabrikgesetze 1916, des Sozialversicherungsgesetzes und des Gesundheitsförderungsgesetzes 1927 gingen die Genossenschaft zur gegenseitigen Unterstützung in den Betriebskrankenkassen und Sozialversicherungen auf und die rechtliche Regelungen übernahm dadurch der Staat.
Man könnte sagen das die historische Entwicklung der Genossenschaften zur gegenseitigen Unterstützung zu der starken Verquickung zwischen staatlicher und betrieblicher Sozialpolitik den Grundstein gelegt hat.8
4. Betriebliche und staatliche Krankenkassen in Japan nach 1945
Einhergehend mit der Umstrukturierung der japanischen Politik hin zu einer Demokratie(siehe 2 ) kam es auch im Gesundheitssektor zu Veränderungen. Während der Besatzungszeit durch die US-Amerikaner bis 1952, wurde im Medizinischen Bereich der präventive Sektoren gefördert, wie zum Beispiel Präfentionsmaßnahmen an Schulen (Milchversorgung der Schüler).
1957 begann die LDP, die Liberal Demokratische Partei, ein Programm mit der Absicht medizinische Versorgung für alle Japaner zu garantieren. 1961 war dieses Ziel erreicht.
Am Anfang siebziger Jahre begann die LDP eine weitreichende Reform des Krankenversicherungswesens. So stiegen die Leistungen für Familienangehörige von Angestellten von 50% auf 70% innerhalb der Angestelltenversicherungen. Trotz negativer Prognosen befürwortete die regierende LDP in 1973 ein Programm zur kostenlosen medizinischen Versorgung älterer Mensch, vor allem im Hinblick auf die Wählerstimmen dieses Bevölkerungsteils.Doch durch die zunehmende Überalterung und der daraus resultierenden Belastung des Gesundheitssystem in Japan, ist es zu einer Kostenverschiebung hin zu einer Mehrbelastung des einzelnen Bürgers gekommen. Allein die Ausgaben für die Staatliche Krankenkasse National health insurance (NHI) am Gesamthaushalt stiegen von 3,5% im Jahr 1970 auf 5,7% in den Jahren 1983 und 1986. Zwar liegt Japan damit im internationalen Mittelfeld, doch die demographischen Analysen über die Veralterung der japanischen Gesellschaft zeigen einen Anstieg der Kosten. Alte Menschen machten 1981 9,8% der Nutznießer der staatlichen Krankenkasse aus, dagegen verursachten sie 32% der Kosten.9
Zudem stiegen die Kosten für Medikamente. Der Ärzteverband in Japan hatte vorher schon moniert, das zu viele Medikament auf der Liste der Medikamente stand, die durch das NHI getragen werden.
[...]
1 Hervor zu heben ist in der deutschen Literatur nur die umfangreichen Untersuchungen von Tr ä nhardt 1988 / 1990
2 Takafusa Nakamura 1985:1
3 Stephan Leibfried 1994: 392 (Sammelband) Hervorhebung wie im Original
4 Stephan Leibfried 1994: 390 / "Dieses Gesetz wurde erst 1929 (kyugo ho) systematisch novelliert"
5 Sepp Linhart -1979:239
6 Näheres zum Regierungswechsel von 1993/94 in Japan und die Gründe für eine über 40 Jahre andauernde Alleinregierung der LDP, die Japan den Ruf einer defizitären Demokratie eingebracht haben, ist im Beitrag von Gesine Foljanty-Jost in Japan im Umbruch -auf dem Weg zum 'normalen Staat' nachzulesen.
7 Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 14. Juli 1998 / Seite1
8 Eine Umfangreiche Untersuchung über die Genossenschaft zur gegenseitigen Unterstützung bietet die Magisterarbeit von Georg Kintomo Löer (Siehe auch Literaturliste)
9 Andersen 1993:Kapitel 6
- Quote paper
- MA pol. Oliver Kluck (Author), Marcus Laack (Author), 2000, Japan - Modell einer Wohlfahrtsgesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50540
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