Im März 2003 legte die Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder ein Programm zur Reform des Sozialstaates vor. Die so genannte „Agenda 2010“ traf sowohl im regierenden als auch im opponierenden Teil des Bundestages auf breite Zustimmung. Gegenstimmen gab es vor allem in den Gewerkschaften und der Wirtschaft, aber auch in linksgerichteten Politiklagern. Die Forderungen Schröders an die Reformen lauten: „Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen“ 1. Notwendig wurden die sozialen Reformen aus verschiedenen Gründen.
Zum einen sorgt die schwache Konjunktur in Deutschland, die sich nicht nur auf die allgemein schlechte Wirtschaftslage in der Welt, sondern auch auf hohe Lohnnebenkosten zurückführen lässt, allmählich für ein Abwandern der Betriebe ins Ausland und in Verbindung mit einem insgesamt unflexiblen Arbeitsmarkt somit zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Zurückhaltung der Verbraucher beim Konsum verunsichert die Unternehmer und verstärkt dadurch diesen Trend zusätzlich.
Zum anderen ist die finanzielle Lage im Bereich der Sozialleistungen einerseits durch das teuere Gesundheitswesen, andererseits durch die demografische Schieflage unserer Gesellschaft – zu wenige Kinder für die immer weiter ansteigende Zahl von älteren Menschen – in hohem Maße angespannt. „Bis zum so genannten „Pillenknick“ des Jahres 1969 brachte jede Frau in Deutschland durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt – damit blieb das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Generationen stabil. Seit 1975 hat sich die Geburtenrate in den alten Bundesländern jedoch bei nur 1,4 Kindern eingependelt. Auch in den neuen Bundesländern nähert sich die Geburtenrate seit 1990 diesem Wert an. Die Altersstruktur in Deutschland – also das zahlenmäßige Verhältnis zwischen beitragszahlenden und beitragsempfangenden Generationen – und unser darauf aufbauendes Rentensystem gerät daher zunehmend aus dem Gleichgewicht.
Die Ursachen gilt es in den Griff zu bekommen, um die derzeitige Situation zu verbessern und damit das Land sowohl im Inneren als auch nach außen hin wieder handlungsfähiger, flexibel und wettbewerbsfähig zu machen. Die Agenda 2010 stellt den Lösungsvorschlag der rot-grünen Bundesregierung dar und soll im Folgenden in ihrer Beschaffenheit vorgestellt und anschließend durch das Hinzuziehen kritischer Stimmen hinterfragt, sowie mit eventuellen Alternativen verglichen werden.
Gliederung
1. Ziele und Maßnahmen der Agenda 2010
1.1. Ziele
1.2. Einzelne Maßnahmen
1.2.1. Wirtschaft5
1.2.2. Arbeitsmarkt
1.2.3. Steuern
1.2.4. Gesundheit
1.2.5. Rente
1.2.6. Ausbildung
1.2.7. Bildung
1.3. 20-Punkte-Programm
2. Kritik
3. Alternativen
4. Quellen
Die Agenda 2010 - Reform des Sozialstaats
Im März 2003 legte die Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder ein Programm zur Reform des Sozialstaates vor. Die so genannte „Agenda 2010“ traf sowohl im regierenden als auch im opponierenden Teil des Bundestages auf breite Zustimmung. Gegenstimmen gab es vor allem in den Gewerkschaften und der Wirtschaft, aber auch in linksgerichteten Politiklagern. Die Forderungen Schröders an die Reformen lauten: „Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen“ 1. Notwendig wurden die sozialen Reformen aus verschiedenen Gründen.
Zum einen sorgt die schwache Konjunktur in Deutschland, die sich nicht nur auf die allgemein schlechte Wirtschaftslage in der Welt, sondern auch auf hohe Lohnnebenkosten zurückführen lässt, allmählich für ein Abwandern der Betriebe ins Ausland und in Verbindung mit einem insgesamt unflexiblen Arbeitsmarkt somit zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Zurückhaltung der Verbraucher beim Konsum verunsichert die Unternehmer und verstärkt dadurch diesen Trend zusätzlich.
Zum anderen ist die finanzielle Lage im Bereich der Sozialleistungen einerseits durch das teuere Gesundheitswesen, andererseits durch die demografische Schieflage unserer Gesellschaft – zu wenige Kinder für die immer weiter ansteigende Zahl von älteren Menschen – in hohem Maße angespannt. „Bis zum so genannten „Pillenknick“ des Jahres 1969 brachte jede Frau in Deutschland durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt – damit blieb das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Generationen stabil. Seit 1975 hat sich die Geburtenrate in den alten Bundesländern jedoch bei nur 1,4 Kindern eingependelt. Auch in den neuen Bundesländern nähert sich die Geburtenrate seit 1990 diesem Wert an. Die Altersstruktur in Deutschland – also das zahlenmäßige Verhältnis zwischen beitragszahlenden und beitragsempfangenden Generationen – und unser darauf aufbauendes Rentensystem gerät daher zunehmend aus dem Gleichgewicht. […] Ein verbessertes Gesundheitsbewusstsein und medizinische Fortschritte haben erfreulicherweise dafür gesorgt, dass die Menschen in Deutschland immer länger leben. Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist seit 1950 um elf auf 75,6 Jahre gestiegen. Die Lebenserwartung der Frauen ist sogar um dreizehn auf 81,3 Jahre geklettert. Eine 65-jährige Frau kann heute davon ausgehen, noch weitere 22,6 Jahre zu leben – das sind sechs Jahre mehr als noch vor 20 Jahren. Die Rentenbezugsdauer hat sich damit in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um sieben Jahre auf nunmehr 17 Jahre erhöht. Aufgrund dieser Erfahrungen ist davon auszugehen, dass sich die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65-jährigen Männern um weitere 2,9 Jahre, bei 65-jährigen Frauen um weitere 3,2 Jahre erhöhen wird.“ 9
Diese Ursachen gilt es in den Griff zu bekommen, um die derzeitige Situation zu verbessern und damit das Land sowohl im Inneren als auch nach außen hin wieder handlungsfähiger, flexibel und wettbewerbsfähig zu machen. Die Agenda 2010 stellt den Lösungsvorschlag der rot-grünen Bundesregierung dar und soll im Folgenden in ihrer Beschaffenheit vorgestellt und anschließend durch das Hinzuziehen kritischer Stimmen hinterfragt, sowie mit eventuellen Alternativen verglichen werden.
1. Ziele und Maßnahmen der Agenda 2010
1.1. Ziele
Die Bundesregierung hat ihr Reformpaket für das Erreichen hoher, langfristig aber dennoch unumgänglicher Ziele geschnürt: „Die Agenda 2010 schafft die Voraussetzung dafür,dass Deutschland im Jahr 2010 soziale Sicherheit bietet, die Wirtschaft wächstunddie Staatsfinanzen konsolidiert sind. Es soll ökonomisch dynamisch und in Forschung und Bildung führend sein.“ ³
Soziale Sicherheit, wohl nicht zufällig das erstgenannte Ziel, bezeichnet die Absicherung gegen die mit den Sozialversicherungen abgedeckten Risiken des Lebens: Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Armut im Alter, Pflegebedürftigkeit. Diese Risiken sollen auch weiterhin, wenn vielleicht auch in eingeschränktem Umfang, abgesichert bleiben.
Das Wirtschaftswachstum ergibt sich aus der „Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung und damit des Volkseinkommens.“ 4 Wachstumsquellen sind die zahlenmäßige Erhöhung und die Verbesserung der Produktionsfaktoren. Als Maßstab gilt die prozentuale Veränderungsrate des realen Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorjahr. Durch eine wachsende Wirtschaft verspricht man sich zum einen höhere Steuereinahmen und zum andern eine Senkung der Arbeitslosenzahlen. Euphemismen wie „Nullwachstum“ oder „Negativwachstum“ zeugen von der derzeit problematischen Lage in diesem Bereich.
Um konsolidierte Staatsfinanzen zu erhalten, bedarf es finanzpolitischer „Maßnahmen zum Abbau eines überkonjunkturellen Defizits, u. a. Verringerung oder Beseitigung des strukturellen Defizits, Verringerung des Umfangs der Gesamtausgaben oder auch nur Veränderung der Zusammensetzung der Ausgaben.“5 Ein strukturelles Defizit, also ein Defizit, das durch das staatliche System selbst verursacht wird, nicht durch die konjunkturelle Situation, macht eine dauerhafte Kreditaufnahme erforderlich und vergrößert so die Staatsschulden. An der Höhe des strukturellen Defizits wird der Konsolidierungsbedarf abgelesen.
Ein dynamisch ökonomisches Deutschland muss einen wirtschaftlich attraktiven, flexiblen und wenig regulierten Standort anbieten. Im internationalen Wettbewerb um die Gunst der Investoren muss ein Standort möglichst niedrige Lohnkosten, Steuern und Abgaben bieten, hohe Produktivität, gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine gut ausgebaute Infrastruktur aufweisen.
Im Zuge dieser ökonomischen Aufwertung des Landes fordert die Regierung zu guter letzt eine Führungsposition Deutschlands in Forschung und Bildung ein. Gut ausgebildete, motivierte Fachkräfte, eine funktionierende, freie Forschung, sowie die Investition in eine gute Bildung für den Nachwuchs sind wichtige Voraussetzungen für ein mehr und mehr dienstleistungsorientiertes Hochlohnland.
1.2. Einzelne Maßnahmen
1.2.1. Wirtschaft
Um Existenzgründungen zu erleichtern ist eine Änderung der Handwerksordnung vonnöten. Es wird der so genannte Meisterzwang aufgehoben. Abgesehen von gefahrgeneigten und ausbildungsintensiven Berufen bei deren auszuführenden Tätigkeiten „ keine Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter bestehen“ 6, dürfen Handwerksgesellen ohne Meisterbrief ein Unternehmen gründen. Zu diesen zulassungsfreien Gewerben gehören beispielsweise das Fliesenleger-, Schneider-, Raumausstatter- oder Goldschmiedehandwerk. Der Meisterbrief dient jedoch weiterhin als Qualitätssiegel und Aushängeschild für den Betrieb.
Für Berufe, in denen der Meisterzwang nicht aufgehoben wurde, etwa im Elektro-, Gesundheits- oder Nahrungsmittelbereich, dürfen Gesellen und Gesellinnen aber unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ohne Meisterbrief das Handwerk ausüben: „ Sie müssen sechs Jahre Berufserfahrung besitzen, davon vier Jahre in leitender Stellung. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker.“ 6
Die Aufhebung des Inhaberprinzips soll ebenfalls für eine vereinfachte Unternehmensübernahme und –gründung sorgen. Der Inhaber eines Betriebes muss nicht mehr gleichzeitig auch Handwerksmeister sein. Es reicht nunmehr aus, einen Betriebsleiter mit Meisterbrief zu beschäftigen.
So genannte „einfache Tätigkeiten“ dürfen künftig auch von Laien gewerblich ausgeübt werden. Als „einfach“ gelten jene Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernt werden können und nicht zum Kernbereich eines Handwerks gehören. Man erreicht damit zusätzlich eine höhere Rechtssicherheit für ungelernte Existenzgründer, beispielsweise auch für Gründer von Ich-AGs.
Mit dem Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes, das seit 2004 in Kraft ist, werden Anreize für kleine Betriebe geschaffen, neue Mitarbeiter einzustellen und damit die Arbeitslosigkeit zu verringern. Der Kündigungsschutz, ein großes Hemmnis bei der Entscheidung, Arbeitnehmer einzustellen, wurde für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern aufgehoben. Vorher galt dies nur für Betriebe mit fünf oder weniger Mitarbeitern. Darüber hinaus ist es für neu gegründete Betriebe in den ersten vier Jahren nun möglich, befristete Arbeitsverträge von bis zu vier Jahren Dauer ohne sachliche Begründung abzuschließen.
1.2.2. Arbeitsmarkt
Die wohl umfangreichsten, aber auch umstrittensten Neuerungen in der Agenda 2010 sind die Reformen auf dem Arbeitsmarkt. Bekannt unter dem Namen Hartz-Reformen, lassen sie sich in die vier Hartz-Gesetze untergliedern:
· Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz I“): „Es dient der Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten und der Schaffung neuer Arbeitsplätze: Personal-Service-Agenturen vermitteln Arbeitslose in Zeitarbeit. Das ist eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) wird liberalisiert; gleichzeitig wird den Zeitarbeitnehmern ein faires Entgelt garantiert. Qualität und Schnelligkeit der Vermittlung sollen – insbesondere durch eine ‚frühzeitige Arbeitssuche’ (Vorsprache bei der Agentur für Arbeit unverzüglich nach Erhalt der Kündigung) – verbessert werden. Die Beschäftigung Älterer wird gefördert.“ 7
Personal-Service-Agenturen (PSA) sind örtliche Büros, die der Vermittlung Arbeitsloser in Zeitarbeit übernehmen. Die Arbeitslosen sind mit Arbeitsertrag bei der PSA angestellt und werden in Zeiten, in denen keine Arbeit zur Verfügung gestellt werden kann, in Fortbildungsmaßnahmen weiter beschäftigt. Jeder ist verpflichtet, sich unmittelbar nach dem er von seiner Kündigung erfahren hat, (auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag) sich bei der PSA im zuständigen Job-Center zu melden, um einen möglichst großen zeitlichen Spielraum für eine Vermittlung zu erreichen.
Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz II“): Es „regelt die Sozialversicherung und Besteuerung von Minijobs , die finanzielle Unterstützung bei Gründung einer Ich-AG und die Einrichtung von Job-Centern.“7
Statt vorher 325 € beträgt die monatliche Verdienstgrenze seit April 2003 für geringfügige Beschäftigungen, nun 400 €, auch, wenn mehrere so genannte Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern parallel ausgeübt werden oder man einen Minijob neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit ausübt. Das Zeitlimit von 15 Stunden wöchentlich ist ebenfalls gefallen. Minijobs bleiben versicherungsfrei, der Arbeitgeber muss eine Pauschalabgabe in Höhe von 25 Prozent entrichten, private Haushalte 13,3 Prozent. Als geringfügig Beschäftigter hat man bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Die finanzielle Unterstützung der Ich-AGs ist abhängig davon, ob der Gründer Arbeitslosengeld oderin einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt gewesen ist. Man bekommt dann maximal für die ersten drei Jahren Existenzgründungszuschüsse in Höhe von 600€ pro Monat im ersten Jahr, 360€ pro Monat im zweiten Jahr und 240€ pro Monat im dritten Jahr, wenn das Jahreseinkommen durch die Ich-AG nicht höher als 25 000€ ist. Diese Förderung ist außerdem abhängig von einer Tragfähigkeitsbescheinigung. Diese bekommt man unter anderem bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbänden oder Kreditinstituten, nachdem diese die jeweilige Geschäftsidee überprüft und für zukunftsfähig befunden haben. Alternativ zu den Existenzgründungszuschüssen kann man auch ein sechsmonatiges Überbrückungsgeld, dessen Höhe sich nach dem bisherigen Einkommen richtet, beantragen. Hierfür gelten dieselben Bedingungen.
Job-Center übernehmen zum einen die Aufgabe, Arbeitsuchende zu vermitteln. Gekündigte Arbeitnehmer sind, wie bereits erwähnt, verpflichtet, sich umgehend im Job-Center zu melden. Arbeitgeber sind aufgefordert, freie Stellen zu melden, so dass das Job-Center schnell und effektiv vermitteln kann und Personalvorschläge an die Unternehmer geben kann. Zum andern sind Job-Center, nach dem Zusammenschluss von Arbeits- und Sozialamt, nun auch die „Betreuer und Verwalter“ aller Arbeitsuchenden.
- Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz III“): Es „hat zum 1. Januar 2004 die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit, einem modernen und kundenorientierten Dienstleister, geschaffen. Die Organisationsreform wird durch eine Vereinfachung des Leistungs- und Förderungsrechts der Arbeitslosenversicherung ergänzt. Damit können sich mehr Mitarbeiter um die Vermittlung in Arbeit kümmern.“7
Der grundlegende Unterschied zwischen der alten „Bundesanstalt für Arbeit“ und der jetzigen „Bundesagentur für Arbeit“ ist die Vermittlungsorientierung. Während früher überwiegend Verwaltungsarbeit erledigt wurde, soll nun aktiv betreut und vermittelt werden. Auch die Organisationsstruktur wird verbessert und die Zielsetzungen der Regierungen sollen nicht mehr durch gesetzliche Regelungen und Weisungen, sondern durch Zielvereinbarungen erreicht werden. Durch Straffungen und Vereinfachungen in der internen Struktur und bei Bewilligungen soll eine beschleunigte Bearbeitung der einzelnen Fälle ermöglicht werden.
- Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“): Es „regelt die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) seit dem 1. Januar 2005. Für das neue Leistungssystem sind die Bundesagentur für Arbeit und die Städte und Gemeinden zuständig, die bei der Eingliederung von Arbeitsuchenden und der Leistungsgewährung in den Job-Centern eng zusammenarbeiten.“7
Das Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert und ersetzt die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten das Arbeitslosengeld II. Als hilfebedürftig gelten Menschen, die nicht gemeinsam mit ihrer Familie für ihren Lebensunterhalt sorgen können, und deshalb auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Die Regelleistungen betragen im Westen für Alleinerziehende oder Alleinstehende 345 Euro und für (Ehe)Partner je 311 Euro, im Osten 331 Euro für Alleinerziehende und 298 Euro für (Ehe)Partner. Für Kinder werden Zuschläge bezahlt, auch für Wohnung und Heizung wird bezahlt. Ist jemand nicht erwerbsfähig, das bedeutet, dass er wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat er Anrecht auf Sozialgeld. Die Leistungen sind genauso hoch wie beim Arbeitslosengeld II.
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