Die Seminararbeit befasst sich mit der filmischen Darstellung der Nürnberger Prozesse am Beispiel „Das Urteil von Nürnberg“ und untersucht dabei besonders die historische Korrektheit des Films. Fast 70 Jahre nach ihrem Ende sind die Nürnberger Prozesse immer noch hochaktuell. So sprach beispielsweise Außenminister Heiko Maas von den Nürnberger Prozessen als „Triumph der Zivilisation über die Unmenschlichkeit“. Anlass dazu war die Konferenz „Nuremberg Forum 2018“, welche aufgrund des 20-jährigen Jubiläums des Römischen Statuts abgehalten worden war.
Umso wichtiger ist es, filmische Darstellungen der Prozesse auf ihre historische Korrektheit zu überprüfen. Denn nur dadurch wird deutlich, ob deren Rezipienten ein falsches Bild der Begebenheiten erlangen. Im Zuge dieser Analyse soll die filmische Darstellung der Nürnberger Prozesse in „Das Urteil von Nürnberg“ untersucht werden. Der Film behandelt den Juristenprozess, einen der Nachfolgeprozesse in Nürnberg. Dieser brachte ans Licht, wie aus dem Volk der „Dichter und Denker“ das Volk der „Richter und Henker“ geworden war.
Eine Analyse des Films ist aus mehreren Gründen relevant. Zum einen könnte der Regisseur als amerikanischer Jude eine sehr subjektive Perspektive auf die Geschehnisse im Dritten Reich gehabt haben. Zum anderen stammt der Film aus dem Jahr 1961, was die Frage aufwirft, ob die zeitnahe Verfilmung überhaupt eine objektive Betrachtung der Ereignisse zugelassen hat. Auch das Genre des Hollywood-Courtroom-Dramas könnte dazu geführt haben, dass „Das Urteil von Nürnberg“ historisch unkorrekte Klischees enthält.
Um zu überprüfen, wie akkurat der Film die tatsächlichen Ereignisse darstellt, werden jeweils zwei Anklagepunkte und Angeklagte aus dem Film mit der Realität verglichen, sowie die Perspektive des Regisseurs und die allgemeine Darstellung von Recht im Film untersucht. Auf diese Weise soll herausgearbeitet werden, ob „Das Urteil von Nürnberg“ die Nürnberger Prozesse insgesamt historisch korrekt wiedergibt oder ob Fehldarstellungen im Film überwiegen.
Inhaltsverzeichnis:
0. Einleitung
1. Historischer Hintergrund
1.1 Die Nürnberger Prozesse
1.1.1 Die Grundlagen der Prozesse
1.1.2 Die Bedeutung der Prozesse
1.2 Der Juristenprozess
1.2.1 Die Grundlagen des Prozesses
1.2.2 Die Bedeutung des Prozesses
2. Filmische Einflussfaktoren
2.1 Die Perspektive des Regisseurs
2.2 Die Darstellung von Recht im Film
3. Historische Korrektheit
3.1 Die Anklagepunkte
3.1.1 Die Zwangssterilisation
3.1.2 Die Rassenschande
3.2 Die Angeklagten
3.2.1 Emil Hahn
3.2.2 Ernst Janning
4. Fazit
5.Quellen
5.1 Literatur- und Quellenverzeichnis
0. Einleitung
Fast 70 Jahre nach ihrem Ende sind die Nürnberger Prozesse immer noch hochaktuell. So sprach beispielsweise Außenminister Heiko Maas im vergangenen Oktober von den Nürnberger Prozessen als „Triumph der Zivilisation über die Unmenschlichkeit“.1 Anlass dazu war die Konferenz „Nuremberg Forum 2018“, welche aufgrund des 20-jährigen Jubiläums des Römischen Statuts2 abgehalten worden war.3 Diese Konferenz zeigt, die Nürnberger Prozesse waren „nicht nur ein Meilenstein der Aufarbeitung deutscher NS-Vergangenheit, sondern präg[en] das Völkerstrafrecht bis heute.“4
Umso wichtiger ist es, filmische Darstellungen der Prozesse auf ihre historische Korrektheit zu überprüfen. Denn nur dadurch wird deutlich, ob deren Rezipienten ein falsches Bild der Begebenheiten erlangen.
Im Zuge dieser Analyse soll die filmische Darstellung der Nürnberger Prozesse in „Das Urteil von Nürnberg“ untersucht werden. Der Film behandelt den Juristenprozess, einen der Nachfolgeprozesse in Nürnberg. Dieser brachte ans Licht, wie aus dem Volk der „Dichter und Denker“5 das Volk der „Richter und Henker“6 geworden war.7
Eine Analyse des Films ist aus mehreren Gründen relevant. Zum einen könnte der Regisseur als amerikanischer Jude8 eine sehr subjektive Perspektive auf die Geschehnisse im Dritten Reich gehabt haben. Zum anderen stammt der Film aus dem Jahr 1961,9 was die Frage aufwirft, ob die zeitnahe Verfilmung überhaupt eine objektive Betrachtung der Ereignisse zugelassen hat. Auch das Genre des Hollywood-Courtroom-Dramas könnte dazu geführt haben, dass „Das Urteil von Nürnberg“ historisch unkorrekte Klischees enthält.
Um zu überprüfen, wie akkurat der Film die tatsächlichen Ereignisse darstellt, werden jeweils zwei Anklagepunkte und Angeklagte aus dem Film mit der Realität verglichen, sowie die Perspektive des Regisseurs und die allgemeine Darstellung von Recht im Film untersucht. Auf diese Weise soll herausgearbeitet werden, ob „Das Urteil von Nürnberg“ die Nürnberger Prozesse insgesamt historisch korrekt wiedergibt oder ob Fehldarstellungen im Film überwiegen.
1. Historischer Hintergrund
1.1 Die Nürnberger Prozesse
1.1.1 Die Grundlagen der Prozesse
Durch die „Berliner Erklärung“ vom 5. Juni 1945 wurde die Staatsgewalt Deutschlands den vier Alliiertenmächten übergeben.10 In Folge dessen schufen sie auf Grundlage des Londoner Abkommens11 das Internationale Militär Tribunal (IMT) in Nürnberg,12 um in den Nürnberger Prozessen die „Kriegsverbrecher“ anzuklagen.13 Nach dem ersten Prozess vor dem IMT, der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (1945-1946), kam kein zweites IMT mehr zustande, sodass die restlichen zwölf Nachfolgeprozesse (1946-1949) nur von amerikanischen Richtern abgehalten wurden.14
Insgesamt waren in den Nürnberger Prozessen 209 Personen aus verschiedenen Berufsgruppen angeklagt. Davon erhielten 36 die Todesstrafe.15
1.1.2 Die Bedeutung der Prozesse
Einerseits sind die Nürnberger Prozesse von großer Wichtigkeit, da sie im Bestrafungsprogramm der Alliierten16 Konsequenzen für die Gewalt- und Kriegsverbrechen des nationalsozialistischen Systems und seiner Anführer darstellten.17 Andererseits machten sie zum ersten Mal in der Geschichte von internationalem Strafrecht Gebrauch.18 Auf diese Weise bildeten die Prozesse die Basis für den 1998 entstandenen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag und waren somit auch in juristischer Hinsicht wegweisend.19 Henrike Claussen, die Leiterin der Informations- und Dokumentationsstätte „Memorium Nürnberger Prozesse“, fasst die Bedeutung der Nürnberger Prozesse so zusammen: „Nürnberg war […] zugleich Ende und Anfang. […] Ein wichtiger Teil der Aufarbeitung der NS-Zeit, aber auch ein Weg in die Zukunft des Völkerstrafrechts – und ist damit immer noch hochaktuell.“20
Die Strafzumessung in Nürnberg stellte sich als äußerst schwierig dar. „Wir dürfen niemals vergessen, dass nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen von der Geschichte gemessen werden.“,21 ermahnte der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson schon in seiner Eröffnungsrede, doch die Nürnberger Prozesse stießen bei den Deutschen von Anfang an auf Unverständnis.22 Schließlich riefen die Gerichtsverfahren gegen die Naziverbrecher auch juristische Einwände hervor, so wurde beispielsweise kritisiert, „was vor 1945 Recht war konnte ja nun nicht einfach Unrecht sein“.23 Damit wurde die Verletzung des Rückwirkungsverbots angesprochen, denn der juristische Grundsatz „nulla crimen sine lege, nulla poena sine lege“ (Kein Verbrechen ohne Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz) besagt, dass Handlungen, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht rechtswidrig sind, auch nicht bestraft werden können.24 Die Verletzung dieses juristischen Grundsatzes stellte sowohl die Rechtsstaatlichkeit Amerikas als auch die der Nürnberger Prozesse in Frage25 und führte schließlich dazu, dass den Amerikanern der Vorwurf der Siegerjustiz26 gemacht wurde.27
Sowohl also ihre strafrechtlichen Errungenschaften als auch ihre Kritikpunkte machten die Nürnberger Prozesse zu einem prägenden Ereignis in der Geschichte.
1.2 Der Juristenprozess
1.2.1 Die Grundlagen des Prozesses
„Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen.“,28 hieß es bei der Urteilsverkündung im Juristenprozess. Die Hauptverhandlungen im Fall 3 der Nachfolgeprozesse fanden vom 17. Februar bis zum 13. Oktober 1947 statt.29 1630 führende Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter der Justizverwaltung im Dritten Reich waren angeklagt.31 Sie alle erklärten sich für nicht schuldig.32
Bei der Urteilsverkündung am 3./4. Dezember 1947 wurden allerdings nur vier der Angeklagten freigesprochen. Die zwölf anderen erhielten eine fünfjährige bis lebenslängliche Haftstrafe.33
1.2.2 Die Bedeutung des Prozesses
Der Juristenprozess ist von großer Bedeutung, da er die gesetzlich legitimierte Herrschaft des Dritten Reichs bloßstellte und aufklärte, wie es dazu kam, dass viele Richter freiwillig zu „Erfüllungsgehilfen“34 des Nazi-Regimes wurden. Er zeigte, dass die Juristen die nationalsozialistische Weltanschauung zum Ideal ihrer Tätigkeit gemacht hatten, trotzt vermeintlicher Beachtung der Gesetze die Gerechtigkeit missachtet hatten35 und somit „das Justizsystem in ein verlässliches Instrument des Nazi-Regimes verwandelt[en] [hatten]“.36 Der Juristenprozess offenbarte dadurch den amerikanischen Richtern und der restlichen Welt, „wie ein ‚Volk der Dichter und Denker‛ den Kreis der zivilisierten Nationen verlassen hatte und binnen kurzer Zeit zu einem ‚Volk der Richter und Henker‛ geworden war.“37
2. Filmische Einflussfaktoren
Der Film „Das Urteil von Nürnberg“ erzählt die Geschichte des amerikanischen Richters Haywood, welcher im Zuge der Nürnberger Prozesse vier nationalsozialistische Juristen für ihre Verbrechen verurteilen soll. Emotionale Szenen im Gerichtssaal lassen das Geschehen wieder aufleben und verleihen Haywood einen Eindruck über das Ausmaß der nationalsozialistischen Gräueltaten. Dadurch gerät er unter Druck, denn er muss mit dem Urteil, das er fällt, nicht nur seine Vorgesetzten zufrieden stellen, er muss es auch mit seinem Gewissen vereinbaren können.38
2.1 Die Perspektive des Regisseurs
Will man den Film „Das Urteil von Nürnberg“ kritisch betrachten, so muss man sich auch mit seinem Regisseur Stanley Kramer befassen.
Abb. 2 – Stanley Kramer
Kaum 10 Jahre nach Ende der Nürnberger Prozesse, 1959, begann die Arbeit an „Das Urteil von Nürnberg“ und schon 1961 wurde der Film veröffentlicht.39 Somit hatten weder die Darsteller noch der Regisseur viel Zeit, um Abstand von den Ereignissen des zweiten Weltkriegs und Folgen wie den Nürnberger Prozessen zu gewinnen. Dennoch wagte sich Kramer an die Thematik heran, „weil diese Prozesse Dinge ans Tageslicht brachten, von denen [er] glaubte, dass die Welt sie nicht verstanden hatte.“40
Trotz dieser Einstellung hätte Kramers filmische Darstellung der noch allzu präsenten Ereignisse allerdings aufgrund von amerikanischem Patriotismus oder durch seinen jüdischen Glauben negativ beeinflusst werden können.41
Dies ist in „Das Urteil von Nürnberg“ jedoch nicht der Fall, denn Kramer nahm trotzt seiner Nationalität und seiner Konfession eine objektive Perspektive ein.
Er bemühte sich ein menschliches Bild der Beteiligten des Prozesses abzugeben, sowohl auf Seiten der Amerikaner als auch auf der der Deutschen.42 So verzichtete Kramer beispielsweise auf die übliche amerikanische Weltsicht, in der die Amerikaner die schuldlosen Helden und die Nazis der Inbegriff des Bösen sind. Dies zeigt sich zum Beispiel beim Vergleich des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem Abwurf der Atombombe in Nagasaki,43 wodurch Kramer sich von der „offizielle[n] Version der Geschichte über Gut und Böse im 2.Weltkrieg“44 abwandte und sogar die Position der Alliierten während der Prozesse in Frage stellte.45
„Dass er selbst Jude war scheint […] sein […] Interesse für den Holocaust zu erklären.“46 Insgesamt ließ sich der Regisseur Stanley Kramer aber bei seinem Film weder durch Patriotismus noch durch seine Konfession dazu verleiten, den Film von Emotionen lenken zu lassen oder die sonst so übliche Schwarzweißmalerei zu verwenden.
2.2 Die Darstellung von Recht im Film
Unser Bild von Gerichtsverhandlungen ist durch US-amerikanische Filme geprägt.47 „Die klassische Ära der Heroisierung des Rechts und der Juristen dauerte in Hollywood etwa von der Mitte der 30er Jahre bis Mitte der 60er Jahre.“48 In diese Ära fällt auch „Das Urteil von Nürnberg“, somit ist zu überprüfen, ob sich der Film der typischen Klischees des Hollywood-Courtroom-Dramas bedient hat und dadurch die Ereignisse historisch unkorrekt abbildet.
[...]
1 Auswaertiges Amt, am 21.10.2018. Auf: https://www.instagram.com/p/BpM1eS-Boee/?taken-by=auswaertigesamt (abgerufen am 22.10.2018).
2 Durch das Römische Statut konstituierte sich 1998 der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Vgl. Auswaertiges Amt. Auf: https://www.instagram.com/p/BpM1eS-Boee/?taken-by=auswaertigesamt.
3 Vgl. ebd.
4 Wiederschein, Harald: Alliierte richten über Nazi-Verbrecher. 139 Zeugen und 12 Todesurteile: Die Nürnberger Prozesse waren beispiellos. Auf: https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/nationalsozialismus/alliierte-richten-ueber-nazi-verbrecher-nuernberger-prozesse-so-richteten-die-alliierten-ueber-die-nazi-verbrecher_id_5094554.html (abgerufen am 05.09.2018).
5 Peschel-Gutzeit, Lore Maria: Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947. Historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. Baden-Baden 1996, S.20.
6 Ebd.
7 Vgl. ebd., S.20.
8 Vgl. Francisco Muñoz Conde und Marta Muñoz Aunión: „Das Urteil von Nürnberg“. Juristischer und filmwissenschaftlicher Kommentar zum Film von Stanley Kramer (1961). Juristische Zeitgeschichte; Abteilung 6, Recht in der Kunst – Kunst im Recht, Band 21. Berlin 2006, S. S.36.
9 Vgl. ebd., S.XV.
10 Vgl. Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.9f.
11 Das Londoner Viermächte-Abkommen vom 8. August 1945 regelte „die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher der Europäischen Achse“ durch die Alliierten. International criminal law society: Londoner Viermächte-Abkommen vom 8.August 1945. Auf: http://www.icls.de/dokumente/imt_londoner_abkommen.pdf (abgerufen am 06.09.2018).
12 Vgl. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: Die Nürnberger Prozesse. Auf: https://www.lpb-bw.de/nuernberger_prozesse.html (abgerufen am 31.05.2018); So auch: Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.10.
13 Vgl. Muñoz Conde: „Das Urteil von Nürnberg“, S.1.
14 Das heißt die Nachfolgeprozesse galten fälschlicherweise als international, obwohl unter dem alliierten Besatzungsgericht nur amerikanische Richter waren. Vgl. Wassermann, Rudolf: Fall 3. Der Nürnberger Juristenprozess, in Blasius, Rainer A. und Ueberschär, Gerd R.: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten. Frankfurt am Main 2000, S.101.
15 Vgl. Nürnberger Prozesse. Auf: https://www.lpb-bw.de/nuernberger_prozesse.html.
16 Vgl. Nürnberger Prozesse. Auf: https://www.lpb-bw.de/nuernberger_prozesse.html.
17 Vgl. Kreuter, Jens: Staatskriminalität und die Grenzen des Strafrechts. Reaktionen auf Verbrechen aus Gehorsam aus rechtsethischer Sicht. Öffentliche Theologie (=Band 9). Gütersloh 1997, S.255.
18 Vgl. ebd., S.214.
19 Vgl. Nürnberger Prozesse. Auf: https://www.lpb-bw.de/nuernberger_prozesse.html. So auch: Wassermann: Fall 3. Der Nürnberger Juristenprozess, S.108.
20 Wiederschein: Alliierte richten über Nazi-Verbrecher. Auf: https://www.focus.de/wissen/mensch/geschichte/nationalsozialismus/alliierte-richten-ueber-nazi-verbrecher-nuernberger-prozesse-so-richteten-die-alliierten-ueber-die-nazi-verbrecher_id_5094554.html.
21 Ebd.
22 Vgl. Muñoz Conde: „Das Urteil von Nürnberg“, S.2.
23 Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.24; So auch: Wassermann: Fall 3. Der Nürnberger Juristenprozess, S.102.
24 Vgl. Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.11; So auch: Nürnberger Prozesse. Auf: https://www.lpb-bw.de/nuernberger_prozesse.html.
25 Vgl. Kreuter: Staatskriminalität und die Grenzen des Strafrechts, S.250.
26 „Der Begriff der Siegerjustiz beschreibt die nach dem Krieg durch die Siegermacht vollzogene Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung, die möglicherweise von den Besiegten als benachteiligend empfunden wird.“ Nürnberger Prozesse. Auf: https://www.lpb-bw.de/nuernberger_prozesse.html.
27 Vgl. Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.18.
28 Schott, Susanne: Curt Rothenberger – eine politische Biographie. Halle 2001, S.170. Auf: http://sundoc.bibliothek.uni-halle.de/diss-online/01/01H124/prom.pdf. (abgerufen am 31.05.2018).
29 Vgl. Prof. Dr. Kastner, Klaus: „Der Dolch des Mörders war unter der Robe des Juristen verborgen.“. Der Nürnberger Juristen-Prozess 1947. Neuwied 1997, S.2. Auf: https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/oberlandesgerichte/NuernbergerProzess/kastner_dolch_des_mörders.pdf. (abgerufen am 24.05.2018).
30 Diese Verurteilten machten allerdings nur einen Bruchteil aller potentiellen Angeklagten aus. Viele hohe Amtsträger waren zu Beginn der Prozesse bereits tot, waren schon in anderen Prozessen verurteilt worden (Vgl. Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.7) oder wurden bewusst verschont und statt angeklagt zu werden nur einem Entnazifizierungsverfahren unterzogen, um daraufhin wieder in ihre Ämter eingesetzt zu werden. Vgl. Muñoz Conde: „Das Urteil von Nürnberg“, S.8f.
31 Vgl. Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.9.
32 Vgl. Muñoz Conde: „Das Urteil von Nürnberg“, S.21.
33 Vgl. Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.9.
34 Schott: Curt Rothenberger – eine politische Biographie, S.170.
35 Vgl. Schott: Curt Rothenberger – eine politische Biographie, S.160 – S.171.
36 Ebd., S.162.
37 Vgl. Peschel-Gutzeit: Das Nürnberger Juristenurteil von 1947, S.20.
38 Vgl. Das Urteil von Nürnberg. Film.
39 Vgl. Muñoz Conde: „Das Urteil von Nürnberg“, S.56.
40 Vgl. Muñoz Conde: „Das Urteil von Nürnberg“, S.58.
41 Vgl. ebd., S.36.
42 Vgl. ebd., S.58.
43 Vgl. ebd., S.73 – S.85.
44 Ebd., S.73.
45 Vgl. ebd., S.85.
46 Ebd., S.52.
47 Vgl. Machura, Stefan und Ulbrich, Stefan: „Recht im Film“, S.2. Auf: https://www.rechtssoziologie.info/literatur/texte/recht_im_film.pdf/view. (abgerufen am 06.09.2018).
48 Recht im Film. Auf: https://www.rechtssoziologie.info/literatur/texte/recht_im_film.pdf/view. S.5.
- Quote paper
- Anonymous,, 2018, "Das Urteil von Nürnberg". Analyse der filmischen Darstellung der Nürnberger Prozesse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/502392
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