Die fortschreitende Globalisierung der Märkte und der damit verbundene Bedarf an regulierenden Institutionen und Abkommen zwischen den Ha ndelspartnern macht die Welthandelsorganisation (WTO) zu einer der bedeute ndsten und federführenden Organisationen weltweit. Die WTO zählt derzeit fast 150 Mitgliedsstaaten und deckt damit rund 97% des Weltha ndels ab.1Die Entwicklung vom ursprünglichen General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) zum heutigen GATT/WTO System lässt einen stetigen Anstieg der Komplexität des Welthandels vermuten. Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung von der GATT-Vereinbarung, die 1947 von den Vertragsparteien geschlossen wurde, bis hin zur heutigen Welthandelsorganisation. Anhand der Darstellung des damaligen Aufbaus und der Inhalte des GATT und der Gegenüberstellung der heutigen Struktur und Zielsetzung der WTO, soll die Komplexität und Veränderung der Weltwirtschaft verdeutlicht werden. In Kapitel 2 ‚Das GATT `47‘ wird zunächst die Geschichte und die gewachsene Struktur der Vereinbarung nachgezeichnet. Im Weiteren we rden grundlegende Kernbestimmungen und Aufgaben dargestellt und die vereinbarten Ausnahmeregelungen aufgezeigt. Im folgenden Kapitel 3 ‚Das neue GATT/WTO System‘ wird die Entstehung der Welthandelsorganisation ab der entscheidenden Verhandlungsrunde in Uruguay beschrieben und die 3-Säulen-Struktur dargestellt, auf der das Dach der WTO aufgebaut ist.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau
2 Das GATT `47
2.1 Entstehung und Struktur
2.2 Aufgaben & Kernbestimmungen
2.3 Ausnahmen
3 Das neue GATT/WTO-System
3.1 Die Uruguay-Runde
3.2 Das System
3.2.1 Struktur und Gremien
3.2.2 GATT 1994
3.2.3 GATS
3.2.4 TRIPS
3.2.5 Streitbeilegung
4 Ausblick
Literaturverzeichnis
Bücher
Internet
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Organigramm WTO, in Anlehnung an Hummer, W., Weiss, F., Vom GATT `47 zur WTO `94, Wien, 1997, S. 429
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die fortschreitende Globalisierung der Märkte und der damit verbundene Bedarf an regulierenden Institutionen und Abkommen zwischen den Handelspartnern macht die Welthandelsorganisation (WTO) zu einer der bedeutendsten und federführenden Organisationen weltweit. Die WTO zählt derzeit fast 150 Mitgliedsstaaten und deckt damit rund 97% des Welthandels ab.[1] Die Entwicklung vom ursprünglichen General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) zum heutigen GATT/WTO System lässt einen stetigen Anstieg der Komplexität des Welthandels vermuten.
1.2 Zielsetzung
Ziel dieser Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung von der GATT-Vereinbarung, die 1947 von den Vertragsparteien geschlossen wurde, bis hin zur heutigen Welthandelsorganisation. Anhand der Darstellung des damaligen Aufbaus und der Inhalte des GATT und der Gegenüberstellung der heutigen Struktur und Zielsetzung der WTO, soll die Komplexität und Veränderung der Weltwirtschaft verdeutlicht werden.
1.3 Aufbau
In Kapitel 2 ‚Das GATT `47‘ wird zunächst die Geschichte und die gewachsene Struktur der Vereinbarung nachgezeichnet. Im Weiteren werden grundlegende Kernbestimmungen und Aufgaben dargestellt und die vereinbarten Ausnahmeregelungen aufgezeigt. Im folgenden Kapitel 3 ‚Das neue GATT/WTO System‘ wird die Entstehung der Welthandelsorganisation ab der entscheidenden Verhandlungsrunde in Uruguay beschrieben und die 3-Säulen-Struktur dargestellt, auf der das Dach der WTO aufgebaut ist. Weiter werden die Unterschiede zwischen dem GATT `47 und dem neuen GATT/WTO System ausgearbeitet. Schließlich folgt im Kapitel 4 ein Ausblick auf aktuelle Themen und Entwicklungen in der WTO.
2 Das GATT `47
2.1 Entstehung und Struktur
Ursprünglich sollte die Weltwirtschaftsordnung der Nachkriegszeit auf drei institutionellen Säulen ruhen: der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und einer Internationalen Handelsorganisation (ITO).
Während die beiden erstgenannten Institutionen 1944 erfolgreich gegründet wurden, kam die ITO nie zustande. Durch Widerstände innerhalb der Vereinigten Staaten wurde das Gründungsdokument der ITO, die Charta von Havanna (1947), nicht ratifiziert.
Auf Grund des Bedarfs an Regeln im Welthandel wurde der Teil IV der Charta von Havanna, der die Handelspolitik betraf, schließlich von 23 Staaten anerkannt. Diese als GATT bekannten Bestimmungen traten am 1. Januar 1948 in Kraft. Seitdem wurden acht multilaterale Verhandlungsrunden geführt mit dem Ziel, den Welthandel weiter zu liberalisieren. Beim Abschluss der achten Runde (Uruguay-Runde) zählte das GATT 123 Vertragsparteien.[2] So entstand ein multilaterales völkerrechtliches Abkommen zur Festlegung verbindlicher Rahmenbedingungen für die Handelsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.[3]
Das GATT verfügte über folgende Organe: Die Vertragsparteien, den GATT-Rat, den Generaldirektor, das Sekretariat, sowie die Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Panels.[4]
„Art. XXV des GATT umschreibt den Kompetenzbereich der Vertragsparteien sehr allgemein: Die Vertreter der Vertragsparteien treten periodisch zusammen, um die Durchführung derjenigen Bestimmungen dieses Abkommens sicherzustellen, die ein gemeinsames Vorgehen erfordern und um allgemein die Durchführung dieses Abkommens und die Erreichung seiner Ziele zu erleichtern.“[5]
Der GATT-Rat sollte dringliche Angelegenheiten zwischen den Sessionen der Vertragsparteien behandeln, hierüber den Vertragsparteien Bericht erstatten und schließlich die Arbeit der Unterorgane überwachen.[6] Dem GATT-Sekretariat kam neben den administrativen und juristischen Hilfeleistungen auch die Verpflichtung zu, in Fällen von Interpretationsschwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zu intervenieren und sich auf informelle Art zur Interpretation des Vertrages zu äußern.[7] Das Sekretariat wurde von einem Generaldirektor geleitet, welchem allgemein die Aufgabe eines "Hüters der Verträge" zukam.[8]
Die Aufgabe der Ausschüsse war die Überwachung und Weiterentwicklung einzelner Teilbereiche des GATT, wie z.B. Fragestellungen zur Zahlungsbilanz und Importrestriktionen, Förderung des Welthandels und der Entwicklung der Dritten Welt.[9]
2.2 Aufgaben & Kernbestimmungen
Das System wurde entwickelt durch eine Reihe von Handelsabkommen und Runden, die unter dem GATT abgehalten wurden. Die erste Runde beschäftigte sich hauptsächlich mit der Senkung von Zöllen. Später enthielten die Vereinbarungen weitere Aspekte, besonders zum Anti-Dumping und zu nicht-tarifären Handelshemmnissen.[10] Von dem Ziel geleitet, den Welthandel schrittweise zu liberalisieren, wurden mehrere Grundprinzipien vereinbart. Der wichtigste Grundsatz ist der der Nicht-Diskriminierung. Dieser Grundsatz wird in Form der Meistbegünstigungsklausel angewandt. Weitere Grundsätze sind: günstigere Bedingungen für die Entwicklungsländer, Abschaffung der mengenmäßigen Beschränkungen und Verbot von Ausfuhrsubventionen, Zölle als einziges legales Schutzinstrument, Transparenz des nationalen Handelsrechts.[11]
Die Vereinbarung teilt sich in vier Hauptbestandteile auf. Teil I (Art. I und II) enthält Basisverpflichtungen für alle Vertragspartner. Hier findet sich das Meistbegünstigungsprinzip und die Liste der Zugeständnisse der Vertragsparteien.[12] „Nach dem Meistbegünstigungsprinzip müssen die Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden.“[13] Teil II (Art. III bis XXIII) ist im Wesentlichen ein Leitfaden für fairen Handel. So findet sich in diesem Teil u.a. der Artikel zur Inländergleichbehandlung (Art. III), zum Anti-Dumping (Art. VI) und die Regelungen zu Subventionen (Art. XVI). Teil III (Art. XXIV bis XXXV) erläutert die Anwendung des GATT, Beschlussfassung, Beitritt, Rücktritt, usw. 1965 wurde der neue Teil IV (Art. XXXVI bis XXXVIII) ratifiziert, der sich (unter Berücksichtigung des Code of Conduct von 1980) mit den Prinzipien des Handels mit Entwicklungsländern beschäftigt.[14]
[...]
[1] Vgl. http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/inbrief_e/inbr02_e.htm, Stand 03.06.05
[2] Vgl. http://www.europarl.eu.int/factsheets/6_2_2_de.htm, Stand 03.06.05
[3] Vgl. Hauser, H., Schanz, K.-U.: Das neue GATT, München, Wien, 1995, S. 39
[4] Vgl. Senti, R.: GATT als System der Welthandelsordnung, Zürich, 1986, S. 44
[5] Senti, R.: GATT als System der Welthandelsordnung, Zürich, 1986, S. 45
[6] Vgl. Haltern, U., Ipsen, K.: Reform des Welthandelssystems? Perspektiven zum GATT und zur Uruguay-Runde, Frankfurt, 1991, S.10
[7] Vgl. Senti, R.: GATT als System der Welthandelsordnung, Zürich, 1986, S. 49-50
[8] Vgl. Haltern, U., Ipsen, K.: Reform des Welthandelssystems? Perspektiven zum GATT und zur Uruguay-Runde, Frankfurt, 1991, S. 10-11
[9] Vgl. Senti, R.: GATT als System der Welthandelsordnung, Zürich, 1986, S. 53
[10] Vgl. http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/inbrief_e/inbr01_e.htm, Stand 03.06.05
[11] Vgl. http://www.europarl.eu.int/factsheets/6_2_2_de.htm, Stand 03.06.05
[12] Vgl. Greenaway, D.: International Trade Policy, From Tariffs to the new Protectionism, Hampshire, London, 1983, S. 85
[13] http://meistbeguenstigungsprinzip.adlexikon.de/Meistbeguenstigungsprinzip.shtml, Stand 13.06.05
[14] Vgl. Greenaway, D.: International Trade Policy, From Tariffs to the new Protectionism, Hampshire, London, 1983, S. 85
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