Schon bald sind 200 Jahre vergangen, seitdem Luden einen Strukturunterschied innerhalb der Unterlassungsdelikte entdeckte und der Redeweise vom „echten“ und „unechten“ Unterlassungsdelikt den Weg eröffnete. Inzwischen ist die Unterscheidung ein Allgemeingut der Strafrechtsdogmatik geworden und sie findet sich in nahezu allen strafrechtlichen Literaturen. Jedenfalls einig sind sich alle darin, dass §§ 138 und 323c I StGB klassische Beispiele echter Unterlassungsdelikte sind, und dass Prototyp eines unechten Unterlassungsdelikts eine Tötung durch Unterlassen ist. Nicht einheitlich beurteilt wird aber die Klassifizierung zum Beispiel der Untreue durch Unterlassen.
Diese Arbeit setzt sich mit den, zur Abgrenzung beider Unterlassungsformen angeführten Ansätzen auseinander, arbeitet das entscheidende Abschichtungskriterium heraus und gibt der Fragestellung, ob es sich im Falle der Untreue durch Unterlassen bei § 266 I um ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt handelt, eine Antwort.
Gliederung
A. Einleitung
B. Grundstruktur des Untreuetatbestandes
I. Missbrauchstatbestand
1. Missbrauch eingeräumter Befugnis
2. Vermögensbetreuungspflicht
II. Treubruchstatbestand
III. Vermögensnachteil und Vorsatz
C. Untreuebegehung durch Unterlassen
I. Missbrauch durch Unterlassen
II. Treuepflichtverletzung durch Unterlassen
III. Verhältnis § 266 I StGB zu § 13 I StGB
1. Literatur
2. Rechtsprechung
3. Stellungnahme
D. "Echtes" und "unechtes" Unterlassungsdelikt
I. Ursprung der Terminologie
II. Abschichtungsansätze
1. Verbots- oder Gebotsnorm
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
2. Ontologische Vergleichbarkeit
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
3. Garantenpflicht- oder Allgemeindelikt
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
4. Erfolgs- oder tätigkeitsbezogen
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
aa. Erfolgsverantwortung?
bb. Erfolgsabwendungspflicht?
cc. Uneinheitlicher Erfolgsbegriff
5. Positivrechtlicher Ansatz
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
aa. Hervorhebung der Gleichstellungsproblematik
bb. Strukturunterschied
cc. Zufällige Abgrenzung
6. "Begehungsgleichheit"
a. Kategorisierung der Untreue durch Unterlassen
b. Stellungnahme
aa. Axiologische Gleichstellung
bb. "Unechtheit" in der Gleichstellung
cc. Übliches Verständnis echt/unecht
7. Fazit zu den Ansätzen
III. Auswirkung der Kategorisierung?
IV. Festhalten an der Terminologie?
E. Schluss
- Arbeit zitieren
- Burcin Artik (Autor:in), 2019, Ist Untreue durch Unterlassen gem. § 266 Abs. 1 StGB ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/500465
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