Immer wieder liest man in den Zeitungen über Schlägereien von Hooligans im Zusammenhang mit Fußballspielen. Dabei verabreden sich Fans zu einer sog. "dritten Halbzeit", in der es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Daraus können schwere Körperverletzungen resultieren, die sogar zum Tod von gewaltbereiten Fußballfans führen können.
In diesem Kontext ist der § 231 StGB, die Beteiligung an einer Schlägerei, relevant.
Diese Arbeit widmet sich intensiv dieser Vorschrift, zeigt die geschichtliche Entwicklung des Tatbestandes auf, bespricht typische Fallkonstellationen und geht auch auf die Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit einer Schlägerei ein.
Zudem setzt sich die Arbeit kritisch mit einer wichtigen Entscheidung des BGH (1 StR 585/12 – BGHSt 58, 140) auseinander.
Gliederung
A. Einleitung
B. Zielsetzung der Arbeit
C. Der Tatbestand des § 231 StGB
I. Geschichtliche Entwicklung des Schlägerei-Tatbestandes
1. Anfänge des Schlägereitatbestandes
2. Das Braunschweiger StGB aus dem Jahr 1840
3. Weitere Entwicklungen
II. Systematische und dogmatische Besonderheiten des § 231 StGB
1. Deliktsstruktur des § 231 StGB
2. Objektive Bedingung der Strafbarkeit
a) Verstoß gegen das Schuldprinzip
b) Verstoß gegen den „in dubio pro reo-Grundsatz“
c) Verstoß gegen den Gleichheitssatz
d) Zusammenfassung
3. Strafbarkeitsausschluss nach § 231 II StGB
4. Geschütztes Rechtsgut
III. Tatbestandsrelevante Fragen zu § 231 StGB
IV. Ausgewählte Probleme des § 231 StGB
1. Zeitlicher Eintritt der schweren Folge
2. Verursachung der schweren Folge in Notwehr
3. Täter begründet selbst schwere Folge
V. Bedeutung des § 231 StGB in der Rechtspraxis
D. Körperverletzungsdelikte im Rahmen einer Schlägerei
I. Tatbestand der §§ 223, 224 StGB
II. Vorliegen einer rechtfertigenden Einwilligung
1. Voraussetzungen der Einwilligung
2. Zwischenergebnis
E. Verstoß gegen die guten Sitten nach § 228 StGB
I. Verfassungsmäßigkeit des Begriffs der „guten Sitten“
II. Bestimmung des Begriffs der „guten Sitten“
III. Beschluss des BGH vom 20.02.2013 (1 StR 585/12)
1. Sachverhalt
2. Ziel der Revision und Begründung des Beschlusses
3. Zusammenfassung
4. Rezeption des Beschlusses in der Literatur
a) Anmerkung von Philip von der Meden
b) Anmerkung von Christian Jäger
5. Persönliche Stellungnahme zur Entscheidung
a) Vergleich mit der Rechtsprechung der anderen Strafsenate
aa) „Sadomaso“-Urteil des 2. Strafsenates
bb) Heroin-Fremdinjektion-Urteil des 3. Strafsenates
b) Eigene kritische Würdigung der Entscheidung
F. Zusammenfassung und Ausblick
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.