Diese Arbeit versucht die verschiedenen Perspektiven einer möglichen einheitlichen elektronischen Finanzberichterstattung aufzunehmen.
Von der Seite des Bundesanzeigers werden täglich über einhunderttausend Finanzberichte abgerufen sowie weitere Informationen. Die Einreichung der Finanzberichte durch die Unternehmen im Bundesanzeiger kann in einer Vielzahl verschiedener elektronischer Format erfolgen. Die damit einhergehende Heterogenität der zulässigen Berichtsformate erschwert den Empfängern eine technische Auswertung der Inhalte von Finanzberichten. Auch ergeben sich für die Ersteller von Finanzberichten verschiedene Hürden.
Dabei wird unter anderem der Frage nachgegangen, welchen Nutzen eine einheitliche elektronische Berichterstattung stiften kann. Als theoretisches Grundgerüst wird die Transaktionskostentheorie genutzt. Im Fokus dieser Arbeit steht das Berichtsformat extensible Business Reporting Language kurz XBRL. Dieses Berichtsformat wird bereits national sowie international für die Vereinheitlichung von Berichterstattung verwendet. Den Fragestellungen dieser Arbeit wird mittels Experteninterviews nachgegangen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Untersuchungsgegenstand
1.3 Aufbau der Arbeit
2. Grundlagen aktueller Finanzberichterstattung
2.1 Begriff und Arten der Finanzberichterstattung
2.1.1 Rechnungslegungsvorschriften
2.1.2 Funktionen und Inhalte
2.1.3 Bereitstellung von Finanzberichten
2.2 Gegenwärtige nationale Ausprägung
2.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
2.2.2 Elektronische Finanzberichterstattung
2.3 Erklärungsansätze der Finanzberichterstattung
2.3.1 Neue Institutionenökonomie
2.3.2 Transaktionskostentheorie
2.3.3 Finanzberichterstattung aus Sicht der Transaktionskostentheorie
3. Konzeption und Methodik
3.1 Untersuchungsgeleitende Fragestellungen
3.1.1 Forschungsstand Theorie
3.1.2 Forschungsstand Empirie
3.1.3 Forschungsdefizit
3.2 Forschungsdesign
3.2.1 Grundposition
3.2.2 Forschungsziele
3.2.3 Forschungsmethode
3.3 Operationalisierung des Forschungsvorhabens
3.3.1 Erhebungsform
3.3.2 Interviewform
3.3.3 Gesprächsvorbereitung
3.4 Durchführung des Forschungsvorhabens
3.4.1 Gesprächsdurchführung
3.4.2 Gesprächsnachbereitung
3.4.3 Auswertungsmethode
4. Evaluierung der Forschungsergebnisse
4.1 Interpretation und Generalisierbarkeit
4.1.1 Theoretischer Bezugsrahmen
4.1.2 Methodische Herangehensweise
4.1.3 Stichprobe
4.2 Forschungsergebnisse
4.2.1 Sichtweise der Ersteller von Finanzberichten
4.2.1.1 Vorbedingungen
4.2.1.2 Charakteristiken
4.2.1.3 Auswirkungen
4.2.2 Sichtweise der Empfänger von Finanzberichten
4.2.2.1 Vorbedingungen
4.2.2.2 Charakteristiken
4.2.2.3 Auswirkungen
4.2.3 Interessenspositionen
4.2.3.1 Prüfungs- und Beratungsunternehmen
4.2.3.2 Softwarehersteller
4.2.3.3 Forschung
4.2.3.4 Gesetzgeber
4.2.3.5 Banken
4.3 Zusammenfassung der Ergebnisse
4.3.1 Vorbedingungen des E-Jahresabschlusses
4.3.2 Transaktionscharakteristiken
4.3.3 Auswirkungen des E-Jahresabschlusses
4.3.4 Interessenspositionen
5. Fazit
6. Ausblick
6.1 Implikationen für die Forschung
6.2 Implikationen für die Praxis
Literaturverzeichnis
Anhang
Master-Thesis
Thema: Perspektiven einer einheitlichen elektronischen Finanzberichterstattung - Welchen Nutzen können Berichtsformen wie der E-Jahresabschluss, der digitale Finanzbericht oder andere Formate stiften?
Studiengang: Master of Arts (M.A.) - Accounting & Finance
Studienort: Berlin
Berlin, WS 2014, 29.06.2015
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aufbau der Arbeit
Abbildung 2: Finanzberichterstattung im System des Rechnungswesens
Abbildung 3: XBRL-Taxonomie und XBRL-Instanz
Abbildung 4: Integrationstiefen der XBRL-Implementierung
Abbildung 5: Bestandteile der neuen Institutionenökonomik
Abbildung 6: Kategorisierung von Transaktionskosten
Abbildung 7: Teildisziplinen der bilanztheoretischen Forschung
Abbildung 8: Forschungsdesign
Abbildung 9: Exploratives Forschungsvorgehen
Abbildung 10: Beispiel für eine Transkription
Abbildung 11: Transkriptionssoftware
Abbildung 12: Ausprägung des Kategoriensystems
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
Tabelle 2: Transaktionscharakteristiken
Tabelle 3: Personenkreis Experteninterviews
Tabelle 4: Mitglieder des XBRL e.V
Tabelle 5: Zusammenfassung Vorbedingungen
Tabelle 6: Zusammenfassung Transaktionscharakteristiken
Tabelle 7: Zusammenfassung Auswirkungen
Tabelle 8: Zusammenfassung Interessenspositionen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Die Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossen-schaftsregister, sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Jahre 2007 hat aus heutiger Sicht zu einer effektiveren Umsetzung der Pflichtpublizität offenlegungspflichtiger Unternehmen geführt.1 Seitdem werden jährlich rund 800 Tsd. Finanzberichte im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.2 Die Mehrheit der offenlegungspflichtigen Unternehmen ist dabei dem nicht-kapitalmarktorientierten Bereich zuzuordnen.3 Diese Neuregelung hat zur Aufholung eines regulatorischen und technologischen Rückstandes in der Bereitstellung von Finanzberichten geführt.4 Laut der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft werden täglich rund 115 Tsd. Finanzberichte von den Seiten des Unternehmensregisters, welches zur Plattform des elektronischen Bundesanzeigers gehört, abgerufen. Die Einreichung der Finanzberichte durch die Unternehmen im Bundesanzeiger kann in einer Vielzahl verschiedener elektronischer Format erfolgen. Diese Formate weisen unterschiedliche Standardisierungsgrade auf.5 Die damit einhergehende Heterogenität der zulässigen Berichtsformate erschwert den Empfängern eine technische Auswertung der Inhalte von Finanzberichten.
Das Berichtsformat eXtensible Business Reporting Language (XBRL), welches auch vom Bundesanzeiger akzeptiert wird, bietet eine entsprechend einheitliche und auswertbare Basis. Die Unterstützung des XBRL-Formates durch den Bundesanzeiger ging mit der Einführung der E-Bilanz zum Geschäftsjahr 2013 einher. Auch wenn die E-Bilanz eine steuerrechtliche Ausrichtung verfolgt, so hat sie zur Bekanntheitsförderung von XBRL in Deutschland beigetragen. Die Besonderheit dieses Formates ist durch einen offenen Datenstandard, welcher auf einer erweiterbare Auszeichnungssprache basiert, gekennzeichnet. Durch eine konsequente Anwendung verspricht sich die Finanzverwaltung im Zuge der E-Bilanz eigene Prozesse zu optimieren und ihre Auswertungsmöglichkeiten zu verbessern. Das XBRL-Format findet bereits in kapitalmarktorientieren und internationalen Bereichen verbreitete Anwendung bei der Erstellung von Finanzberichten.6
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Im Rahmen des gesetzlichen Offenlegungsprozesses ist es möglich, Finanzberichte in verschiedenen elektronischen Formaten auf der Plattform des Bundesanzeigers einzureichen. Die Heterogenität der unterschiedlichen Formate führt zu einer technischen Fragmentierung der eingereichten Inhalte. Diese Ausgangsposition erschwert die Auswertung der vorhandenen Informationen und schränkt die Möglichkeiten der Weiterverarbeitung ein. Dahingehend bietet das XBRL-Format, welches bereits vom Bundesanzeiger zur Einreichung von Finanzberichten angeboten wird, eine Möglichkeit zur Vereinheitlichung und Auswertbarkeit von Informationen. Erreicht wird dies über die verwendete Auszeichnungssprache7 XBRL und den Einsatz einer Taxonomie, die in ihren Grundzügen einem Kontenrahmen gleicht und die eigentliche Berichtsstruktur vorgibt.
Wie auch die einzelnen Berichtsformate Unterschiede aufweisen, so unterscheiden sich auch die einzelnen Unternehmen, die die Finanzberichte erstellen und abrufen. Diese Individualität zeigt sich bereits in der Unternehmensgröße, Ausrichtung, den Möglichkeiten der Ersteller und den verschiedenartigen Interessen der Empfänger. Dahingehend soll in dieser Arbeit die verschieden Perspektiven von Erstellern und Empfängern von Finanzberichten aufgenommen werden, die von der Vereinheitlichung der elektronischen Berichtsformate betroffen sind. Diese Aufnahme soll anhand des Erklärungsansatzes der Transaktionskostentheorie vorgenommen werden.
1.2 Untersuchungsgegenstand
Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit sind elektronische Berichterstattungen im Rahmen regulatorischer Vorgaben. Explizit stehen Finanzberichte8 im Fokus, die nach deutschen handelsrechtlichen Vorgaben erstellt und elektronisch eingereicht werden. Zur Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes werden innerhalb dieser Arbeit ausschließlich elektronische Finanzberichterstattungen nicht-kapitalmarktorientier Unternehmen berücksichtigt. Dazu werden Unternehmen gezählt, die ihre Jahres-abschlüsse nach deutschem Handelsrecht aufstellen und diese im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Es handelt sich dabei um Unternehmen die nach §§ 325-329 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie § 1 Abs. 1 Publizitätsgesetz (PublG) zur Veröffentlichung von Finanzberichten im Sinne von Bilanz, Gewinn und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang verpflichtet sind. Unternehmen, die unter das Kleinstkapital-gesellschaften Bilanzrechtsänderungsgesetz9 (MicroBilG) fallen, oder größenabhängige Erleichterungen10 erfahren, werden im Rahmen dieser Arbeit nicht berücksichtigt. Weiterhin finden Unternehmen, auf die der § 2 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zutrifft, keine Berücksichtigung, weil dies als Abgrenzungskriterium für die Kapitalmarkt-orientierung von Unternehmen gesehen wird. Diese Herangehensweise stellt eine Negativabgrenzung gegenüber den Merkmalen von kapitalmarktorientierten und kleinen Unternehmen dar. Das Augenmerk liegt auf Einzelabschlüsse, Konzernabschlüsse werden nicht gesondert betrachtet.
Für die Form der elektronischen Finanzberichterstattung wird neben XBRL kein weiteres Datenformat betrachtet. Der Hauptschwerpunkt dieser Arbeit liegt somit auf der Verwendung von semantischen Datenformaten, die eine Auszeichnungssprache zur Darstellung hierarchisch strukturierter Daten auf Basis von Taxonomien unterstützen. Im weiteren Verlauf wird zur inhaltlichen Verkürzung für die Bezeichnung vereinheitlichte elektronische Finanzberichterstattung das Kunstwort E-Jahresabschluss 11 verwendet.
Im aktuellen Kontext gibt es Bestrebungen, den sogenannten digitalen Finanzbericht (DiFin) zu etablieren. Vorläufer des DiFin war die elektronische Bilanzabgabe (ELBA). Diese Berichtsformen weisen eine große Schnittmenge mit dem beschriebenen Untersuchungsgegenstand dem E-Jahresabschluss auf. In diesem Zusammenhang werden die Formate DiFin oder ELBA innerhalb der Arbeit nicht gesondert betrachtet sowie benannt.
1.3 Aufbau der Arbeit
Wie Abbildung 1 aufzeigt, ist die vorliegende Arbeit in sechs Hauptabschnitte unterteilt. Im ersten Abschnitt wird die Einführung des Themenbereichs und Untersuchungs-gegenstandes vorgenommen. Zur Untersetzung des Themenbereichs Finanz-berichterstattung werden im zweiten Abschnitt die Grundlagen über die Inhalte, Funktionen, nationale Ausprägungen und dem verwendeten Erklärungsansatz dargestellt. Im dritten Abschnitt folgt die Offenlegung der verwendeten Konzeption und Methodik. Dazu wird auf die abgeleiteten Forschungsfragen sowie das aufgestellte Forschungsdesign eingegangen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Aufbau der Arbeit
Quelle: Eigene Darstellung.
Zur weiteren Erhöhung der Transparenz wird ein Einblick in die Vorbereitung und Durchführung des Forschungsvorhabens gegeben, um die Grundlagen für den vierten Abschnitt zu legen. Die Evaluierung der Forschungsergebnisse wird ausführlich im vierten Abschnitt behandelt, welche abschließend zusammengefasst werden. Im vorletzten Abschnitt wird die Ausgangssituation wiedergegeben und an den gewonnenen Erkenntnissen reflektiert, um ein Fazit zu dieser Arbeit zu ziehen. Im sechsten und letzten Abschnitt wird aufbauend auf die gewonnenen Erkenntnisse ein Ausblick für die Forschung und Praxis gegeben.
2. Grundlagen aktueller Finanzberichterstattung
2.1 Begriff und Arten der Finanzberichterstattung
Der Begriff Finanzberichterstattung wird häufig synonym für die Veröffentlichung von Jahresabschlussunterlagen und begleitende Informationen verwendet. Die Inhalte der Abschlüsse sind dabei durch die zugrundeliegenden Rechnungslegungsvorschriften definiert und deren Ausrichtung geprägt. Die Funktionen und Inhalte der Abschlüsse stehen ebenfalls im Kontext der angewandten Vorschriften und geben Aufschluss über die Verwendung der Berichte. Die Erstellung und Offenlegung entsprechender Abschlussinformationen obliegt den berichtenden Unternehmen und erfolgt bereits mehrheitlich in elektronischer Form. Im Folgenden wird auf Grundlagen und Ausrichtungen der Finanzberichterstattung eingegangen.
2.1.1 Rechnungslegungsvorschriften
Rechnungslegungsvorschriften sind Ausdruck regulatorischer Vorgaben, um die Informations- und Rechenschaftspflichten durch entsprechende Unternehmen gegenüber Interessensgruppen sicherzustellen.12 Art und Umfang von Rechnungslegung wird durch die anzuwenden Rechnungslegungsvorschriften bestimmt. Die Ausrichtung entsprechender Vorschriften ist auf das jeweils zugrundeliegende Normensystem zurückzuführen.13 Ein solches System erfährt seine Prägung aus historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und institutionellen Faktoren.14
Ein besonderes Augenmerk gilt es auf regelorientierte und prinzipienorientierte Normensysteme zu legen. Das regelorientiere Normensystem ist dem angelsächsischen Raum zuzuordnen und behandelt einzelne Themengebiete mit einem relativ geringen Abstraktionsgrad. Im Gegensatz dazu ist das prinzipienorientierte Normensystem stärker im kontinentaleuropäischen Raum verortet und nimmt die Behandlung einzelner Sachverhalte auf Grundlage weniger Grundprinzipien vor. Durch die Verwendung eines größeren Abstraktionsgrad versucht das prinzipien-orientierte Normensystem, möglichst viele Problemstellungen abzudecken.15 Ausgehend von der getroffenen Themen-abgrenzung beschäftigt sich diese Arbeit ausschließlich mit den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und damit einer prinzipienorientierten Ausrichtung.
Die Ausrichtung handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften unterscheidet sich von angelsächsischen Vorschriften wie den US-GAAP und den IFRS. Dieser Unterschied ist neben der prinzipienorientierten Ausrichtung unter anderem auch auf die traditionelle Kapitalstruktur deutscher Unternehmen zurückzuführen, die sich konträr zu den Kapitalstrukturen angelsächsischer Unternehmen zeigen.16 Die mehrheitliche Finanzierung deutscher Unternehmen erfolgt durch Fremdkapital, welches durch Kreditinstitute bereitgestellt wird. Diesem Umstand trägt die Verankerung eines stärkeren Gläubigerschutzes in entsprechenden Vorschriften Rechnung und führt mitunter dazu, dass handelsrechtliche Vorschriften stärker an der Anspruchsbemessungsfunktion als an der Entscheidungsfunktion orientiert sind.17 Dahingehend sind handelsrechtliche Finanzberichte im Vergleich zu IFRS-Berichten auch vergangenheitsorientierter aufgestellt, um dadurch eher dem Objektivierungsgrundsatz zu genügen.18 Unter Berücksichtigung der Themenabgrenzung rücken nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen in den Fokus. Diese Schwerpunktsetzung hat Auswirkungen auf die zu betrachtenden Funktionen und Inhalte von Finanzberichterstattungen.
2.1.2 Funktionen und Inhalte
Ziel und Maßgabe von Finanzberichterstattungen ist es, durch die Aufbereitung und Bereitstellung von Finanzinformationen19 die asymmetrische Informationsverteilung zwischen Wirtschaftssubjekten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang kommt den Finanzberichten eine allgemeine Informationsaufgabe zu.20 Dabei wird im Handelsrecht zwischen den Informationsaufgaben der Dokumentationsfunktion, Gewinnermittlungs-funktion und Entscheidungsunterstützungsfunktion unterschieden. Die Dokumentations-funktion bedient insbesondere zivil- und strafrechtliche Bedürfnisse. Die Gewinn-ermittlungsfunktion nimmt vor allem im deutschsprachigen Raum aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht eine bedeutende Rolle ein.21 Ausgehend von der Gewinnermittlungsfunktion leiten sich die Ausschüttungs- und Zahlungsbemessungs-funktion ab, die besonders für Anteilseigener und die Finanzverwaltung von Interesse sind, siehe Tabelle 1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Funktionen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Hane / Kreipl / et. al. (2011) ZCG, S. 91 und Coenenberg / Haller / et. al. (2012), S. 17.
Weiterhin dient die Entscheidungsunterstützungsfunktion in Form der Bereitstellung von Finanzberichten, der Entscheidungsunterstützung von heterogenen Informations-empfängern wie Gläubigern, Tarifpartner, Investoren und der Öffentlichkeit. Unter Berücksichtigung dessen erfüllt die Finanzberichterstattung aus volkswirtschaftlicher Sicht eine gesellschaftskonstituierende Aufgabe.22
Mit der Heterogenität der einzelnen Interessensgruppen geht eine unterschiedlich starke Ausprägung an Informationsbedürfnissen in Art und Umfang der Inhalte von Finanzberichten einher.23 Grundsätzlich ist als Gemeinsamkeit sämtlicher Empfänger ein Interesse an der Existenzsicherung des Unternehmens und somit des Erhalts einer Bezugs- und Einkommensquelle zu unterstellen.24 Diese Sicherung ist unter Berücksichtigung der auseinandergehenden Informationsbedürfnisse im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Informationsbereitstellung nur durch die Bereitstellung von objektiven und nachprüfbaren Informationen möglich.25
Ruht das Hauptaugenmerk, wie in dieser Arbeit, auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen, liegt der Schwerpunkt auf der gläubigerschutzorientierten Zahlungs-bemessungsfunktion, der Dokumentation und Selbstinformation.26 Nach der Auffassung von Coenenberg / Haller / et. al. sind die beschriebenen Informationsaufgaben handelsrechtlicher Finanzberichte nicht eindeutig formuliert und kodifiziert.27 Die aufgezeigte Multizielsetzung ergibt sich erst „mittels Ableitung der einzelnen Ziele aus handelsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und strafrechtlichen Normen“.28 Unter Berücksichtigung dessen leiten sich Art und Umfang der zu berichtenden Informationen von den zugrundeliegenden Rechnungslegungsvorschriften und weiteren damit verbundenen Vorschriften ab, was sich dann in der Bereitstellung von Finanzberichten äußert.
2.1.3 Bereitstellung von Finanzberichten
Die Bereitstellung von Finanzberichten wird häufig mit den Begrifflichkeiten der Publizität und Offenlegung in Verbindung gebracht. Publizität ist die Veröffentlichung unternehmensbezogener Informationen im Rahmen der Finanzberichterstattung.29 Seitens des Gesetzgebers wird diese Veröffentlichung von Finanzberichten als Offenlegung bezeichnet, wenn dies durch bestimmte Medien wie den elektronischen Bundesanzeiger erfolgt.30 Grundsätzlich ergibt sich aus handelsrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Sicht keine Abgrenzung von den Begriffen Offenlegung, Bereitstellung, Bekanntmachung und Veröffentlichung. Die aufgezählten Begriffe werden zumeist synonym verwendet.31
Die Finanzberichterstattung lässt sich weiterhin in freiwillige und regulierte Bericht-erstattung unterscheiden. Die regulierte Berichterstattung enthält dabei ein gesetzlich vereinbartes Maß an Finanzinformationen für die berichtenden Unternehmen. Alles, was über das gesetzliche Maß an Finanzinformationen verbreitet wird, fällt in den Bereich der freiwilligen Berichterstattung. Die freiwillige Berichterstattung erfolgt insbesondere, wenn sich Unternehmen durch die Veröffentlichung von Zusatzinformationen Vorteile versprechen.32
Die Aufbereitung und Bereitstellung von Finanzberichterstattungen ist innerhalb der Unternehmen als Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens zugeordnet, im Einzelnen dem externen Rechnungswesen, siehe dazu Abbildung 2.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Finanzberichterstattung im System des Rechnungswesens
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Wagenhofer / Ewert (2014), S. 4.
In diesem Zusammenhang stellt das externe Rechnungswesen in Verbindung mit Rechnungslegungsvorschriften ein Informationssystem dar, welches aufgrund von rechtlichen Vorgaben durch die Unternehmen betrieben wird.33 Die Bereitstellung von aufbereiteten Finanzinformationen soll, wie bereits erwähnt, die asymmetrische Informationsverteilung von Rechnungslegungsadressaten verringern, um Vertrags-beziehungen zwischen den Wirtschaftssubjekten zu vereinfachen und zu ermöglichen. Aus Sicht der nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmen übernimmt die Finanzberichterstattung in Verbindung mit den zugrundeliegenden Vorschriften eine vertragsorientierte Rolle ein und liefert dem Empfängerkreis relevante Informationen.34 Die Bereitstellung der Finanzberichte erfolgt durch die elektronische Einreichung der Berichte beim Bundesanzeiger. Darüber hinaus stehen den Unternehmen weitere Verbreitungswege wie z.B. die eigene Internetrepräsentanz, Auskunfteien und andere Möglichkeiten offen.35
2.2 Gegenwärtige nationale Ausprägung
Zur Aufnahme der Rahmenbedingungen aktueller elektronischer Finanzberichterstattung wird in den folgenden Untergliederungspunkten ein Überblick über relevante Rechtsnormen im Zusammenhang zur Veröffentlichung von Finanzberichten gegeben. Darüber hinaus wird, unter Berücksichtigung der Themenabgrenzung, auf den Prozess der Einreichung von elektronischen Finanzberichten im Bundesanzeiger eingegangen.
2.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Durch die Aufnahme der gegenwärtig rechtlichen Rahmenbedingungen wird festgehalten, welche Normen für die bisherige Finanzberichterstattung zu beachten sind. Hierfür wird sich unter Berücksichtigung der Themenabgrenzung auf das Handelsgesetzbuch (HGB), Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister, sowie das Unternehmensregister (EHUG) und Publizitätsgesetz (PublG) bezogen.
Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften wird im vierten Unterabschnitt der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaft des HGB geregelt. Es finden die §§ 325-329 HGB Anwendung, die die gesetzlichen Vertreter entsprechender Gesellschaften verpflichten die Jahresabschlüsse beim Betreiber des Bundesanzeiger in elektronischer Form einzureichen. Darüber hinaus werden im vierten Unterabschnitt größenabhängige Erleichterungen behandelt, welche in dieser Arbeit keine Berücksichtigung erfahren. Die Offenlegung der Jahresabschlüsse hat nach § 325 Abs. 1 HGB unverzüglich im Anschluss der Feststellung durch die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem jeweiligen Abschlussstichtages nachfolgenden Geschäftsjahres zu erfolgen. Der sechste Unterabschnitt der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaft des HGB geht in diesem Zusammenhang auf die Straf- und Bußgeldvorschriften sowie Ordnungsgelder ein. Es finden die §§ 331-335b HGB Anwendung, die u.a. den Umgang mit unrichtiger Darstellung und Verletzung der Berichtspflicht behandeln.
Das EHUG stellt in diesem Zusammenhang eine Umsetzung der Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und Rates zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen dar.36 Ziel dieser Umsetzung war die Zentralisierung verschiedener Register wie dem Handelsregister unter dem elektronischen Unternehmensregister und Bundesanzeiger. Der elektronische Bundesanzeiger ist seit Anfang 2007 für die Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung von Jahresabschlussunterlagen zuständig. Diese Aufgabe wurde zuvor durch zuständige Amtsgerichte wahrgenommen. Nach § 329 Abs. 1 HGB prüft der Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers, ob die einzureichenden Unterlagen fristgemäß und vollzählig eingereicht werden, eine inhaltliche Überprüfung findet durch den Bundesanzeiger jedoch nicht statt. Das EHUG führt durch die konsequentere Sanktionierung nicht fristgerechter Einreichungen zu einer effektiveren Pflichtpublizität offenlegungspflichtiger Unternehmen. Dies führte zur Aufholung eines regulatorischen sowie technologischen Rückstands in der Bereitstellung von Finanzberichten für die Empfänger entsprechender Berichte.37
Die Publizitätspflicht von Unternehmen, welche nicht bereits durch den § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet sind, wird im PublG geregelt. Unternehmen, die nach dem § 9 PublG zur Offenlegung verpflichtet sind, müssen zuvor den Anforderungen des § 1 Abs. 1 PublG entsprechen. Unternehmen die diese Anforderungen erfüllen, sind gemeinhin zur Rechnungslegung verpflichtet. Dafür müssen grundlegend in drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei von drei folgenden Merkmalen erfüllt sein:
- Die Bilanzsumme der Jahresbilanz übersteigt 65 Mio. Euro,
- die Umsatzerlöse übersteigen 130 Mio. Euro,
- es werden durchschnittlich mehr als fünftausend Arbeitnehmer beschäftigt.
Im besonderen Fokus des PublG stehen Personengesellschaften und Einzel-unternehmen. Kapitalgesellschaften werden bereits durch §§ 264 ff HGB und §§ 325 ff HGB abgedeckt. Eine Offenlegung nach § 9 Abs. 1 PublG erfolgt wie im § 325 Abs. 1 HGB beschrieben durch das Unternehmen oder einen Vertreter und ist beim Betreiber des Bundesanzeiger in elektronischer Form einzureichen. Die Regelungen des § 9 Abs. 2 und 3 PublG werden in dieser Arbeit nicht mit berücksichtigt. Zusammenfassend zielt das PublG nicht auf die Rechtsform der Unternehmen ab, sondern auf deren wirtschaftlichen Bedeutung, die anhand von Größenkriterien gemessen wird.38 Ohne rechtliche Regelegung der Publizität wäre anzunehmen, dass betroffene Unternehmen die Informationen nicht ohne weiteres freiwillig bereitstellen würden.39
Die für diese Arbeit als Bezugspunkt beschriebene E-Bilanz ist als Ausprägung der Steuerberichterstattung nach § 5b EStG ebenfalls in elektronischer Form zu übermitteln. Die Inhalte sowie die Form dieser Berichterstattung sind amtlich vorgeschrieben und erfolgen auf Basis einer zentral gepflegten Taxonomie, im XBRL-Format.40
2.2.2 Elektronische Finanzberichterstattung
Wie bereits unter 2.2.1 ausgeführt wurde, sind die betroffenen Unternehmen dazu angehalten, ihre Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Der Betreiber des Bundesanzeigers überprüft daraufhin die fristgerechte und vollständige Einreichung der Unterlagen. Bei Verstößen gegen die Offenlegungsvorschriften informiert dieser das Bundesamt für Justiz, das entsprechende Verstöße ahndet.41
Die Jahresabschlussunterlagen müssen nach der Registrierung beim Bundesanzeiger als elektronische Dateien hochgeladen werden. Dies kann in den Formaten Microsoft-Word, Microsoft-Excel, RTF, PDF, XML und XBRL vorgenommen werden.42 Es existieren vom Bundesanzeiger verschiedene Vorlagen43 im Word und Excel-Format, um die Erstellung der Unterlagen zu erleichtern. Diese müssen aber nicht zwingend verwendet werden. Das vom Bundesanzeiger akzeptierte Format XBRL stellt einen international verbreiteten Standard zum internen oder externen Austausch von Unternehmensinformationen dar. XBRL ist eine semantische Auszeichnungssprache die in Verbindung mit einer Taxonomie44 zur Darstellung hierarchisch strukturierter Informationen verwendet werden kann.45
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: XBRL-Taxonomie und XBRL-Instanz
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Ramin / Kesselmeyer (2007) KoR, S. 563.
Ein im XBRL-Format erzeugter Bericht wird mitunter als Instanz bezeichnet, siehe dazu Abbildung 3. Ein solcher XBRL-Bericht kann zur Einreichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger genutzt werden.46 In Abhängigkeit der XBRL-Implementierung der Berichterstattungsumgebung im jeweiligen Unternehmen können solche Instanz-Dokumente direkt aus dem eigenen Rechnungswesensystem, einer separaten Softwarelösung oder durch einen Dienstleister erzeugt und eingereicht werden, siehe Abbildung 4.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Integrationstiefen der XBRL-Implementierung
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Berger / Voit (2013) DB, S. 1678.
Die in diesem Zusammenhang zu verwendende HGB-Taxonomie wird vom XBRL Deutschland e.V. gepflegt und bereitgestellt.47 Die HGB-Taxonomie besteht aus verschiedenen Modulen und einer Kern-Taxonomie. In dieser Kern-Taxonomie findet sich neben der Ausprägung für handelsrechtliche Abschlüsse auch die für steuerrechtliche Abschlüsse wieder, welche für die Erstellung von E-Bilanzen verwendet wird.48 Der Vorteil gegenüber anderen akzeptierten Formaten, wie Word und Excel, ist, dass XBRL-Berichte durch ihre Standardisierung die Verarbeitbarkeit der übermittelten Informationen signifikant erhöhen können.49 Die Einreichung von Finanzberichten im XBRL Format unter Verwendung der HGB-Taxonomie im Bundesanzeiger ist optional und bisher nicht verpflichtend.50
Die Einführung der E-Bilanz führt über den Zeitverlauf dazu, dass die Unternehmen entlang der Integrationstiefen in Abbildung 4 eine entsprechende, XBRL kompatible Infrastruktur aufbauen. Ausgehend von einem integrierten System wäre die Umstellung von E-Bilanz-Berichten auf handelsrechtliche Jahresabschlüsse im XBRL-Format für betreffende Unternehmen relativ einfach zu bewerkstelligen.51 Müssten solche Strukturen zunächst erst etabliert werden, würde dies entweder zur Vergabe an einen Dienstleister oder zum Aufsetzen eines Einführungsprojekts führen. Ein solches Projekt wäre durch die Integration einer XBRL-Umsetzung in bestehende Prozess- und Softwarelandschaften gekennzeichnet.52
Der elektronische Bundesanzeiger stellt indes eine Plattform dar, über die ein kostenfreier Zugang zu entsprechenden Finanzberichten möglich ist. Aus heutiger Sicht ist die Einreichung von Finanzberichten in verschiedenen Formaten mit unterschiedlichen Standardisierungsgraden möglich. Die vielfältige Annahme von unterschiedlichen Formaten führt dazu, dass die Datenbestände an Finanzberichten in teils unstrukturierter Form vorliegen.
2.3 Erklärungsansätze der Finanzberichterstattung
Als gängigste Ansätze zur Erklärung der Existenz und Ausprägung von Finanzbericht-erstattungen gelten die Prinzipal-Agenten-Theorie und die Transaktionskostentheorie.53 Beide Theorien sind auf den gemeinsamen Ursprung der neuen Institutionenökonomie (NIÖ) zurückzuführen. Die NIÖ beschäftigt sich insbesondere mit der asymmetrischen Informationsverteilung in Austauschbeziehungen. Die Auseinandersetzung mit der Standardisierung und Regulierung von Finanzberichterstattungen wird vor allem durch die Theorie der Transaktionskosten abgedeckt.54 Ausgehend von diesem Punkt wird die Transaktionskostentheorie als theoretischer Bezugsrahmen für diese Arbeit herangezogen. In den folgenden Untergliederungspunkten wird zu dem beschriebenen Theoriegebäude ein übersichtsartiger Einblick gegeben, der nicht den Anspruch erhebt, alle inhaltlichen Facetten abzudecken.
2.3.1 Neue Institutionenökonomie
Die Ursprünge der neuen Institutionenökonomie (NIÖ) liegen in der volkswirtschaftlichen Mikroökonomie, dennoch finden die Ansätze der NIÖ in der allgemeinen Betriebswirtschaft (BWL) Anwendung.55 Dies ist auf die Überschneidungen innerhalb volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Modelle zurück zu führen.56 Die NIÖ führt auf Seiten der BWL zur Beleuchtung von Aspekten in Bereichen wie Organisation und Kooperation.57 Das führt wiederum zur Betrachtung von ökonomischen, sozialen und rechtlichen Perspektiven, welche dahingehend als Institutionen bezeichnet werden. Diese werden in ihrer Ausprägung auch in die Institutionen der Wirtschaft, des Rechts und der Politik unterteilt, siehe Abbildung 5.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Bestandteile der neuen Institutionenökonomik
Quelle: Eigene Darstellung nach Schmid (2011), S. 33.
Die NIÖ stellt eine Weiterentwicklung der neoklassischen alten Institutionenökonomik dar. In der neoklassischen Institutionenökonomik wird unter anderem vom permanenten rationalen Verhalten einzelner Individuen, vollkommenen Märkten und gleichen Informationsständen ausgegangen und somit die Möglichkeit von Transaktionskosten ausgeschlossen.58 Die Weiterentwicklung dieses Ansatzes durch die NIÖ zeigt sich durch die Berücksichtigung von abweichenden rationalen Mustern, Marktformen und opportunen Verhaltensweisen, welche zu Transaktionskosten führen können. Die Hauptaufgabe der Institutionen besteht im Verkörpern von stabilen Ordnungsverhältnissen, um Unsicherheiten in der Interaktion zwischen Subjekten zu verringern.59 Die Ansätze und Ausprägungen der NIÖ sind insbesondere auf Ronald Coase60 sowie Oliver Williamson61 zurückzuführen. Die NIÖ ist nicht als Nachfolgerin der Institutionenökonomik anzusehen, sondern vielmehr bestehen beiden Theoriegebäude bis heute in beidseitiger ergänzender Form, ähnlich wie die Kapitalmarkttheorie und Verhaltensökonomik.62 Als wesentlichste Theorien umfasst die NIÖ die Theorie der Verfügungsrechte, die Prinzipal-Agenten-Theorie und die Transaktionskostentheorie, siehe Abbildung 5.
2.3.2 Transaktionskostentheorie
Mittels der Transaktionskostentheorie wird versucht zu erklären, warum es im Austausch von Wirtschaftssubjekten zu Ineffizienzen, wie Informationsasymmetrien kommt, die wiederum zu Transaktionskosten führen. Der Begriff der Transaktionskosten ist bis heute nicht einheitlich definiert oder eingeordnet.63 Im Allgemeinen lassen sich darunter Kosten für Informationen, Koordination und Kontrolle verstehen, diese Aufteilung nach Prozessphasen findet weite Akzeptanz.64
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Kategorisierung von Transaktionskosten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schaper (2012), S. 5.
Transaktionskosten treten in den Phasen von Austauschbeziehungen auf, welche durch Anbahnung, Abschluss und Überwachung geprägt sind, siehe Abbildung 6. Dabei ist übergeordnet in Ex-ante-Transaktionskosten, die vor den Austauschbeziehungen auftreten und den Ex-post-Transaktionskosten, die nach der Einleitung der Beziehungen entstehen, zu unterscheiden. Wechselwirkungen zwischen Ex-ante- und Ex-post-Transaktionskosten sind dabei nicht ausgeschlossen.65 So können erhöhte Ex-ante-Transaktionskosten die folgenden Ex-post-Transaktionskosten reduzieren und umgekehrt.66 Weiterhin zu berücksichtigen ist, dass neben angefallenen Kosten auch Opportunitätskosten als Transaktionskosten angesehen werden können.67 Insbesondere die Bezifferung von Transaktionskosten gestaltet sich indes schwierig, da neben den angefallenen Kosten es auch um die Bewertung von den erwähnten Opportunitätskosten geht.
Ziel der Transaktionskostentheorie ist es, eine Analyse von Transaktionen und damit verbundenen Bedingungen zu ermöglichen, um effiziente Ausprägungen von Austauschbeziehungen zu erreichen.68 In einer solchen Analyse werden dazu die auftretenden Transaktionscharakteristiken eingehend betrachtet und beschrieben. Damit können Erklärungen zu dem wechselseitigen Verhalten der einzelnen Institutionen gegeben werden. Diese Erklärungen helfen effizientere Organisations- und Koordinationsformen zu realisieren.69 Auf die Transaktionscharakteristiken wird im Folgenden Gliederungspunkt näher eingegangen.
2.3.3 Finanzberichterstattung aus Sicht der Transaktionskostentheorie
Zur Gestaltung von Beziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten ist es unerlässlich, dass es zu einem direkten oder indirekten Informationsaustausch kommt. Aus Sicht der NIÖ ist davon auszugehen, dass in der Ausgangsposition von Beziehungen eine asymmetrische Informationsverteilung vorliegt und diese durch Informationsversorgungen, wie durch Finanzberichterstattungen verbessert werden kann.70 Dahingehend ist die Finanzberichterstattung als Informationssystem zu verstehen, was dazu beitragen soll, Informationsasymmetrien zu reduzieren. In diesem Zusammenhang fallen für diese Form von Berichterstattung Ex-ante Transaktionskosten im Bereich von Such- und Informationskosten an. Die Existenz von regulatorischen Vorgaben zu Bereitstellung entsprechender Berichte lässt gemeinhin auf die Unvollkommenheit des anzutreffenden Informationsmarktes schließen.71
Die Reduzierung dieser Unvollkommenheiten soll zu einer Verringerung der informationsbedingten Kosten im Sinne von Transaktionskosten führen. Eine weitreichende Entfaltung dieser angestrebten Wirkungsweise ist hauptsächlich zu erzielen, wenn die Aufbereitung und Bereitstellung von Finanzberichten für einen offenen Kreis von Empfänger realisiert wird.72 Die Informationsbereitstellung in Form von Finanzberichten kann aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, beziehungsweise auf freiwilliger Basis vollständig oder ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben realisiert werden.73
Der Standardisierung einer solchen Finanzberichterstattung, unabhängig davon ob freiwillig oder durch regulatorische Vorgaben umgesetzt, ist eine transaktionskosten-reduzierende Wirkung zu unterstellen.74 Bei Berichterstattung nach gesetzlichen Vorgaben ist zumeist von standardisierten Rahmenbedingungen auszugehen. Durch die Bereitstellung entsprechender Informationen entstehen für die Unternehmen direkte und indirekte Kosten. Unter direkten Kosten werden i.d.R. Aufbereitungs- und Bereitstellungskosten verstanden. Indirekte Kosten können die Folge der bereitgestellten Informationen sein, die sich u.a. durch Lohnforderung, verstärkte Konkurrenz oder die Offenlegung von Wettbewerbsvorteilen äußern.75 In Zuge dessen kann es dazu führen, dass es zu einer Situation kommt, in der die Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen zu einer anhaltenden Benachteiligung führt.76 Ein solcher Zustand führt zu einem allgemeinen ökonomischen Entscheidungsproblem, was zu Auswirkungen in der Informationsdarstellung seitens der Ersteller führen kann.77
Um die auftretenden Transaktionskosten im Zusammenhang mit Finanzberichterstattung weiter beleuchten zu können, bedarf es der Einbeziehung der zugrundeliegenden Transaktionskostenkostencharakteristiken. Unter diesen Charakteristiken lassen sich die Hauptkriterien zur Klassifikation von Transaktionskosten verstehen.78 Diese Klassifikation findet außerhalb der Kategorisierung nach den Phasen von Austauschbeziehung statt. Im Allgemeinen werden nach Williamson fünf Charakteristiken von Transaktionen unterschieden, siehe dazu Tabelle 2.79
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Transaktionscharakteristiken
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Jones / Bouncken (2008), S. 38.
In Abhängigkeit der Ausprägung der einzelnen Charakteristiken kann es zur Senkung oder Erhöhung der Transaktionskosten kommen.80 In Anwendung dieser Charakteristiken auf Finanzberichte ergibt sich folgendes Bild:
- Die Charakteristik Spezifität tritt bei bestehenden Finanzberichten durch bspw. neue Anforderungen auf. Neuerungen können dabei sein Informationsdarstellungen zu verändern oder Inhalt in bestimmten Berichtsformaten bereitzustellen.
- Unsicherheiten im Zusammenhang mit Finanzberichten bestehen seitens Ersteller und Empfänger über die Verwendung sowie den Nutzen von Finanzberichten.
- Die Beobachtung der Charakteristik Häufigkeit im Zuge von Finanzbericht-erstattungen ist auf verschiedene Merkmale anwendbar. Zum einen lässt sich der Intervall der Veröffentlichungen von Finanzberichten beobachten, zum anderen lassen sich die Verwendungshäufigkeit von Rechnungslegungsvorschriften und Berichtsformat beobachten.
- Eine monetäre Messbarkeit oder Bewertbarkeit von Finanzberichten ist schwer vorzunehmen, lediglich Kosten wie Personal, Beratung und Prüfung sind eher zuordenbar.
- Insofern der Informationsgehalt von Finanzberichten für Ersteller nicht ausreicht, bestehen Interdependenzen zu ergänzenden Inhalten
Diese allgemein gehaltene Aufnahme der Transaktionscharakteristiken von Finanz-berichten bildet einen ersten Ausgangspunkt und wird für die Evaluierung der Ergebnisse wieder aufgegriffen.
3. Konzeption und Methodik
3.1 Untersuchungsgeleitende Fragestellungen
Zur Formulierung der untersuchungsgeleitenden Fragestellungen wird zunächst eine Aufnahme der gegenwärtigen bilanztheoretischen Forschung vorgenommen.81 Dabei ist in die Teildisziplinen der bilanztheoretischen Forschung zu unterscheiden, siehe dazu Abbildung 7. Gegenstand der bilanztheoretischen Forschung ist nicht nur die Ausgestaltung von Bilanzen, sondern auch die Verwendung von Rechnungslegungsinstrumenten. Die aufgezeigten Teildisziplinen finden in dieser Ausprägung insbesondere Anwendung in der handelsrechtlichen Rechnungslegungsforschung.82
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Teildisziplinen der bilanztheoretischen Forschung
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Meyer (2005), S. 119.
Die Aufnahme des Forschungsstandes konzentriert sich im Rahmen der inhaltlichen Abgrenzung und Zielsetzung dieser Arbeit auf bilanzwirkungstheoretische Veröffentlichungen. Veröffentlichungen in diesem Bereich sind durch analytische und empirische Ausgestaltungen geprägt.83 Eine umfassendere Übersicht wurde dazu 2010 von Perry / Schäffer / et. al., im Rahmen einer Publikationsanalyse deutschsprachiger Beiträge zur Rechnungslegungsforschung in wissenschaftlichen Zeitschriften erstellt.
Empirische Forschungen im Rahmen der Bilanzwirkungstheorie konzentrieren sich auf die Überprüfung der Wirkung von Rechnungslegung auf die Ersteller und insbesondere Adressaten. Im Wesentlichen wird die Informationsfunktion von Finanzberichten betrachtet. Im Falle der analytischen Forschungsanstrengungen werden Aussagen modellbasierend hergeleitet.84 Dahingehend wird in den folgenden Untergliederungspunkten auf Veröffentlichungen eingegangen, die sich analytisch und empirisch mit elektronischer Finanzberichterstattung und Vereinheitlichungsbestrebungen beschäftigen. Auf Grundlage dieser Aufnahme wird ein Forschungsdefizit ermittelt und als Fragestellung für diese Arbeit formuliert.
3.1.1 Forschungsstand Theorie
Im Bereich der analytischen bilanzwirkungstheoretischen Forschungsarbeiten zeichnen sich allen voran Themenschwerpunkte wie die Harmonisierung von Finanzberichterstattungen und die damit zumeist verbundene Kapitalmarktausrichtung ab.85 Die Harmonisierung von Finanzberichterstattungen wird dabei aus der Perspektive der Vereinheitlichung von Publizitätsvorschriften oder der internationalen Angleichung von Rechnungslegungsvorschriften betrachtet. Die Angleichung von Rechnungslegungsvorschriften soll ähnlich wie die Vereinheitlichung von Publizitätsvorschriften zur Reduzierung von Informationsasymmetrien und damit verbundener Informationskosten führen.86 Dabei werden freiwillige Anwendungsfälle und regulatorische Eingriffe diskutiert. Grundsätzlich gestaltet sich die Harmonisierung von Publizität einfacher als die von Rechnungslegungsvorschriften.87
Mit der Vorbereitung und Einführung der E-Bilanz in Deutschland, die zu einer Vereinheitlichung der Steuerberichterstattung führen soll, wurden verschiedene Arbeiten veröffentlicht, die sich u.a. mit der Ausweitung des verwendeten Ansatzes auf die handelsrechtliche Finanzberichterstattung beschäftigen. Hervorzuheben sind die Beiträge des Arbeitskreises Externe Unternehmensrechnung (AKEU) der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., in Form von Aufsätzen in wirtschaftswissenschaftlichen Veröffentlichungen88 und Präsentationen89 auf Fachtagungen. Diese und weitere Beiträge beschäftigen sich mit dem möglichen Nutzen und etwaigen Hürden dieser Form von elektronischer Finanzberichterstattung sowie weiteren Potentialen, die davon ausgehen können.
Aus der Nutzensicht wird mitunter erwartet, dass es durch die Harmonisierung von Finanzberichterstattungen zu makro- und mikroökonomischen Effekten kommt.90 Das soll sich u. a. auf die vereinfachte Vergleichbarkeit und massenhafte Verarbeitung von Finanzberichten zurückführen lassen.91 Es findet eine Verknüpfung von quantitativen und semantischen Informationen auf Basis von Datenformaten und Taxonomien statt. Der bisherige Einsatz des semantischen Datenformates XBRL auf nationaler und internationaler Ebene, wie von der US-amerikanischen sowie weiteren asiatischen Börsenaufsichten, führt zu einer größeren Akzeptanz und Verbreitung eines Standards für die elektronische Finanzberichterstattung.92
Ähnlich wie bei der E-Bilanz-Einführung trifft eine Harmonisierung von Finanz-berichterstattung vor allem auf Hürden in den Bereichen Bereitschaft der Unternehmen und Ausgestaltungen nationaler Rechnungslegung. Die Hürde der Bereitschaft der Unternehmen korrespondiert zumeist mit der anzutreffenden Unternehmensgröße in Form von finanziellen Mitteln, Arbeitskräften und Knowhow zur Umsetzung solcher Anforderungen.93 Des Weiteren zeigen sich Probleme bei der strukturierten Abbildung der deutschen Rechnungslegung in Form einer HGB-Taxonomie.94 Damit könnte es durch die Verwendung entsprechender elektronischer Berichterstattungen zu standardisierenden Einflüssen auf handelsrechtliche Normen oder der Verflachung von Inhalten kommen.95
Dadurch, dass deutsche Unternehmen bereits zur Abgabe der Steuerbilanz in Form der E-Bilanz verpflichtet sind, ergeben sich je nach vorherrschender Integrationstiefe96 der E-Bilanz-Umsetzung Potentiale für das externe sowie interne Rechnungswesen entsprechender Unternehmen. Bei voll integrierten Systemen mit XBRL-Berichten auf Basis von Taxonomien sind Synergien im Bereich von Konzernabschlüssen und Unternehmenszukäufen denkbar.97 Darüber hinaus ergeben sich Potentiale für flexible Berichtsstrukturen im internen Rechnungswesen, die plattformübergreifend und weniger fehleranfällig als Excel-Berichte genutzt werden können.98
3.1.2 Forschungsstand Empirie
Wie bereits 2010 von Perry / Schäffer / et. al. im Rahmen ihrer nationalen Publikationsanalyse erhoben, liegt der Schwerpunkt veröffentlichter bilanzwirkungs-theoretischer Arbeiten auf analytischen Arbeiten.99 Dieses Bild lässt sich auf den Forschungsstand nationaler empirischer Arbeiten, die sich mit der Angleichung von Finanzberichten beschäftigen, übertragen. Im internationalen Vergleich steigt der Anteil von empirischen Arbeiten an, was mit Blick auf die Vereinigten Staaten von Amerika u. a. auf die Ausprägung der US-GAAP, der stärkeren Kapitalmarktorientierung und den erweiterten Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbestände zurückzuführen ist.100
Die aufgenommenen empirischen Arbeiten zur Angleichung von Finanzberichten weisen in ihrer schwerpunktmäßigen Ausrichtung die Überprüfung der Wirkungsweise bei Erstellern und Adressaten auf. Durch die Aktualität dieses Themenbereichs gibt es im nationalen sowie internationalen Bereich Forschungsanstrengungen, die sich auf erste Anzeichen der Wirksamkeit einer Angleichung in Vorstufen sowie erweiterten Umfang konzentrieren. Die Untersuchungen wurden dabei auf Basis von qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden vorgenommen.101
Im nationalen Bereich wurde als Vorstufe einer Angleichung bereits untersucht, welche Auswirkungen durch das EHUG auftreten, was seit 2007 zur strengeren und erweiterten Regelung der Offenlegung von Abschlüssen führt.102 Dort wurde durch die Befragung von Unternehmen festgehalten, dass mögliche Vorteile und Nachteile für die Ersteller nicht gleichermaßen anfallen.103 Die Verhältnismäßigkeit von Offenlegung ist danach aus Sicht von Größenabhängigkeit und der Eigentümerstruktur zu berücksichtigen, um die Benachteiligungen von Unternehmensgruppen zu reduzieren. In Abhängigkeit der Unternehmensgröße ist anzunehmen, dass die Informationsbedürfnisse der Adressaten auseinandergehen.104
[...]
1 Vgl. Grottke / Löffelmann / et. al. (2012) DStR, S. 94.
2 Vgl. Unternehmensregister (2015) https://www.unternehmensregister.de/; vgl. Bundesanzeiger Verlag GmbH (2012), S. 1 https://www.bundesanzeiger.de/.
3 Vgl. Küting / Lam (2011) DStR, S. 991.
4 Vgl. Gros (2010), S. 67.
5 Vgl. Bundesanzeiger Verlag GmbH (2015a) https://publikations-plattform.de/.
6 Vgl. AKEU Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2010) DB, S. 1472.
7 Siehe nachfolgend Gliederungspunkt 2.2.2.
8 Unter Finanzberichterstattung wird in dieser Arbeit die Veröffentlichung von Jahresabschlussunterlagen im Sinne von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang verstanden. Der Lagebericht nach § 264 Abs 1. HGB wird als Instrument der Berichterstattung angesehen, dieser wird aber im Rahmen der Themenabgrenzung nicht in die Betrachtung einbezogen.
9 Auf Basis der EU-Richtlinie 2012/6/EU und des MicroBilG haben Kleinstunternehmen die Möglichkeit, ihren Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Hinterlegte Jahresabschlüsse können im Gegensatz zu offengelegten Abschlüssen im Bundesanzeiger nur kostenpflichtig vom Unternehmensregister bezogen werden. Vgl. Unternehmensregister (2015b) https://www.unternehmensregister.de/.
10 Als größenabhängige Erleichterungen werden folgende Rechtsnormen angesehen: §§ 267, 274a, 276, 288, 326, 327 HGB.
11 Unter dem Begriff E-Jahresabschluss wird die Einreichung von Bilanz, GuV und Anhang auf XBRL- und Taxonomie-Basis, im elektronischen Bundesanzeiger durch den Autor verstanden.
12 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 29.
13 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 26 f.
14 Vgl. Choi / Frost / et. al. (2004), S. 48 ff.
15 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 25.
16 Vgl. Pellens / Fülbier / et. al. (2011), S. 41; vgl. Lobe / Curac (2014) DBa, S. 21.
17 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 25.
18 Vgl. Coenenberg / Haller / et. al. (2012), S. 18; Vgl. Pellens / Fülbier / et. al. (2011), S. 40 f.
19 Unter Finanzinformationen werden in dieser Arbeit im Zusammenhang mit Finanzbericht-erstattungen Aufstellungen der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage verstanden.
20 Vgl. Coenenberg / Haller / et. al. (2012), S. 16.
21 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 212.
22 Unter der gesellschaftskonstituierenden Aufgabe von Finanzberichten wird in dieser Arbeit die Verlässlichkeit der bereitgestellten Informationen verstanden. Diese Verlässlichkeit stellt einen der Grundpfeiler für wirtschaftliches Handeln zwischen Wirtschaftssubjekten dar.
23 Vgl. Coenenberg / Haller / et. al. (2012), S. 17 f.
24 Vgl. Horn (2012), S. 101.
25 Vgl. Coenenberg / Haller / et. al. (2012), S. 18.
26 Vgl. Küting / Lam (2011) DStR, S. 991.
27 Vgl. Coenenberg / Haller / et. al. (2012), S. 16.
28 Hane / Kreipl / et. al. (2011) ZCG, S. 90.
29 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 355.
30 Vgl. Rückle / Klatte (1989), S. 195; siehe § 9 PublG; siehe § 325 HGB; Zusätzlich zur Offenlegung im Bundesanzeiger, stehen weitere Wege wie die Veröffentlichung auf der eigenen Internetrepräsentanz zu Verfügung.
31 Vgl. Merkt (2001), S. 6; vgl. Fülbier (1998), S. 21 ff; vgl. Gros (2010), S. 55.
32 Vgl. Pellens / Fülbier (2000) ZUG, S. 578.
33 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 15.
34 Vgl. Küting / Lam (2011) DStR, S. 992.
35 Vgl. Maul (2007), S. 612.
36 Vgl. Bundesministerium der Justiz (2006), S. 1 f http://www.gesmat.bundesgerichtshof.de/.
37 Vgl. Gros (2010), S. 67.
38 Vgl. Gros (2010), S. 59.
39 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 358.
40 Vgl. Bayerisches Landesamt für Steuern (2015) http://www.esteuer.de/.
41 Vgl. Bundesanzeiger Verlag GmbH (2015c) https://publikations-plattform.de/.
42 Vgl. Bundesanzeiger Verlag GmbH (2015a) https://publikations-plattform.de/.
43
44 Eine Taxonomie ist ein Klassifikationsschema, mit dem Objekte in Form von semantischen Informationen klassifiziert werden können. Dazu werden Kategorien oder Klassen festgelegt, um eine Einordnung dieser Informationen zu ermöglichen. Vgl. Flickinger (2013), S. 109.
45 Vgl. Bundesanzeiger Verlag GmbH (2015b), S. 2 https://publikations-plattform.de/.
46 Vgl. Bundesanzeiger Verlag GmbH (2015b), S. 12 https://publikations-plattform.de/.
47 Vgl. XBRL Deutschland e.V. (2015b) http://www.xbrl.de/.
48 Vgl. Bayerisches Landesamt für Steuern (2015) http://www.esteuer.de/.
49 Vgl. Berger / Voit (2013) DB, S. 1679; vgl. Gassen (2001) DBW, S. 426.
50 Vgl. Bundesanzeiger Verlag GmbH (2015c), S. 4 https://publikations-plattform.de/.
51 Vgl. Berger / Voit (2013) DB, S. 1677.
52 Vgl. Berger / Voit (2013) DB, S. 1681.
53 Vgl. Schneider (2011), S. 224.
54 Vgl. Stein (2011), S. 22 f.
55 Vgl. Schmid (2011), S. 34.
56 Vgl. Langerfeldt (2003) WISU, S. 55.
57 Vgl. Langerfeldt (2003) WISU, S. 55.
58 Vgl. Schneider (2011), S. 107.
59 Vgl. North (1992), S. 6; vgl. Schmid (2011), S. 37.
60 Vgl. Coase (1937) Economica, S. 386-405; vgl. Coase (1960) JLE, S. 1-44. Aufsätze von Ronald Coase „The Nature of the Firm“ 1937 und „The Problem of Social Cost“ von 1960.
61 Vgl. Williamson (1979) JLE, S. 233–261. Prägung der NIÖ und ihrer Bestandteile durch verschiedene Veröffentlichungen von Oliver Williamson.
62 Vgl. Schmid (2011), S. 34. Der Begriff Verhaltensökonomik ist auch unter der Bezeichnung behavioral finance bekannt.
63 Vgl. Schmid (2011), S. 59.
64 Vgl. Schoppe (1995), S. 149 f.
65 Vgl. Kaas / Fischer (1993) WISU, S. 688.
66 Vgl. Schoppe (1995), S. 150; vgl. Schmid (2011), S. 60 f.
67 Vgl. Schmid (2011), S. 60.
68 Vgl. Kaas / Fischer (1993) WISU, S. 686.
69 Vgl. Kaas / Fischer (1993) WISU, S. 686.
70 Vgl. Gassen (2001), S. 395.
71 Vgl. Stein (2011), S. 22.
72 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 323.
73 Vgl. Fritsch / Wein / et. al. (2005), S. 297.
74 Vgl. Scheele (2007), S. 35 f.
75 Vgl. Brotte (1997) , S. 97.
76 Vgl. Stein (2011), S. 24.
77 Vgl. Wagenhofer / Ewert (2014), S. 68.
78 Vgl. Williamson (1990), S. 49.
79 Vgl. Williamson (1990), S. 59 ff; vgl. Williamson (1975), S. 31 ff.
80 Vgl. Schmid (2011), S. 62 ff.
81 Eine vollständige Abdeckung aller Veröffentlichungen ist im Rahmen dieser Arbeit nicht realisierbar. Die Auswahl der aufgenommenen Veröffentlichungen ist als subjektiv anzusehen und bedingt eine implizite Wertung.
82 Vgl. Meyer (2005), S. 117.
83 Vgl. Perrey / Schäffer / et. al. (2010) DBW, S. 489.
84 Vgl. Ballwieser (2008), S. 3.
85 Vgl. Pellens et. al. (2011), S. 996; vgl. Perrey / Schäffer / et. al. (2010) DBW, S. 487.
86 Vgl. Pellens / Fülbier / et. al. (2011), S. 995 f.
87 Vgl. Pellens / Fülbier / et. al. (2011), S. 995 f.
88 Vgl. AKEU Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2010) DB, S. 1472–1479.
89 Vgl. AKEU Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2009) http://www.schmalenbach.org/ 63. Deutscher Betriebswirtschaftler-Tag.
90 Vgl. AKEU Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2010) DB, S. 1478 f.
91 Vgl. Gehra / Hess (2004) CM, S. 405.
92 Vgl. Bai / Sakaue / et. al. (2012) SSRN, S. 3; vgl. Kesselmeyer / Frank (2009) DBa, S. 72.
93 Vgl. Felden (2011) JMC, S. 167.
94 Vgl. Scherr (2012) ZCG, S. 89; vgl. Flickinger (2013), S. 113.
95 Vgl. Scherr (2012) ZCG, S. 90.
96 Siehe dazu Gliederungspunkt 2.2.2.
97 Vgl. AKEU Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2010) DB, S. 1477; vgl. Berger / Voit (2013) DB, S. 1680.
98 Vgl. Berger / Voit (2013) DB, S. 1679.
99 Vgl. Perrey / Schäffer / et. al. (2010) DBW, S. 489.
100 Vgl. Perrey / Schäffer / et. al. (2010) DBW, S. 490.
101 Vgl. Pinsker / Li (2008) CACM, S. 47–50.
102 Vgl. Grottke / Löffelmann / et. al. (2012) DStR, S. 94.
103 Vgl. Grottke / Löffelmann / et. al. (2012) DStR, S. 100.
104 Vgl. Horn (2012), S. 82.
- Arbeit zitieren
- Marian Schellmoser (Autor:in), 2015, Perspektiven einer einheitlichen elektronischen Finanzberichterstattung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499147
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