Die vorliegende Arbeit ist eine kurze Einführung in die Welt der Organschaft, sowie der atypisch stillen Beteiligungen. Im Laufe eines Unternehmens oder bereits zu Beginn, bei Neugründung, stellen sich zwangsweise alle Unternehmer die Frage nach der richtigen Unternehmensform oder dem richtigen Unternehmensgefüge. Der Gesetzgeber stellt dabei im BGB mit den verschiedenen Arten von Vereinen, der bürgerlich rechtlichen Gesellschaft und im Handelsrecht mit der OHG, KG, stille Gesell-schaft einschließlich den unterschiedlichen Körperschaften bereits ein breites Spektrum bereit, um nur einige zu nennen. Bei dieser Wahl sollte daher gut überlegt sein, welche Aspekte für sich und dem Unternehmen eine übergeordnete Rolle spielen. Es sollte daher nicht die Gesellschaftsform genommen werden, welche ausschließlich steuerlich optimal gestaltbar ist, sondern sich langfristig über die verschiedenen Bereiche der Verwaltung, der Haftung, der Möglichkeiten einer Kapitalbeschaffung oder der Nachfolgeregelung und an seine Bedürfnisse angepasst ist. Im günstigsten Falle hat man dann am Ende eine Lösung gefunden, die handelsrechtlich, wirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und steuerrechtlich ein in ihrer Gesamtheit vertretbares Maß an Vernunft widerspiegelt.
In der nachfolgenden Ausarbeitung wird auf einige dieser Punkte Rücksicht genommen, um dem Leser einen kleinen Einblick in die atypisch stille Gesellschaft im Vergleich zur Organschaft zu geben. Dabei wird aufgrund der vielen Variablen, die die beiden Bereiche innehaben, ein recht striktes Konstrukt erstellt, welches im Folgenden erklärt wird. Grundsätzlich wurde, falls möglich, darauf verzichtet die Rechtsentwicklung der unzähligen Rechtsprechungen, Entscheide und Gesetzestexte aufzugreifen. Dies hatte den Hintergrund die zur Verfügung stehenden Seiten mit den Kernthemen zu füllen. Hinsichtlich der atypisch stillen Beteiligung und der Organschaft wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die einen Vergleich mit den vorhanden Ressourcen möglich machen. Es wurde unter anderen von einer GmbH & atypisch Still ausgegangen, da diese laut Literatur in den letzten Jahren von der Relevanz und Bedeutung her stark wächst. Des Weiteren wird von einer reinen stillen Beteiligung ausgegangen. Die Eingrenzungen bezüglich der Organschaft stellten sich wie folgt dar. Es wurde von keiner grenzüberschreitende Organschaft ausgegangen, dessen Träger und Gesellschaft jeweils eine Kapitalgesellschaft ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Stille Beteiligung
- 2.1 typisch stille Beteiligung
- 2.2 atypisch stille Beteiligung
- 2.2.1 Gründung
- 2.2.2 Mitunternehmer
- 2.2.3 Haftung
- 2.2.4 Einkommensteuer
- 2.2.5 Gewerbesteuer
- 2.2.6 Umsatzsteuer
- 2.2.7 Beendung
- 3. Organschaft
- 3.1 Körperschaftsteuerliche Organschaft
- 3.1.1 Organträger
- 3.1.2 Organgesellschaft
- 3.1.3 finanzielle Eingliederung
- 3.1.4 Gewinnabführungsvertrag
- 3.1.5 Ermittlung des Einkommens
- 3.1.6 Auflösung/ Beendung der Organgesellschaft
- 3.1.7 Anfängliches Fehlen/ späterer Wegfall eines Tatbestandsmerkmales
- 3.2 Gewerbesteuerliche Organschaft
- 3.3 Umsatzsteuerliche Organschaft
- 3.3.1 Organträger
- 3.3.2 Organgesellschaft
- 3.3.3 finanzielle Eingliederung
- 3.3.4 wirtschaftliche Eingliederung
- 3.3.5 organisatorische Eingliederung
- 3.3.6 Rechtsfolgen
- 3.3.7 Auflösung/ Beendigung der Organschaft
- 3.4 Haftung
- 4. atypisch stille Beteiligung als Organträger und/oder als Organgesellschaft
- 5. Kritische Würdigung der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft. Das Ziel ist es, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beider Konstruktionen zu analysieren und ihre Vor- und Nachteile im Vergleich zu beleuchten.
- Definition und Abgrenzung der atypisch stillen Beteiligung
- Rechtliche und steuerliche Aspekte der Organschaft
- Vergleich der atypisch stillen Beteiligung und der Organschaft
- Kritik an der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft
- Praktische Relevanz und Anwendungsmöglichkeiten
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung: Diese Einleitung stellt das Thema der Arbeit vor, beschreibt die Relevanz der atypisch stillen Beteiligung und der Organschaft im Kontext der modernen Unternehmenslandschaft und skizziert die Forschungsfragen, die im Laufe der Arbeit beantwortet werden sollen.
- Kapitel 2: Stille Beteiligung: Dieses Kapitel beleuchtet den Begriff der stillen Beteiligung und unterscheidet zwischen typischer und atypischer stiller Beteiligung. Es analysiert die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten der atypisch stillen Beteiligung, insbesondere im Hinblick auf Gründung, Mitunternehmer, Haftung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Beendigung.
- Kapitel 3: Organschaft: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Organschaft und unterscheidet zwischen körperschaftsteuerlicher, gewerbesteuerlicher und umsatzsteuerlicher Organschaft. Es beleuchtet die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Organschaft und analysiert die Voraussetzungen für die Annahme einer Organschaft, wie finanzielle Eingliederung, Gewinnabführungsvertrag, Ermittlung des Einkommens, Auflösung/ Beendigung der Organgesellschaft und das Fehlen oder der Wegfall eines Tatbestandsmerkmales.
- Kapitel 4: atypisch stille Beteiligung als Organträger und/oder als Organgesellschaft: Dieses Kapitel untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung der atypisch stillen Beteiligung als Organträger oder Organgesellschaft. Es analysiert die rechtlichen und steuerlichen Folgen dieser Konstruktion und diskutiert die entsprechenden Fallgestaltungen.
- Kapitel 5: Kritische Würdigung der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft: Dieses Kapitel beleuchtet die Vor- und Nachteile der atypisch stillen Beteiligung im Vergleich zur Organschaft. Es analysiert die Kritik an der atypisch stillen Beteiligung als Alternative zur Organschaft und diskutiert die Risiken und Chancen dieser Konstruktion.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen atypisch stille Beteiligung, Organschaft, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Haftung, Recht, Steuerrecht, Unternehmensrecht, Finanzierung, Unternehmensstrukturen, Steueroptimierung, wirtschaftliche Eingliederung, finanzielle Eingliederung, organisatorische Eingliederung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine atypisch stille Beteiligung?
Bei einer atypisch stillen Beteiligung wird der stille Gesellschafter steuerlich als Mitunternehmer angesehen, da er nicht nur am Gewinn, sondern auch am Verlust und an den stillen Reserven des Unternehmens beteiligt ist.
Wie unterscheidet sich die Organschaft von der stillen Beteiligung?
Die Organschaft ist ein steuerliches Konstrukt zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen, während die stille Beteiligung eine Form der Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen darstellt.
Was sind die Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaft?
Wichtige Merkmale sind die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger und der Abschluss eines wirksamen Gewinnabführungsvertrages über mindestens fünf Jahre.
Kann eine atypisch stille Beteiligung eine Alternative zur Organschaft sein?
Ja, sie kann unter bestimmten Bedingungen ähnliche steuerliche Effekte wie die Verlustverrechnung erzielen, ohne die strengen formalen Anforderungen eines Gewinnabführungsvertrages erfüllen zu müssen.
Welche Haftungsrisiken gibt es bei der stillen Beteiligung?
Der stille Gesellschafter haftet im Außenverhältnis grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten des Unternehmens; seine Haftung ist auf die Einlage beschränkt.
- Quote paper
- Laurent Klee (Author), 2019, Die atypische stille Beteiligung als Alternative zur Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499023