Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung eines Steuerpflichtigen mit Einkünften nach § 15 EStG im Vergleich zu einem Steuerpflichtigen mit Einkünften nach § 18 EStG entstehen kann. Hieran bestimmt sich auch das Ziel der Arbeit, welches die eingehende Untersuchung einer möglichen Überentlastung durch die Anwendung des § 35 EStG beinhaltet. In diesem Zusammenhang erfolgen anschließend Überlegungen im Hinblick auf mögliche steuerliche Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten.
Das deutsche Einkommensteuergesetz regelt die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen, die nach § 1 EStG beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind. Der Einkommensteuer unterliegen die in § 2 Abs. 1 EStG aufgeführten sieben Einkunftsarten, bei denen zwischen Gewinn- und Überschusseinkunftsarten differenziert wird. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen hinsichtlich ihrer Einkunftsermittlung. Während die Gewinneinkünfte anhand der Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben ermittelt werden, wird bei den Überschusseinkünften der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zugrunde gelegt.
Zu den Gewinneinkunftsarten gehören u. a. die in dieser Arbeit behandelten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, sowie die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG. Die Klassifizierung von Einkünften zu solchen nach § 15 oder § 18 EStG gestaltet sich oftmals als schwierig, obgleich sie eine hohe steuerliche Relevanz hat, da die Einkünfte nach § 15 EStG zusätzlich zur Einkommensteuer auch mit Gewerbesteuer belastet werden. Zur Verringerung dieser doppelten Ertragsteuerbelastung von gewerblichen Einkünften, schaffte der Gesetzgeber die Anrechnungsnorm des § 35 EStG, die eine pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer zulässt.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Abgrenzung der Einkünfte nach § 15 und § 18 EStG
2.1 Gewinneinkünfte nach § 15 EStG
2.2 Gewinneinkünfte nach § 18 EStG
2.3 Steuerliche Konsequenzen aus der Klassifizierung der Einkünfte
3 Der Normierungsinhalt des § 35 EStG
3.1 Begründung und Entwicklung des § 35 EStG
3.2 Die pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die
Einkommensteuer
3.2.1 Der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. 1 EStG
3.2.2 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften nach § 35 Abs. 2 EStG
3.3 Die Überkompensation durch § 35 EStG im Hinblick auf die Festsetzung der Annexsteuern
4 Optionsmöglichkeiten zu den Einkünften nach § 15 EStG
4.1 Vorteilhaftigkeitsüberlegungen einer hypothetischen Wahlmöglichkeit
4.2 Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung
5 Fazit und kritische Würdigung
Anhang
Literaturverzeichnis
Verzeichnis sonstiger Quellen
Rechtsprechungsverzeichnis
- Quote paper
- Sofia Krause (Author), 2017, Einkünfte nach § 15 oder nach § 18 EStG. Kann § 35 EStG zugunsten des Steuerpflichtigen wirken?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498334
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.