Ziel dieser Arbeit ist es, zu klären unter welchen Umständen die Verweisung auf Fluchtalternativen zumutbar ist und inwiefern die internationale Schutzbedürftigkeit dadurch entfällt. Dazu soll zunächst anhand des Flüchtlingsbegriffs in der Genfer Flüchtlingskonvention eruiert werden, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, damit der Anwendungsbereich der Konvention grundsätzlich eröffnet ist. Anschließend gilt es, anhand der kodifizierten Ausschlussgründe sowie der Vorschrift bezüglich Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit die Subsidiarität dieses Vertragswerks aufzuzeigen. Nachfolgend werden die ungeschriebenen Fluchtalternativen dokumentiert und hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit diskutiert, bevor schließlich eine Bewertung der damit verbundenen Rechtslage vorgenommen wird.
Die 1954 in Kraft getretene Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gehört zu den bedeutenden multilateralen Vertragswerken. Immer wieder wird sie als "Magna Charta" des internationalen Flüchtlingsrechts bezeichnet. Der recht weitreichende Konventionsschutz findet seine Grenzen jedoch in den Tatbeständen des Artikel 1D und des Artikel 1E. Danach werden Personen aus dem Anwendungsbereich der GFK ausgeschlossen, die anderweitig Schutz vor Verfolgung finden können oder gefunden haben. Darüber hinaus gilt die Verweisung auf Fluchtalternativen in der Staatenpraxis als implizite Ausnahme von Artikel 1A GFK.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung.
- B. Der Flüchtlingsbegriff gem. Art. 1 A Abs. 2 GFK
- I. Begründete Furcht..
- II. Verfolgung...
- III. Fehlender staatlicher Schutz........
- IV. Spezifische Verfolgungsgründe
- C. Kodifizierte Ausschlussgründe - Ausdruck der Subsidiarität internationalen Schutzes.......
- I. Schutz oder Beistand durch die Vereinten Nationen gem. Art. 1 D GFK
- 1. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund von Art. 1 D GFK
- 2. Interpretation und Anwendung von Art. 1 D GFK.
- II. Schutz durch Aufenthalt in einem Drittstaat gem. Art. 1 E GFK.
- III. Mehrfache Staatsangehörigkeit, Art. 1 A Abs. 2 S. 2 GFK
- I. Schutz oder Beistand durch die Vereinten Nationen gem. Art. 1 D GFK
- D. Zumutbare Fluchtalternativen - ungeschriebene Ausschlussgründe?
- I. Interne Fluchtalternative: Schutz in sicheren Regionen des Heimatstaates..
- 1. Konzeptionelle Grundlage der internen Fluchtalternative......
- 2. Maßgeblicher Zeitpunkt
- 3. Erreichbarkeit des Ausweichortes.........
- 4. Hinreichende Sicherheit vor Verfolgung am Ausweichort
- a) Staatliche Verfolgung: Problematik des mehrgesichtigen Staates.....
- b) Nichtstaatliche Verfolgung...
- 5. Zumutbarkeit der Niederlassung am internen Ausweichort.
- a) Präventiver Schutzansatz: Schutz vor indirektem Refoulement.
- b) Wirtschaftliches Existenzminimum
- c) Maßstab der grundlegenden Menschenrechte
- aa) Der ,,reasonableness test"
- bb) Hathaway/Foster: Schutzbezogener Ansatz.
- cc) Diskussion.........
- 6. Schutzakteure..
- II. Externe Fluchtalternative: Schutz in „,sicheren Drittstaaten“
- 1. Vereinbarkeit von Drittstaatenregelungen mit der GFK.
- 2. Unmittelbarkeit der Einreise gem. Art. 31 Abs. 1 GFK.
- 3. Zumutbarkeit: Anforderungen an die Sicherheit des Drittstaats..
- I. Interne Fluchtalternative: Schutz in sicheren Regionen des Heimatstaates..
- E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die zumutbaren Fluchtalternativen im Kontext der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und analysiert deren Bedeutung für die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im internationalen Flüchtlingsschutz.
- Der Flüchtlingsbegriff nach Art. 1 A Abs. 2 GFK
- Kodifizierte Ausschlussgründe in der GFK
- Die Rolle der internen Fluchtalternative
- Die Rolle der externen Fluchtalternative
- Die Vereinbarkeit von Drittstaatenregelungen mit der GFK
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik der zumutbaren Fluchtalternativen und ihrer Bedeutung für den internationalen Flüchtlingsschutz. Im zweiten Kapitel wird der Flüchtlingsbegriff nach Art. 1 A Abs. 2 GFK detailliert analysiert, wobei die verschiedenen Elemente des Begriffs wie "begründete Furcht", "Verfolgung" und "fehlender staatlicher Schutz" beleuchtet werden. Kapitel C widmet sich den kodifizierten Ausschlussgründen in der GFK, insbesondere dem Schutz durch die Vereinten Nationen (Art. 1 D GFK) und dem Schutz durch Aufenthalt in einem Drittstaat (Art. 1 E GFK).
Kapitel D steht im Zentrum der Arbeit und behandelt die zumutbaren Fluchtalternativen, wobei sowohl die interne als auch die externe Fluchtalternative analysiert werden. Die interne Fluchtalternative bezieht sich auf den Schutz in sicheren Regionen des Heimatstaates, während die externe Fluchtalternative den Schutz in "sicheren Drittstaaten" untersucht. Im Rahmen der Analyse der internen Fluchtalternative wird die konzeptionelle Grundlage, die Erreichbarkeit des Ausweichortes, die Sicherheit vor Verfolgung am Ausweichort und die Zumutbarkeit der Niederlassung am Ausweichort beleuchtet. Die Analyse der externen Fluchtalternative konzentriert sich auf die Vereinbarkeit von Drittstaatenregelungen mit der GFK, die Unmittelbarkeit der Einreise und die Zumutbarkeit der Sicherheit des Drittstaates.
Schlüsselwörter
Die zentralen Schlüsselwörter dieser Arbeit sind: Genfer Flüchtlingskonvention, Flüchtlingsbegriff, zumutbare Fluchtalternativen, interne Fluchtalternative, externe Fluchtalternative, Drittstaatenregelungen, Subsidiarität, Schutz vor Refoulement, Menschenrechte.
- Quote paper
- Raphael Häupl (Author), 2018, Die Genfer Flüchtlingskonvention. Zumutbare Fluchtalternativen und Subsidiarität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496735