Ziel dieser Arbeit ist es, zu klären unter welchen Umständen die Verweisung auf Fluchtalternativen zumutbar ist und inwiefern die internationale Schutzbedürftigkeit dadurch entfällt. Dazu soll zunächst anhand des Flüchtlingsbegriffs in der Genfer Flüchtlingskonvention eruiert werden, welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, damit der Anwendungsbereich der Konvention grundsätzlich eröffnet ist. Anschließend gilt es, anhand der kodifizierten Ausschlussgründe sowie der Vorschrift bezüglich Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit die Subsidiarität dieses Vertragswerks aufzuzeigen. Nachfolgend werden die ungeschriebenen Fluchtalternativen dokumentiert und hinsichtlich ihrer Zumutbarkeit diskutiert, bevor schließlich eine Bewertung der damit verbundenen Rechtslage vorgenommen wird.
Die 1954 in Kraft getretene Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gehört zu den bedeutenden multilateralen Vertragswerken. Immer wieder wird sie als "Magna Charta" des internationalen Flüchtlingsrechts bezeichnet. Der recht weitreichende Konventionsschutz findet seine Grenzen jedoch in den Tatbeständen des Artikel 1D und des Artikel 1E. Danach werden Personen aus dem Anwendungsbereich der GFK ausgeschlossen, die anderweitig Schutz vor Verfolgung finden können oder gefunden haben. Darüber hinaus gilt die Verweisung auf Fluchtalternativen in der Staatenpraxis als implizite Ausnahme von Artikel 1A GFK.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einführung
B. Der Flüchtlingsbegriff gem. Art. 1 A Abs. 2 GFK
I. Begründete Furcht
II. Verfolgung
III. Fehlender staatlicher Schutz
IV. Spezifische Verfolgungsgründe
C. Kodifizierte Ausschlussgründe - Ausdruck der Subsidiarität internationalen Schutzes
I. Schutz oder Beistand durch die Vereinten Nationen gem. Art. 1 D GFK
1. Entstehungsgeschichtlicher Hintergrund von Art. 1 D GFK
2. Interpretation und Anwendung von Art. 1 D GFK
II. Schutz durch Aufenthalt in einem Drittstaat gem. Art. 1 E GFK
III. Mehrfache Staatsangehörigkeit, Art. 1 A Abs. 2 S. 2 GFK
D. Zumutbare Fluchtalternativen - ungeschriebene Ausschlussgründe?
I. Interne Fluchtalternative: Schutz in sicheren Regionen des Heimatstaates
1. Konzeptionelle Grundlage der internen Fluchtalternative
2. Maßgeblicher Zeitpunkt
3. Erreichbarkeit des Ausweichortes
4. Hinreichende Sicherheit vor Verfolgung am Ausweichort
a) Staatliche Verfolgung: Problematik des mehrgesichtigen Staates
b) Nichtstaatliche Verfolgung
5. Zumutbarkeit der Niederlassung am internen Ausweichort
a) Präventiver Schutzansatz: Schutz vor indirektem Refoulement
b) Wirtschaftliches Existenzminimum
c) Maßstab der grundlegenden Menschenrechte
aa) Der „reasonableness test“
bb) Hathaway/Foster: Schutzbezogener Ansatz
cc) Diskussion
6. Schutzakteure
II. Externe Fluchtalternative: Schutz in „sicheren Drittstaaten“
1. Vereinbarkeit von Drittstaatenregelungen mit der GFK
2. Unmittelbarkeit der Einreise gem. Art. 31 Abs. 1 GFK
3. Zumutbarkeit: Anforderungen an die Sicherheit des Drittstaats
E. Schlussbetrachtung
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